2014-01-31 |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien sind bei einer Razzia der Staatsanwaltschaft gegen die Meinl-Bank verschiedene Akten rechtswidrig beschlagnahmt worden, obwohl die Razzia als solche rechtmäßig war. |
Ab 1. Februar 2014 müssen (500) Wasserpfeifencafés in Abu Dhabi einen Mindestabstand von 150 Metern von Moscheen, Schulen und Wohnhäusern aufweisen. |
Bei einem Golfspiel ist die Wahrscheinlichkeit, den Golfball mit einem Schlag von dem letzten Loch in das nächste Loch (Durchmesser 10,8 Zentimeter) zu befördern (hole-in-one) bei einer Entfernung von 229 Metern für Amateure 1 zu 12500, für Berufsspieler 1 zu 2500. |
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2014-01-30 |
Nach einer Entscheidung des Gerichtshofs (der Europäischen Union) ist innerstaatlicher bewaffneter Konflikt in der Europäischen Union eigenständig zu verstehen gegenüber dem gleichen Begriff im humanitären Völkerrecht, so dass ein innerstaatlicher bewaffneter Konflikt anzunehmen ist, wenn die regulären Streitkräfte eines Staates auf eine oder mehrere bewaffnete Gruppen oder wenn mindestens zwei bewaffnete Gruppen aufeinander treffen, weshalb eine derartige individuelle Bedrohung ein Grund für die Aufnahme geflüchteter Menschen in der Europäischen Union ist, die nicht als Flüchtlinge anerkannt werden können (C-285/2012 30. Januar 2014). |
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist die Möglichkeit der Anfechtung der Vaterschaftsanerkennung durch Behörden wegen des Verdachts des Missbrauchs des Aufenthaltsrechts wegen zu weiter Fassung des Gesetzeswortlauts bzw. Verletzung des absoluten Verbots der Entziehung der Staatsangehörigkeit und des Elternrechts verfassungswidrig (1 BvL 6/2010 17. Dezember 2013). |
Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands hat die bayerische Landeszentrale für neue Medien im Jahre 2006 die medienrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für eine beabsichtigte, später aufgegebene Übernahme der ProSiebenSAT.1 Media AG durch die Axel Springer AG rechtswidrig verweigert (6 C 2/2013 29. Januar 2014). |
Nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichts Brandenburg ist das Recht eines Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör verletzt, wenn Fachgerichte bei der Aberkennung von Entschädigungsansprüchen eines aus politischen Gründen in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik Inhaftierten nur die Akten der Behörden verwenden und wesentliches Vorbringen des Betroffenen zur Frage einer Freiwilligkeit seiner Spitzeltätigkeit für den Staatssicherheitsdienst nicht zur Kenntnis nehmen (24. Januar 2014). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken hat eine durch Brustimplantate des Unternehmens PIP geschädigte Frau keinen Schadensersatzanspruch gegen den TÜV Rheinland, weil dieser keine Garantenpflicht gegenüber der Klägerin bei Ausübung seiner Prüfungstätigkeit gehabt habe (4 U 66/2013 30. Januar 2014). |
Nach einer Entscheidung des Bundeskartellamts Deutschlands hat die Deutsche Bahn AG möglicherweise ihre marktbeherrschende Stellung bei dem Vertrieb von Fahrkarten für den Schienenpersonenverkehr durch Beschränkung des Zugangs von Wettbewerbern zu den Vertriebskanälen missbraucht. |
Nach einer Entscheidung des obersten Gerichtshofs Österreichs ist die Strafe Andre Rettbergs (Libro) von 3,5 Jahren Haft auf 1 Jahr Haft (bedingt) reduziert, die Strafe Johann Knöbls von vier Jahren auf 18 Monate (bedingt). |
Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Frankreichs sind Franck Ribéry und Karim Bezema vom Verdacht sexuellen Missbrauchs Minderjähriger freigesprochen, weil sie an die Volljährigkeit (der siebzehnjährigen) Zahia D.s glaubten bzw. ein Zusammentreffen überhaupt bestritten. |
Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Italiens sind Amanda Knox und Raffaele Sollecito wegen Ermordung der Britin Meredith Kercher wegen eines Streites (in Abwesenheit) zu 28,5 bzw. 25 Jahren Haft verurteilt. |
In Schweden kann jeder bei Kenntnis des Namens oder der Sozialversicherungsnummer eines anderen dessen Strafregister auf der neuen Website Lexbase.se einsehen. |
Nach einem Dopingbefund verzichtet Irina Starych auf die Teilnahme an den Olympischen Spielen. |
Die Handelsgruppe Strauss Innovation in Langenfeld beantragt ein Schutzschirmverfahren. |
Organspendenempfänger haben keine guten Aussichten auf langfristige Genesung. |
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2014-01-29 |
Nach einer Entscheidung des (zweiten Senats des) Bundesgerichtshofs Deutschlands könnte die Rechtsfigur der ungleichartigen Wahlfestsstellung verfassungswidrig sein (2 StR 495/2012 28. Januar 2014). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist es wegen unerlaubten Verschreibens von Betäubungsmitteln strafbar, wenn ein Arzt Substitutionsmittel (z. B. Methadon, Levomethadon) im Rahmen von Take-Home-Verordnungen verschreibt und es dem Patienten überlässt, die Medikamente eigenständig ohne ärztliche Kontrolle einzunehmen (1 StR 494/2013 28. Januar 2014). |
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands könnte der Gleichheitssatz dadurch verletzt sein, dass der Arbeitgeber für bestimmte Lohneinkünfte seiner Arbeitnehmer zwangsweise pauschale Lohnsteuer zahlen muss, durch die er selbst definitiv belastet wird (VI R 49/2012 14. November 2013 u. a.) |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm ist eine Werbeleistung für die Schweiz bei Sportveranstaltungen in Deutschland in Deutschland nicht umsatzsteuerpflichtig, weil es auf die in der Schweiz zu versteuernden Werbeleistungen und nicht auf die in Deutschland stattfindenden Sportveranstaltungen ankommt (19 U 107/2013 28. Januar 2014). |
Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Hoyerswerda sind sieben (von acht) Angeklagte wegen Drohung mit Tod und Vergewaltigung zu Bewährungsstrafen zwischen acht und zehneinhalb Monaten bestraft. |
Nach einer Entscheidung der europäischen Kartellbehörde müssen vier Polyurethanwichschaumhersteller wegen verbotener Preisabsprachen zwischen 2005 und 2010 insgesamt 114 Millionen Euro Bußgeld zahlen. |
Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Indiens ist gleichgeschlechtlicher Geschlechtsverkehr strafbar. |
Fiat-Chrysler wird den Unternehmenssitz in den Niederlanden nehmen. |
Lenovo übernimmt Motorolas Handysparte von Google für fast drei Milliarden Euro. |
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2014-01-28 |
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands sind die Bestimmungen des Filmförderungsgesetzes zur Filmabgabe verfassungsgemäß (2 BvR 1561/2012 28. Januar 2014). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss die Wirtschaftsauskunftei Schufa ihre Geheimformel zur Einstufung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern einem Verbraucher gegenüber nicht mitteilen, wohl aber die über ihn gespeicherten Daten. |
Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands ist die Nichtzulassungsbeschwerden Berliner Feuerwehrbeamter gegen die Entscheidungen über einen Geldausgleich für zu viel geleistete Arbeitsstunden zurückgewiesen, so dass die (teilweise Verjährung bejahenden) Urteile rechtskräftig sind (2 B 2/2014 20. Januar 2014 u. a.). |
Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands ist das Urteil gegen die Betreibergesellschaft des neuen Flughafens BER wegen mangelnder Schallschutzmaßnahmen infolge unzureichender Umsetzung der Schallschutzregeln des Planfeststellungsbeschlusses rechtskräftig (4 B 33/2013). 28. Januar 2014). |
Nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin gilt das Datenschutzrecht Deutschlands trotz des Sitzes in Irland auch für Facebook (5 U 42/2012 24. Januar 2014). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg genügt es für einen Anspruch auf Auskunft über Nebenwirkungen eines Arzneimittels gegenüber dem Hersteller, dass die Schadensursächlichkeit ausreichend wahrscheinlich (plausibel) ist (1 U 55/2013 23. Januar 2014). |
Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Bayern hat ein Hopfenbauer keinen Anspruch auf Anerkennung seiner Parkinsonerkrankung als Berufskrankheit aus der Verwendung von Pestiziden, weil bei einem zeitlichen Abstand von 10 Jahren zwischen möglicher Ursache und möglicher Folge ein Ursachenzusammenhang nicht überwiegend wahrscheinlich ist (2 U 558/2010 6. November 2012). |
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main hat eine 1948 geborene Richterin am Amtsgericht keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung über das Erreichen der Altersgrenze hinaus, weil die Nichtweiterbeschäftigung zwar eine Diskriminierung wegen Alters bedeutet, aber aus sachlichen Gründen gerechtfertigt ist (9 K 15223/2013 27. Januar 2014). |
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen ist mangels Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen eine drei Meter neben der Grundstücksgrenze errichtete, acht Meter hohe Mauer aus 24 Seecontainern rechtswidrig (1 K 2716/2013 22. Januar 2014). |
In einem internationalen Ranking liegt die Universität Innsbruck auf einem (nicht mehr näher aufgeschlüsselten) Platz zwischen 201 und 225. |
Die Deutsche Bischofskonferenz der katholischen Kirche will den Verlag Weltbild mit insgesamt 65 Millionen Euro unterstützen. |
Vor 1200 Jahren starb in Aachen (Kaiser) Karl (der Große). |
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2014-01-27 |
Nach einer Entscheidung des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern hat die Landesregierung durch nicht ausreichende Beantwortung zweier kleiner Anfragen zu politisch motivierter Kriminalität das parlamentarische Fragerecht verletzt (8/2013 21. Januar 2014). |
Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz darf die Einlagerung von Abfall im Josef-Stollen in Wellen durch die TKDZ GmbH fortgesetzt werden (1 B 11194/2013 21. Januar 2014). |
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Dessau darf das Bauhaus Dessau entgegen der Klage eines Enkels Oskar Schlemmers 18 Kostüme weiter zeigen, die brasilianische Studenten in Anlehnung an Schlemmers Werk erarbeiteten (27. Januar 2014). |
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Köln ist ein bloßes Streaming einer Videodatei (z. B. von The Archive) bzw. das Ansehen mit einem Stream im Gegensatz zum Download grundsätzlich noch kein beachtlicher rechtswidriger Verstoß im Sinne des Urheberrechts, so dass das Landgericht die Auskunftserteilung über die bestimmten IP-Adressen zuzuordnenden Namen und Anschriften von Nutzern des Videostream-Portals Redtube nicht hätte gestatten dürfen (209 O 188/2013 24. Januar 2014). |
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth ist ein dreiundfünfzigjähriger Unternehmer wegen Vorenthaltens und Veruntreuens des Arbeitsentgelts scheinselbständiger Zeitschriftenwerber (mit einem Schaden der Sozialversicherung von 562000 Euro) zu zwei Jahren Haft mit Bewährung verurteilt. |
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg darf die Glaubensgemeinschaft der zwölf Stämme eine eigene Schule auf einem Gutshof im Ries mangels eines geeigneten ausgebildeten Lehrers nicht mehr betreiben. |
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße kann bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in einer geschlossenen Ortschaft um mehr als 28 Stundenkilometer und nicht ausreichender Mitwirkung des Halters bei der >Ermittlung des betreffenden Fahrers einem Unternehmen für 18 Monate das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegt werden (3 L 4/2014 23. Januar 2014). |
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße haben Anlieger bei Nichtfertigstellung einer Anwohnerstraße durch einen privaten Erschließungsträger wegen finanzieller Schwierigkeiten keinen Anspruch gegen die zuständige Gemeinde auf Fertigstellung, selbst wenn die Gemeinde der Straße einen Straßennamen zugeteilt und die Straße als verkehrsberuhigten Bereich ausgewiesen hat (4 K 388/2013 12. Dezember 2013). |
Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München muss der Eigentümer eines in zweiter Reihe geparkten, durch einen anderen Kraftfahrzeugführer beschädigten Kraftfahrzeugs wegen der Betriebsgefahr einen Teil seines Schadens selbst tragen (332 C 32357/2012 26. März 2013). |
Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Texas’ sind die lebenserhaltenden Apparaturen der hirntoten Schwangeren Marlise Munoz auf Antrag ihres Ehemanns ausgeschaltet. |
Nach einer Entscheidung des internationalen Gerichtshofs in Den Haag ist ein zwischen Chile und Peru umstrittenes Seegebiet (salomonisch) aufgeteilt, was Chile als Verlust bedauert und Peru für einen Sieg des Friedens hält. |
Der Fürst von Oettingen-Spielberg baut zwecks Vermeidung einer gerichtlichen Niederlage einen 10 Kilometer langen Elektrozaun zur Einhegung von Wildschweinen (und Ausgrenzung von Wanderern) im Oettinger Forst ab. |
Die Ratingagentur Moody’s stuft Sonys Kreditwürdigkeit als Ba1 (Ramsch) ein. |