| 2014-07-09 |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Indiens sind Urteile islamischer Gerichte nicht bindend (7. Juli 2014). |
| Nach einer Entscheidung der Europäischen Kommission müssen sechs Pharmaerzeuger (z. B. Servier) wegen des künstlichen Preishochhaltens für Perindopil 427,7 Millionen Euro zahlen. |
| |
| 2014-07-08 |
| Nach einer Entscheidung des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat die Türkei durch die Verhängung einer längeren Untersuchungshaft gegen die Journalisten Nedim Sener und Ahmet Sik das Menschenrecht auf Pressefreiheit verletzt. |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist eine den Ausschluss eines Gesellschafters ohne Abfindung vorsehende Satzung einer Gesellschaft (mit beschränkter Haftung) grundsätzlich sittenwidrig und damit nichtig (II ZR 216/2013). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann ein Rechtsanwalt bei Formwidrigkeit einer Erfolgshonorarvereinbarung die gesetzlich vorgesehene Gebühr oder zumindest die niedrigere vereinbarte Gebühr verlangen (IX ZR 137/2012 5. Juni 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlands darf Bildungsminister Ulrich Commerçon die Nationaldemokratische Partei braune Brut und Mob nennen. |
| Nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlands ist ein durch die Note sehr gut in der ersten juristischen Prüfung qualifizierter, von der Studienstiftung Saar ohne Angabe von Gründen abgelehnter Bewerber (NPD) um ein Stipendium in Höhe von 8000 Euro in seinen Grundrecht auf rechtliches Gehör, seinem Recht auf ein faires Verfahren und in seinem Grundrecht auf Gleichbehandlung verletzt. |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle ist im Falle der Bewilligung einer innerhalb der Beschwerdefrist isoliert nachgesuchten Verfahrenskostenhilfe nach fristgerecht nachgeholter Beschwerdeeinlegung Wiedereinsetzung gemäß § 236 II 2 Hs. 2 ZPO von Amts wegen auch ohne (rechtzeitig) parallel bei dem Oberlandesgericht eingereichten Antrag zu gewähren (10 UF 248/2013 16. Januar 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden ist nach der Entscheidung des Beschwerdegerichts über einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe für eine beabsichtigte Beschwerde der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist bei dem Beschwerdegericht zu stellen und die Beschwerde bei dem zuständigen Amtsgericht einzulegen (19 UF 398/2013 14. Januar 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm kann eine zahnärztliche Behandlung, die nach einer Therapie mittels Protrusionsschienen provisorischen Langzeitzahnersatz verfrüht (z. B. bei deutlichem Unterschreiten einer Wartezeit von sechs Monaten, in denen der Patient beschwerdefrei bleiben muss) eingliedert, grob fehlerhaft sein (26 U 14/2012 6. Juni 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover wird die Menschenwürde durch das wiederholte Darstellen einzelner an Kindern begangener Gewalthandlungen (z. B. 22) im Fernsehen (vor allem als Zusammenstellung in einem Teaser zwecks Anlocken von Zuschauern wie etwa in der erziehungspädagogischen Sendung Die Super Nanny bei RTL) verletzt, so dass die Beanstandung der Sendung durch die Kommission für Jugendmedienschutz rechtmäßig war und keine Rechte des Senders verletzt hat (7 A 4679/2012 8. Juli 2014). |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Österreichs muss die Vermietung einer nicht als Ferienappartement gewidmeten Eigentumswohnung an Feriengäste von den übrigen Miteigentümern gebilligt werden. |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Österreichs sind ein Algerier und ein Marokkaner wegen Drogenschmuggels zu 48 bzw. 21 Monaten Haft verurteilt. |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Frankreichs ist der Norweger Kristian Vikernes wegen judenfeindlicher Blogeinträge zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Großbritannien ist Andy Coulson (Chefredakteur von News of the World) wegen rechtswidrigen Abhörens zu 18 Monaten Haft verurteilt. |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Großbritannien ist Rolf Harris (BBC) wegen sexuellen Missbrauchs junger Frauen zwischen 1968 und 1986 zu 69 Monaten Haft verurteilt. |
| Nach einer Entscheidung des Sportgerichts des deutschen Fußballbunds ist der 1. FC Nürnberg wegen unsportlichen Verhaltens von Anhängern zur Zahlung von 7000 Euro verurteilt. |
| Der Senat Bremens beschließt eine Haushaltssperre. |
| Der Nationalrat Österreichs beschließt ungeachtet mehrseitiger Kritik ein Gesetz zur Abwicklung der Staatsbank Hypo Alpe Adria durch eine Bad Bank, wobei es einen Schuldenschnitt über 1,7 Milliarden Euro geben soll, so dass Käufer nachrangiger, vom Land Kärnten garantierter Anleihen über 890 Millionen Euro leer ausgehen. |
| |
| 2014-07-07 |
| Auf der steten Jagd nach neuen Einkünften will der Staat in Deutschland durch eine Infrastrukturabgabe auf alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht auf allen Straßen ab 2016 für Ausländer mittelbar diskriminierend mit erheblichem Verwaltungsaufwand die Schraube weiter anziehen. |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands ist einer juristischen Person das Wissen ihrer Arbeitnehmer (z. B. um eine Verbraucherinsolvenz) zuzurechnen, das bei ordnungemäßer Organisation in den Akten festzuhalten, weiterzugeben und abzufragen ist (6 AZR 642/2012 29. Januar 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen dürfen Eltern nicht ein Kind Waldmeister nennen, weil dies nicht dem Wohl des Kindes dienen würde (1 W 19/2014 20. Juni 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln darf ein Rechtsanwalt nicht Kontaktdaten von Anlegern, die er im Wege eines Auskunftsanspruchs von der Fondgesellschaft erhalten hat, für eine Mandatsgewinnung verwenden, doch darf er alle genannten Anleger sachlich in Anlegerbriefen informieren und dadurch tatsächlich einen gewissen Werbeeffekt erzielen (6 U 167/2013 17. Januar 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg muss der Versender einer Gewinnzusage (und damit auch der, welcher die Gewinnzusage und das Einladungsschreiben nur eingetütet und versandt hat, ohne Betreiber des Postfachs zu sein,) dem Empfänger den zugesagten Betrag (z. B. 20000 Euro) zahlen (11 U 23/2011 27. Juni 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg muss ein Haftpflichtversicherer auch den Schaden ersetzen, der dadurch entsteht, dass der Versicherte irrtümlich auf einem fremden Grundstück Bäume fällt, von denen er annahm, dass sie auf seinem Grundstück stehen, weil sich damit ein Risiko des täglichen Lebens verwirklicht (5 U 25/2014 14. Mai 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen muss ein Rechtsanwalt, wenn eine Büroangestellte entgegen der Anweisung des Rechtsanwalts in eine Rechtsmittelschrift ein an sich nicht erforderliches, aber fehlerhaftes Zustellungsdatum einfügt, das eigenmächtige Handeln der Büroangestellten vor der Unterzeichnung der Rechtsmittelschrift zum Anlass nehmen, das Zustellungsdatum wie auch die Berechnung der Fristen durch seine Büroangestellte an Hand der Handakten zu überprüfen (13 LA 23/2014 24. März 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen kann eine Behörde ein Mitverschulden an einer Versäumung einer Klagefrist treffen, wenn sie den Kläger nicht auf die öffentliche Zustellung eines Bescheids hinweist, nachdem sich für ihn ein Rechtsanwalt bestellt hat (4 ME 8/2014 9. Januar 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen muss der Staat Japan für sein früheres Botschaftsgrundstück in Bonn nach Abschluss einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme keinen Ausgleichsbetrag an die Stadt Bonn zahlen (14 A 1512/2011 3. Juli 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf ist die Berufung eines 63jährigen Oberarzts zwecks mehr Beschäftigung als Operateur und Entschädigung wegen Altersdiskriminierung als unzulässig zurückgewiesen, weil statt der Universität das rechtlich selbständige Universitätsklinikum passiv legitimiert ist (10 Sa 101/2014 4. Juli 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Heilbronn ist ein Sturz (z. B. eines Betriebswirts) unter Alkoholeinfluss (1,99 Promille) bei einer dreitägigen beruflichen Tagung ein unfallversicherungsrechtlicher Arbeitsunfall 6 U 1404/2013). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Karlsruhe soll der Gerichtshof der Europäischen Union über die Zuständigkeit für einen Antrag auf Trennungsunterhalt gegen den in einem Drittstaat (z. B. Barbados) lebenden anderen Ehegatten entscheiden (4 F 30/2013 17. Juni 2013). |
| |
| 2014-07-06 |
| Nach einer Entscheidung des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sind Disziplinarverfahren, in denen es um die weitere Berufsausübung geht, Streitigkeiten über zivilrechtliche Ansprüche im Sinne von Art. 6 I EMRK (Recht auf ein faires Verfahren), wobei ein neun Jahre und elf Monate dauerndes Verfahren in Österreich das Recht auf ein faires Verfahren verletzt (47195/2006 19. Februar 2014 Müller-Hartburg/Österreich). |
| Nach einer Entscheidung des Gerichtshofs (der Europäischen Union) werden entgegen einer Klage der Newspaper Licensing Agency durch das Abrufen einer Website die Urheberrechte an den enthaltenen Inhalten nicht verletzt, weil die Kopien auf dem Bildschirm und im Cache der Festplatte eines Computers, die für das Betrachten einer Website notwendigerweise erstellt werden, vom Schutz der Urheberrechtsrichtlinie der Europäischen Union auszunehmen sind (C-360/2013 5. Juni 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Gerichtshofs (der Europäischen Union) besteht im Falle mehrerer mutmaßlicher Verursacher einer Verletzung von im Mitgliedstaat des angerufenen Gerichts geschützten Urhebervermögensrechten die Zuständigkeit eines Gerichts, in dessen Bezirk der einzige beklagte mutmaßliche Verursacher nicht tätig geworden ist, nicht auf Grund von Art. 5 Nr. 3 EuGVVO unter dem Gesichtspunkt des für den Schaden ursächlichen Geschehens (Handlungsort), sondern (möglicherweise) unter dem Gesichtspunkt der Verwirklichung des geltend gemachten Schadens (Erfolgsort) (C-387/2012 3. April 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist, wenn sich eine entscheidungserhebliche und der einheitlichen Auslegung bedürftige Frage des Rechtes der Europäischen Union stellt, bereits mit der sich voraussichtlich in einem zukünftigen Revisionsverfahren ergebenden Notwendigkeit eines Vorabentscheidungsersuchens an den Gerichtshof der Europäischen Union der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 543 II 1 Nr. 1 ZPO) gegeben (1 BvR 2534/2010 3. März 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands entbehrt die Annahme, die Frage der Richtlinienkonformität des in § 5 a I VVG a. F. geregelten Policenmodells bedürfe nicht der Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union, weil die obergerichtliche Rechtsprechung einen Verstoß gegen unionsrechtliche Vorgaben bisher verneint habe, einer verfassungsrechtlich tragfähigen Begründung und ist mit dem Recht auf den gesetzlichen Richter (Art 101 I 2 GG) unvereinbar (1 BvR 2083/2011/2011 3. März 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands steht, wenn ein Werkvertrag (z. B. über Elektroinstallationen in vier Reihenhäusern) wegen Verletzung des § 1 II Nr. 2 SchwarzArbG vom 23. Juli 2004 nichtig ist, dem Unternehmer ein bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Wertersatz gegen den Besteller nicht zu (VII ZR 241/2013 10. April 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands sind die Kosten für die Hinzuziehung eines Gebärdendolmetschers für die Kommunikation mit einem gehörlosen Betreuten mit der Pauschalvergütung nach den §§ 4, 5 VBVG abgegolten, so dass der Berufsbetreuer die Beiordnung eines Gebärdendolmetschers zum Zwecke einer späteren Kostenerstattung nicht verlangen kann (XII ZB 346/2013 26. März 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann sich bei einem betriebsbedingten und damit nicht ehebedingten Verlust des Arbeitsplatzes ein ehebedingter Nachteil auch daraus ergeben, dass sich der unterhaltsberechtigte Ehegatte mit Rücksicht auf die Ehe und die übernommene oder fortgeführte Rollenverteilung zunächst nur in einem eingeschränkten Radius und später gar nicht mehr um eine seiner beruflichen Qualifikation und seinen Fähigkeiten entsprechenden Stelle bewirbt, wobei auch in einem solchen Fall der Unterhaltsberechtigte darlegen muss, welche konkreten ehebedingten Nachteile entstanden sind (XII ZB 214/2013 26. März 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands führt allein der Umstand, dass eine Kindschaftssache (Umgangsrechtsverfahren) vorliegt, nicht „automatisch“ dazu, dass die Entschädigungspauschale (§ 198 II 3 GVG) nach § 198 II 4 GVG zu erhöhen ist, wenn nicht die Umstände des Einzelfalls den Pauschalsatz als unbillig erscheinen lassen (III ZR 91/2013 13. März 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands setzt die Strafbarkeit nach § 184b StGB nicht voraus, dass die Darstellung der sexuellen Handlung einen vergröbernd-reißerischen Charakter hat (1 StR 485/2013 11. Februar 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands genügt für den Beginn des Laufes der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen rechtsanwaltlicher falscher Beratung nicht die bloße Kenntnis des Inhalts der rechtsanwaltlichen Beratung und der ihr zu Grunde liegenden tatsächlichen Umstände, sondern ist die Kenntnis von Tatsachen erforderlich, aus denen sich (auch für einen Laien) ergibt, dass der Rechtsanwalt von dem üblichen rechtlichen Vorgehen abgewichen ist oder er Maßnahmen nicht eingeleitet hat, die aus rechtlicher Sicht zur Vermeidung eines Schadens erforderlich waren (IX ZR 217/2012 6. Februar 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands führt die Behandlung von Streitgegenständen in gerichtlichen oder außergerichtlichen Terminen eines Verfahrens, in dem sie nicht anhängig sind, nicht nach Nr. 3104 II VV-RVG zu einer eigenen Terminsgebühr in dem Verfahren, in dem die einbezogenen Gegenstände anhängig sind (10 AZB 81/2013 17. Februar 2014). |
| |
| 2014-07-05 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands besteht bei Aufhebung der bewilligten Verfahrenskostenstundung während des Verfahrensabschnitts die Subsidiärhaftung der Staatskasse nur so lange fort, bis der Insolvenzverwalter oder Treuhänder von der Aufhebung Kenntnis erlangt (IX ZB 31/2013 8. Mai 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss bei dem Schadensersatzrechtsschutz nach dem Tatsachenvortrag des Versicherungsnehmers das den Eintritt des Rechtsschutzfalls bestimmende schädigende Verhalten ihm gegenüber erfolgt sein, um den Versicherungsfall auszulösen (IV ZR 47/2013 30. April 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands verletzt eine Verrechnungsabrede zweier im Landesdienst stehender Ehegatten, dass die Ausgleichswerte ihrer beiderseitigen Anrechte auf Beamtenversorgung saldiert und nur das höherwertige Anrecht des einen Ehegatten in Höhe der Wertdifferenz durch Begründung von gesetzlichen Rentenanwartschaften extern geteilt werden soll, weder § 8 II VersAusglG noch § 3 BeamtenVG (XII ZB 668/2012 30. April 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands bedarf eine mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbare letztinstanzliche Entscheidung aus rechtsstaatlichen Gründen nicht zwingend einer Begründung und kann eine Anhörungsrüge gegen die Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht dazu eingelegt werden, eine Ergänzung der Begründung herbeizuführen (1 AZN 262/2014 9. April 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands unterliegt eine Betriebsvereinbarung über die Begründung und Ausgestaltung von Altersteilzeitverhältnissen hinsichtlich der Verteilung der vom Arbeitgeber für Aufstockungsleistungen vorgesehenen finanziellen Leistungen dem Mitbestimmungsrecht aus § 87 I Nr. 10 BetrVG (1 ABR 39/2012 10. Dezember 2013). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main begründet, wenn in einem Stufenverfahren gegen die Teilentscheidung über die Auskunftsverpflichtung Beschwerde eingelegt wurde, dies nicht die Zuständigkeit des Beschwerdegerichts für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Leistung von Unterhalt oder für einen Antrag auf Abänderung einer einstweiligen Anordnung zur Leistung von Unterhalt (1 UFH 1/2014 3. März 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm ist die auf Grund eines Werkvertrags geschuldete Lieferung und individuelle Anpassung von Hardware und Standardsoftware die Bearbeitung einer Sache gemäß § 634a I Nr. 1 BGB, wobei es bei einer Verkörperung der Werkleistung in einer aus Hardware und Standardsoftware bestehenden Sachgesamtheit an einem die Anwendung der verjährungsrechtlichen Auffangnorm des § 634a I Nr. 3 BGB rechtfertigenden Grund fehlt (I-12 U 112/2013 26. Februar 2014). |