| 2014-07-20 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist die Auffassung, das Deutschenprivileg aus Art. 16 II 1 GG (Schutz vor Auslieferung) müsse nicht auf Staatsbürger anderer Mitgliedstaaten der europäischen Union angewendet werden, verfassungsrechtlich unbedenklich (2 BvQ 4/2014 17. Februar 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann der Abschluss eines Subunternehmervertrags einerseits und eines gesonderten Kraftfahrzeugnutzungsvertrags andererseits (z. B. mit einem Paketfahrer) der Verschleierung des Bestehens eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses dienen mit der Folge, dass nur ein Entgelt in Höhe der um die Fahrzeugnutzung und die Kosten für den Erhalt des Kraftfahrzeus gekürzten Beträge vereinbart ist (1 StR 516/2013 16. April 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands sind geringfügige Verzögerungen in einzelnen Verfahrensabschnitten (z. B. eines Arzthaftungsprozesses), die gegenüber der Gesamtverfahrensdauer nicht entscheidend ins Gewicht fallen, grundsätzlich entschädigungslos hinzunehmen (III ZR 335/2013 10. April 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist bei einer prognostizierten Therapiedauer von 4 bis 5 Jahren keine tragfähige Basis für die erforderliche konkrete Therapieaussicht (z. B. eines Kokainabhängigen) im Sinne des § 64 S. 2 StGB gegeben (5 StR 37/2014 10. April 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann bei Tilgung einer zum Zwecke des Forderungseinzugs treuhänderisch abgetretenen Forderung durch den Schuldner gegenüber einem Inkassounternehmen als Forderungszessionar die Zahlung gegenüber dem ursprünglichen Forderungsinhaber angefochten werden (IX ZR 201/2013 3. April 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann bei einer weit über das übliche Maß hinausgehenden Wahrnehmung des Umgangsrechts durch den barunterhaltspflichtigen Elter der Barunterhaltsbedarf um eine oder mehrere Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle verringert werden (XII ZB 234/2013 12. März 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann sich bei Erlöschen einer Ermächtigung zur Prozessführung der Ermächtigte hierauf nicht mehr stützen und muss grundsätzlich eine bereits entfaltete Tätigkeit einstellen, sofern ihn nicht der neue Forderungsinhaber seinerseits ermächtigt hat, hiervon weiterhin im bisherigen Umfang durch schuldbefreiende Zahlung an den ursprünglichen Forderungsinhaber oder nunmehr durch Zahlung an ihn selbst Gebrauch zu machen (VIII ZR 31/2013 11. März 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist eine heimvertragliche, das Heimentgelt bei Heimbewohnern mit Sondenernährung auf rund ein Drittel des Verpflegungsanteils des Heimentgelts festlegende Regelung angemessen (III ZR 187/2013 6. Februar 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist eine Stromentnahme durch einen nicht in einen bestehenden Mietvertrag eingetretenen Zwangsverwalter nicht ohne Weiteres die Annahme des Versorgungsangebots des Energieversorgers (VIII ZR 391/2012 22. Januar 2014). |
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| 2014-07-19 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist der Benutzer einer bevorrechtigten Straße gegenüber Verkehrsteilnehmern, die auf einer einmündenden oder die Vorfahrtstraße kreuzenden, nicht bevorrechtigten Straße herankommen, so lange vorfahrtsberechtigt, bis er die Vorfahrtstraße mit der ganzen Länge seines Fahrzeugs verlassen hat (VI ZR 279/2013 27. Mai 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist ein Kostenfestsetzungsverlangen nicht rechtsmissbräuchlich, wenn die von demselben Prozessbevollmächtigten vertretenen Antragsteller den Antragsgegner gestaffelt in Anspruch nehmen und ihr Vorgehen dazu bestimmt und geeignet ist, das Prozessrisiko insgesamt zu reduzieren, wobei die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts unabhängig von den konkreten Umständen stets als zweckentsprechend verursachte Kosten gelten (VI ZB 9/2013 20. Mai 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands greift der Beweis des ersten Anscheins bei typischen Geschehensabläufen ein, also in Fällen, in denen ein bestimmter Tatbestand nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache für den Eintritt eines bestimmten Erfolgs hinweist, was grundsätzlich auch bei der Feststellung von Ursachen für Leitungswasserschäden in Wohnungen anlässlich von Trockenestrich- und Parkettverlegearbeiten in Betracht kommen kann (VII ZR 254/2013 10. April 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands lässt der Besitzverlust, den der Besitzer einer Sache infolge einer (drohenden) Zwangsvollstreckung eines auf die Herausgabe einer Sache gerichteten vorläufig vollstreckbaren Titels erleidet, den Herausgabeanspruch nicht entfallen und hat daher nicht die Erledigung der Hauptsache zur Folge (V ZR 115/2013 14. März 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands kann nach dem Beginn des Ruhestands weder die Versetzung in den Ruhestand noch der Grund, auf dem sie beruht, durch Widerruf, Rücknahme oder Wiederaufgreifen des Verfahrens nachträglich geändert werden (2 C 65/2011 30. April 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands kann der Vorsitzende einer Einigungsstelle die Formunwirksamkeit eines Einigungsstellenanspruchs nicht durch eine § 76 III 4 BetrVG entsprechende Zuleitung der von ihm inhaltlich korrigierten Spruchfassung beseitigen (1 ABR 45/2012 10. Dezember 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ist, wenn on einem früheren Verfahren der Antrag des Vaters eines nichtehelichen Kindes auf Herstellung der gemeinsamen elterlichen Sorge für das nichteheliche Kind zurückgewiesen wurde und diese Entscheidung den Voraussetzungen des neuen § 1626a I Nr. 3, II BGB gerecht wird, ein erneuter Antrag auf gemeinsames Sorgerecht nach § 1696 I 1 BGB zu beurteilen (6 UF 326/2013 28. Februar 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe besteht bei einem 75-jährigen Patienten – auch ohne Vorerkrankungen – generell ein Risiko, dass bei einem stationären Krankenhaus-Aufenthalt Dekubitus-Geschwüre auftreten, die auch zu einer tödlich verlaufenden Sepsis führen können, so dass eine mitwirkende Verursachung durch Vorerkrankungen im Unfallversicherungsrecht grundsätzlich nicht angenommen werden kann (9 U 123/2013 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München kann im Vertragsverhältnis zu einem Vertriebspartner trotz der Bezeichnung als Handelsvertreter die gelebte Vertragswirklichkeit (z. B. geschuldete Erreichbarkeit, Mitteilungspflicht über Abwesenheitszeiten, Wahrnehmung handelsvertreteruntypischer Aufgaben, fehlende Abrechnung über Provisionen durch Unternehmer während der gesamten Vertragslaufzeit, Provisionsrechnung ohne Ausweis der Mehrwertsteuer) gegen eine selbständige Tätigkeit und für eine wirtschaftliche Unselbständigkeit sprechen, so dass für Rechtsstreitigkeiten die Arbeitsgerichte zuständig sind (7 W 315/2014 20. März 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart legt es, wenn der nichteheliche Vater eines Kindes die Feststellung begehrt, dass das Kind nicht sein Kind sei, die wahrscheinliche Konfliktlage nahe, der allein sorgeberechtigten Mutter die gesetzliche Vertretungsmacht im Verfahren zu entziehen und einen Ergänzungspfleger zu bestellen (16 WF 56/2014 25. April 2014). |
| *Möhring/Nicolini, Urheberrecht, 3. A. 2014, hg. v. Ahlberg, Hartwig/Götting, Horst-Peter, 3. A. 2014 |
| *Beck’sches Formularbuch Arbeitsrecht, hg. b. Klemm, Bernd/Kornbichler, Hendrik/Neighbour, Kerstin u. a., 3. A. 2014 |
| *beck-online.Grosskommentar zum Zivilrecht (4 Gesamtherausgeber, 26 Herausgeber, mehr als 400 Autoren, rund 50000 Seiten, ab Herbst 2014, im ersten Halbjahr 2015 vollständig) |
| *Handbuch des Vergaberechts, hg. v. Gabriel, Marc/Krohn, Wolfram/Neun, Andreas, 2014 |
| *Investmentrecht, hg. v. Jesch/Klebeck/Dobrauz, 2014 |
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| 2014-07-18 |
| Nach einer Entscheidung des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist das Zurschaustellen Angeklagter in Käfigen vor Gerichten Russlands menschenunwürdig, so dass Russland zwei Beschwerdeführern 20000 Euro Schadensersatz zahlen muss (32541/2008 17. Juli 2014, 43441/2008 17. Juli 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Gerichtshofs (der Europäischen Union) verletzt Griechenland durch Nichtuntersagen des unkontrollierten Betriebs einer Mülldeponie im nationalen Meerespark von Zakynthos (Zante) und der damit verbundenen Gefährdung des Lebensraums der Meeresschildkröte Caretta caretta Europarecht der Europäischen Union (C-600/2012 17. Juli 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Gerichtshofs (der Europäischen Union) werden durch die Regelung Frankreichs zu bestimmten Vorteilen bei dem Ruhestand von Beamten, die Eltern mindestens dreier Kinder sind, Männer mittelbar diskriminiert, weil die Regelung an die Unterbrechung der beruflichen Laufbahn für Kinder anknüpft, die Beamtinnen wegen des obligatorischen Mutterschaftsurlaubs stets vorweisen können (C-173/2013 17. Juli 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Gerichtshofs (der Europäischen Union) müssen auch Familienangehörige eines Drittstaatsangehörigen mit langfristiger Aufenthaltsberechtigung in der Europäischen Union das fünfjährige Aufenthaltserfordernis der Richtlinie 2003/102 EG erfüllen, wenn sie für sich eine solche Aufenthaltsberechtigung beantragen (C-469/2013 17. Juli 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands sind die §§ 88 I, 89 I und 92 I UrhG Auslegungsregeln und kommen als Maßstab einer Inhaltskontrolle von allgemeinen Geschäftsbedingungen nach § 307 II Nr. 1 BGB nicht in Betracht (I ZR 41/2012 17. Oktober 2013). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands hängt das Bestehen eines Erstattungsanspruchs des Trägers der Sozialhilfe gegen den Träger der Ausbildungsförderung nach § 104 I 1 SGB X nicht davon ab, dass Leistungen der Ausbildungsförderung nach § 46 I 1 BAföG beantragt wurden, und sind entsprechend § 291 BGB auch für öffentlichrechtliche Geldforderungen Prozesszinsen zu zahlen (5 C 8/2013 23. Januar 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart begründet der Wunsch, Italienisch als dritte Fremdsprache zu lernen, keinen Anspruch auf eine Aufnahme an einem bestimmten Gymnasium (12 K 2397/2014 8. Juli 2014). |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Berufungsgerichts Italiens ist Silvio Berlusconi im Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger und Amtsmissbrauchs (überraschend) freigesprochen, weil der Geschlechtsverkehr mit minderjährigen Prostituierten nicht strafbar ist und der vorgeworfene Amtsmissbrauch nicht stattfand. |
| Nach einem (vierten) Vergleichsvertrag (seit 1999) erhalten die Nachfahren des früheren Königshauses in Sachsen (Wettiner) 4,825 Millionen Euro für etwa 7200 Bücher, Handschriften und Drucke sowie rund 2000 Kunstgegenstände, die dem Freistaat Sachsen verbleiben. |
| Ecuador verlängert das Asyl für den seit 2 Jahren in der ecuadorianischen Botschaft in London befindlichen Julian Assange (WikiLeak). |
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| 2014-07-17 |
| Nach einer Entscheidung des Gerichtshofs (der Europäischen Union) ist es auf Grund der europarechtlichen Grundfreiheiten nicht rechtsmissbräuchlich, in einem Heimatstaat innerhalb der Europäischen Union den rechtswissenschaftlichen Studienabschluss (z. B. in Italien) und in einem anderen Mitgliedstaat (z. B. Spanien) unter einer dortigen Berufsbezeichnung (leichter) die Zulassung zum Rechtsanwaltsberuf zu erwerben und dann wieder in seinen Heimatstaat zurückzukehren, um dort unter der in dem anderen Mitgliedstaat erworbenen Berufsbezeichnung den Rechtsanwaltsberuf auszuüben (C-58/2013 17. Juli 2014 u. a.) |
| Nach einer Entscheidung des Gerichtshofs (der Europäischen Union) kann bei Drittstaatsangehörigen die Zusammenführung von Ehegatten davon abhängig gemacht werden, dass beide zum Zeitpunkt der Antragstellung das 21. Lebensjahr vollendet haben (C-338/2013 17. Juli 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Gerichtshofs (der Europäischen Union) dürfen Abschiebehäftlinge in Deutschland grundsätzlich auch dann nicht in einer Justizvollzugsanstalt (für Strafgefangene) untergebracht werden, wenn es in dem jeweils zuständigen Bundesland keine besondere Hafteinrichtung zum Vollzug der Abschiebehaft gibt und der Betroffene der Unterbringung in einer Justizvollzugsanstalt zustimmt (C-473/2013 17. Juli 2014 u. a.). |
| Nach einer Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union war die von der Europäischen Kommission angeordnete Zerschlagung der WestLB als Voraussetzung einer staatlichen Beihilfe rechtmäßig (T-457/2009 17. Juli 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands (vor dem Hintergrund von Verweisungen von Asylbewerbern mit langjährigem Aufenthalt an Privatversicherungen statt an die örtliche Allgemeine Ortskrankenkasse durch manche Sozialämter) haben Empfänger laufender Leistungen nach dem SGB XII, die ohne den Bezug von Sozialhilfe der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterlägen, keinen Anspruch auf Aufnahme in den Basistarif der privaten Krankenversicherung (IV ZR 55/2014 16. Juli 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands ist die Sprengung einer Wasserbombe keine Entschärfung im Sinne des Tarifvertrags für Arbeitnehmer im Kampfmittelbeseitigungsdienst Niedersachsens, so dass sie keinen Anspruch auf eine Sonderprämie begründet, doch ist eine Sonderprämie denkbar für die unmittelbare Mitwirkung an dem Transport oder der Verlagerung einer mit einem besonders gefährlichen Zündsystem versehenen Wasserbombe zur Vorbereitung der Sprengung denkbar (10 AZR 698/2013 16. Juli 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts Deutschlands hat ein pflegebedürftiger Rollstuhlfahrer gegen den Pflegeversicherungsträger Anspruch auf eine Treppensteighilfe zum Erreichen seiner Mietwohnung im ersten Stock eines Mehrfamilienhauses, weil eine Treppensteighilfe ein Pflegehilfsmittel zur Ermöglichung einer selbständigeren Lebensführung ist (3 KR 1/2014 16. Juli 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hat Beate Zschäpe keine konkreten und hinreichenden Anhaltspunkte für einen Vertrauensverlust gegenüber ihren Pflichtverteidigern vorgetragen, so dass sie derzeit keinen Anspruch auf Auswechselung der Pflichtverteidiger hat. |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Heidelberg ist ein seine frühere Freundin tötender Einundsechzigjähriger zu lebenslanger Haft verurteilt. |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main müssen die Äußerungen des Oberbürgermeisters Hanaus vom 11. September 2013 über die Nationaldemokratische Partei Deutschlands nicht von der Internetseite der Stadt Hanau entfernt werden, weil der Oberbürgermeister Störungen des örtlichen Friedens nach fremdenfeindlichen Äußerungen des NPD-Bundesvorsitzenden auf einer vorangehenden Kundgebung verhindern habe wollen (7 K 4006/2013). |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts der Vereinigten Staaten von Amerika ist die Todesstrafe in Kalifornien wegen schlechter Umsetzung und zu starken Verzögerungen verfassungswidrig (16. Juli 2014). |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts der Vereinigten Staaten ist Shannon Richardson wegen Bedrohung von Politikern mit Giftbriefen zu 18 Jahren Haft verurteilt. |
| Das Europäische Parlament empfiehlt die Einführung des Euro in Litauen. |
| Im Jahr 2012 erreichten in Bayern 553 Abiturienten die Bestnote 1,0. |
| Australien schafft eine Abgabe für Emissionen wieder ab. |
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| 2014-07-16 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist das strafbewehrte Verbot, eine Anklageschrift vor ihrer Erörterung in öffentlicher Verhandlung im Wortlaut mitzuteilen (§ 353d Nr. 3 StGB) auch bei Zustimmung des Betroffenen verfassungsgemäß (2 BvR 429/2012 27. Juni 2014). |