| 2014-11-23 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann das Stützen einer Zahlungsklage mit dem Hauptantrag auf ein Schuldverhältnis und nachträglich auf einen Vergleich über das Schuldverhältnis als nachträgliche, unter den Voraussetzungen des § 263 zulässige Klagehäufung in Eventualstellung anzusehen sein (V ZR 298/2013 4. Juli 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die Umbuchung auf andere Flüge keine Maßnahme, um eine Annullierung oder eine große Verspätung eines Fluges zu vermeiden, sondern eine zusätzliche Möglichkeit, eine Ausgleichszahlung abzuwenden, obwohl eine Annullierung oder große Verspätung eingetreten ist (X ZR 121/2013 12. Juni 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands fehlt ein schutzwürdiges rechtliches Interesse an der Einsicht in eine Urkunde im Sinne von § 810 Fall 2 BGB, wenn der Anspruchsteller die Einsicht nur auf Grund vager Vermutungen über den Inhalt der Urkunde verlangt, um erst durch die Einsicht Anhaltspunkte für eine spätere Rechtsverfolgung zu gewinnen (XI ZR 264/2013 27. Mai 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands wird an der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass bereits die Erhebung einer Teilklage, mit der mehrere Ansprüche geltend gemacht werden, deren Summe den geltend gemachten Teil übersteigt, die Verjährung aller Teilansprüche hemmt und die Bestimmung, bis zu welcher Höhe bzw. in welcher Reihenfolge die einzelnen Teilansprüche verfolgt werden, nachgeholt werden kann, festgehalten (II ZR 217/2013 6. Mai 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands sind bei dem Zusammentreffen einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation nach § 9 I EFZG und einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit nach § 3 I EFZG sie von dem Bundesarbeitsgericht entwickelten Grundsätze zur Einheit des Verhinderungsfalls nicht anwendbar (10 AZR 651/2012 10. September 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart soll ein geschädigter slowenischer, Reparaturkosten (11049 Euro) fiktiv abrechnender, aber gleichzeitig deine vorgenommene kostengünstigere Reparatur in Slowenien vortragender Halter eines Unfallkraftfahrzeugs nur die tatsächlich in Slowenien angefallenen Kosten (7317 Euro) ersetzt verlangen können (5 U 28/2014 30. Juni 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen steht dem Ansatz der Terminsgebühr nicht entgegen, dass bei Beschwerden gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen in Verfahren vorläufigen Rechtsschutzs keine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist (8 E 376/2014 17. Juli 2014). |
| Deutschland nimmt in einem Innovationsindikator nach der Schweiz, Singapur, Finnland, Belgien und Schweden den 6. Platz ein (USA 13, Österreich 14, Japan 20, China 24, Brasilien 34, Mexiko 35). |
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| 2014-11-22 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands können generelle Feststellungen zur Art und Weise der Schadensberechnung Gegenstand einer Feststellung im Kapitalanlegermusterverfahren sein (II ZB 1/2012 29. Juli 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg ist bei der Wertberechnung für die Ehesache auch das um Verbindlichkeiten bereinigte und um Freibeträge gekürzte Vermögen der Eheleute erhöhend mit einem Anteil von fünf Prozent zu berücksichtigen und beträgt der Freibetrag je Ehegatten 60000 Euro (15 WF 11/2014 23. Juni 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe liegt Vermögenslosigkeit als Voraussetzung der Amtslöschung einer Gesellschaft nur vor, wenn nach kaufmännischer, wirtschaftlicher Betrachtungsweise überhaupt keine Zugriffs- oder Verteilungsmasse für die Gläubiger zur Verfügung steht (11 Wx 92/2013 21. August 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ist die testamentarische Anordnung „wer mir in den letzten Stunden beisteht, übergebe ich alles“ als nicht hinreichend bestimmt keine wirksame Bestimmung eines Erben durch den Erblasser (2 Wx 188/2014 9. Juli 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig ist der so genannte informer auf der Homepage einer Online-Bank kein Prospekt, weil er nicht den Eindruck vermittelt, die Anlage umfassend zu beschreiben, und kommt über den informer kein Auskunftsvertrag mit der Online-Bank zustande, wenn in den Nutzungsbedingungen deutlich gemacht wird, dass für die Richtigkeit der Informationen keine Gewähr übernommen wird (5 U 67/2014 2. Juni 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Bayern kann bei einer Entziehung einer Fahrerlaubnis außerhalb des Punktsystems eine Gutachtensanordnung nur Bestand haben, wenn die Fahrerlaubnisbehörde über eine schematische Bezugnahme auf die Verkehrsverstöße hinaus tatsächliche Ermittlungen und Erwägungen angestellt hat, die eine solche Entscheidung zu tragen vermögen (11 CS 352/2014 7. August 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Bonn begründet der Umstand, dass sich eine Prozesspartei wiederholt prozessualer Mittel (z. B. Klagen, Eingaben, Beschwerden, Widersprüche) bedient, nicht notwendig die Annahme eines die Prozessfähigkeit ausschließenden, so genannten Querulantenwahn (8 S 316/2013 1. Juli 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Gelsenkirchen muss der Vermieter bereits im Kündigungsschreiben wegen Eigenbedarfs, spätestens aber auf Einwendung des Mieters hin auf in seinem Eigentum befindliche alternative, den geltend gemachten Bedarf ebenfalls hinreichend deckende Objekte hinweisen (210 C 238/2013 18. Februar 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Mönchengladbach hat im Rahmen des § 823 II BGB die Straßenverkehrsordnung nicht den Zweck, davor zu schützen, auf Grund unfallbedingter Verzögerungen ein Fußballspiel zu versäumen (10 C 88/2014 26. Mai 2014). |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Italiens muss ein den Anfangsbuchstaben seines Namens in eine Wand des Kolosseums in Rom ritzender Tourist aus Russland 20000 Euro zahlen. |
| *Timme, Wohnungseigentumsgesetz, 2. A. 2014 |
| *Emmerich, Volker, Kartellrecht, 13. A. 2014 |
| *Battis/Krautzberger/Löhr, Baugesetzbuch, 12. A. 2014 |
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| 2014-11-21 |
| Nach einer Entscheidung des Gerichtshofs (der Europäischen Union) besteht eine schwache begriffliche Ähnlichkeit zwischen Golden Balls und Ballon d‘Or, weshalb Entscheidungen des Gerichts (erster Instanz) aufgehoben sind und das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt erneut prüfen muss, ob der geringe Grad der Ähnlichkeit für die Herstellung eines gedanklichen Zusammenhangs bei dem Publikum ausreicht oder ob das Zeichen Golden Balls eingetragen werden kann (C-581/2013 P 20. November 2014 u. a.). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss der Auftraggeber des Lagerhalters einer schriftlichen Benachrichtigung gemäß der Ziffer 15.1 S. 2 ADSp unter Berücksichtigung der den Parteien bekannten Umstände zweifelsfrei entnehmen können, dass und wohin das dem Lagerhalter anvertraute Gut umgelagert wurde (I ZR 48/2013 8. Mai 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands sind die nikotinhaltigen Flüssigkeiten in E-Zigaretten keine zulassungspflichtigen Arzneimittel, so dass sie in Tabakläden und im Internet verkauft werden dürfen (3 C 25/2013 20. November 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands findet das Schriftformgebot des § 14 IV TzBfG keine Anwendung, wenn ein auf das Arbeitsverhältnis insgesamt anwendbarer einschlägiger Tarifvertrag eine Befristung oder eine auflösende Bedingung des Arbeitsverhältnisses vorsieht (7 AZR 771/2012 23. Juli 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin entfällt das rechtsgebietsübergreifend geltende Haftungsprivileg des § 10 S. 1 Nr. 1 TMG nur bei positiver Kenntnis des Täters von den konkreten strafrechtlich relevanten Inhalten (4 Ws 71/2014 – 141 AR 363/2014 25. August 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm kann ein ohne ausreichende Aufklärung und ohne ausreichende Indikation nach einer neueren Methode des Bandscheibenersatzes operierter Patient von einem Krankenhaus 20000 Euro Schmerzensgeld verlangen (3 U 54/2014 29. September 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig darf ein 1958 geborener, in die Vereinigten Staaten von Amerika ausgewanderter Mann nicht allein deswegen nach dem Verschollenheitsrecht für tot erklärt werden, weil er seit mehr als 25 Jahren keinen direkten Kontakt mehr zu seiner Schwester hat und die Mutter kurz vor ihrem Tod erklärte, dass er nicht mehr lebe (2 W 56/2014 12. November 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart kann eine Kommune (z. B. Landkreis Calw) ein Defizit eines in den Krankenhausplan aufgenommenen Krankenhauses rechtmäßig ausgleichen (2 U 11/2014 20. November 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Hessen muss auch das insolvente deutsche Tochterunternehmen der Lehman Brothers (190000 Euro) Bankenabgabe zahlen (19. November 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz darf ein Finder eines kranken oder verletzten Schwanes diesen zwar aufnehmen, aber nicht gesund pflegen, sondern muss ihn einem Tierarzt, einer Auffangstation oder einem Jagdberechtigten übergeben (8 A 10469/2014 6. November 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein ist das Erfordernis mehrjähriger Berufserfahrung in einer Stellenanzeige eines Arbeitgebers keine Altersdiskriminierung (1 Sa 215/2014 1. September 2014). |
| Das Kunstmuseum Bern beschließt die Annahme des Erbes Cornelius Gurlitts und Gurlitts Cousine Uta Werner erhebt Erbansprüche. |
| Bei einer weiteren Nachwahl in Großbritannien siegt die neue Protestpartei Ukip. |
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| 2014-11-20 |
| Nach einer Entscheidung des Gerichtshofs (der Europäischen Union) ist ein Mitgliedstaat der Europäischen Union, der die Grenzwerte für Stickstoffdioxid nicht innerhalb der in der Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG festgelegten Frist einhalten kann und diese Frist um fünf Jahre verlängern möchte, verpflichtet, Fristverlängerung zu beantragen und dabei einen Luftqualitätsplan vorlegen, der aufzeigt, wie die Einhaltung der Grenzwerte vor Ablauf der neuen Fist erreicht werden soll (C-404/2013 19. November 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands können staatliche Gerichte vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen Arbeitsverhältnissen nur beschränkt überprüfen, so dass ein die Kündigung eines wiederverheirateten Arztes in einem katholischen Krankenhaus als unwirksam beurteilende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aufgehoben ist (2 BvR 661/2012 22. Oktober 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands ist das Mindestentgelt nach § 2 der Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche außer für Vollarbeit auch für Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst zu zahlen und sind abweichende arbeitsvertragliche Vereinbarungen unwirksam (5 AZR 1101/2012 19. November 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Bayern sind für die Befreiung von einer Zweitwohnungsteuer bei Ehegatten und Lebenspartnern grundsätzlich nicht die Gesamteinkünfte beider, sondern nur die Einkünfte des Zweitwohnungsteuerpflichtigen entscheidend (4 BV 1239/2013 12. November 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg sind einzelne Professoren der Charité ohne Mandat des Fakultätsrats für die Inanspruchnahme verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzs nicht befugt, die Charité und die Fakultätsleitung vor den Verwaltungsgerichten auf Feststellung zu verklagen, dass für die Verteilung der der Fakultät zugewiesenen Mittel der Fakultätsrat und nicht (wie an der Charité tatsächlich ausgeführt) die Fakultätsleitung zuständig ist (5 N 11/2013 20. November 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Essen bleibt der Haftbefehl gegen Thomas Middelhoff (Arcandor) wegen unverändert bestehender Fluchtgefahr aufrecht erhalten. |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin soll der Gerichtshof (der Europäischen Union) prüfen, ob einer Nigerianerin ein Kurs zum Erwerb einfacher deutscher Sprachkenntnisse in dem Goethe-Institut in Lagos von ihrem 10 Busfahrtstunden von Lagos entfernten Wohnort aus zuzumuten ist (28 K 456/2012 23. Oktober 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln ist die fristlose Kündigung einer während einer Bahnfahrt mit Zustimmung ihrer Vorgesetzten wegen Unwohlseins schlafenden Arbeitnehmerin der Deutschen Bahn wegen Unverhältnismäßigkeit rechtswidrig (7 Ca 2114/2014 19. November 2014). |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Frankreichs ist Jean-Marie Le Pen wegen Diffamierung von Roma im Jahre 2009 zu 5000 Euro Geldstrafe verurteilt. |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Frankreichs hat François Fillon keinen Anspruch auf freien Zugang zu dem Mitschnitt seines Gesprächs mit Jean-Pierre Jouyet. |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Italiens ist Stephan Schmidheiny unter Abänderung der Vorentscheidung vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung von Arbeitnehmern durch Arbeit mit krebserregendem Asbest bei der Eternitherstellung freigesprochen. |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Indiens muss Royal Dutch Shell nicht nach Übernahme seiner Tochtergesellschaft 1,4 Milliarden Steuern nachzahlen. |
| Die Humboldt-Universität Berlin will den wegen Feuchtigkeit in der im 17. Jahrhundert errichteten „Kommode“ schimmelnden historischen Buchbestand der juristischen Fakultät vorläufig nicht vernichten, sondern in trockenen Räumen bis zu einer Endentscheidung zwischenlagern. |
| Der Fernsehgerätehersteller Metz in Zirndorf beantragt vor dem Amtsgericht Fürth die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. |
| Der Bundespräsident Deutschlands ernennt Dagmar Sacher, Heinrich Schoppmeyer, Desirée Sauber, Jörn Feddersen, Burkhard Feilcke und Alfred Göbel zu Richtern am Bundesgerichtshof. |
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| 2014-11-19 |
| Nach einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union richtet sich die innerkartellrechtliche Aufteilung einer gesamtschuldnerisch gegenüber mehreren Gesellschaften verhängten Kartellbuße nach dem einzelstaatlichen Recht, so dass nach deutschem Recht eine Obergesellschaft die Geldbuße nicht allein zahlen muss, wenn kein Gewinnabführungsvertrag besteht (C-146/2013 18. November 2014). |