| 2014-12-01 |
| EON trennt sich von seinem Atomkraftwerken und Kohlekraftwerken. |
| Die Deutsche Annington will als Branchenführerin den Wettbewerber Gagfah für fast 3,9 Milliarden Euro zu einem Wohnungskonzern mit rund 350000 Wohnungen übernehmen. |
| Tusk, Donald ist neuer Ratspräsident der Europäischen Union. |
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| 2014-11-30 |
| Nach einer Entscheidung des Gerichtshofs (der Europäischen Union) erlischt eine vereinbarte Zuständigkeit eines von den Trägern der elterlichen Verantwortung (z. B. einem spanischen Vater und einer britischen Mutter betreffend die Zuständigkeit der britischen Gerichte) einvernehmlich angerufenen Gerichts eines Mitgliedstaats für Entscheidungen betreffend die elterliche Verantwortung mit dem Erlass einer rechtskräftigen Entscheidung in dem entsprechenden Verfahren (C-436/2013 E/B 1. Oktober 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss der Erbe grundsätzlich für eine in Bezug auf den Erblasser entstandene Betreuervergütung einstehen (XII ZB 133/2012 27. August 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann bei einer spontan, unüberlegt und in affektiver Erregung ausgeführten lebensgefährlichen Gewalttat aus dem Wissen um den möglichen Eintritt des Todes nicht ohne Berücksichtigung der sich aus der Tat und der Persönlichkeit des Täters ergebenden Besonderheiten auf eine billigende Inkaufnahme des Erfolgseintritts geschlossen werden und sind umgangssprachliche Wendungen wie z. B. „kochte in ihr alles hoch“ in einer Urteilsbegründung grundsätzlich zu vermeiden (4 StR 163/2014 14. August 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands dient die Pflicht zur Mitteilung sämtlicher auf eine Verständigung abzielenden Vorgespräche neben der notwendigen Information der Öffentlichkeit vor allem der Unterrichtung des bei derartigen Gesprächen in der Regel nicht anwesenden Angeklagten (4 StR 126/2014 29. Juli 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist der Bundesgerichtshof nicht Prozessgericht im Sinne des § 8 I 1 KapMuG, muss eine auf einen Basiswert bezogene Schuldverschreibungen emittierende international tätige Bank, gegen die Ansprüche aus Prospekthaftung verjährt sind, ohne das Hinzutreten weiterer Umstände nicht wegen einer entgegen den Verlautbarungen im Prospekt unzureichenden Überprüfung des Basiswerts einstehen und kann, wenn der (Zweit-)Erwerber einer Schuldverschreibung nicht Partei eines Begebungsvertrags mit dem Emittenten geworden ist, auch kein gemeinschaftlicher Irrtum über die Geschäftsgrundlage des Schuldverschreibungsvertrags angenommen werden (XI ZR 100/2013 15. Juli 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die Durchführung von nur aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht übernommenen Mängelbeseitigungsarbeiten kein Anerkenntnis eines Mängelbeseitigungsanspruchs und ist eine Glasfassade nicht allein deshalb funktional mangelhaft, weil im Laufe mehrerer Jahre (auf Grund verdeckter Nickelsulfideinschlüsse) einzelne Glasscheiben zerbrochen sind (VII ZR 161/1013 9. Juli 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands hat, wenn die vereinbarte Funktionalität einer Glasfassade (z. B. uneingeschränkte Bruchsicherheit) technisch nicht zu verwirklichen ist, der Auftraggeber als Mängelrecht ausschließlich einen Schadensersatzanspruch gemäß den §§ 634 Nr. 4, 311a II BGB und muss der Unternehmer, der ein Risiko ebenso wie der Besteller nicht tragen will, den Besteller auf diesen Umstand hinweisen und mit ihm vertraglich einen Ausschluss des Risikos vereinbaren (VII ZR 203/2011 8. Mai 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands kann der bislang nur Anhaltspunkte für einen möglicherweise zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigenden Sachverhalt (z. B. Verdacht der Manipulation von Leistungsverhältnissen) habende Kündigungsberechtigte nach pflichtgemäßem Ermessen weitere Ermittlungen anstellen und den betroffenen Arbeitnehmer (binnen einer Frist von grundsätzlich weniger als einer Woche) anhören, ohne dass die Frist des § 626 II BGB zu laufen begänne, wobei für eine auf den bloßen Verdacht einer (erheblichen) Pflichtverletzung gestützte Kündigung die vorherige Anhörung des Arbeitnehmers grundsätzlich Wirksamkeitsvoraussetzung ist (2 AZR 1037/2012 20. März 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Berlin verletzt ein Gericht, das nach Einstellung des Strafverfahrens von einer Entscheidung über einen Adhäsionsantrag absieht und die gerichtlichen Auslagen des Adhäsionsverfahrens und die Auslagen des Geschädigten dem Angeklagten wegen einer sehr hohen Verurteilungswahrscheinlichkeit im Strafverfahren auferlegt, die Unschuldsvermutung (VerfGH 128/2012 20. Juni 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln wurde durch eine vor dem 1. Januar 1977 durchgeführte Adoption eines Minderjährigen eine Verwandtschaft zwischen dem Angenommenen und den Verwandten des Annehmenden vorbehaltlich der Möglichkeit des Art. 12 § 7 II AdoptG nicht begründet (2 Wx 220/2014 13. August 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg verletzt ein auf die ordnungsrechtliche Generalklausel des § 3 I HmbSOG gestütztes Verbot der Personenbeförderung mit dem „Geschäftsmodell“ „UberPop“ nicht Art. 12 I GG, weil dem Modell überragende Interessen der Allgemeinheit entgegenstehen (3 Bs 175/2014 24. September 2014). |
| Bei einem Bürgerentscheid in der Schweiz sind 74 Prozent gegen eine verschärfte, die Zuwanderungsbeschränkung vom Februar 2014 verstärkende Zuwanderungsbeschränkung, 78 Prozent gegen die Erhöhung der Goldreserven der Schweizer Nationalbank von 7 auf 20 Prozent und 60 Prozent gegen die Beseitigung von Vorzugsbedingungen für (dann voraussichtlich abwandernde) reiche Ausländer bei der Steuerzahlung. |
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| 2014-11-29 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands führt das für Steuerberater geltende Verbot gewerblicher Tätigkeit bei gewerblichem Kauf von Honorarforderungen von Steuerberatern durch eine Steuerberatungsgesellschaft nicht zur Unwirksamkeit des Kaufvertrags und der Abtretung der Honorarforderung (IX ZR 25/2014 25. September 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist ein unterrichteter, zur Hauptverhandlung vor dem Revisionsgericht nicht erscheinender Wahlverteidiger grundsätzlich zum Pflichtverteidiger zu bestellen, um das Recht des Angeklagten auf Verteidigung aus Art. 6 III c EMRK zu wahren (2 StR 163/2014 25. September 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss der Prozessbevollmächtigte, der eine Partei in zwei Prozessen gegen denselben Prozessgegner vertritt und auf Grund eines in einem der beiden Prozesse erwirkten rechtskräftigen Titels mit einem Zahlungseingang und einer dadurch bewirkten Beseitigung der Mittelosigkeit seiner Partei rechnen kann, sein Büropersonal anweisen, ihm einen entsprechenden, den Zahlungseingang im Parallelverfahren ausweisenden Kontoauszug unverzüglich vorzulegen (II ZB 14/2013 23. September 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die Wendung des Betroffenen nach der Anordnung der Betreuung noch innerhalb der Beschwerdefrist allein gegen die Betreuerauswahl als Beschwerde gegen den Ausgangsbeschluss anzusehen und nicht als Antrag nach § 1908b III BGB (XII ZB 220/2014 17. September 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands können die Kosten der Rücksendung von zur Einsichtnahme übersandter Akten nach Akteneinsicht – vorbehaltlich der sich aus dem Prozessrechtsverhältnis ergebenden Pflicht zur Kostenminimierung – als Auslagen eines Rechtsanwalts nach § 162 II 1 VwGO erstattungsfähig sein (9 KSt 6/2014 30. September 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands gehört die Tätigkeit eines Betriebsratsmitglieds in der Einigungsstelle nicht zu den Aufgaben des Betriebsrats und seiner Mitglieder, so dass sie die Erforderlichkeit einer Schulung nicht begründen kann (7 ABR 64/2012 20. August 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands erfolgt die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Personenkraftwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte nicht für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, und ist mithin nicht als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzbesteuerung zu unterwerfen (XI R 36/2012 5. Juni 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle wird die Wirksamkeit der Verkündung einer Endentscheidung in Ehe- und Familienstreitsachen nicht dadurch berührt, dass sich aus der darüber gefertigten Sitzungsniederschrift nicht die vorherige Herstellung der gemäß § 173 II GVG notwendigen Öffentlichkeit ergibt (10 UF 21/2014 20. August 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg ist bei einem nur ideellen Miteigentumsanteil der lastenfreie gutgläubige Erwerb auch nicht hinsichtlich solcher beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten ausgeschlossen, deren Bestellung nur an dem Gesamtgrundstück möglich ist (5 W 27/2014 8. April 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Gießen verletzt ein Vermieter Treu und Glauben und ist zu Schadensersatz verpflichtet, wenn er eine Wohnung wegen Eigenbedarfs kündigt und danach einen Wegfall der Nutzungsabsicht dem Mieter nicht mitteilt (48 C 231/2013 16. Juni 2014). |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Ägyptens ist ein wegen des Todes von mehr als 800 Demonstranten im Jahr 2011 eingeleitetes Strafverfahren gegen Husni Mubarak eingestellt. |
| † Rottmann, Joachim 11. November 2014 |
| † Bielenberg, Walter 31. August 1928-26. November 2014 |
| *Junker, Abbo/Kamanbrou, Sudabeh, Vertragsgestaltung, 4. A. 2014 |
| *Bunte, Hermann-Josef, AGB-Banken, AGB-Sparkassen Sonderbedingungen, 4. A. 2015 |
| *Messerschmidt/Niemöller/Preussner, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, 2015 |
| *Spickhoff, A., Medizinrecht, 2. A. 2014 |
| *Firsching/Schmid, Familienrecht 1. Halbband Familiensachen, 8. A. 2015 |
| *Bilanzrecht, hg. v. Wiemann, Martin/Böcking, Hans-Joachim/Gros, Marius, 3. A. 2014 |
| *Niehaus, Ralf/Artkämper, Heiko, Kriminaltechnik und Beweisführung im Strafverfahren, 2014 |
| *Doucet/Fleck, Wörterbuch Recht & Wirtschaft Band 1 Französisch-Deutsch, 7. A. 2014 |
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| 2014-11-28 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist die Entziehung der elterlichen Sorge nur zulässig, wenn das Kind bei den Eltern in seinem körperliche, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet wäre, wofür Voraussetzung ist, dass es bereits geschädigt wurde oder mit ziemlicher Sicherheit geschädigt werden wird, weshalb ein sich auf ein Sachverständigegutachten stützendes Gericht dieses sorgfältig würdigen und eventuelle Zweifel an der Verwertbarkeit ausräumen muss (1 BvR 1178/2014 19. November 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist der Verkauf von Vorrichtungen zur Umgehung technischer Maßnahmen zum Schutz urheberrechtlich geschützter Videospiele grundsätzlich verboten, so dass das zuständige Berufungsgericht nur noch klären muss, ob der Vertrieb von Adaptern für Nintendo DS den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt und ob er legale Nutzungsmöglichkeiten nicht in übermäßiger Weise beschränkt (I ZR 124/2011 27. November 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands unterstehen beamtete Bewährungshelfer und Gerichtshelfer in Baden-Württemberg nicht den Weisungen des privaten Trägers, dem derzeit vom Land die Aufgabe der Bewährungs- und Gerichtshilfe übertragen ist, da das diesbezügliche Gesetz unklar und widersprüchlich und nur bis längstens Ende 2016 zwecks wirksamer Aufgabenerfüllung anzuwenden ist (2 C 24/2013 27. November 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands muss die Bundestagsverwaltung nicht personenbezogen unter Nennung von Namen Auskunft zur Verwendung der Sachmittelpauschale durch Abgeordnete des deutschen Bundestags geben, sondern nur allgemein über die Nutzung des Sachleistungskontos der Abgeordneten (7 C 19/2012 27. November 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden ist es, wenn ein Unfallgeschädigter, der den Unfallhergang nicht selbst erlebt hat und keine unmittelbaren Zeugen über den Unfallhergang hat, den Unfallhergang so, wie der vermeintliche Unfallverursacher ihn ihm geschildert hat, schildert und dabei keine Anhaltspunkte für einen Zweifel hatte, Sache des Unfallgegners, den Nachweis eines manipulativen Geschehens unter Mitwirkung des Geschädigten zu führen (7 U 1421/2013 15. August 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf muss der Verkäufer eines Hausgrundstücks den Käufer über die Durchsetzung des Gartens der Immobilie mit Bambuswurzelwerk unterrichten, da die Verwilderung der Bambuswurzeln zu einer Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit des Gartens führt und mit Gefahren der Beeinträchtigung der sonstigen Bepflanzung und für das Haus verbunden ist (I-21 U 82/2013 29. April 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln kann der Abschluss eines Aufteilungsvertrags mit den Miterben eine schlüssige Annahme der Erbschaft sein, wonach eine anschließende Erbausschlagung nur unter den Voraussetzungen des § 1954 BGB möglich ist (2 Wx 213/2014 19. August 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München ergeht, wenn im gerichtlichen Verfahren über die Zuständigkeit des Schiedsgerichts der Antrag zurückgenommen wird, die begehrte Kostenentscheidung auf der Grundlage des § 269 III ZPO, selbst wenn der Antragsteller gemäß dem zwischenzeitlich in der Sache ergangenen Schiedsspruch obsiegt hat (34 SchlH 11/2012 2. Juni 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg im Breisgau ist dem Leiter eines privaten Forstbetriebs, der beruflich zur Ausübung der Jagd verpflichtet ist und zum Schutz seines Gehörs eine Schalldämpfer für seine Jagdwaffe benötigt, eine Erlaubnis zum Erwerb, Besitz und Führen des Schalldämpfers zu erteilen (1 K 2227/2013 12. November 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster bestehen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes vom 31. Oktober 2014 über die Einstufung unter anderem der Republik Serbien als sicherer Herkunftsstasat (4 L 867/2014 27. November 2014). |
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| 2014-11-27 |
| Nach einer Entscheidung des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte soll Russland sich zur Zulässigkeit der von der Ukraine erhobenen Klagen wegen der Annexion der Krim und der Kämpfe in der Ostukraine äußern. |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands sind die in Hessen zugelassenen Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen teilweise rechtswidrig (6 CN 1/2013 26. November 2014). |
| Nach einer die Vorentscheidung bestätigenden Entscheidung des Oberlandesgerichts München war die Beschlagnahme einer Auflage der historischen Wochenzeitschrift Zeitungszeugen mit Beilage des Völkischen Beobachters (vor 1938) des britischen Verlegers Peter McGee durch den Freistaat Bayern im Jahre 2009 rechtswidrig(, weshalb der Verleger 2,6 Millionen Euro Schadensersatz verlangen will) (1 U 781/2013). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz ist der Verkauf von Losgutscheinen der Fernsehlotterie Aktion Mensch durch Rewe und dm keine gewerbliche Glücksspielvermittlung, weil mit einem erst noch in ein Los umzuwandelnden Losgutschein der Losverkäufer noch nicht an einem Glücksspiel Teil nimmt, so dass er keiner glückspielrechtlichen Vermittlungserlaubnis bedarf (6 A 10562/2013 21. November 2014). |