| 2015-05-25 |
| 2015-05-25 Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken richten sich die Gebühren des von einem Gläubiger mit der Vertretung im Insolvenzverfahren beauftragten Rechtsanwalts nach dem Nennwert der Forderung, jedes vom Schuldner beauftragten Rechtsanwalts nach dem Wert der Insolvenzmasse (5 W 46/2014 30. Oktober 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig ist einem überwiegend weitere in seinem Haushalt lebende Kinder betreuenden Unterhaltsschuldner die Ausübung einer Nebentätigkeit neben einer vollschichtigen Haupttätigkeit in der Regel nicht zumutbar (10 UF 171/2014 12. Januar 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart sind, wenn ein beigeordneter Rechtsanwalt den Angeklagten gegen die Adhäsionsklagen mehrerer Geschädigter in einem Strafverfahren vertritt, für die Vergütung des Rechtsanwalts die Gegenstandswerte der Adhäsionsklagen zusammenzurechnen, weil die Adhäsionsverfahren eine gebührenrechtliche Angelegenheit im Sinne des § 22 I RVG bilden (2 Ws 74/2014 18. Dezember 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Thüringen ist eine allgemeine Geschäftsbedingung einer Bank, nach der die Bank eine Gebühr für die Überweisung des Guthabens auf einem Konto nach Kündigung auf ein neues Konto verlangen darf, rechtswidrig (1 U 541/2014 Datum unbekannt). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Bayern kann das Angebot von Reservierungsverträgen für eine Teilnahme an einer Hausverlosung in Österreich als eine unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels verboten werden (10 ZB 1926/2012 26. November 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Bayern ist für den Nachweis des Zugangs einer Mitteilung eines Jugendhilfeträgers über die beabsichtigte Heranziehung eines Elters zur Zahlung eines Kostenbeitrags der Jugendhilfeträger beweispflichtig (12 C 2416/2014 18. November 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin müssen Flugreisende von ihrer Fluggesellschaft Angaben über die Höhe der Flughafengebühren in dem Gesamtfahrpreis erhalten (21. Mai 2015?). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main entspricht die Wahl eines Erstverwalters von Wohnungseigentum bereits dann nicht den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Verwaltung, wenn die Wohnungseigentümer auf die Einholung von Alternativangeboten anderer Verwalter verzichten (2-09 S 45/2014 7. Januar 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Heidelberg wird der durchschnittliche Verbraucher durch die Angabe „Nicht für Fernabsatzgeschäfte“ nicht verwirrt oder unrichtig über seine Rechte belehrt (2 O 230/2014 13. Januar 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg trifft ohne konkreten Anlass für die Annahme, der WLAN-Zugang werde von Nutzern zu Rechtsverletzungen missbraucht, den Betreiber eines WLAN-Freifunk-Netzwerks keine Störerhaftung, weil ihm eine anlasslose ständige Überwachung des WLAN-Zugangs nicht zumutbar ist (217 C 121/2014 17. Dezember 2014). |
| Landrat Michael Busch zahlt eine Auflage von 5000 Euro nach im Februar 2015 erfolgter Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen Nötigung der Nationaldemokratischen Partei durch Versperren des Zufahrtswegs zum geplanten Bundesparteitag durch Erdhaufen im Jahre 2013. |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Großbritanniens ist Trinity Mirror zur Zahlung von 1,25 Millionen Pfund wegen Abhörens von Mailboxen in acht Fällen verurteilt (22. Mai 2015). |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts der Türkei sind Mehmet Yilmaz (Verfasser) und Vuslat Dogan Sabanci (Vorsitzender Hürriyets) zur Zahlung von je knapp 7000 Euro Schmerzensgeld wegen Beleidigung des Präsidenten Recep Tayyip Erdogan verurteilt (21. Mai 2015). |
| Das Parlament Frankreichs verbietet das Ungeeignetmachen unverkaufter Ware im Großhandel und verlangt die Spendung an Wohltätigkeitsorganisationen, den Gebrauch als Tiernahrung oder die Verwendung als Kompost in der Landwirtschaft (21. Mai 2015). |
| Nach Stephen Hawking werden die Computer irgendwann in den kommenden hundert Jahren mit ihrer künstlichen Intelligenz den Menschen übertreffen. |
| |
| 2015-05-24 |
| 2015-05-24 Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands entspricht die Bestellung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft grundsätzlich nur dann ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn in die Bestellung durchführenden Eigentümerversammlung auch die Eckpunkte des abzuschließenden Verwaltervertrags (Laufzeit und Vergütung) in wesentlichen Umrissen geregelt werden, wovon nur unter besonderen Umständen übergangsweise abgewichen werden kann (V ZR 114/2014 27. Februar 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands können bei Herabsetzung des in einem Ehevertrag festgeschriebenen, einen Vorsorgeunterhalt nicht ausweisenden Bedarfs des Unterhaltsberechtigten auf den angemessenen Lebensbedarf grundsätzlich auch die Kosten für eine angemessene Krankenversicherung und Pflegeversicherung sowie für eine angemessene Altersversorgung berücksichtigt werden, wobei die betreffenden Einzelbeträge im Tenor gesondert auszuweisen sind (XII ZR 80/2013 18. Februar 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die in einer Betreuungssache im Namen des Betroffenen eingelegte Rechtsbeschwerde unzulässig, wenn der sich für ihn legitimierende Rechtsanwalt nur von dem insoweit nicht vertretungsberechtigten Verfahrenspfleger beauftragt wurde (XII ZB 48/2014 11. Februar 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands setzt die Glaubhaftmachung der fortbestehenden Zahlungsunfähigkeit nach dem Ausgleich der Forderung des antragstellenden Gläubigers nicht stets voraus, dass der Gläubiger neue Tatsachen vorträgt, die für eine auch jetzt noch bestehende Zahlungsunfähigkeit sprechen (IX ZB 34/2014 18. Dezember 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist der Beschluss über die Einziehung eines Geschäftsanteils an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nicht deshalb nichtig, weil die Gesellschafterversammlung nicht gleichzeitig Maßnahmen ergriffen hat, um ein Auseinanderfallen der Summe der Nennbeträge der nach der Einziehung verbleibenden Geschäftsanteile und dem Stammkapital der Gesellschaft zu verhindern (II ZR 322/2013 2. Dezember 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands können in einem Sozialplan Arbeitnehmer von Abfindungsleistungen ausgeschlossen werden, die nach dem Bezug von Arbeitslosengeld I rentenberechtigt sind und zuvor die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses an einem anderen Unternehmensstandort abgelehnt haben (1 AZR 102/2013 9. Dezember 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands ist zwar eine Verletzung des Wettbewerbsverbots während des bestehenden Arbeitsverhältnisses ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung, doch sind dabei auch die besonderen Umstände des einzelnen Falles zu berücksichtigen (2 AZR 644/2013 23. Oktober 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg muss der verkehrssicherungspflichtige Bahnnetzbetreiber auf die für einen Radfahrer mit dem Überqueren eines Bahnübergangs verbundenen Gefahren auch dann nicht hinweisen, wenn die Schienen nach dem Verlauf des querenden Weges in einem relativ spitzen Winkel zu überfahren sind (12 U 38/2014 20. Oktober 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts Deutschlands steht eine von den Beschäftigten selbst veranstaltete Weihnachtsfeier nur dann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie von der Betriebsleitung selbst oder einer von ihr hierzu ermächtigten oder hiermit beauftragten Person angeordnet wird (2 U 7/2013 R 26. Juni 2014). |
| In Polen wird der nationalkonservative Politiker Andrzej Duda neuer Präsident. |
| |
| 2015-05-23 |
| 2015-05-23 Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist der im Rahmen der Gepflogenheiten des Geschäftsverkehrs liegende Vorschlag des Schuldners auf Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung als solcher kein Indiz für eine Zahlungseinstellung oder Zahlungsunfähigkeit des Schuldners (IX ZR 6/2014 16. April 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands erfordern die Gutglaubensvorschriften der §§ 2366, 23267 BGB ein Verkehrsgeschäft, an dem es bei Rechtsgeschäften innerhalb einer Erbengemeinschaft (z. B. Kündigung eines Darlehens durch einen im Erbschein ausgewiesenen Miterben gegenüber einem anderen Miterben) fehlt (IV ZR 161/2014 8. April 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist der Notar ohne Einvernehmen mit dem Treugeber nicht berechtigt, ein nicht zweifelsfreies Verständnis vom Inhalt einer Verwahrungsanweisung seinem Handeln zu Grunde zu legen (NotSt 2/2014 16. März 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands kann das Ziel der Gewährleistung der Bausicherheit für Prüfsachverständige für technische Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden eine Ungleichbehandlung wegen des Alters durch Festsetzung einer generellen Höchstaltersgrenze von 70 Jahren rechtfertigen (10 CN 1/2014 21. Januar 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands muss der ein gesetzlich gebotenes betriebliches Eingliederungsmanagement unterlassende Arbeitgeber zur Darlegung der Verhältnismäßigkeit einer auf krankheitsbedingte Fehlzeiten gestützten Kündigung nicht nur die objektive Nutzlosigkeit arbeitsplatzbezogener Maßnahmen im Sinne des § 1 II 2 KSchG aufzeigen, sondern auch dartun, dass künftige Fehlzeiten ebenso wenig durch gesetzlich vorgesehene Hilfen oder Leistungen der Rehabilitationsträger in relevantem Umfang hätten vermieden werden können (2 AZR 755/2013 20. November 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands ist ein Richter nicht befangen, der bei einem Antrag um Terminsverlegung wegen Kollision mit einem Termin in einer anderen Stadt einen Termin um 6.30 Uhr anbietet (V B 108/2014 10. März 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands sind bei Änderung eines Steuerbescheids und Nichtberücksichtigung bestimmter Tatsachen diese Tatsachen bei einer beabsichtigten späteren Änderung nach § 173 AO nicht (mehr) neu, wenn nach § 88 AO Anlass bestand, sie bereits bei Erlass des Änderungsbescheids zu berücksichtigen, während in anderen Fällen eine Änderung nach § 173 AO möglich bleibt (VI R 21/2013 18. Dezember 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin ist eine Verteidigerbestellung in Vollstreckungsverfahren analog § 140 II StPO regemäßig geboten, wenn eine Entscheidung gemäß § 57a StGB oder über den Beginn und die Fortdauer der Vollstreckung einer unbefristeten stationären Maßregel gemäß den §§ 63, 66 StGB ansteht (2 Ws 356/2014 3. November 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Jena ist in dem vereinfachten Sorgeverfahren einem Antragsgegner derzeit regelmäßig ein Rechtsanwalt beizuordnen, weil in Rechtsprechung und Literatur bislang noch nicht hinreichend geklärt ist, welche Anforderungen an die Erheblichkeit der gegen die gemeinsame Sorge vorgebrachten Gründe zu stellen sind (1 WF 43/2015 19. Januar 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz ist eine Vereinbarung anlässlich einer Abnahme eines Werkes, dass an Stelle der vereinbarten Geräte auch andere gleichwertige Geräte geliefert werden können, eine Abnahme unter Vorbehalt, die als rechtliche Bedingung anzusehen ist, was sich auf die Höhe von Abschlagszahlungen auswirken kann (3 U 317/2013 10. Februar 2015). |
| In Irland entscheiden sich 62 Prozent der Abstimmenden für die Möglichkeit der Heirat Homosexueller. |
| *Nieder/Kössinger, Handbuch der Testamentsgestaltung, 5. A. 2015 |
| *Sosnitza, Olaf, Deutsches und europäisches Markenrecht, 2. A. 2015 |
| *Gesundheitsmanagement und Krankheit im Arbeitsverhältnis, hg. v. Stein, Jürgen vom u. a., 2015 |
| *Zöllner, Wolfgang/Loritz, Karl-Georg/Hergenröder, Curt Wolfgang, Arbeitsrecht, 7. A: 2015 |
| *Europäisches Mitbestimmungsrecht, hg. v. Gaul, Björn/Ludwig, Daniel/Forst, Gerrit, 2015 |
| *Bubenzer, Christian/Noltin, Jörg/Peetz, Robert u. a., Seearbeitsgesetz, 2015 |
| *Verwaltungsgerichtsordnung, hg. v. Schenke, Rüdiger, 21. A. 2015 |
| |
| 2015-05-22 |
| 2015-05-22 Nach einer Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands muss ein die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zulassendes Gericht in aller Regel Prozesskostenhilfe für die abgeschlossene Instanz gewähren (1 BvR 2096/2013 4. Mai 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist Art. 103 I GG verletzt, wenn der Tatrichter Angriffsmittel oder Verteidigungsmittel einer Partei in offenkundig fehlerhafter Anwendung einer Präklusionsvorschrift rechtswidrig für ausgeschlossen hält (VI ZR 490/2013 3. März 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist das Sonderkündigungsrecht nach § 573a I BGB ausgeschlossen, wenn in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude neben zwei Wohnungen Räume vorhanden sind, in denen eine eigenständige Haushaltsführung möglich ist, auch wenn diese als Gewerberaum vermietet sind, es sei denn, sie wurden schon vor Abschluss des Mietvertrags, für dessen Kündigung der Vermieter das Sonderkündigungsrecht ausüben will, als gewerbliche Räume genutzt (VIII ZR 127/2014 18. Februar 2015). |
| Nach einer die Rücknahme der Berufung gegen die klageabweisende Entscheidung des Vorgerichts bewirkenden Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg hat ein im Unterricht in Chemie unvorsätzlich verletzter Schüler keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, (6 U 34/2015 2. April 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen muss ein Jobcenter einem Arbeitnehmer vorläufig ein Darlehen zur Anschaffung eines Personenkraftfahrzeugs gewähren, wenn bzw. weil andernfalls Arbeitslosigkeit droht, zur Ausübung der Tätigkeit ein Personenkraftwagen erforderlich ist und die Anschaffung nicht von vornherein unwirtschaftlich ist (11 AS 676/2015 13. Mai 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen durfte die Bezirksregierung Köln drei in Aachen lebenden Mädchen die beantragte Ausnahmegenehmigung für den Besuch der arabischen König Fahad Akademie in Bonn verweigern, weil die Voraussetzungen für die ausnahmsweise Erfüllung der Schulpflicht in Deutschland in einer deutschen Schule nicht vorliegen (9 K 441/2014 17. April 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz ist ein Unternehmen mit einem Betriebsgelände auf der Grenze zwischen zwei Bundesländern zu Beiträgen zu der Industrie- und Handelskammer in beiden Ländern verpflichtet (5 K 751/2014 8. Mai 2015). |