| 2015-10-12 |
| 2015-10-12 Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig muss bei einer Verabredung von Teilnehmern zu einem gemeinsamen Baumfällen mit einem abgesprochenen arbeitsteiligen Vorgehen ein Teilnehmer den Schaden eines anderen Teilnehmers auch bei einer schweren Verletzung (z. B. durch einen Sturz aus acht Metern Höhe) grundsätzlich nicht ersetzen (11 U 141/2014). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Fulda ist ein auf Umgehung des Rechtsdienstleistungsgesetzes gerichtetes Rechtsgeschäft nichtig und begründet keine Zahlungspflicht (1 S 136/2014 6. Februar 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart steht bei einer Schadensverursachung durch einen im europäischen Ausland zugelassenen Mietwagen in Deutschland dem Direktanspruch des Geschädigten gegen das Deutsche Büro Grüne Karte e. V. nicht entgegen, dass der Geschädigte außer den Daten des Kraftfahrzeugs, dem Namen und der Adresse des Mietwagenunternehmens und dem Namen des Fahrers nicht auch dessen Anschrift nennen kann (13 S 105/2014 17. Juni 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München kann ein eine Objektbetreuerin als fette Kaugummidrecksau oder dreckige Schweinedrecksau bezeichnender Mieter fristlos gekündigt werden (433 C 13417/2014 30. Oktober 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg im Breisgau sind die Kurtaxensatzung und die Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde Feldberg nichtig (5 K 686/2014 22. September 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg darf die Stadt Lüneburg ein früheres Kinderheim nicht zur Unterbringung 50er Flüchtlinge beschlagnahmen, weil noch kein polizeilicher Notstand für ein solches letzte Mittel besteht (5 B 98/2015 12. Oktober 20154). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier ist nach einer bereits verhängten Geldstrafe gegen einen Beamten (z. B. eine Polizeikommissarin) wegen unbefugter Datenabfrage und Datenweitergabe die disziplinarrechtliche Kürzung von Dienstbezügen grundsätzlich rechtswidrig, wenn der Sachverhalt identisch ist (3 K 66/2015 22. September 2015). |
| Nach einer Entscheidung des obersten Gerichtshofs Österreichs hat ein in Urlaub befindlicher Primararzt keinen Anspruch auf Privathonorar (z. B. 7335) gegen einen von ihm nicht persönlich behandelten Patienten. |
| Der Nussknackerhersteller Steinbach (Hohenhameln) beantragt bei dem Amtsgericht Gifhorn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, weil die infolge Einführung des Mindestlohns (statt 6 Euro je Stunde) gestiegenen Herstellungskosten nicht mehr durch Erlöse gedeckt sind. |
| Nach einer Entscheidung des Bundeskartellamts Deutschlands ist der Zusammenschluss der Immobiliengesellschaft Deutsches Wohnen und der LEG rechtmäßig. |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Österreichs darf die beklagte Partei FPS des früheren FPÖ-Obmanns Karl Schnell die Bezeichnung Freiheitliche oder ähnliche Bezeichnungen als Namen oder Namensbestandteil wegen Verwechslungsgefahr nicht verwenden. |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Chinas ist der frühere Vorsitzende des Ölkonzerns CNPC Jiang Jiemin wegen Korruption und Machtmissbrauch zu 16 Jahren Haft und Beschlagnahme von etwa 150000 unerklärbaren Euro Vermögen verurteilt. |
| Marino, Ignazio tritt als Bürgermeister Roms zurück. |
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| 2015-10-11 |
| 2015-10-11 Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist der Einzug von Forderungen, die an die Bank zur Sicherheit abgetreten waren, auf einem debitorischen Konto einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung grundsätzlich keine von dem Geschäftsführer der Gesellschaft mit beschränkter Haftung veranlasste masseschmälernde Zahlung im Sinne des § 64 GmbHG, wenn vor Insolvenzreife die Sicherungsabtretung vereinbart und die Forderung der Gesellschaft entstanden und werthaltig geworden war (II ZR 366/2013 23. Juni 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist das Standesamt als Personenstandsbehörde bei der Beurteilung von Vorfragen bezüglich der adoptionsrechtlichen Rechtsfolgen einer im Ausland erfolgten Adoption grundsätzlich an die gemäß § 2 I AdWirkG getroffene Feststellung des Familiengerichts gebunden, wobei nach § 4 II 1 AdWirkG solche Entscheidungen für und gegen alle wirken (XII ZB 730/2012 17. Juni 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands führt eine erstmals nach Vertragsbeendigung eingetretene Verschlechterung der Mietsache (z. B. Wasserschaden), die bei dem Fortbestehen des Mietverhältnisses eine Mietminderung gerechtfertigt hätte, grundsätzlich nicht dazu, den Anspruch des Vermieters auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung (wegen Nichträumung) in entsprechender Anwendung des § 536 BGB herabzusetzen (XII ZR 66/2013 27. Mai 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands liegt, wenn der in erster Instanz erfolgreiche Kläger in der Berufungsinstanz seine Abschlagszahlungsklage auf Grund bereits erstinstanzlich eingetretener Schlussrechnungsreife gemäß § 264 Nr. 3 ZPO auf eine höhere Schlusszahlungsklage umstellt, hinsichtlich der Erhöhung eine Klageerweiterung gemäß § 264 Nr. 2 ZPO vor, die mit der Anschlussberufung innerhalb der Frist des § 524 II 2 ZPO geltend gemacht werden muss (VIII ZR 145/2012 7. Mai 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist für den Bundesgerichtshof der elektronische Rechtsverkehr in notariellen Disziplinarsachen und verwaltungsrechtlichen Notarsachen nicht eröffnet (Not St Befg 7/2014 16. März 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden gilt gemäß § 648a BGB auch in einem Vertrag, in dem die VOB/B vereinbart ist, und ist in der Regel eine Frist von sieben bis zehn Tagen für die Beschaffung einer Bauhandwerkersicherheit notwendig und ausreichend, wobei die Übermittlung einer Telefaxkopie der Bürgschaftsurkunde die Frist nicht wahrt (10 U 1598/2014 12. März 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands ist die Ablehnung eines von dem Arbeitnehmer geäußerten Teilzeitverlangens durch den Arbeitgeber eine empfangsbedürftige Willenserklärung (9 AZR 860/2013 20. Januar 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands kann die Entscheidung des Arbeitgebers, die Aufgaben eines Hausmeisters an ein Drittunternehmen zu vergeben, zu einer Verringerung des Arbeitskräftebedarfs und damit zu einem dringenden betrieblichen Erfordernis für eine ordentliche Kündigung in dem Sinne von § 1 II KSchG führen (2 AZR 512/2013 20. November 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main geht bei einer Klagerücknahme auf Grund eines gerichtlichen Vergleichs die Kostenregelung in dem Vergleich der gesetzlichen Regelung vor (16 W 9/2015 25. Februar 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken können Anträge auf schuldrechtliche Ausgleichsrente und auf Abänderung des öffentlichrechtlichen Versorgungsausgleichs in demselben Verfahren gestellt und beschieden werden (6 UF 126/2014 9. April 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bremen muss ein Rechtsmittelrichter eine nichteheliche Lebensgemeinschaft mit einer an der vorinstanzlichen Entscheidung mitwirkenden Richterin den Verfahrensbeteiligten anzeigen, wobei die Verletzung dieser Pflicht ein selbständiger Befangenheitsgrund ist (2 B 40/2015 12. Mai 2015). |
| Die Stadt North Charleston in South Carolina zahlt den Angehörigen des von einem weißen Polizisten getöteten Afroamerikaners Walter Scott 6,5 Millionen Dollar Schadensersatz. |
| Die Wahlen in Wien gewinnt unter Verlusten die SPÖ (Häupl) vor (mit Gewinnen) der FPÖ (Strache). |
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| 2015-10-10 |
| 2015-10-10 Nach einer Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union ist der schlesische Streuselkuchen deutscher Bäcker keine Verletzung der geschützten Marke Kołocz ślaski (9. Oktober 2015?). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann ein Vergleich nach § 276 VI 1 Fall 2 ZPO nur durch Annahme des schriftlichen Vergleichsvorschlags des Gerichts mit Schriftsatz der Parteien wirksam geschlossen werden (VI ZR 326/2014 14. Juli 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands begründet eine Fristversäumung wegen eines Selbsttötungsversuchs keinen Antrag auf Wiedereinsetzung in den früheren Stand (4 StR 222/2015 29. Juli 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands ist ein nach § 34 II TVöD ordentlich unkündbarer, unter Berufung auf die vertragliche Rücksichtnahmepflicht Schadensersatz wegen unterlassener Beschäftigung begehrender Arbeitnehmer für die anspruchsbegründenden Tatsachen darlegungsbelastet und beweisbelastet (5 AZR 88/2014 27. Mai 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts Deutschlands sind Auszubildende, die eine dem Grunde nach durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben förderungsfähige berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme besuchen, grundsätzlich von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ausgeschlossen (14 AS 25/2014 R 17. Februar 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München liegt, wenn durch den Einbau der vertraglich geschuldeten Fußbodenheizung die vereinbarte Raumtemperatur nicht zu erreichen ist, Unmöglichkeit der vereinbarten Leistung vor (9 U 2902/2014 Bau 10. März 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart ist der Streitwert einer auf die Feststellung der Wirksamkeit eines Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten Klage nach den bis zum Ablauf einer vereinbarten Zinsbindung noch zu entrichtenden Zinsen zu berechnen (6 W 25/2015 30. April 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen nimmt eine Unterhaltsbestimmung von Eltern nicht die gebotene Rücksicht auf die Belange des Kindes, wenn sie die familiäre Lebensgemeinschaft zwischen dem unterhaltsberechtigten volljährigen Kind und dessen Parten sowie dem gemeinsamen Kind auseinanderreißen will (4 ME 61/2015 15. Mai 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Aschaffenburg hat auch bei einem Vorhandensein einer Marderabwehranlage in einem gebrauchten Kraftfahrzeug der Händler ohne weitere konkrete Anhaltspunkte keine Pflicht zur Untersuchung des Kraftfahrzeugs auf Marderschäden (32 O 216/2014 27. Februar 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Bremen kann ein Anspruch wegen Verspätung eines Fluges bei einer Flugreise mit Umsteigeverbindung am letzten Zielflughafen geltend gemacht werden (3 S 315/2014 5. Juni 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main begründet das öffentliche Zugänglichmachen von urheberrechtlich geschützten Werken in Internettauschbörsen (Filesharing) wegen des damit verbundenen Eingriffs in den Zuweisungsgehalt des Rechtsinhabers einen Anspruch auf Schadensersatz in Form der Lizenzanalogie, kann der Rechtsinhaber gemäß § 102 S. 1 UrhG in Verbindung mit § 852 BGB noch nach Ablauf der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren Herausgabe des Gebrauchsvorteils nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie verlangen (so genannter deliktischer Bereicherungsausgleich bzw. Restschadensersatzanspruch) und beginnt die Verjährung des Anspruchs auf Ersatz der Abmahnkosten nicht bereits im Verletzungszeitpunkt mit dem Filesharingverstoß (2-6 S 21/2014 8. Juli 2015). |
| Nach einer Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist das Ermittlungsverfahren gegen Mike Mohring wegen Manipulation von Mitgliederlisten wegen Fehlens eines Tatverdachts eingestellt (9. Oktober 2015). |
| *Bechtold, Rainer/Bosch, Wolfgang, GWB Kartellgesetz, 8. A. 2015 |
| *Eisenberg, Ulrich, Jugendgerichtsgesetz, 18. A. 2015 |
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| 2015-10-09 |
| 2015-10-09 Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands sind Eilanträge dreier Spartengewerkschaften gegen das Tarifeinheitsgesetz abgewiesen (1 BvR 1571/2015 9. Oktober 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands besteht kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch, wenn in Deutschland für Vorbereitungshandlungen für eine Eizellspende geworben wird, weil § 1 I Nr. 1 EschG keine Marktverhaltensregelung ist und keinen wettbewerblichen Schutzzweck hat (I ZR 225/2013 8. Oktober 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf steht, wenn im Falle einer Leihmutterschaft durch eine Bürgerin der Vereinigten Staaten von Amerika ein Gericht der Vereinigten Staaten die Elternschaft für das Kind den beiden Männern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, von denen einer der Erzeuger des Kindes ist, zugesprochen hat, der Anerkennung dieser gerichtlichen Entscheidung der ordre public des deutschen Rechtes nicht entgegen (1 UF 258/2013 7. April 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist bei der Berechnung des Verfahrenswerts für Beschwerden in Unterhaltssachen der Stichtag für die Abgrenzung zwischen rückständigem und laufendem Unterhalt nicht der Eingang des Klagantrags, sondern der Eingang der Beschwerde, wobei der Wert grundsätzlich nach § 40 II FamGKG auf den Wert des erstinstanzlichen Verfahrens begrenzt ist (5 UF 222/2014 13. August 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz erfordert es bloßer Argwohn des Bauherrn gegenüber Umfang und Inhalt der Bauleistungen im Vorfeld einer allenfalls denkbaren Zahlungsklage des Bauunternehmers nicht, einen privaten Bausachverständigen zu beauftragen, so dass dessen Kosten weder prozessbezogen noch notwendig und daher nicht zu erstatten sind (14 W 335/2015 20. Mai 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München ist bei der Erbauseinandersetzung und der Erlösverteilung einer Erbschaft, bei der Betreuer und Betreuter Miterben sind, die Abgabe der Willenserklärung durch den Betreuer ein Insichgeschäft nach § 181 BGB (34 Wx 179/2015 17. Juli 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz ist eine Bedachung einer Altimmobilie mit (asbesthaltigen) Dachplatten (noch) kein Sachmangel, so dass der Verkäufer keine Offenbarungspflicht hat, doch kann seine Erklärung „asbestfrei“ eine Beschaffenheitsvereinbarung sein, auf deren Grund er trotz eines vertraglichen Gewährleistungsausschlusses für den Mangel einstehen muss (5 U 1216/2014 4. März 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München erlaubt die gegenwärtige Unauffindbarkeit einer im Grundbuch vermerkten notariellen Urkunde, welche die gegenüber einem Berechtigten eingegangenen Verpflichtungen beschreibt, in die ein Erwerber des Grundstücks einzutreten hat, jedenfalls im Antragsverfahren nicht die Löschung der Belastung (34 Wx 19/2015 30. März 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg durfte der Leiter des Landesamts für Gesundheit und Soziales die Arbeitszeit für die Beschäftigten in der zentralen Aufnahmestelle für Asylbewerber nicht ohne vorherige Zustimmung des Personalrats von der flexiblen Arbeitszeit mit Rahmenzeit und Kernzeit auf Funktionszeiten in Frühschicht und Spätschicht umstellen (60 PV 4/2015 8. Oktober 2015). |
| Nach einer Entscheidung der Staatsanwaltschaft Stuttgart ist der Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung eines 51jährigen Sexualstraftäters (überraschend) zurückgezogen. |