| 2015-11-10 |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster haben 70 Beamte Münsters und Ibbenbürens und ein Beamter des Landes Nordrhein-Westfalen wegen Altersdiskriminierung bis 31. Mai 2013 einen Anspruch auf eine Entschädigung von monatlich 100 Euro (4 K 433/2013 31. Mai 2015 u. a.). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Österreichs ist die Kemater Alpe nicht aus Gemeindegut entstanden. |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Österreichs ist ein Osttiroler Schüler einer über seine ausgestreckten Beine stolperndern Lehrerin nicht zu Schadensersatz verpflichtet. |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Österreich ist ein Angeklagter wegen Sachbeschädigung (Vernichtung zwölfer Bienenvölker durch Schädlingsbekämpfungsmittel) zu 720 Euro teilbedingter Geldstrafe verurteilt. |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Belgiens ist es Facebook unter Androhung einer Zahlung von 250000 Euro je Tag) verboten, die Daten von Nichtmitgliedern per Cookie (datr) zu sammeln. |
| Der Deutsche Anwaltverein beschließt die Schaffung eines Fachanwalts für Migrationsrecht (9. November 2015). |
| † Schmidt, Helmut, früherer Bundeskanzler |
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| 2015-11-09 |
| 2015-11-09 Nach einer Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands muss die Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) die Pressemitteilung „Rote Karte für die AfD“ von der Homepage ihres Ministeriums entfernen, weil dadurch möglicherweise das Recht auf Chancengleichheit verletzt wird (2 BvQ 39/2015 7. November 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die Verurteilung eines Angeklagten wegen Totschlags an einem Geschwisterpaar in Gütersloh an Heiligabend des Jahres 2013 als rechtswidrig aufgehoben, so dass das Verfahren erneut durchgeführt werden muss (7. Oktober 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz ist die Einteilung der 51 Wahlkreise Rheinland-Pfalzs rechtmäßig, so dass eine Verfassungsbeschwerde eines Abgeordneten auf Neueinteilung für 2016 abgewiesen wurde (B 14/2015 30. Oktober 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle bilden das selbständige Beweisverfahren und der Rechtsstreit eine Einheit bei Ermittlung der Höchstzahl der zu zahlenden Raten (§ 115 II 4 ZPO), wenn die Streitgegenstände beider Verfahren übereinstimmen (6 W 93/2015 21. Juli 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm spricht das in einer Rechtskurve links jenseits der Fahrbahnmitte vollzogene Bremsen eines Motorradfahrers für ein Verschulden an einem Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Motorradfahrer, das ein Einstehenmüssen für 75 Prozent der Schäden begründet (9 U 131/2014 8. September 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz muss, wer einer Hochzeitsgesellschaft so genannte Himmelslaternen zur Verfügung stellt, für die durch diese verursachten Brandschäden einstehen (6 U 923/2014 15. Oktober 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Bayern kann, wenn der Fahrerlaubnisbehörde eine Auskunft aus einem ausländischen Register (z. B. Schwedens) vorliegt, nach welcher ein Antragsteller keine gültige Fahrerlaubnis der Europäischen Union des Ausstellermitgliedstaats hat, ihm nach § 28 V 1 FeV nicht das Recht erteilt werden, von einer nach seinen Angaben erteilten Fahrerlaubnis der Europäischen Union im Inland Gebrauch zu machen, vielmehr muss er selbst klären, ob die Auskunft aus dem Register zutreffend ist (11 ZB 220/2015 28. April 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Saarlouis ist § 5 I Nr. 6 Satz 2 der Beihilfeverordnung des Saarlands wegen rechtswidriger Verweisung unwirksam (1 A 311/2014 23. Oktober 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf sind die Einleitung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens und die Beauftragung eines Rechtsanwalts hiermit keine Geschäfte der laufenden Verwaltung des Betriebsrats bzw. Gesamtbetriebsrats, so dass es eines ordnungsgemäßen Beschlusses des Betriebsrats bzw. Gesamtbetriebsrats bedarf (4 TaBVGa 6/2015 5. August 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart muss der Geschädigte die Begleichung der Rechnung eines Sachverständigen nachweisen und können in der Rechnung nicht die Kosten des Einstellens des Fahrzeugs in die Restwertbörse und Fahrtkosten des Sachverständigen von mehr als 25 Kilometern Entfernung in Ansatz gebracht werden (13 S 58/2014 29. Juli 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Wuppertal kann bei einem groben Verkehrsverstoß eines auf einem Parkplatz Wendenden die Betriebsgefahr des anderen an dem Verkehrsunfall beteiligten Kraftfahrzeugs zurücktreten (9 S 25/2015 16. Juli 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz darf einem Justizvollzugsbeamten, der Mobiltelefone in eine Justizvollzugsanstalt einbringt und an Gefangene aushändigt, die Führung der Dienstgeschäfte untersagt werden (5 K 560/2015 30. Oktober 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München vom Juli 2015 ist ein Bauhelfer wegen Volksverhetzung auf Facebook („nach all diesen Lügen zweifle ich langsam an der Wahrheit des Holocaust“) vom 2. bis 8. August 2014 (34 Leser) zu 5000 Euro Geldstrafe verurteilt. |
| Nach einer Entscheidung des obersten Gerichtshofs Österreichs dürfen Banken (z. B. Bawag) ihren Kunden für das Sperren der Bankomatkarte oder Kreditkarte keine Gebühr berechnen, weil das Zahlungsdienstegesetz vom November 2009 dies ausschließt. |
| Nordrhein-Westfalen erhält eine Datensammlung über mögliche Schwarzgeldkonten in Luxemburg im Ergebnis ohne Gegenleistung, weil der Anbieter bei seiner Forderung von 4 Millionen Euro den Informationsaustausch zwischen Deutschland und Frankreich nicht ausreichend bedacht hat. |
| Das Regionalparlament Kataloniens billigt eine Resolution, die den Beginn der Schaffung eines unabhängigen Staates bilden soll. |
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| 2015-11-08 |
| 2015-11-08 Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands kann, wenn der Schuldner die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos unterlässt und die Zahlung seines Arbeitseinkommens auf das Konto eines Dritten (z. B. Ehefrau) veranlasst, die Pfändung der betreffenden Beträge bei dem Dritten keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung im Sinne des § 826 BGB gegenüber dem Dritten begründen(1 BvR 163/2015 29. Mai 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands beseitigt die Zusage eines leistungsfähigen und leisungsbereiten Dritten zur Prozessfinanzierung die Bedürftigkeit des Antragstellers in dem Prozesskostenhilfeverfahren und erfolgt eine Zustellung einer Klage demnächst, wenn der Kläger innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Gerichtskostenanforderung und Ablauf einer angemessenen Erledigungsfrist eine Prozesskostenhilfeantrag stellt, sofern sich nach Zugang der Vorschussrechnung ergibt, dass eine zunächst zuverlässig zugesagte Prozessfinanzierung durch einen Dritten nicht zu Stande kommt (III ZR 66/2014 3. September 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands hat sich bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrags nach Widerspruch gemäß § 5aVVG a. F. der Versicherungsnehmer die von dem Versicherer bei Auszahlung des Rückkaufswerts einbehaltene und an das Finanzamt abgeführte Kapitalertragsteuer nebst Solidaritätszuschlag als Vermögensvorteil anrechnen zu lassen (IV ZR 448/2014 29. Juli 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands schließt auch ein starker Abschleifungsprozess an einer rechtsanwaltlichen Unterschrift den vom Urheber gewollten Zweck der Individualisierung und Legitimierung der geleisteten Unterschrift nicht aus (VZB 203/2014 9. Juli 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands können Zahler und Zahlungsdienstleister wirksam vereinbaren, einen in Auftrag gegebenen, aber noch nicht vollendeten Zahlungsvorgang nicht auszuführen und kann in dem Anwendungsbereich des § 675u BGB ein Zahlungsdienstleister in dem Falle eines vom Zahler nicht autorisierten Zahlungsvorgangs den Zahlungsbetrag im Wege der Nichtleistungskondiktion (§ 812 I 1 Fall 2 BGB) von dem Zahlungsempfänger herausverlangen, auch wenn diesem das Fehlen der Autorisierung nicht bekannt ist (XI ZR 243/2013 16. Juni 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann aus der Fehlerhaftigkeit einiger Herzschrittmacher auf eine allgemeinere Fehlerhaftigkeit geschlossen werden und hat ein Hersteller für den Ersatz des durch eine chirurgische Operation zum Austausch eines fehlerhaften Herzschrittmachers verursachten Schadens einzustehen, wenn der Austausch erforderlich ist, um den Fehler zu beseitigen und das Sicherheitsniveau wiederherzustellen, das die Patienten zu erwarten berechtigt sind (üblicher Austausch nach etwa 100 Monaten) (VI ZR 284/2012 9. Juni 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands bewirkt eine altersgruppenbezogene Sozialauswahl einen (groben) Auswahlfehler in Bezug auf den klagenden Arbeitnehmer, wenn ihre Voraussetzungen nicht vorliegen und innerhalb der dann insgesamt zu betrachtenden Vergleichsgruppe ein in dem erforderlichen Maße weniger schutzbedürftiger Arbeitnehmer verschont bleibt(2 AZR 478/2013 26. März 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands erstrecken sich in dem öffentlichen Dienst in dem Falle eiener außerordentlichen betriebsbedingten Kündigung die Prüfpflichten und Sondierungspflichten des öffentlichen Arbeitgebers auf sämtliche Geschäftsfelder in seinem territorialen Einflussbereich (2 AZR 783/2013 26. März 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands ist maßgeblicher Zeitpunkt für die wissenschaftliche Anerkennung einer Behandlungsmethode in dem Sinne des § 64 I Nr. 2 S. 1 Buchst. f EStDV der Zeitpunkt der Behandlung, wobei die Wissenschaftlichkeit mittels Gutachten überprüft werden kann (VI R 68/2014 18. Juni 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands sind Aufwendungen für Arzneimittel in dem Sinne des § 2 AMG als außergewöhnliche Belastung nach § 33 I EStG zu berücksichtigen, wenn die Medikation einer Krankheit geschuldet und deshalb ärztlich verordnet worden ist, wobei der Umstand, dass der Steuerpflichrtige wegen dieser Krankheit zugleich eine Diät halten muss, dem Abzug nach § 33 I EStG nicht entgegensteht (VI R 89/2013 14. April 2015). |
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| 2015-11-07 |
| 2015-11-07 Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist bei der Strafvereitelung nach § 258 I StGB in Bezug auf die Tathandlung und den Vereitelungserfolg direkter Vorsatz erforderlich, während für die Kenntnis der Vortat bedingter Vorsatz genügt (4 StR 151/2015 10. September 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands wird ein Steuerpflichtiger bei zehn Geschäften in fünf Jahren nachhaltig in dem gewerblichen Grundstückshandel tätig (X R 25/2013 22. April 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin folgt eine Verletzung der au die Unternehmergesellschaft entsprechend anwendbaren Gläubigerschutzvorschrift des § 26 II AktG nicht daraus, dass der gesellschaftsvertraglich bestimmte Gründungsaufwand genau dem vereinbarten Stammkapital (z. B. von 1000 Euro) entspricht (22 W 67/2014 27. Juli 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin sind bei begründungsloser Anschlussberufung vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist und Berufungsrücknahme die Kosten anteilig zu tragen (8 U 92/2015 8 U 92/2015 25. Juni 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg beginnt für einen an dem wiederaufgenommenen Versorgungsausgleichsverfahren nicht beteiligten Versorgungsträger die Beschwerdefrist erst mit der Zustellung der erstinstanzlichen Entscheidung (9 UF 11/2014 22. Juni 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen können ehebezogene Schenkungen der Schwiegereltern nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage zurückverlangt werden, wenn die nach Scheitern der Ehe zwischen Kind und Schwiegerkind bestehende Vermögenslage für die schenkenden Schwiegereltern unzumutbar ist, wobei der im Rahmen des § 313 BGB vorzunehmende Abschlag wegen teilweiser Zweckerreichung nach der so genannten Eheerwartung des Schenkers zu bemessen ist (4 UF 52/2015 17. August 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm ist unter Mehrheit der übrigen Wohnungseigentümer die Eigentümerversammlung zu verstehen, die im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung mit der in der Gemeinschaftsordnung vorgesehenen Mehrheit zu entscheiden hat (I-15 W 294/2015 16. Juli 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz genügt die Belehrung über das Widerspruchsrecht gemäß § 5a II VVG a. F. in formeller Hinsicht den Anforderungen, wenn sie drucktechnisch durch Einrücken in den Text und Verwendung von Sternchen links und rechts des Textes von dem übrigen Text abgehoben ist, so dass sie auch bei flüchtigem Lesen sofort in das Auge springt (10 U 41/2015 18. Juni 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ist für Tagesordnungspunkte, welche die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen den satzungsmäßigen Versammlungsleiter betreffen, ein Antrag auf gerichtliche Bestimmung eines neutralen Versammlungsleiters begründet (18 Wx 1/2015 16. Juni 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München kann auch ein nicht entzifferbarer, stark abgeschliffener Ausfertigungsvermerk einer Zwangssicherungshypothek als Unterschrift anzuerkennen sein (34 Wx 256/2015 10. September 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg können materiellrechtliche Einwendungen in dem Kostenfestsetzungsverfahren Berücksichtigung finden, wenn keine Tatsachenaufklärung erforderlich ist (6 W 36/2015 13. Mai 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Dresden ist ein Angeklagter wegen Totschlags an seinem eritreischen Landsmann Khaled zu fünf Jahren Haft verurteilt (6. November 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Innensenators Berlins soll die aus Bosnien stammende, seit einem Jahr in Deutschland lebende Familie des am 1. Oktober 2015 entführten und getöteten Flüchtlingskinds Mohamed wegen extremen Härtefalls in Deutschland bleiben dürfen (6. November 2015). |
| Der Deutsche Fußballbund soll in einer Steuererklärung 6,7 Millionen Euro als Betriebsausgaben geltend gemacht haben, obwohl das Geld nicht – wie angegeben – für ein Kulturprogramm während der Fußballweltmeisterschaft im Jahre 2006 ausgegeben wurde und unter unklarer Vermittlung durch Günther Netzer 6,7 Millionen Euro 2005 an den früheren Adidasvorstand Robert Louis Dreyfus zurückgezahlt wurden, so dass ingesamt Steuern in Höhe von 2, 567125 Millionern Euro hinterzogen worden sein könnten (6. November 2015). |
| *Jahnke/Burmann, Handbuch des Personenschadensrechts, 2015 |
| *Bürgers/Fett, Die Kommanditgesellschaft auf Aktien, 2. A. 2015 |
| *Miras, Antonio, Die neue Unternehmergesellschaft, 2. A: 2012 |