| 2015-12-19 |
| *Wendler, Axel/Hoffmann, Helmut, Technik und Taktik der Befragung, 2. A. 2015 |
| *Fischer, T., Strafgesetzbuch, 63. A. 2016 |
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| 2015-12-18 |
| 2015-12-18 Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands sind die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppe A 10 in Sachsen im Jahre 2011 evident unzureichend und deswegen verfassungswidrig, während andere Besoldungen in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen verfassungsgemäß sind (2 BvL 19/2009 17. November 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands bemisst sich der Wert einer Vollstreckungsgegenklage grundsätzlich nach dem Nennbetrag des vollstreckbaren Hauptanspruchs ohne die titulierten Zinsen und Kosten (IX ZR 115/2015 22. Oktober 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands hat der Sicherungszessionar, dessen Forderung nach nochmaliger, an sich unwirksamer Abtretung gemäß den § 408, 407 BGB erloschen ist und dessen dadurch entstandener Bereicherungsanspruch aus § 816 II BGB infolge einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung wegen Wegfalls der Bereicherung des Bereicherungsschuldners nicht mehr durchsetzbar ist, gegen den Verwalter Anspruch auf Herausgabe des Erlangten (IX ZR 171/2014 22. Oktober 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands genügt die Berufungsbegründung nicht den Anforderungen, wenn sie nur die Unvollständigkeit einer (angeblich) beigezogenen Ermittlungsakte und das Nichterscheinen eines Zeugen rügt, ohne sich mit den vorinstanzlichen Erwägungen auseinanderzusetzen, mit denen in dem angegriffenen Urteil begründet wurde, warum der Kläger hinsichtlich des von ihm vorgetragenen und von dem Beklagten bestrittenen Geschehensablaufs beweisfällig geblieben ist (VI ZB 18/2015 20. Oktober 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands sind sitzungspolizeiliche Anordnungen des Vorsitzenden eines Strafsenats eines Oberlandesgerichts in dem ersten Rechtszug nach § 176 GVG getroffene sitzungspolizeiliche Anordnungen grundsätzlich nicht anfechtbar (StB 10/2015 13. Oktober 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die Beschwerde gegen die Verweigerung der Urkundstätigkeit oder sonstigen Amtstätigkeit des Notars weder von einer Beschwerdefrist noch von der Überschreitung eins Beschwerdewerts von 600 Euro abhängig (V ZB 67/2014 1. Oktober 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands findet § 383 I Nr. 2 ZPO in Fällen, in denen eine juristische Person Partei ist, auf einen Zeugen, der Ehegatte des gesetzlichen Vertreters dieser Partei ist, entsprechende Anwendung (XI ZB 6/2015 29. September 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die Verurteilung eines erfolglos seine Beifahrerin töten wollenden Angeklagten wegen versuchten Totschlags rechtswidrig, wenn das Vorliegen eines strafbefreienden Rücktritts nicht geprüft wird (4 StR 359/2015 22. September 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen ist der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e. V. kein Tierschutzverein in dem Sinne des nordrhein-westfälischen Gesetzes über Verbandsklagerechte und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine (16 K 1117/2014 17. Dezember 2015). |
| In dem Jahre 2015 erledigten die Staatsanwaltschaften und Amtsanwaltschaften in Deutschland rund 4,7 Millionen Ermittlungsverfahren (58 Prozent Verfahrenseinstellungen, 21 Prozent öffentliche Klagen). |
| Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist in Kraft getreten. |
| Die staatliche Finanzierung der Parteien in Deutschland ist von 70 Cent auf 83 Cent je Stimme bzw. von 83 Cent auf 100 Cent erhöht. |
| Der Bundeshaushalt Deutschlands ist im Umfang von 316,9 Milliarden Euro von dem Bundesrat gebilligt. |
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| 2015-12-17 |
| 2015-12-17 Nach einer Entscheidung des Gerichtshofs (der Europäischen Union) darf ein natürliches, 20 mg/l Natrium (als Natriumchlorid oder Natriumbikarbonat) enthaltendes Mineralwasser nicht als kochsalzarm, natriumarm oder für eine natriumarme Ernährung geeignet bezeichnet werden (C-157/2014 17. Dezember 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Gerichtshofs (der Europäischen Union) ist die Übertragung des Know-how für den Betrieb einer Erotik-Website in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union mit niedrigerer Mehrwertsteuer (z. B. livejasmin.com von Ungarn nach Madeira) nicht grundsätzlich rechtsmissbräuchlich (C-419/2014 17. Dezember 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands sind zwei Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg über die Festsetzung von Beiträgen für den Anschluss von Grundstücken an die Schmutzwasserkanalisation wegen Verletzung des Rückwirkungsverbots aufgehoben und die Sachen zurückverwiesen (1 BvR 2961/2014 12. November 2015 u. a. ). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss die Vorinstanz über die Übernahme von Teilen eines Exklusivinterviews mit Liliana Matthäus über ihre Ehe mit Lothar Matthäus durch Vox von Sat.1 ohne Zustimmung im Jahre 2010 unter Nachholung der Feststellung der Bedeutung der übernommenen Szenen neu entscheiden (I ZR 69/2014 17. Dezember 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands müssen Hoteliers für DVB-T-Fernsehgeräte in ihren Gästezimmern keine Vergütung an die GEMA zahlen, weil diese Art der Übertragung keine öffentliche Wiedergabe ist (17. Dezember 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands sind Entgeltzahlungen trotz vereinbarter Freistellung (z. B. einer Ehefrau nach Trennung) durch den Arbeitgeber (z. B. Ehemann) von der Arbeitspflicht bei vorhandener Arbeit regelmäßig unentgeltlich und damit bei Insolvenz anfechtbar (6 AZR 286/2014 17. Dezember 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin verletzt das Geschäftsmodell Uber Blacks zur Vermittlung von Fahraufträgen das Wettbewerbsrecht (5 U 31/2015 11. Dezember 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm muss als Luftfrachtführer auch ein nicht gewerblich tätiger Privatpilot gemäß § 45 Luftverkehrsgesetz für Schäden einstehen, die seine vereinbarungsgemäß beförderten Passagiere bei dem Absturz des Flugzeugs erleiden (27 U 47/2015 19. November 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat die intersexuelle Michaela R. aus Mittelfranken wegen unzureichender Aufklärung vor einer ärztlichen Behandlung einen in der Höhe noch festzustellenden Schadensersatzanspruch gegen das Universitätsklinikum Erlangen und einen Arzt. |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf darf bei Amazon in Rheinberg an dem kommenden Sonntag nicht gearbeitet werden (15 L 4019/2015 17. Dezember 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Lingen ist der Antrag der Meyer Werft auf fristlose Entlassung des Betriebsratsvorsitzenden Ibrahim Ergin wegen unzureichender Unterrichtung des Betriebsrats über die Gründe abgewiesen. |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Österreichs ist ein fünfundzwanzigjähriger Slowake wegen Ermordung eines flüchtigen Bekannten in Mühlbachl mittels mehr als 100 Stichen zu 20 Jahren Haft verurteilt. |
| Nach einer Entscheidung des Innenministers Baden-Württembergs ist ein Moscheeverein (Islamisches Bildungs- und Kulturzentrum Mesdschid Sahabe e. V.) in Stuttgart (Botnang) wegen Unterstützung des Islamischen Staates verboten. |
| In Deutschland ist 2015 bisher eine Million Flüchtlinge angekommen. |
| Die Notenbank der Vereinigten Staaten von Amerika erhöht den Leitzins auf 0,25-0,5 Prozent. |
| Von den in der Gegenwart bekannten Währungsreserven in der Welt im Wert von 6666 Milliarden Dollar entfallen 63,8 Prozent auf den Dollar, 20,5 Prozent auf den Euro, 4,7 Prozent auf das Pfund und 3,8 Prozent auf den Yen. |
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| 2015-12-16 |
| 2015-12-16 Nach einer Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union ist der vor fünf Jahren ergangene Beschluss der Europäischen Kommission, gegen zehn Luftfrachtunternehmen wegen kartellrechtswidriger Absprachen ein Bußgeld von fast 800 Millionen Euro zu verhängen (Kronzeuge Lufthansa), wegen unzureichender Begründung nichtig. |
| Nach einer Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union hat die Europäische Kommission dadurch europäisches Recht verletzt, dass sie entgegen der Biozid-Verordnung 528/2012/EU keine Rechtsakte erlassen hat, die wissenschaftliche Kriterien zur Bestimmung hormonell (endokrin) schädigender Eigenschaften festlegen (T-521/2014 16. Dezember 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands dürfen Unternehmen in e-mails (z. B. automatisch generierten Eingangsbestätigungen) an Kunden nicht ungefragt Werbung versenden (VI ZR 134/2015 16. Dezember 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin darf das Stück Fear weiter gezeigt werden. |
| Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster darf einer kommunalen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die eine Sporthalle errichtet und örtlichen Sportvereinen überlässt, der Abzug der Vorsteuer aus den Baukosten nicht wegen Gestaltungsmissbrauchs versagt werden (15 K 1252/2014 3. November 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster unterliegen eine Zugewinnausgleichsforderung, die von dem Erblasser gegenüber dem Erben zinslos gestundet worden war, und die vorangegangene Zinsschenkung, mit dem abgezinsten Wert der Erbschaftsteuer (3 K 1870/2013 Erb 10. September 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Arnsberg ist die den katholischen Pfarrer Michael Hammerschmidt seit fast 15 Jahren verfolgende Christel G. von dem Vorwurf der Nachstellung in Tateinheit mit Hausfriedensbruch und Verletzung des Gewaltschutzgesetzes im Zweifel wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen (16. Dezember 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen darf ein Student, der sich nur auf Grund falscher Angaben erfolgreich einschreiben konnte, auch noch nach sechs Semestern exmatrikuliert werden (6 K 1095/2015 3. Dezember 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Berlin haben in Deutschland (wirklich oder nur angeblich) Arbeit suchende Staatsbürger anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (z. B. Bulgarien) keinen Anspruch auf die Grundsicherung für Arbeitslose und keinen Anspruch auf Sozialhilfe (149 AS 7191/2013 16. Dezember 2015). |
| Nach einer Entscheidung der Berufungskammer des Kriegsverbrechertribunals für das frühere Jugoslawien sind die Freisprüche zweier früherer Leiter des Sicherheitsdiensts Serbiens (Jovica Stanisic, Franko Simatovic) aufgehoben und neue Verfahren wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeordnet (15. Dezember 2015). |
| Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mahnt Microsoft wegen erzwungener und unzumutbarer Upgrades der Betriebssysteme Windows 7 und 8 auf Windows 10 ab. |
| Die Commerzbank verkauft ihre Tochtergesellschaft Cisal in Luxemburg für 68 Millionen Euro an die Bank Julius Bär in der Schweiz. |
| Domino’s übernimmt Joey’s Pizza. |
| Wie in Österreich kaum anders zu erwarten, bedeutet das geplante Informationsfreiheitsgesetz „kaum eine Verbesserung zur derzeitigen Situation“. |
| In der Europäischen Union sollen die persönlichen Daten der Verbraucher mittels einer Reform des bestehenden Rechtes ab 2018 besser geschützt werden. |
| Trotz der mit der Selbstverbrennung des Obsthändlers Muhammad Bouazizi auf dem Marktplatz Sidi Bouzids in Tunesien 2010 beginnenden „Arabellion“ hat sich für die meisten Menschen in dem Land (und in anderen arabischen Ländern) kaum etwas zum Besseren verändert. |
| Edmund Stoiber beendet im März 2016 nach Erfüllung seiner Mission nach acht Jahren seine ehrenamtliche Tätigkeit als Antibürokratieratgeber der Europäischen Union in Brüssel. |
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| 2015-12-15 |
| 2015-12-15 Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands müssen juristische Personen des Privatrechts ihre Grundrechtsfähigkeit in einer Verfassungsbeschwerde jedenfalls dann näher darlegen, wenn sie öffentliche Aufgaben (z. B. Energieversorgung) wahrnehmen und es nahe liegt, dass sie von der öffentlichen Hand beherrscht werden, so dass Verfassungsbeschwerden unzulässig sein können (1 BvR 1530/2015 2. November 2015 u. a.). |
| Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts Deutschlands muss das nicht verschreibungspflichtige Mistelpräparat Iscador M von den Krankenkassen nur bezahlt werden, wenn es in der palliativen Therapie eingesetzt wird (1 KR 30/2015 R 15. Dezember 2015). |