| 2015-12-23 |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Österreichs ist ein einen Schiedsrichter mit dem Tode bedrohender Fußballspieler des KSV Ried zu 5000 Euro Geldstrafe verurteilt (22. Dezember 2015). |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Indiens sind sieben Inder wegen Vergewaltigung und Ermordung einer psychisch kranken Frau aus Nepal zum Tode verurteilt (22. Dezember 2015). |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Chinas ist der seit Mai 2014 inhaftierte Rechtsanwalt Pu Zhiqiang wegen Anstiftung zum ethnischen Hass zu drei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt und soll bald freigelassen werden (22. Dezember 2015). |
| Nach einer Entscheidung der Finanzaufsicht Japans muss Shin Nihon (Ernst & Young) wegen Verletzung von Prüfungspflichten bei Toshiba 17,4 Millionen Dollar zahlen. |
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| 2015-12-22 |
| 2015-12-22 Nach einer Entscheidung des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte war die massenhafte Übermittlung von Daten mutmaßlicher Steuerflüchtlinge durch die UBS in der Schweiz an die Steuerbehörden der Vereinigten Staaten von Amerika trotz der Persönlichkeitsrechte und des Diskriminierungsverbots rechtmäßig (22. Dezember 2015?). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist eine Verzögerungsrüge wegen eines rund 56 Monate dauernden Verfassungsbeschwerdeverfahrens zurückgewiesen, weil die lange Dauer insbesondere durch eine hohe Belastung des Berichterstatterdezernats mit umfangreichen und politisch bedeutsamen Verfahren begründet war (1 BvR 99/20122 – Vz 1/2015 8. Dezember 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands müssen nach dem Ende einer Beziehung intime Fotos oder Videos gelöscht werden, wenn der frühere Partner dies will (VI ZR 271/2014 13. Oktober 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main darf ein Hersteller von Markenrucksäcken durch Vertriebsvertrag den Verkauf seiner Erzeugnisse auf Internetverkaufsplattformen (z. B. Amazon) verbieten, doch ist ein Verbot der Bewerbung über Preisvergleichsportale rechtswidrig (11 U 84/2014 Kart 22. Dezember 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm muss ein einen anderen Erwachsenen zu einem selbstgefährdenden Tun (z. B. Tanzen auf einer Bierbank) veranlassender Erwachsener nicht die dem anderen entstehenden Schäden ersetzen (9 U 142/2014 20. Oktober 2015 bzw. 25. November 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln muss ein Böllerwerfer dem 1. FC Köln nicht die wegen der Böllerwürfe verhängte Verbandsstrafe von 30000 Euro ersetzen, weil die Vertragspflicht zur Unterlassung der Spielstörung nicht den Zweck hat, den Verein vor der Verhängung einer Verbandsstrafe als Sanktion des Vorfalls zu schützen (17. Dezember 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg sind (nur) Kündigungen von Beschäftigten der Aviation Passage Services Berlin GmbH & Co. KG unwirksam, in denen das Konsultationsverfahren nicht eingehalten oder keine ordnungsgemäße Massenentlassungsanzeige getätigt wurde, weil die Stilllegung des Betriebs als solche grundsätzlich nicht rechtsmissbräuchlich war (22. Dezember 2015?). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden war die Auflage der Stadt Dresden für eine Versammlung des PEGIDA e. V. am 21. Dezember 2015 rechtmäßig (6 L 1361/2015 21. Dezember 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf kann ein Grundstückseigentümer wegen seiner ethischen Bedenken gegen die Jagd nicht die jagdrechtliche Befriedung seines Grundstücks verlangen, weil er keinen ernsthaften Gewissenskonflikt glaubhaft machen konnte (15 K 8252/2014 16. Dezember 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz kann ein Grundstückseigentümer bei umbaubedingtem Leerstand und einer damit verbundenen Rohertragsminderung keinen Grundsteuererlass verlangen, weil er die Ertragsminderung in dem Rahmen seiner Entscheidung als Unternehmer in Kauf genommen und damit zu vertreten hat (5 K 475/2015 11. Dezember 2015). |
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| 2015-12-21 |
| 2015-12-21 Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands ist eine Entschädigung für einen Verzicht auf eine streitige Förderung steuerbegünstigt nach § 24 Nr. 1 Buchstabe a in Verbindung mit § 34 II Nr. 2 EStG (VIII R 2/2013 25. August 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm kann einem wegen Verbreitung kinderpornographischer Schriften Verurteilten grundsätzlich ein (verhältnismäßiges) Internetverbot als Bewährungsweisung erteilt werten (1 Ws 507/2015 10. November 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Brandenburg-Berlin besteht, da auch frühere Vornamen bei einer Identitätsfeststellung (z. B. früherer männlicher Vorname einer späteren Frau nach Geschlechtsumwandlung) von Belang sein können, kein Anspruch auf Löschung eines früheren Vornamens in dem Melderegister, wobei dem Interesse des Betroffenen durch Eintragung einer Auskunftssperre Rechnung getragen werden kann (5 N 3/2013 24. September 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen begründet allein die ländliche Prägung eines Gebiets mit dünner Besiedlung noch nicht die Übernahme von Schülerbeförderungskosten, doch kommt bei einer Bewaldung über mehr als 400 Meter die Übernahme in der dunklen Jahreszeit in Betracht, sofern durch andere Verkehrsteilnehmer keine ausreichende soziale Kontrolle ausgeübt werden kann (2 LB 317/2014 19. August 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen ist es zulässig und ermessensfehlerfrei, eine Ordnungsverfügung nach dem Infektionsschutzgesetz, mit der die Vorschriften der Trinkwasserverordnung in Bezug auf Legionellen in einer Wohnungseigentumsanlage durchgesetzt werden sollen, an die rechtsfähige Wohnungseigentümergemeinschaft in dem Sinne von § 10 VI WEF zu richten (13 B 452/2015 25. Juni 2015). |
| Nach einer Eilentscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg sind Umsätze in Zusammenhang mit der Erteilung von Fahrschulunterricht (vorläufig) von der Umsatzsteuer befreit (5 V 5144/2015 10. November 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Leipzig muss die Volksbank Raiffeisenbank Leipzig rechtswidrig abgebuchte Pfändungsentgelte an die betroffenen Kunden zurückzahlen (05 O 1239/2015 21. Dezember 2015 u. a.). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Ansbach müssen Fahrschüler auch selbst für angemessene Kleidung (z. B. für Motorradfahrten) sorgen, so dass sie Schäden aus Verletzungen gegebenenfalls selbst tragen müssen (5 C 1795/2014 4. Mai 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Nordhorn scheidet bei einer gemeinsamen Trainingsfahrt von Rennradfahrern und einem Auffahrunfall nach Sturz des Vorausfahrenden dessen Einstehenmüssen für Schäden der anderen aus, weil sich die Hintermänner bewusst in eine Situation mit drohender Eigengefährdung begeben haben und sich alle Beteiligten stillschweigend auf die Nichteinhaltung des eigentlich zur Verhinderung von Schädigungen gebotenen Sicherheitsabstands geeinigt haben (3 C 219/2015 7. Mai 2015). |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Österreichs ist Helmut Elsner von dem Verdacht des schweren Betrugs in Zusammenhang mit seiner Pensionsabfindung (6,8 Millionen Euro trotz Spekulationsverlusten und Malversationen) freigesprochen. |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Österreichs ist ein Student aus Texas wegen Unzurechnungsfähigkeit bei einer schweren Körperverletzung zweier Frauen in Wien in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. |
| Nach einer Entscheidung der Ethikkommission des internationalen Fußballverbands sind Joseph Blatter und Michel Platini wegen eines ungeklärten Geldflusses von 2 Millionen Euro für je acht Jahre für alle fußballbezogenen Tätigkeiten gesperrt. |
| Apple und Ericsson beenden ihren Streit um Mobilfunkstandards und einigen sich auf eine neue Lizenzvereinbarung für sieben Jahre. |
| Bei einer Volksbefragung in Slowenien mit einer Beteiligung von 36 Prozent der Wahlberechtigten stimmen 63,5 Prozent gegen die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften mit der Ehe (20. Dezember 2015). |
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| 2015-12-20 |
| 2015-12-20 Nach einer Entscheidung des Gerichtshofs (der Europäischen Union) ist die Empfangsstelle unter allen Umständen und ohne Wertungsspielraum verpflichtet, den Empfänger eines Schriftstücks unter Verwendung eines Formblatts nach Anhang II der EuZVO über sein Recht zu belehren, dessen Annahme zu verweigern, doch ist die unterlassene Beifügung des Formblatts ein heilbarer Mangel (C-519/2013 16. September 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands verletzt die Auffassung, § 478 III 1, 2 StPO schließe die Beschwerde gegen die Gewährung von Akteneinsicht durch den Gerichtsvorsitzenden gemäß § 478 I 1 Hs. 2 StPO aus, das Willkürverbot des Art. 3 I GG (2 BvR 2048/2012 29. Juni 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands begegnet die Auffassung, dass der Generalbundesanwalt in dem Fall der Verfolgung von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch auch für durch die gleiche Handlung mitverwirklichte Straftaten nach dem allgemeinen Strafgesetzbuch zuständig ist, keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, so dass eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wurde (2 BvR 987/2011 19. Mai 2015). (2 BvR 987/2011 19. Mai 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss der Rechtsanwalt, wenn ihm durch Hinweis in einem gegnerischen Schriftsatz ein mögliches Fristversäumnis offensichtlich wird, die laufende Frist des § 234 I 1 ZPO auch ohne entsprechenden richterlichen Hinweis beachten und unverzüglich Nachforschungen über den Verbleib seines zur Fristwahrung abgesandten Schriftsatzes anstellen sowie erforderlichenfalls sogleich Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen (IX ZR 206/2014 24. September 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands besteht Pfändungsschutz nach § 851 c ZPO auch bei einem Umwandlungsverlangen eines Versicherungsnehmers gemäß § 167 VVG erst, wenn sämtliche der in § 851c ZPO geregelten Voraussetzungen in dem Zeitpunkt der Pfändung vorliegen (IV ZR 223/2015 22. Juli 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann das Fehlen von Ausfallerscheinungen oder alkoholbedingten Einschränkungen zwar grundsätzlich gegen eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit sprechen, doch ist bei alkoholgewöhnten Tätern zu berücksichtigen, dass äußeres Leistungsverhalten und innere Steuerungsfähigkeit weit auseinanderfallen können (2 StR 146/2015 2. Juli 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands können Betreiber elektronischer Leseplätze für unbefugte Vervielfältigungen eines Werkes (z. B. Schulze, Winfried, Einführung in die neuere Geschichte) durch Nutzer der elektronischen Leseplätze einstehen müssen, wenn sie nicht die ihnen möglichen und zumutbaren Vorkehrungen zur Verhinderung solcher Rechtsverletzungen getroffen haben (I ZR 69/2011 16. April 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands lässt die fehlende Zurücksendung eines Empfangsbekenntnisses noch nicht auf fehlende Empfangsbereitschaft des Prozessbevollmächtigten schließen, wenn der Wille zu dem Empfang aus anderen Umständen hinreichend zuverlässig festgestellt werden kann, etwa aus der Übersendung des Urteils an einen Mandanten oder aus einer Raterteilung zur Einlegung der Berufung und Entgegennahme des dahingehenden Auftrags (VIII ZB 55 /2014 13. Januar 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands ist die Unterschrift unter einer Berufungsschrift ein von Amts wegen zu prüfendes, für die Zulässigkeit des Rechtsmittels zwingendes, unverzichtbares Formerfordernis (§ 295 II ZPO), das nicht durch rügelose Einlassung geheilt werden kann (5 AZR 849/2013 25. Februar 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands ist § 26 I 4 TVöD 2010 wegen Verletzung des § 4 I TzBdG gemäß § 134 BGB unwirksam, soweit dadurch die Anzahl der während einer Vollzeitbeschäftigung erworbenen Urlaubstage vermindert wird (9 AZR 53/2014 10. Februar 2015). |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Brasiliens ist das Vermögen der Bergbaukonzerne BHP Billiton und Vale wegen der Verantwortlichkeit für einen verheerenden Dammbruch mit schweren Umweltschäden eingefroren (20. Dezember 2015?). |
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| 2015-12-19 |
| 2015-12-19 Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss der Rechtsanwalt, wenn nach der Durchsicht des Entwurfs einer Rechtsmittelschrift durch den Rechtsanwalt seitens des Büropersonals noch eigenmächtig Korrekturen vorgenommen werden, dafür sorgen, dass ihm der korrigierte Schriftsatz nebst Anlagen grundsätzlich erneut zur Kontrolle vorgelegt wird (XI ZB 8/2015 22. September 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle ist § 12 II 3 PflVersG dahingehend auszulegen, dass ein Sachschaden des Halters an seinem Fahrzeug auch dann gemäß § 12 I 1 Nr. 1 PflVersG zu ersetzen ist, wenn ausschließlich ein Beifahrer in seinem Personenkraftwagen eine erhebliche Verletzung erlitten hat und der Entschädigungsfonds diesem Beifahrer gegenüber nur deshalb nicht tatsächlich zur Zahlung verpflichtet ist, weil dieser Fahrzeuginsasse von dem Halter desselben Kraftfahrzeugs und dessen Versicherung Ersatz seines Personenschadens verlangen kann (14 U 181/2014 6. Mai 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm besteht grundsätzlich keine Verpflichtung des Versicherungsmaklers, die gesamte Versicherungssituation des Kunden ungefragt einer umfassenden Prüfung zu unterziehen (18 U 132/2014 21. Mai 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm dauert der Versicherungsfall Leitungswasserschaden in dem Sinne von § 3 Nr. 3 VGB 2008 so lange an, wie Wasser bestimmungswidrig aus Leitungen austritt und versicherte Sachen zerstört oder beschädigt (I-20 W 19/2015 20. Juli 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hat eine in dem 13. Semester Lehramt mit Latein studierende Tochter Anspruch auf Unterhalt gegen die Eltern, weil Lehramtsstudenten mit dem Fach Latein gute Berufsaussichten haben (11 WF 317/2015 23. April 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg kann eine Teilnahme an einem so genannten Fanmarsch in einer belebten Innenstadt mit Skandierung von Hassparolen (Hassparolenmarsch) nach § 118 OWiG ordnungswidrig sein (2 Ss 163/2015 16. September 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe darf in Baden-Württemberg die Beschlussmehrheit in der Versammlung der Wohnungseigentümer nicht sämtliche in Betracht kommenden, den Verband treffenden Möglichkeiten der Umsetzung der landesrechtlichen Brandschutzbestimmungen ablehnen und deren Beachtung – bei folgerichtiger Entlassung des Verwalters aus der Haftung – den Sondereigentümern überlassen (11 S 109/2014 30. Juni 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Bayreuth kann der Umfang der von dem Besteller bereits auf den Werklohn erbrachten Zahlungen Geschäftsgrundlage für eine Abrechnungsvereinbarung sein, die sich auf den Werklohn und Mängelansprüche des Bestellers bezieht, wobei der nach der Abrechnungsvereinbarung geschuldete Betrag um die unberücksichtigten Zahlungen auf den Werklohn vermindert wird (34 O 576/2014 28. Juli 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart darf der Vermieter einer Wohnung im Rahmen seiner Instandhaltungspflicht einen mitvermieteten Teppichboden nicht ohne Weiteres gegen den Willen des Mieters durch einen Laminatboden ersetzen (13 S 154/2014 1. Juli 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart verletzt es die anerkannten Regeln der Technik, ein Wärmedämmverbundsystem durch Verklebung zweier Dämmplatten herzustellen, bei der eine der Platten nur eine Stärke von 20 Millimetern hat (24 O 521/2013 12. Juni 2015). |
| Die Universität Salzburg, die sich 1983 mit dem Ruhme des Verhaltensorschers Konrad Lorenz schmücken wollte und ihm ein Ehrendoktorat verlieh, entzieht ihm (und Wolfgang Hefermehl) dieses im Winde des Zeitgeistes wieder, weil sie seinerzeit eine bereits bekannte Veröffentlichung nicht so berücksichtigte, wie sie dies in der Gegenwart gerne getn hätte, was als schäbig gegenüber einem Toten und sachlich bodenlos bewertet wird. |