| 2017-11-26 |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München ist grundsätzlich auch in dem selbständigen Beweisverfahren ein Wechsel eines zunächst auf der Seite des Streitverkünders beitretenden Streithelfers auf die Gegenseite ohne Einwilligung der bisher unterstützten Partei zulässig, doch muss bei Widerspruch des Streitverkünders ein Interesse des wechselwilligen Streithelfers an einem Obsiegen der von nun an unterstützten Partei vorliegen (9 W 2172/2016 Bau 30. Januar 2017). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Bayern endet die Rundfunkbeitragspflicht für ein Kraftfahrzeug in dem privaten Bereich nicht bereits mit dem Ablauf des Monats der Beendigung der Zulassung des Kraftfahrzeugs auf den Beitragsschuldner, sondern erst mit Ablauf des Monats, in dem die Beendigung des Innehabens des Kraftfahrzeugs der zuständigen Landesrundfunkanstalt angezeigt wurde (7 ZB 514/2017 21. August 2017). |
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| 2017-11-25 |
| 2017-11-25 Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands beruhen zwei Ansprüche auf demselben Grunde gemäß § 213 BGB, wenn sie aus demselben, durch das Anspruchsziel geprägten Lebenssachverhalt abgeleitet sind, woran es in dem Verhältnis zwischen kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüchen einerseits und Ansprüchen aus einer daneben abgeschlossenen Haltbarkeitsgarantie andererseits fehlt (VIII ZR 99/2016 27. September 2017). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands folgt, wenn Regelungsmaterien unterschiedliche Mitbestimmungstatbestände betreffen, aus der Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für die eine Angelegenheit nicht auch eine Zuständigkeit für die andere (1 ABR 59/2015 18. Juli 2017). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands führt, wenn ein Schenker dem Bedachten mehrere Vermögensgegenstände gleichzeitig zuwendet, das Finanzamt aber nur Kenntnis von der freigebigen Zuwendung eines der Gegenstände erhält, dies nicht zu dem Anlauf der Festsetzungsfrist für die Schenkungsteuer für die übrigen zugewendeten Vermögensgegenstände (II R 21/2016 26. Juli 2017). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle ist der die Beauftragung zusätzlicher Arbeiten durch seinen Architekten kennende und nicht beanstandende Besteller an die Auftragserteilung unter dem Gesichtspunkt der Duldungsvollmacht gebunden und steht ein Mangel der Bauleistung (z. B. stellenweise undichtes Dach) der Vergütung der zu der Mangelbeseitigung erbrachten zusätzlichen Arbeiten insoweit nicht entgegen, als er auf einem von dem Architekten verschuldeten, von dem Bauunternehmer nicht ohne Weiteres zu erkennenden Planungsfehler beruht (7 U 168/2016 18. Mai 2017). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main genügt ein mutmaßlicher Interessengegensatz nicht, um einem Elter gemäß § 1796 die Vertretungsbefugnis hinsichtlich der Entscheidung über das Ob der Vaterschaftsanfechtung zu entziehen (5 WF 28/2017 7. August 2017). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm ist die Beurkundung einer Grundschuld, durch die eine darlehensweise Gewährung von Sozialhilfe abgesichert werden soll, gebührenfrei (15 W 54/2017 30. Juni 2017). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm genügt, wenn die Wohnungseigentümer in der Teilungserklärung unter der aufschiebenden Bedingung von der Nutzung von Stellplätzen ausgeschlossen sind, dass der teilende Eigentümer diese durch notariell beurkundete oder beglaubigte Erklärung einzelnen Wohnungseigentumseinheiten zuordnet, es für die Begründung von Sondernutzungsrechten, wenn der teilende Eigentümer zu dem Zeitpunkt der Zuordnungserklärung noch Wohnungseigentümer ist (15 W 474/2016 16. Juni2017). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz kommt für einen aus Vergaberechtsverletzung folgenden Schaden (z. B. Rückforderung von Fördermitteln) ein gesamtschuldnerisches Einstehenmüssen des Projektsteurers und des mit einer Vollarchitektur beauftragten Architekten in Betracht, doch kann in dem Innenverhältnis der Beitrag des Architekten als untergeordnet zurücktreten, wenn Projektsteuerer und Bauherr ihn kannten (10 U 1116/2016 28. Juni 2017). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München kann die Ausschlagungsfunktion des § 2307 II 2 BGB in dem Falle eines Vorausvermächtnisses nicht eintreten, wenn der mit dem Vorausvermächtnis bedachte Miterbe die Erbschaft bereits angenommen hat, und beträgt die Verjährungsfrist für den Anspruch aus einem Grundstücksvermächtnis nach geltendem Recht zehn Jahre (7 U 302/2017 26. Juli 2017). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken kann der zu einer Ersatzbeschaffung berechtigte Geschädigte bei konkreter Schadensabrechnung neben dem eigentlichen Wiederbeschaffungsaufwand grundsätzlich auch Aufwendungen ersetzt verlangen, die bei der Wiederbeschaffung entstanden sind (z. B, Transportkosten, Fahrtkosten) (13 S 185/2016 19. Mai 2017). |
| *Brudermüller, Gerd, Paarbeziehungen und Recht – Rechtsphilosophie und Familienrecht der Partnerschaft, 2017 |
| *Sarres, Ernst, Erbrechtliche Auskunftsansprüche, 3. A. 2017 |
| *Arbeitshandbuch für die Hauptversammlung, hg. v. Semler, J./Volhard/Reichert, 4. A. 2017 |
| *Handbuch Vergaberecht, hg. v. Gabriel/Krohn/Neun, 2. A. 2017 |
| *SGB XI Soziale Pflegeversicherung, hg. v. Udsching/Schütze, 5. A. 2017 |
| *Energiehandel in Europa, hg. v. Zenke/Schäfer, 4.A. 2017 |
| *Windenergieanlagen, hg. v. Maslaton, Martin, 2. A. 2018 |
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| 2017-11-24 |
| 2017-11-24 Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist § 4 III 1 des Transsexuellengesetzes, der für einen Namenswechsel und einen Personenstandswechsel die Einholung zweier Sachverständigengutachten erfordert, verfassungsgemäß, wobei die Begutachtung nicht dazu genutzt werden darf, Transsexuelle zu einer therapeutischen Behandlung ihres als Krankheit angesehenen Veraltens zu bringen (1 BvR 747/2017 17. Oktober 2017). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist bei einer fehlerhaften Fristberechnung wegen eines nicht bayernweit geltenden Feiertags (z. B. Mariä Himmelfahrt) die Zurverfügungstellung eines für eine Fristberechnung ungeeigneten Kalenders durch einen Prozessbevollmächtigten an seine Angestellten ein ihm zurechenbares Verschulden (III ZB 76/2016 27. Juli 2017). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands wird ein durch Auflauf eines Zahlungsrückstands des Mieters in der in § 543 II 1 Nr. 3 Buchstabe a oder Buchstabe b genannten Höhe entstandenes Recht des Vermieters zu einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses nur durch eine vollständige Zahlung des Rückstands vor Zugang der Kündigung ausgeschlossen, wobei für die Beurteilung, ob der Zahlungsrückstand des Mieters die Miete für einen Monat übersteigt, nicht auf die (berechtigterweise) geminderte Miete, sondern auf die vertraglich vereinbarte Gesamtmiete abzustellen ist (VIII ZR 193/2016 27. September 2017). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands können erhebliche Verrußungen als teilweise Zerstörung eines Wohngebäudes einzustufen sein (5 StR 222/2017 5. September 2017). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands darf ein Prozessbevollmächtigter nicht davon ausgehen, dass eine unvollständige Berufungsschrift nach fernmündlicher Ergänzung den gesetzlichen Formerfordernissen entspricht, selbst wenn ihm die Geschäftsstelle des Gerichts mitteilt, dass ein klarstellender Schriftsatz nicht erforderlich ist (X ZB 9/2015 8. August 2017). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands trifft den eine ersteigerte Immobilie eigenmächtig in Besitz nehmenden Ersteher die Obliegenheit, ein Verzeichnis der nicht von dem Zuschlagsbeschluss erfassten Gegenstände zu erstellen und deren Wert schätzen zu lassen (V ZR 175/2016 23. Juni 2017). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands ist der grundsätzliche Leistungsausschluss für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel in der Bundesbeihilfeverordnung rechtmäßig (5 C 5/2016 22. November 2017). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands besteht das Zeugnisverweigerungsrecht des § 384 Nr. 1 ZPO nicht hinsichtlich solcher Angaben, die der Zeuge in seinem späteren Aktivprozess in Erfüllung der ihm obliegenden Darlegungslast von sich aus wahrheitsgemäß vortragen müsste, und solcher Umstände, deren Vorliegen die Gegenpartei behauptet und zu denen sich der Zeuge bei entsprechendem Vortrag in dem Prozess gemäß § 138 II ZPO erklären müsste (9 AZB 39/2017 2. August 2017). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands sind arbeitsvertraglich vereinbarte Sonntagszuschläge und Feiertagszuschläge grundsätzlich mindestlohnwirksam und nicht zusätzlich zu dem gesetzlichen Mindestlohn geschuldet (5 AZR 431/2016 24. Mai 2017). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands sind Aufwendungen gemäß § 33 I EStG grundsätzlich in dem Veranlagungszeitraum zu berücksichtigen, in dem der Steuerpflichtige sie leistete, wobei eine abweichende Steuerfestsetzung nach § 163 AO als atypischer Ausnahmefall nicht bereits dann in Betracht kommt, wenn sich Aufwendungen in dem Veranlagungszeitraum der Verausgabung nicht in vollem Umfang steuermindernd auswirken (VI R 36/2015 12. Juli 2017). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands kann, wenn ein Kindergeldberechtigter Kindergeld von einer Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit bezogen hat und auf Grund seines Arbeitsverhältnisses in dem öffentlichen Dienst die Familienkasse des Dienstherrn die Zahlung von Kindergeld aufnimmt, die nun sachlich unzuständige Familienkasse die Kindergeldfestsetzung nach § 70 II EStG aufheben und endet die fünfjährige Festsetzungsfrist auf Grund leichtfertiger Steuerverkürzung nicht, ehe die Verfolgung der Steuerordnungswidrigkeit verjährt, wobei die Verfolgungsverjährung erst mit der letztmals zu Unrecht erlangten Kindergeldzahlung beginnt (III R 33/2015 6. April 2017). |
| Nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Berlin ist ein Antrag der Alternative für Deutschland gegen die Verkleinerung des Untersuchungsausschusses zu dem Ermittlungsvorgehen in Zusammenhang mit dem Terroranschlag an dem Breitscheidplatz in Berlin mangels Eilbedürftigkeit abgewiesen (153 A/2017 22. November 2017). |
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| 2017-11-23 |
| 2017-11-23 Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist eine auf Verletzung der Religionsfreiheit gegründete Verfassungsbeschwerde eines als Angeklagter in einem Strafverfahren sich zu der Urteilsverkündung nicht erhebenden, wiederholt unentschuldigt verspätet erscheinenden und deswegen mit einem Ordnungsgeld belegten Muslims als offensichtlich unbegründet abgewiesen (2 BvR 1366/2017 8. November 2017). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands tritt, wenn der Betrieb eines kirchlichen Arbeitgebers durch Betriebsübergang von einem weltlichen Erwerber übernommen wird, der Erwerber gemäß § 613a I 1 BGB in die Rechte und Pflichten aus den in dem Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnisses ein, wobei Teil der weitergeltenden Pflichten die arbeitsvertraglich vereinbarte Bindung an das in Arbeitsvertragsrichtlinien geregelte kirchliche Arbeitsrecht ist und bei einer dynamischen Inbezugnahme der jeweils geltenden Fassung durch den Arbeitsvertrag der weltliche Erwerber Änderungen der Arbeitsvertragsrichtlinien (z. B. Entgelterhöhungen) in dem Arbeitsverhältnis nachvollziehen muss (6 AZR 683/2016 23. November 2017). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands ist die Anordnung des d’Hondtschen Höchstzahlverfahrens zu der Verteilung der Betriebsratssitze bei der Betriebsratswal in § 15 I, II WO BetrVG verfassungsgemäß, weil es weder den Grundsatz der Gleichheit noch die Koalitionsfreiheit verletzt (7 ABR 35/2016 22. November 2017). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken hat ein Kläger, der wegen eines mangelhaften Gutachtens einer Psychologin zwei Jahre rechtswidrig in Haft gekommen war, einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 30000 Euro (23. November 2017). |
| Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg können bei einer Beschädigtenrente für Opfer einer Gewalttat die Gesundheitsstörungen nicht berücksichtigt werden, die nicht durch die Tat verursacht wurden, sondern bereits vor der Tat bestanden (6 VG 4283/2016 9. November 2017). |
| Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg müssen Eltern, die bei einem Bezug von Elterngeld Plus gemeinsam den viermonatigen Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen wollen, gleichzeitig die Erwerbstätigkeit in zulässiger Weise auf 25 bis 30 Stunden je Woche verringern, wofür eine tatsächliche Verminderung der Stundenzahl bei offizieller Beibehaltung der Vollarbeit und des vollen Gehalts nicht genügt (11 EG 2662/2017 7. November 2017). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken muss der Schauspieler Til Schweiger seinen gegenüber einer Kritikerin erklärten Facebook-Eintrag „Hey schnuffi! date?! nur wir beide?“ nicht löschen und auch keine Kosten des Rechtsstreits tragen, weil der dadurch erfolgte Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Klägerin durch das Informationsinteresse und Schweigers Recht auf Meinungsfreiheit gerechtfertigt ist (23. November 2017). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz ist die Klage eines Kraftfahrzeughalters gegen eine von der Stadt Koblenz wegen nach Angaben des Hauptzollamts bestehender, von dem Kraftfahrzeughalter bestrittener Kraftfahrzeugsteuerschulden angeordnete Abmeldung seines Kraftfahrzeugs abgewiesen, weil Streitigkeiten über die Steuerschuld nur zwischen einem Steuerschuldner und dem Hauptzollamt zu klären sind (5 K 344/2017 3. November 2017). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig sind raumbedeutsame Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein auch weiterhin vorläufig unzulässig, weil die Verlängerung der Geltung der zugrunde liegenden Vorschrift in dem Landesplanungsgesetz verfassungsgemäß ist (6 A 133/2014 22. November 2017 u. a.). |
| Nach einer Eilentscheidung des Arbeitsgerichts ist eine Klage eines Flugkapitäns der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin gegen seine Freistellung gescheitert, weil in dem Falle einer insolvenzrechtlichen Freistellung auf Widerruf keine Sozialauswahl erforderlich ist (10 Ga 87/2017 um 23. November 2017). |
| Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Münster sind die Vorsitzenden und Referenten des Allgemeinen Studentenausschusses der Universität Münster als Beschäftigte der Studierendenschaft sozialversicherungspflichtig (4 R 115/2012 17. Oktober 2017). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Ansbach ist ein Sichtschutzzaun keine Einfriedung und deswegen nicht von einer Wohngebäudeversicherung für Einfriedungen erfasst, weil er nicht unbefugtes Eindringen, sondern nur Einsehen verhindern soll (5 C 516/2017 16. August 2017). |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Österreichs muss die Volkswagen AG einen gebrauchten, von einem Kunden gekauften Personenkraftwagen mit manipulierter Abgassoftware wegen arglistiger Täuschung zurücknehmen, da eine Nachbesserung dem Käufer nicht zumutbar ist (23. November 2017). |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Österreichs ist ein in einem Drogenrausch einen Freund mit einem Tomahawk schwer verletzender Angeklagter wegen Mordversuchs zu 13 Jahren Haft verurteilt (23. November 2017). |
| Nach Zustimmung des Bezirks Los Angeles erhält ein wegen Mordes rechtswidrig verurteilter, danach 27 Jahre rechtswidrig inhaftierter und in dem März 2012 nach Feststellung von Verfahrensfehlern frei gelassener Kläger 15 Millionen Dollar Schadensersatz (23. November 2017). |
| Die Rechtsanwaltskanzlei Ratis aus Passau stellt in Berlin an dem 28. November 2017 in dem Rahmen der Euroforum-Konferenz Legal Tech einen online und kostenlos beratenden Roboter-Rechtsanwalt für Kündigungen durch Arbeitgeber vor (23. November 2017). |
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| 2017-11-22 |
| 2017-11-22 Nach einer Entscheidung des Gerichtshofs (der Europäischen Union) ist das Verbot missbräuchlicher Handlungen in dem Mehrwertsteuerbereich als allgemeiner Grundsatz auch ohne mitgliedstaatliche Umsetzung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten anwendbar (C-251/2016 22. November 2017). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands muss das Oberlandesgericht Dresden den Fall der Auslieferung eines über Polen nach Deutschland eingereisten Tschetschenen an Russland wegen bisheriger ungenügender Aufklärung und Prüfung des Einzelfalls neu überprüfen (2 BvR 1381/2017 13. November 2017). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands schützt der private, mittels allgemeiner Geschäftsbedingungen gewährte Käuferschutz eines Zahlungsdienstleisters (z. B. Paypal) Kunden nicht vor Klagen der Verkäufer auf Zahlung, wenn die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über den Zahlungsdienstleister rechtswidrig war (VIII ZR 83/2016 22. November 2017 u. a.). |