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2017-11-27
2017-11-27 Nach einer die Vorentscheidung aufhebenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist ein Landvorpachtvertrag in Sachsen-Anhalt wegen Intransparenz und Unangemessenheit einer allgemeinen Vertragsbedingung über die Dauer für den Verpächter rechtswidrig und aufgehoben (Lw ZR 5/2016 24. November 2017).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist der Vermieter zu einer fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit mehr als einer Monatsmiete oder über einen längeren Zeitraum mit einem Betrag in Höhe zweier Monatsmieten in Verzug ist, wobei der kündigungsrelevante Rückstand die vereinbarte Miete, nicht dagegen die aus einem rechtmäßigen Grund geminderte Miete ist, so dass nur die vollständige Zahlung des Rückstands die Kündigung ausschließen kann (VIII ZR 193/2016 27. September 2017).
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm wird, wenn Vertragsparteien für einen Teil eines Architektenhonorars nachträglich eine Abrede der Leistung ohne Abrechnung bzw. Rechnung treffen, der gesamte Architektenvertrag wegen Verletzung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes nichtig, so dass keine Schadensersatzansprüche bestehen können (12 U 115/2016 18. Oktober 2017).
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg ist eine Mutter wegen ungenügender Begründung der Nichteinhaltung einer Umgangsvereinbarung zu einer Zahlung von Ordnungsgeld verurteilt (4 WF 151/2017 29. September 2017).
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Bayern ist das von der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien ausgesprochene Ausstrahlungsverbot für Sendungen der international verbreiteten Kampfsportliga Ultimate Fighting Championship rechtswidrig (7 B 1319/2016 20. September 2017).
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Augsburg muss der Freistaat Bayern den Eltern einer jungen Kraftfahrzeugführerin wegen eines möglichen Fehlers der ermittelnden Polizeibeamten nach einem Verkehrsunfall keinen Schaden ersetzen, weil eine nicht vorhersehbare Verkettung unglücklicher Umstände vorgelegen habe, auf Grund deren den Polizeibeamten keine Vorwurf gemacht werden könne (34 O 1568/2017 27. November 2017).
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main kann ein Käufer eines von Abgasmanipulationen der Volkswagen AG betroffenen Personenkraftfahrzeugs trotz Aufspielens eines Softwareupdates Schadensersatz wegen Betrugs verlangen (2-3 O 104/2017 um 24. November 2017).
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hannover muss TUI Fly nicht die Schäden aus wegen Massenkrankmeldungen von Fluglinienpersonal (bzw. wildem Streik) entstandenen Schäden von Flugreisenden ersetzen, weil die Massenkrankmeldungen für das Flugunternehmen ein außergewöhnlicher, nicht beherrschbarer Umstand sind (8 S 25/2017 24. November 2017).
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Krefeld ist ein den Kunden zu dem Bezug von Feingold bei Erbringung von Teilzahlungen verpflichtender Vertrag auch dann ein widerruflicher Ratenlieferungsvertrag, wenn der Verkäufer zugleich das Depotgeschäft für das bezogene Gold übernommen hat (1 S 40/2017 17. August 2017).
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart sind Lars Schlecker wegen Insolvenzverschleppung und Betrug zu 33 Monaten Haft, Meike Schlecker zu 32 Monaten Haft und Anton Schlecker wegen Bankrotts zu 24 Monaten Haft auf Bewährung und 54000 Euro Geldstrafe (360 Tagessätze zu je 150 Euro) verurteilt (27. November 2017).
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz hat auch ein für den Einsatz der Wärmebildkameras in einem Polizeihubschrauber zuständiger Forward Looking InfraRed Operator einer Polizeihubschrauberstaffel Anspruch auf die Stellenzulage für fliegendes Personal (5 K 472/2017 3. November 2017).
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln ist eine Klage des Landesverbands Nordrhein-Westfalen der Umweltorganisation BUND gegen den Genehmigungsbescheid Nordrhein-Westfalens für den Braunkohlentagebau Hambach der Rheinisch-westfälischen Elektrizitätswerke (RWE Power AG) abgewiesen, weil der durch den Braunkohlenabbau gefährdete Hambacher Forst nicht zu den Flora-Fauna-Habitat-Gebieten gehört, so dass durch seine Rodung Europarecht nicht verletzt wird, und der Braunkohletagebau dort begonnen wurde, ehe eine Pflicht für Umweltverträglichkeitsprüfungen von Betriebsplänen festgelegt wurde (14 K 1282/2015 24. November 2017).
Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Landshut endet der gesetzliche Unfallversicherungsschutz, sobald der Versicherte einen privaten Umweg (z. B. zwecks Suche nach seiner Katze) beginnt (13 U 243/2016 27. Februar 2017).
Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund ist ein einem SGB-II-Bezieher und Beistand von Langzeitarbeitslosen von dem Jobcenter Märkischer Kreis wegen Verletzung eines Lichtbildverbots erteiltes Hausverbot wegen Unverhältnismäßigkeit rechtswidrig (30 AS 5263/2017 ER 9. November 2017).
Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Gießen ist die gesetzliche Voraussetzungen für eine Schwangerschaftsunterbrechung auf ihrer Internetseite verbreitende Ärztin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt (24. November 2017).
Nach einer Entscheidung des Bundeskartellamts Deutschlands ist der Zusammenschluss zwischen dem marktbeherrschenden Konzertveranstalter CTS Eventim und Four Artists Booking Agentur GmbH sowie Four Artists Events GmbH als rechtswidrig untersagt (23. November 2017).
Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Österreichs ist ein vor allem Somalier (für 300 Euro je Einzelfall) in mindestens 8 Fällen rechtswidrig nach Deutschland schleppender Angeklagter zu 18 Monaten Haft (davon 12 teilbedingt) verurteilt (um 24. November 2017).
Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Österreichs ist ein früherer Richter Tirols wegen Amtsmissbrauchs in drei Fällen zu 18000 Euro Geldstrafe verurteilt (um 24. November 2017).
Ein vielleicht bekannter Professor der Universität Innsbruck und gerichtlich beeidigter Sachverständiger hat seine Klage gegen den Plagiatsforscher Stefan Weber an dem Landesgericht Innsbruck wegen übler Nachrede und Kreditschädigung zurückgezogen (um 24. November 2017).
Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Frankreichs ist Abdelhakim Dekhar wegen mehrfachen versuchten Mordes, Entführung und Freiheitsberaubung in dem Redaktionsgebäude der Tageszeitung Libération in dem November 2013 zu 25 Jahren Haft verurteilt (27. November 2017).
Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Frankreichs ist die frühere Gesundheitsministerin und Sportministerin Frankreichs (Roselyne Bachelot) wegen Verleumdung Rafael Nadals („mehrmonatige Verletzungspause in dem Jahre 2012 zwecks Verdeckung eines positiven Dopingbefunds“) zu 10000 Euro Schadensersatz verurteilt (um 20. November 2017).
Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Italiens ist der Fußballspieler Robinho wegen Gruppenvergewaltigung einer betrunken gemachten Frau mit fünf weiteren Tätern in einer Diskothek zu fünf Jahren Haft verurteilt (um 24. November 2017).
Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Israels muss der Fahrdienstvermittler Uber binnen zweier Tage seine Tätigkeit in Israel einstellen (27. November 2017).
Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Südafrikas ist die Strafe Oscar Pistorius‘ wegen Totschlags von 72 Monaten auf 159 Monate Haft erhöht (24. November 2017).
Nach einer Entscheidung des Internationalen Olympischen Komitees sind Bobolympiasieger Alexander Subkow, Olga Stulnewa, Olga Fatkulina und Alexander Rumjanzew wegen Dopings für alle olympischen Spiele auf Lebenszeit gesperrt (um 24. November 2017).
Dem Agrarunternehmen Okanagan Speciality Fruits in Kanada ist es durch Genveränderung (gentechnische Verfahren) gelungen, einen Apfel in großen Mengen (50 Tonnen) herzustellen, der nicht braun wird (oxydiert), wenn man ihn aufschneidet und mit Luft in Berührung kommen lässt (um 20. November 2017).
2017-11-26
2017-11-26 Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands erfordert ein Betreuervorschlag nach § 1897 IV 1 BGB weder Geschäftsfähigkeit noch natürliche Einsichtsfähigkeit des Betroffenen, weil es letztlich nur auf das Wohl des Betroffenen ankommt (XII ZB 57/2017 19. Juli 2017).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands widerspricht, wenn ein zu freier Willensbildung gemäß § 1896 Ia fähiger Betroffener sein grundsätzliches Einverständnis mit einer Betreuung mit der Bedingung verknüpft, dass eine Person zu dem Betreuer bestellt wird, die aus Sicht des Betreuungsgerichts für die Übernahme des Betreueramts ungeeignet ist, widerspricht die Einrichtung der Betreuung mit einem anderen als dem gewünschten Betreuer dem freien Willen des Betroffenen (XII ZB 237/2017 21. Juni 2017).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands darf der Umstand, dass der Täter Polizeibeamter ist, nur dann strafschärfend berücksichtigt werden, wenn sich aus der beruflichen Stellung besondere Pflichten ergeben, deren Verletzung gerade in Hinblick auf die abzuurteilende Tat Bedeutung hat (4 StR 575/2016 20. Juni 2017).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands sind Regelungen einer Reiserücktrittsversicherung, die Versicherungsschutz für einzelne gebuchte Leistungen unter Bezugnahme von Ferienwohnungen versprechen, unwirksam, da unklar bleibt, welche vertragliche Gestalt diese Leistungsbuchung haben muss, und setzt der Ersatz von Stornokosten weder die Erbringung einer Geldleistung noch die Rückabwicklung des Vertrags voraus (IV ZR 161/2016 14. Juni 2017).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann ein Einwilligungsvorbehalt nicht gegen den freien Willen des Betroffenen angeordnet werden (XII ZB 495/2016 17. Mai 2017).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands darf, wenn das Gericht ohne gesetzliche Grundlage eine Anordnung erlässt, nach welcher der Gegner der beweisbelasteten Partei zur Vergleichung einer Echtheit einer Unterschrift geeignete Schriften vorzulegen hat, darf der Umstand der Nichtbeachtung der Anordnung in dem Rahmen der Beweiswürdigung nicht zu seinen Lasten berücksichtigt werden (I ZR 205/2015 16. März 2017).
Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands darf, wenn nach einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von weniger als 1,6 Promille die Fahrerlaubnis durch das Strafgericht entzogen wurde, die Fahrerlaubnisbehörde die Neuerteilung nicht allein wegen dieser Fahrerlaubnisentziehung von der Beibringung eines positiven medizinisch-psychologischen Gutachtens abhängig machen, wohl aber bei zusätzlichen, die Annahme künftigen Alkoholmissbrauchs begründenden Tatsachen (3 C 13/2016 6. April 2017).
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz darf ein Auslobender (z. B. Stadt K. für Hochbunker G) für seine Entscheidung nicht Kriterien als entscheiden zugrunde legen, die sich aus dem umfangreichen Auslobungstext für den Bieter nicht ergeben (z. B. Villenbebauung bzw. Mehrfamilienhaus) und kann ein nicht berücksichtigter Bestbieter in dem Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Fortsetzung des Auslobungsverfahrens auch dann verhindern, wenn noch kein formell ordnungsgemäßes Angebot für den Grundstückserwerb vorliegt (1 U 7/2017 17. August 2017).
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München ist grundsätzlich auch in dem selbständigen Beweisverfahren ein Wechsel eines zunächst auf der Seite des Streitverkünders beitretenden Streithelfers auf die Gegenseite ohne Einwilligung der bisher unterstützten Partei zulässig, doch muss bei Widerspruch des Streitverkünders ein Interesse des wechselwilligen Streithelfers an einem Obsiegen der von nun an unterstützten Partei vorliegen (9 W 2172/2016 Bau 30. Januar 2017).
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Bayern endet die Rundfunkbeitragspflicht für ein Kraftfahrzeug in dem privaten Bereich nicht bereits mit dem Ablauf des Monats der Beendigung der Zulassung des Kraftfahrzeugs auf den Beitragsschuldner, sondern erst mit Ablauf des Monats, in dem die Beendigung des Innehabens des Kraftfahrzeugs der zuständigen Landesrundfunkanstalt angezeigt wurde (7 ZB 514/2017 21. August 2017).
2017-11-25
2017-11-25 Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands beruhen zwei Ansprüche auf demselben Grunde gemäß § 213 BGB, wenn sie aus demselben, durch das Anspruchsziel geprägten Lebenssachverhalt abgeleitet sind, woran es in dem Verhältnis zwischen kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüchen einerseits und Ansprüchen aus einer daneben abgeschlossenen Haltbarkeitsgarantie andererseits fehlt (VIII ZR 99/2016 27. September 2017).
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands folgt, wenn Regelungsmaterien unterschiedliche Mitbestimmungstatbestände betreffen, aus der Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für die eine Angelegenheit nicht auch eine Zuständigkeit für die andere (1 ABR 59/2015 18. Juli 2017).
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands führt, wenn ein Schenker dem Bedachten mehrere Vermögensgegenstände gleichzeitig zuwendet, das Finanzamt aber nur Kenntnis von der freigebigen Zuwendung eines der Gegenstände erhält, dies nicht zu dem Anlauf der Festsetzungsfrist für die Schenkungsteuer für die übrigen zugewendeten Vermögensgegenstände (II R 21/2016 26. Juli 2017).
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle ist der die Beauftragung zusätzlicher Arbeiten durch seinen Architekten kennende und nicht beanstandende Besteller an die Auftragserteilung unter dem Gesichtspunkt der Duldungsvollmacht gebunden und steht ein Mangel der Bauleistung (z. B. stellenweise undichtes Dach) der Vergütung der zu der Mangelbeseitigung erbrachten zusätzlichen Arbeiten insoweit nicht entgegen, als er auf einem von dem Architekten verschuldeten, von dem Bauunternehmer nicht ohne Weiteres zu erkennenden Planungsfehler beruht (7 U 168/2016 18. Mai 2017).
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main genügt ein mutmaßlicher Interessengegensatz nicht, um einem Elter gemäß § 1796 die Vertretungsbefugnis hinsichtlich der Entscheidung über das Ob der Vaterschaftsanfechtung zu entziehen (5 WF 28/2017 7. August 2017).
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm ist die Beurkundung einer Grundschuld, durch die eine darlehensweise Gewährung von Sozialhilfe abgesichert werden soll, gebührenfrei (15 W 54/2017 30. Juni 2017).
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm genügt, wenn die Wohnungseigentümer in der Teilungserklärung unter der aufschiebenden Bedingung von der Nutzung von Stellplätzen ausgeschlossen sind, dass der teilende Eigentümer diese durch notariell beurkundete oder beglaubigte Erklärung einzelnen Wohnungseigentumseinheiten zuordnet, es für die Begründung von Sondernutzungsrechten, wenn der teilende Eigentümer zu dem Zeitpunkt der Zuordnungserklärung noch Wohnungseigentümer ist (15 W 474/2016 16. Juni2017).
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz kommt für einen aus Vergaberechtsverletzung folgenden Schaden (z. B. Rückforderung von Fördermitteln) ein gesamtschuldnerisches Einstehenmüssen des Projektsteurers und des mit einer Vollarchitektur beauftragten Architekten in Betracht, doch kann in dem Innenverhältnis der Beitrag des Architekten als untergeordnet zurücktreten, wenn Projektsteuerer und Bauherr ihn kannten (10 U 1116/2016 28. Juni 2017).
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München kann die Ausschlagungsfunktion des § 2307 II 2 BGB in dem Falle eines Vorausvermächtnisses nicht eintreten, wenn der mit dem Vorausvermächtnis bedachte Miterbe die Erbschaft bereits angenommen hat, und beträgt die Verjährungsfrist für den Anspruch aus einem Grundstücksvermächtnis nach geltendem Recht zehn Jahre (7 U 302/2017 26. Juli 2017).
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken kann der zu einer Ersatzbeschaffung berechtigte Geschädigte bei konkreter Schadensabrechnung neben dem eigentlichen Wiederbeschaffungsaufwand grundsätzlich auch Aufwendungen ersetzt verlangen, die bei der Wiederbeschaffung entstanden sind (z. B, Transportkosten, Fahrtkosten) (13 S 185/2016 19. Mai 2017).
*Brudermüller, Gerd, Paarbeziehungen und Recht – Rechtsphilosophie und Familienrecht der Partnerschaft, 2017
*Sarres, Ernst, Erbrechtliche Auskunftsansprüche, 3. A. 2017
*Arbeitshandbuch für die Hauptversammlung, hg. v. Semler, J./Volhard/Reichert, 4. A. 2017
*Handbuch Vergaberecht, hg. v. Gabriel/Krohn/Neun, 2. A. 2017
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