| 2017-12-20 |
| Nach einer Entscheidung des Bundeskartellamts Deutschlands sammelt und verwertet Facebook unter Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung rechtsmissbräuchlich Nutzerdaten aus Drittquellen außerhalb des sozialen Netzwerks (19. Dezember 2017). |
| In Japan werden zwei Mörder durch Hängen hingerichtet (um 19. Dezember 2017). |
| Die Radioanbieter und Fernsehanbieter Deutschlands haben in dem Jahre 2016 rund 20,4 Milliarden Euro (öffentlichrechtliche Sender 9,7 Milliarden, Privatsender 10,7 Milliarden) erwirtschaftet (um 20. Dezember 2017). |
| Elf in Westaustralien in dem Jahre 1982 gefundene 3,5 Milliarden Jahre alte versteinerte Mikroben gelten als älteste Nachweise für Leben auf der Erde (um 20. Dezember 2017). |
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| 2017-12-19 |
| 2017-12-19 Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist die Studienplatzvergabe in dem zulassungsbeschränkten Studiengang Humanmedizin an Hochschulen des Staates teilweise verfassungswidrig und muss bis Ende des Jahres 2019 verfassungskonform gestaltet werden (1 BvL 3/2014 19. Dezember 2017 u. a.). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands trifft bei einem Finanzierungsberatungsvertrag die Bank gegenüber dem Darlehensnehmer die Verpflichtung zur Aufklärung über die spezifischen Nachteile und Risiken und die vertragsspezifischen Besonderheiten der empfohlenen Finanzierungsform (z. B. bei wechselkursbasierter Zinszahlungsverpflichtung mit langer Laufzeit ohne Zinsobergrenze) (XI ZR 152/2017 19. Dezember 2017). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands ist das Verfahren betreffend das von dem Bundesminister des Inneren Deutschlands verfügte Verbot des Vereins Die wahre Religion nach Rücknahme der Klagen zweier Vereinsmitglieder eingestellt (1 A 13/2016 19. Dezember 2017). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands sind vier Klagen von Privateigentümern aus Övelgönne und Blankenese gegen die Elbevertiefung als unbegründet abgewiesen (7 A 6/2017 19. Dezember 2017 u. a.). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands steht einem Anspruch auf staatlichen Unterhaltsvorschuss nicht entgegen, dass die betroffenen Kinder in Portugal leben, wenn der alleinerziehende Elter in Deutschland mehr als nur geringfügig beschäftigt ist, so dass das gesetzlich eigentlich festgeschriebene Erfordernis des Wohnsitzes in Deutschland unanwendbar ist (5 C 36/2016 18. Dezember 2017). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg ist die Lärmschutzverordnung der Insel Spiekeroog samt ihrem bußgeldbewehrten Feuerwerksverbot rechtmäßig (2 Ss OWi 323/2017 29. November 2017). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Thüringen sind die Festsetzungen des Regionalplans Nordthüringen, mit denen Teile der Landschaft des Südharzer Zechsteingürtels als Vorranggebiete zu einer Freiraumsicherung ausgewiesen werden, unwirksam, weil das durch den Landesentwicklungsplan vorgegebene Rohstoffsicherungsinteresse nicht hinreichend berücksichtigt wurde (1 N 624/2013 29. November 2017 u. a.). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz ist die Klage eines Anwohners auf Feststellung der Nichtigkeit der Entfernung einiger in einer verkehrsberuhigten Zone ausgewiesener Parkplatzflächen durch so genannte X-Markierungen mangels eines berechtigten Interesses als unzulässig abgewiesen (5 K 449/2017 1. Dezember 2017). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Darmstadt muss sich die örtliche Sektion des deutschen Alpenvereins mit ihrer Kletterhalle als Gewerbe in dem Handelsregister eintragen lassen, weil Sport und Geschäft bisher in rechtswidriger Weise vermischt sind (um 19. Dezember 2017). |
| Nach einer Entscheidung des obersten Gerichtshofs Österreichs ist die Verurteilung eines Syrers zu lebenslanger Haft wegen zwanzigfachen Mordes auf Grund Nichtanhörung von Zeugen aufgehoben (19. Dezember 2017). |
| Nach einer Entscheidung der Disziplinarkommission des internationalen olympischen Komitees ist die Biathletin Teja Gregorin aus Slowenien des Dopings mit GHRP-2-M2 in dem Jahre 2010 überführt (19. Dezember 2017). |
| Das Parlament Mexikos beschließt ein umstrittenes Gesetz über die innere Sicherheit, das einen rechtlichen Rahmen für den Einsatz von Soldaten bei der Bekämpfung von Verbrechen ordnet (15. Dezember 2017). |
| Amazon will in Italien zur Streitbeilegung 100 Millionen Euern an Steuern für die Jahre von 2011 bis 2015 zahlen (15. Dezember 2017). |
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| 2017-12-18 |
| 2017-12-18 Nach einer ein Ordnungsgeld von bis zu 250000 Euro androhenden Entscheidung des Kammergerichts Berlin darf die Castingagentur Lorraine Media GmbH (Models Week) Kunden nicht die Rücknahme eines fristgerecht erklärten Widerrufs empfehlen (5 U 157/2015 22. November 2017). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm darf das Zentrum für forensische Psychiatrie Lippstadt in Eickelborn, wenn es einen Maßregelvollzugspatienten generell für Lockerungen in Form unbegleiteter Einzelausgänge geeignet hält, nicht ein Bestimmtes Gebiet von diesen Lockerungen ausnehmen und dort nur begleitete Ausgänge gewähren (1 Vollz Ws 64/2017 22. November 2017 u. a.). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln sind Indizien für einen fingierten Straßenverkehrsunfall etwa erheblicher Sachschaden bei ausgeschlossenem Personenschaden, Falschangaben gegenüber Behörden, Erfolglosigkeit von Vorprozessen gegen den Beklagten wegen gestellter Unfälle, Unfall bei Dunkelheit und ohne neutrale Zeugen, schnelle Fahrzeugreparatur und fiktive Abrechnung älterer Personenkraftwagen gehobener Preisklasse (8 U 19/2016 22. Juni 2017). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg unterliegen gepfändete und zur Einziehung übertragene Anrechte grundsätzlich dem Versorgungsausgleich, wobei ihre Übertragung mit den sich aus dem Pfändungsbeschluss und Überweisungsbeschluss ergebenden Beschränkungen erfolgt (7 UF 133/2017 18. Juli 2017). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig folgt aus § 15 III GBO, dass für das Gericht aus den betroffenen notariellen Urkunden selbst ohne weitere Nachforschungen ersichtlich sein muss, dass die Prüfung der Eintragungsfähigkeit durch den Notar erfolgt ist, was aus sämtlichen für eine Eintragung erforderlichen Erklärungen oder aus einem gesonderten Vermerk des Notars ersichtlich sein muss (2 Wx 50/2017 28. Juli 2017). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Bayern ist die Stadt München nicht verpflichtet, für den Einbau von Stolpersteinen in öffentliche Verkehrsflächen eine öffentlichrechtliche Erlaubnis zu erteilen (8 ZB 1806/2016 15. Dezember 2017 u. a.). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz durfte die aus Anlass einer Bewerbung um eine Beförderungsstelle von dem Schulleiter erstellte dienstliche Beurteilung eines Studienrats von der Schulaufsicht nicht allein auf der Grundlage eines erst nach Ablauf des Beurteilungszeitraums durchgeführten Unterrichtsbesuchs aufgehoben werden (2 A 10761/2017 28. November 2017). |
| Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg kann eine gesetzesgemäße Absprache in einem Strafverfahren zu Gunsten eines Straftäters für das Opfer einer Gewalttat als weiteres traumatisierendes Erlebnis eine Gesundheitsstörung auslösen, die als Folgeschaden der Tat anzuerkennen ist und eine Rente nach dem Opferentschädigungsgesetz begründet (6 VG 6/2017 7. Dezember 2017). |
| Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachen-Bremen ist eine Beeinträchtigung des Sehorgans nicht Voraussetzung für die Eintragung des Merkzeichens Bl in dem Schwerbehindertenausweis (13 SB 71/2017 22. November 2017). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Braunschweig ist Sascha L. wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und vorsätzlichen unerlaubten Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen zu 39 Monaten Haft verurteilt (18. Dezember 2017). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Bochum muss die Wortmarke Felsquellwasser der Brauerei Krombacher wegen mangelnder markenmäßiger Nutzung dieses nicht monopolisierungsfähigen Allerweltsbegriffs aus dem Markenregister gelöscht werden, wozu die Brauerei Krombacher einwilligen muss (18. Dezember 2017). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg ist es eine Frage ordnungsgemäßer Verwaltung, ob und in welchem Umfang die Wohnungseigentümer für den Zustand benachbarter Flächen sorgen, wobei es maßgeblich darauf ankommt, in welchem Zusammenhang die beschlossene Maßnahme mit den Gegebenheiten der Gemeinschaft steht (318 S 95/2016 28. Juni 2017). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankenthal muss bei einer Kollision in Zusammenhang mit dem innerörtlichen Wenden eines Kraftfahrzeugs grundsätzlich der Wendende wegen des ersten Anscheins einer Sorgfaltspflichtverletzung für den Schaden allein einstehen, während eine Betriebsgefahr eines überholenden Kraftfahrzeugs grundsätzlich zurücktritt (3a C 19/2017 11. Mai 2017). |
| Nach einer Entscheidung der Bundesnetzagentur Deutschlands sind der Telekom Deutschland GmbH zwecks Sicherung der Netzneutralität Teilaspekte der Zubuchoption Streamon der Mobilfunktarife MagentaMobil untersagt (15. Dezember 2017). |
| Nach einer Entscheidung des Bundeskartellamts Deutschlands ist gegen die Schleppreedereien Fairplay, Bugsier und Petersen & Alpers wegen rechtswidriger Kartellabsprachen Bußgeld in Höhe von 13 Millionen Euro verhängt (18. Dezember 2017) |
| Die Verlagsgruppe Eulenspiegel in Berlin beantragt die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (um 15. Dezember 2017). |
| Die Vertragsstaaten des internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag einigen sich auf eine Erweiterung der Zuständigkeit um das Verbrechen der Aggression (15. Dezember 2017). |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts der Türkei ist die seit sieben Monate inhaftierte Journalistin Mesale Tolu unter Auflagen aus der Untersuchungshaft entlassen, darf aber die Türkei nicht verlassen (18. Dezember 2017). |
| In Österreich ist eine neue Bundesregierung aus Österreichischer Volkspartei und Freiheitlicher Partei Österreichs unter dem sich Deutschland nach eigenen Worten vielfach verbunden fühlenden Bundeskanzler Sebastian Kurz vereidigt (18. Dezember 2017). |
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| 2017-12-17 |
| 2017-12-17 Nach einer Entscheidung des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte war eine nach Veröffentlichung von Informationen aus Ermittlungsakten durch einen Journalisten (Arnaud Bédat) ursprünglich verhängte, später in eine Geldstrafe umgewandelte Freiheitsstrafe nicht unverhältnismäßig (56925/2009 29. März 2016). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands können Unterlagen zu der Genehmigung von Netzentgelten als Betriebsgeheimnisse und Geschäftsgeheimnisse der Netzbetreiber dem Schutz des Art. 12 I GG unterfallen (1 BvR 1486/2016 26. September 2017). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die isolierte Pfändung der Rechte aus § 887 ZPO, 87c II HGB nichtig, weil diese Rechte unselbständige Nebenrechte des Provisionsanspruch sind (VII ZB 64/2014 19. September 2017). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die Bestellung eines Rechtsanwalts zu dem Mitvormund für einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling zu einer Vertretung in ausländerrechtlichen Angelegenheiten auch dann unzulässig, wenn dem Vormund juristische Sachkunde fehlt (XII ZB 497/2016 13. September 2017). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann die Wirksamkeit einer Kündigungserklärung nicht Gegenstand einer allgemeinen Feststellungsklage gemäß § 256 I ZPO sein und steht auch einer Bausparkasse nach Ablauf von zehn Jahren nach Zuteilungsreife das Kündigungsrecht aus § 489 I Nr. 3 BGB a. F. zu (XI ZR 469/2016 1. August 2017). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands hat bei Aufwendungsersatzansprüchen nach einem Unfall eines Kindes in einer Tagesstätte stets eine tagesgenaue Berechnung der Verjährungsfrist unabhängig von der Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis des Gläubigers gemäß § 199 I BGB ab der bindenden Feststellung der Leistungspflicht zu erfolgen (VI ZR 433/2016 25. Juli 2017). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands hat der Unternehmer Umstände nicht zu vertreten gemäß § 87a III 2 HGB, die nicht seinem unternehmerischen oder betrieblichen Risikobereich zuzuordnen sind (z. B. rechtswidriges Einschreiten einer Behörde) (VII ZR 277/2015 1. Juni 2017). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands können besondere Verdachtsmomente eine außerordentliche Verdachtskündigung wegen sexueller Belästigung von Schülerinnen einer griechischen Schule begründen (2 AZR 698/2015 2. März 2017). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands genügen der bloße Erwerb von Anteilen an einer Gesellschaft und die Ausübung von Herrschaftsmacht über die Gesellschaft durch eine andere Gesellschaft weder für die Annahme eines Übergangs von Unternehmen, Betrieben, Unternehmensteilen oder Betriebsteilen noch für die Annahme eines Betriebsübergangs (8 AZR 9921/2015 23. März 2017). |
| Nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin kann das Gericht ein unbegründete Ablehnungsgesuch eines Sachverständigen des Gerichts seitens der Partei zurückweisen (21 U 97/2015 9. Mai 2017). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg kann ein Hausverbot zu dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Gerichtsbesuchern (z. B. Vollstreckungsschuldnern) und Gerichtsbediensteten auch gegenüber einem Pressevertreter gerechtfertigt sein (1 S 893/2017 17. Mai 2017). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlands ist die Ausstellung von Tierbeobachtungskameras in Wäldern ein datenschutzrechtlich anzeigepflichtiger Sachverhalt (2 A 197/2016 14. September 2017). |
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| 2017-12-16 |
| 2017-12-16 Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss ein Anlagevermittler oder Anlageberater Erwerber einer von ihm vermittelten Kapitalanlage unaufgefordert über eine Vertriebsprovision von mehr als 15 Prozent des einzubringenden Kapitals unterrichten (III ZR 565/2016 19. Oktober 2017). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann der Notar die notarielle Niederschrift über die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft unter bestimmten Umständen berichtigen und ist eine gerichtliche Ermächtigung zu einer Einberufung einer Hauptversammlung und Ergänzung der Tagesordnung nicht mit der Durchführung der von dem ermächtigten Aktionär einberufenen Hauptversammlung verbraucht, wenn die dort gefassten Beschlüsse auf Grund eines formellen Einberufungsmangels nichtig sind (II ZR 375/2015 10. Oktober 2017). |