| 2020-04-13 |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe kann ein Werkvertrag nach Abnahme der Leistung nicht mehr gekündigt werden (10 O 365/2017 20. Dezember 2019). |
| Nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Österreich ist die 2017 beschlossene Mindeststrafe von 5000 Euro für das Nichtverlassen des Landes durch Fremde trotz eines bestehenden dazu verpflichtenden Bescheids verfassungswidrig (um 1. April 2020). |
| Nach einer Entscheidung der Antidopingagentur Russlands der Weitspringer Dmitri Bobkow wegen Dopings für zwei Jahre gesperrt (um 8. April 2020). |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Ecuadors ist der derzeit in Belgien lebende frühere Präsident Rafael Correa wegen Erhalts von Geldern von Unternehmen gegen Staatsaufträge zu acht Jahren Haft und fünfundzwanzig Jahren Ausschluss von öffentlichen Ämtern verurteilt und muss seine Auslieferung befürchten, wobei auch weitere frühere Regierungsmitglieder verurteilt wurden (8. April 2020). |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Paraguays sind der frühere Fußballspieler Ronaldinho und sein Bruder und Manager Roberto Assis nach Leistung einer Kaution von etwa 1,5 Millionen Euro aus der Untersuchungshaft wegen verbotener Einreise mit gefälschten Pässen zwecks Teilnahme an der Eröffnung eines Kasinos und weiterer Werbeveranstaltungen entlassen und können in einem Hotel unter Hausarrest das weitere Verfahren abwarten (um 8. April 2020). |
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| 2020-04-12 |
| 2020-04-12 Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sind die Gerichte Österreichs ihrer verfahrensrechtlichen Verpflichtung nach Art. 8 EMRK, einen Sachverhalt umfassend zu beurteilen, der die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen betraf, in dem Falle des 1923 geborenen, 1940 von der SS verhafteten und in dem Mai 1945 aus dem Außenlager Gusen des Konzentrationslagers Mauthausen befreiten, in Wien lebenden Aba Lewit nicht nachgekommen (4782/2018 10 Oktober 2019). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands können, wenn die Abänderung eines Unterhaltsvergleichs wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage eröffnet ist, in dem Rahmen der Anpassung auch Umstände berücksichtigt werden, die bei der Unterhaltsbemessung außer Acht gelassen wurden, wenn sie in Anbetracht der (sonstigen) Vergleichsgrundlagen bei Vergleichsabschluss zu keinem anderen Ergebnis geführt hätten, und kommt es bei der Konkurrenz gleichrangiger Ansprüche auf Kindesunterhalt allein auf die rechtliche Abstammung des unterhaltsberechtigten Kindes von dem Unterhaltspflichtigen an, nicht auf die leibliche Abstammung (XII ZB 580/2019 29. Januar 2020). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann das rechtliche Gehör verletzt sein, wenn Aussagen Dritter, die ein Sachverständiger in seinem Gutachten nur zitiert, ihm ohne Weiteres als eigene Wertungen zugerechnet und zu der Grundlage der Entscheidung gemacht werden (VI ZR 165/2019 21. Januar 2020). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands wird der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, wenn das Gericht eine dem Beteiligten selbst gesetzte Frist zu einer Äußerung mit seiner Entscheidung nicht abwartet (VI ZR 215/2019 19. November 2019). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist für die Einleitung des Verfahrens gemäß Art. 75 I EuUnthVO hinsichtlich der Vollstreckbarkeit eines gerichtlichen Titels auf die Maßnahme abzustellen, die das Verfahren auf Erlass des zu vollstreckenden Titels in Gang gesetzt hat, so dass, wenn der Titel nach dem Rechte des Ausgangsstaats wie etwa Polens nur auf Antrag zu errichten ist, der Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich ist (XII ZB 29/2018 25. September 2019). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann die Frage, ob die subjektiven Voraussetzungen des Mordmerkmals niedrige Beweggründe vorliegen, nicht beurteilt werden, ohne dass zuvor geklärt und dargelegt worden ist, welche Motivation der Tat zugrunde lag und ob diese Motivation nach der erforderlichen Gesamtwürdigung als niedrig einzustufen ist (5 StR 222/2019 25. September 2019). |
| Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts Deutschlands sind Aufwendungen für zwei Wohnungen in dem Umzugsmonat nach § 22 I 1 SGB II zu übernehmen, wenn die zeitliche Überschneidung sowohl der vertraglichen Verpflichtungen wie auch der tatsächlichen Nutzung beider Wohnungen in dem Einzelfall nicht vermeidbar ist und die Bedarfe sich abstrakt und konkret als angemessen darstellen (14 AS 2/2019 R 30. Oktober 2019). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm kann es als grober Behandlungsfehler zu werten sein, wenn einem Patienten durch ein zögerliches Verhalten bei einer Ischämie die einzige Möglichkeit zu dem Erhalt einer verletzten Hand genommen wird, wobei für die Entfernung des Daumens, des Zeigefingers und von Teilen des Mittelfingers ein Schmerzensgeld von 50000 Euro angemessen sein kann (26 U 30/2019 19. November 2019). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen sind Lebensmittel, die durch Extraktion gewonnenes Cannabidiol enthalten, neuartig gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 und können dementsprechend sichergestellt werden (13 ME 320/2019 12. Dezember 2019). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt ist für die Beurteilung des Vorliegens hinreichender Erfolgsaussichten einer Klage in dem Prozesskostenhilfeverfahren auf den Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags und nicht auf den Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts abzustellen, wenn die Entscheidung pflichtwidrig verzögert wurde (4 O 238/2019 28. Oktober 2019). |
| Frohe Ostern! |
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| 2020-04-11 |
| 2020-04-11 Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands hat ein einen Prozess vorfinanzierender Rechtschutzversicherer zwecks Ermittelung eines möglichen Herausgabeanspruchs einen Auskunftsanspruch gegen den durch seinen Versicherungsnehmer beauftragten Rechtsanwalt (IX ZR 90/2019 13. Februar 2020). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands hat das Revisionsgericht auf eine unbeschränkt eingelegte und auch sonst zulässige Revision die vorinstanzlich angeordneten Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel ohne die Beschränkung in § 55 I 1 JGG auch dann auf Rechtsfehler zu überprüfen, wenn es den Schuldspruch unangetastet lässt (4 StR 605/2019 29. Januar 2020). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands liegt eine Verletzung des Abfindungsverbots nach § 3 I BetrAVG nicht vor, wenn die Arbeitsvertragsparteien in Zusammenhang mit der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses eine in der Versorgungszusage vereinbarte Anpassungsregelung zu Ungunsten des Arbeitnehmers abändern, weil die bloße Umgestaltung eines vereinbarten Anpassungsmechanismusses für sich genommen noch keine Minderung des Wertes der unverfallbaren Anwartschaften gemäß § 3 I BetrAVG bewirkt (3 AZR 127/2018 19. November 2019). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands können die Tarifvertragsparteien auf Grund der ihnen durch § 622 IV BGB eröffneten Regelungsbefugnis eine Verkürzung der gesetzlichen Kündigungsfristen an die Voraussetzung knüpfen, dass das jeweilige Arbeitsverhältnis in den Geltungsbereich eines wirksamen Sozialplans (§ 112 I 2 BetrVG) fällt (2 AZR 158/2018 24. Oktober 2019). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg hat, wenn ein elfjähriges, in einem Loyalitätskonflikt befangenes Kind die gemeinsame Sorge der Eltern befürwortet und bei einer Anordnung einer gemeinsamen Sorge eine erhebliche Belastung des Kindes zu befürchten ist, das objektive Interesse des Kindes, von den erheblichen Belastungen eines destruktiven Elternstreits freigehalten zu werden, Vorrang gegenüber seinem subjektiv geäußerten Willen, so dass eine Beibehaltung oder Anordnung der Alleinsorge vorzunehmen ist (13 UF 134/2018 8. November 2019). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg ist eine Werbung eines Maklers mit bereits kraft Gesetzes für die Wohnungsvermittelung geltenden Regeln wettbewerbswidrig (6 U 54/2018 22. Oktober 2019). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen kann eine nach § 33 I VersAusglG anzuordnende Aussetzung der Kürzung des Anrechts des Ausgleichspflichtigen nicht dynamisch tenoriert werden, sondern muss in der Form eines konkreten Rentenbetrags ausgesprochen werden, wobei es in dem Verfahren nach den §§ 33, 34 VersAusglG regelmäßig der Billigkeit entspricht, die geschiedenen Ehegatten zu gleichen Teilen an den gerichtlichen Kosten zu beteiligen und keine Erstattung außergerichtlicher Kosten anzuordnen (5 UF 43/2019 26. November 2019). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle kann ein achtjähriges, andere Fußgänger in dem Straßenverkehr durch unvorsichtiges Fahren schädigendes Kind beziehungsweise die private Haftpflichtversicherung der Eltern den durch Ausweichen und Sturz einer Fußgängerin entstehenden Schaden ersetzen müssen, wenn es bei Begehung der schädigenden Handlung infolge dreijähriger Fahrpraxis die zu der Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat (14 U 69/2019 19. Februar 2020). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf können auch länger andauernde Vertragsverhandlungen über einen Grundstückskauf durch einen Beteiligten ohne Nachteile abgebrochen werden, weil anderenfalls durch ein Einstehenmüssen für vorvertragliches Verhalten ein mittelbarer Zwang zu einem Vertragsschluss entstünde (24 U 21/2019 12. Dezember 2019). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main verletzt die Empfehlung des Anbietens eines steuersparenden Geschäftsmodells durch einen Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung nicht § 57 StBerG, weil der Anbieter nicht Normadressat des § 57 StBGer ist, wobei ein Einstehenmüssen als Anstifter zu einer Verletzung des § 57 StBerG einen doppelten Anstiftervorsatz voraussetzt (6 U 155/2018 19. Dezember 2019). |
| *Einkommensteuergesetz, hg. v. Schmidt, 39. A. 2020 |
| *Jugendgerichtsgesetz, hg. v. Eisenberg/Kölbel, 21. A. 2020 |
| *Dürbeck/Gottschalk, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 9. A. 2020 |
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| 2020-04-10 |
| 2020-04-10 Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist, wenn die Voraussetzungen des § 171b III 2 GVG vorliegen, das Fehlen eines den Ausschluss der Öffentlichkeit für die Schlussvorträge anordnenden Gerichtsbeschlusses kein absoluter Revisionsgrund nach § 338 Nr. 6 StPO (4 StR 605/2018 9. Mai 2019). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main kommt nach einer Leistung von Sicherheit eines Klägers gemäß § 110 ZPO in der ersten und zweiten Instanz in dem Berufungsverfahren die Anordnung einer weiteren Sicherheitsleistung grundsätzlich nur für die Kosten des Verfahrens über die Zulassung der Revision in Betracht (6 U 79/2019 8. November 2019). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe kann in einem Rechtsstreit über Prämienerhöhungen in der privaten Krankenversicherung zu dem Schutz der Geschäftsgeheimnisse des Krankenversicherers die Öffentlichkeit ausgeschlossen und die Geheimhaltung von Unterlagen über die technischen Berechnungsgrundlagen angeordnet werden (12 W 24/2019 17. Februar 2020). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München ist dann, wenn in dem Rahmen eines Abhilfeverfahrens die Voraussetzungen für die Einziehung des bereits erteilten Erbscheins zu prüfen sind, das Nachlassgericht für den Erlass der das Einziehungsverfahren begleitenden einstweiligen Anordnung zuständig, wobei der Ausspruch, sich einstweilig jeglicher (alleiniger) Verfügung über Nachlassgegenstände zu enthalten, dem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzs in dem Zivilrechtsverfahren vorbehalten ist (31 Wx 557/2019 28. Januar 2020 u. a.). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main kann die Herabsetzung einer Sicherheit für die Folgen eines Einbaus eines Treppenlifts durch ein Gericht nach eigenem Dafürhalten rechtswidrig sein (1-13 S 103/2019 13. Februar 2020). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden ist ein Schmerzensgeld von 17000 Euro für die bei der Nachbesserung zweier zahnärztlicher Implantate erlittenen Schmerzen überhöht (4 U 1562/2019 14. Januar 2020). |
| 2020-04-10 Nach einer Entscheidung des Landgerichts Duisburg ist die Einstellung des Loveparadestrafprozesses vorgeschlagen, weil wegen der dynamischen Entwicklung der Coronakrise nicht absehbar ist, wann und wie die derzeit unterbrochene Verhandlung fortgesetzt werden könne, wozu die Verfahrensbeteiligten sich bis zu dem 20. April 2020 äußern sollen (7. April 2020). |
| Nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin ist das mit der Coronaviruseindämmungsverordnung Berlins ausgesprochene derzeitige Verbot von Gottesdiensten in Berlin rechtlich nicht zu beanstanden (14 L 32/2020 7. April 2020). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln kann der Damenmodehändler Appelrath Cüpper eine Sanierung mittels Insolvenz in Eigenverwaltung versuchen (um 8. April 2020). |
| Nach einer Entscheidung der Antidopingagentur Russlands ist die Eistänzerin Alexandra Stepanowa wegen Dopings zu dem Verlust aller ihrer seit November 2019 gewonnenen Medaillen verurteilt (um 8. April 2020). |
| 2020-04-10 Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist, wenn die Voraussetzungen des § 171b III 2 GVG vorliegen, das Fehlen eines den Ausschluss der Öffentlichkeit für die Schlussvorträge anordnenden Gerichtsbeschlusses kein absoluter Revisionsgrund nach § 338 Nr. 6 StPO (4 StR 605/2018 9. Mai 2019). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main kommt nach einer Leistung von Sicherheit eines Klägers gemäß § 110 ZPO in der ersten und zweiten Instanz in dem Berufungsverfahren die Anordnung einer weiteren Sicherheitsleistung grundsätzlich nur für die Kosten des Verfahrens über die Zulassung der Revision in Betracht (6 U 79/2019 8. November 2019). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe kann in einem Rechtsstreit über Prämienerhöhungen in der privaten Krankenversicherung zu dem Schutz der Geschäftsgeheimnisse des Krankenversicherers die Öffentlichkeit ausgeschlossen und die Geheimhaltung von Unterlagen über die technischen Berechnungsgrundlagen angeordnet werden (12 W 24/2019 17. Februar 2020). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München ist dann, wenn in dem Rahmen eines Abhilfeverfahrens die Voraussetzungen für die Einziehung des bereits erteilten Erbscheins zu prüfen sind, das Nachlassgericht für den Erlass der das Einziehungsverfahren begleitenden einstweiligen Anordnung zuständig, wobei der Ausspruch, sich einstweilig jeglicher (alleiniger) Verfügung über Nachlassgegenstände zu enthalten, dem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzs in dem Zivilrechtsverfahren vorbehalten ist (31 Wx 557/2019 28. Januar 2020 u. a.). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main kann die Herabsetzung einer Sicherheit für die Folgen eines Einbaus eines Treppenlifts durch ein Gericht nach eigenem Dafürhalten rechtswidrig sein (1-13 S 103/2019 13. Februar 2020). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden ist ein Schmerzensgeld von 17000 Euro für die bei der Nachbesserung zweier zahnärztlicher Implantate erlittenen Schmerzen überhöht und ein Schmerzensgeld von 3000 Euro angemessen, wenn die Nachbesserung unzumutbar ist, weil die zahnärztliche Leistung wegen eines dauerhaft deutlich erhöhten Entzündungsrisikos vollständig unbrauchbar ist (4 U 1562/2019 14. Januar 2020). |
| 2020-04-10 Nach einer Entscheidung des Landgerichts Duisburg ist die Einstellung des Loveparadestrafprozesses vorgeschlagen, weil wegen der dynamischen Entwicklung der Coronakrise nicht absehbar ist, wann und wie die derzeit unterbrochene Verhandlung fortgesetzt werden könne, wozu die Verfahrensbeteiligten sich bis zu dem 20. April 2020 äußern sollen (7. April 2020). |
| Nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin ist das mit der Coronaviruseindämmungsverordnung Berlins ausgesprochene derzeitige Verbot von Gottesdiensten in Berlin rechtlich nicht zu beanstanden (14 L 32/2020 7. April 2020). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln kann der Damenmodehändler Appelrath Cüpper eine Sanierung mittels Insolvenz in Eigenverwaltung versuchen (um 8. April 2020). |
| Nach einer Entscheidung der Antidopingagentur Russlands ist die Eistänzerin Alexandra Stepanowa wegen Dopings zu dem Verlust aller ihrer seit November 2019 gewonnenen Medaillen verurteilt (um 8. April 2020). |
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| 2020-04-09 |
| 2020-04-09 Nach einer Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist ein Antrag auf vorläufige Außerkraftsetzung der Verordnung Bayerns über Infektionsschutzmaßnahmen und über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Coronakrise wegen des Überwiegens der Gefahren für Leib und Leben über die durchaus erheblichen Einschränkungen der persönlichen Freiheit abgelehnt (1 BvR 755/2020 7. April 2020). |