| 2008-02-17 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist wegen Nichterschöpfung des Rechtswegs eine Verfassungsbeschwerde gegen die seit 1. Januar 2007 geltende Rundfunkgebühr nicht zur Entscheidung angenommen (1 BvR 829/2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands reicht bei Begründung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist aus § 93 I 1 BVerfGG mit Erkrankung die Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit nicht aus (2 BvR 1164/2007 17. Juli 2007). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands kann für die Notwendigkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der Prozesskostenhilfe eine starke Schwerhörigkeit eines Beteiligten bedeutsam sein (1 BvR 681/2007 22. Juni 2007). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands bringt der Ersatz des Reparaturaufwands über dem Wiederbeschaffungswert verlangende Geschädigte sein für den Zuschlag von bis zu 30 Prozent ausschlaggebendes Integritätsinteresse regelmäßig dadurch hinreichend zum Ausdruck, dass er das Kraftfahrzeug nach der Reparatur für einen längeren Zeitraum (z. B. sechs Monate) nutzt (VI ZR 89/2007 13. November 2007). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands setzt Hinterlist voraus, dass der Täter, wenn er das Opfer plötzlich von hinten angreift, dabei planmäßig in einer auf Verdeckung seiner wahren Absicht gerichteten Weise vorgeht, um dadurch dem Überfallenen die Abwehr des nicht erwarteten Angriffs zu erschweren und eine Vorbereitung auf die Verteidigung auszuschließen (4 StR 173/2007 8. Mai 2007). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands kann eine geringere Vergütung übernommener Arbeitnehmer gerechtfertigt sein, wenn diese eine Abfindung erhalten haben (5 AZR 808/2006 26. September 2007). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands ist eine für jeden Fall der Zuwiderhandlung eines Arbeitnehmers eine Vertragsstrafe von zwei durchschnittlichen Bruttomonatseinkommen vorsehende allgemeine Arbeitsvertragsbedingung des Arbeitgebers unangemessen (8 AZR 973/2006 14. August 2007). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands unterliegt bei Bewirtung von Nichtarbeitnehmern (z. B. freien Mitarbeitern) bei einer Schulungsveranstaltung eines Unternehmers der Bewirtungsaufwand der Abzugsbeschränkung gemäß § 4 V 1 Nr. 2 EStG (z. B. um 20 Prozent) (I R 75/2006 18. September 2007). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands ist bei Zahlung einer Finanzbehörde auf Grund einer Sicherungsabtretung auf ein in der Abtretungsanzeige angegebenes Konto bei einer Bank die Bank selbst dann Leistungsempfängerin, wenn Kontoinhaber der Zedent ist (VII R 17/2006 5. Juni 2007). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm beschränken kommunale Baumschutzsatzungen in zulässiger Weise nachbarrechtliche Ansprüche (z. B. das Baumaufbauveränderungsverbot das Recht des Nachbarn auf Abschneiden herüberreichender Zweige) (3 Ss OWi 494/2007 6. November 2007). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm ist für das äußere Bild eines Einbruchsdiebstahls der Versicherungsnehmer beweispflichtig und ist ein Berufungsgericht bei Geltendmachung eines Zeugnisverweigerungsrechts im Berufungsverfahren an die Beweiswürdigung des vernehmenden Gerichts gebunden (20 U 239/2004 25. April 2007). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz ist gegen die Mitteilung nach § 59 II 2 RhPfVwVG über den Antrag auf Eintragung einer Sicherungshypothek bezüglich Abfallentsorgungsgebühren der Verwaltungsrechtsweg eröffnet (7 K 1382/2006 8. Mai 2007). |
| Kanada liefert den in Italien wegen Kriegsverbrechen in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilten gebürtigen Ukrainer Michael Seifert (83) an Italien aus. |
| Deutschland hat für 5 Millionen Euro Bankdaten eines Informanten in Liechtenstein mit 1000 mutmaßlichen Steuerhinterziehern erworben. |
| Das Parlament Kosovos (2,1 Millionen Einwohner, Größe Nordirlands) erklärt die Unabhängigkeit von Serbien. |
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| 2008-02-16 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist ein Abwarten eines Gerichts von einer Entscheidung nach § 522 II ZPO so lange, bis ein oberster Gerichtshof des Bundes in einem anderen anhängigen, möglicherweise rechtlich gleich oder ähnlich gelagerten Verfahren entschieden hat, nur geboten, wenn hinreichend sicher erkennbar ist, dass anderenfalls eine berechtigte Aussicht auf einen anderen Ausgang des Verfahrens vereitelt wird (1 BvR 1300/2006 23. Oktober 2007). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands geht ein am 31. Dezember nachmittags in den Briefkasten eines (an Silvester nur vormittags tätigen) Bürounternehmens eingeworfener Brief erst am nächsten Werktag zu (XII ZR 148/2005 5. Dezember 2007). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann dem Zessionar künftiger Mietzinsforderungen nach § 404 BGB auch die erst nach der Abtretung eingetretene eigenkapitalersetzende Funktion der Gebrauchsüberlassung entgegengehalten werden, soweit die geltend gemachten Mietzinsforderungen nach Eintritt der eigenkapitalersetzenden Funktion entstanden sind (XII ZR 183/2005 5. Dezember 2007). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands können, wenn keine Zwangsvollstreckung stattfindet, die Kosten einer Avalbürgschaft, die geleistet wurde, um die Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil zu ermöglichen, nach den §§ 103ff. ZPO durch das Prozessgericht festgesetzt werden und kommt eine Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts nicht in Betracht (II ZB 8/2007 3. Dezember 2007). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die Frage, ob bei Bagatelldelikten bis zu einer bestimmten Schadensgrenze die gesetzliche Mindeststrafe übersteigende Freiheitsstrafen nicht mehr schuldangemessen ist, von den Umständen des Einzelfalls abhängig und damit einer Vorlegung nach § 121 II GVG nicht zugänglich (4 StR 400/2007 15. November 2007). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist ein ehevertraglicher Verzicht auf Zugewinnausgleich nicht schon deshalb unwirksam, weil ein Ehegatte - entsprechend den gemeinsamen Vorstellungen der Ehegatten bei Vertragsschluss - in der Ehe einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgegangen ist und deshalb kein im Versorgungsausgleich auszugleichendes Versorgungsvermögen erworben hat (XII ZR 96/2005 17. Oktober 2007). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist für den Forderungsübergang gemäß § 5 OEG, § 81a BVG nicht Voraussetzung, dass der Leistungsberechtigte einen Versorgungsantrag stellt, und genügt für die Kenntnis des Rechtsübergangs grundsätzlich die Kenntnis von Tatsachen, nach denen mit Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz zu rechnen ist (VI ZR 227/2006 16. Oktober 2007). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands kann bei Nichtzulassung einer Rechtsbeschwerde durch Beschluss und Verwerfung einer Berufung durch Urteil hinsichtlich des Beschlusses die Nichtzulassungsbeschwerde gegeben sein (3 AZB 41/006 5. September 2007). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands tritt bei einer Verschmelzung durch Aufnahme der aufnehmende Rechtsträger in die vom verschmolzenen Rechtsträger vereinbarten Firmentarifverträge als Tarifvertragspartei ein (4 AZR 491/2006 4. Juli 2007). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands hat eine Partei an der Feststellung über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Tarifvertrags nach dessen Ende in der Regel kein geschütztes Interesse mehr (4 AZR 411/2006 6. Juni 2007). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands unterliegt eine Bezugnahmeklausel eines vorformulierten Arbeitsvertrags der gerichtlichen Kontrolle allgemeiner Geschäftsbedingungen (4 AZR 319/2006 9. Mai 2007). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist in die Berechnung der Sechsmonatsfrist nach den §§ 126a II 2, 121 I StPO die zuvor vollzogene Untersuchungshaft einzubeziehen (III-3 Ws 357/2007 29. Oktober 2007). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg schuldet die Dokumentenpauschale nach Nr. 9000/1 des Kostenverzeichnisses nach § 28 II 2 GKG auch der Beteiligte, der die erforderlichen Mehrfertigungen nur per Telefax übersendet (4 S 1610/2007 27. November 2007). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Hessen kann kostenrechtlich im Außenverhältnis nur geltend gemacht werden, was im Innenverhältnis geschuldet wird (3 TJ 966/2007 8. Juni 2007). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Dortmund ist die Staubablagerung auf die Kraftfahrzeuge eines Autohauses im Zuge von Abbrucharbeiten weder eine Beeinträchtigung der Sachsubstanz noch eine Beeinträchtigung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs und somit keine Eigentumsverletzung nach § 823 I BGB (3 O 464/2006 4. Mai 2007). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Mitte sind bei der fiktiven Schadensberechnung die so genannten UPE-Aufschläge (Ersatzteilzuschläge) im Rahmen der Schadensschätzung nach § 287 I ZPO zu berücksichtigen (111 C 3246/2006 27. November 2007). |
| *Budde/Fröschle/Winkeljohann, Sonderbilanzen, 4. A. 2008 |
| *Küttner, Wolfdieter, Personalbuch, 15. A. 2008 |
| *Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 4. A. 2007 |
| *Telekommunikationsgesetz, hg. v. Arndt, Hans-Wolfgang/Fetzer, Thomas/Scherer, Joachim, 2008 |
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| 2008-02-15 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist in einem Fall von Untersuchungshaft mit 25 veranstalteten Hauptterminen seit Mai 2007 nicht ausreichend dargelegt, dass dem Beschleunigungsgebot in Haftsachen genügend entsprochen wurde (2 BvR 2652/2007 23. Januar 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands darf Leipzig den aus einem Komplettierungsverkauf eines ihm schon vor 1952 gehörenden Grundstücks nach 1990 an einen Eigenheimeigentümer erzielten Erlös vollständig behalten (5 C 19/2007 14. Februar 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist ein als bloßer Cache-Provider angesprochener Usenet-Provider nicht verpflichtet, das Usenet ständig auf Verletzung der Urheberrechte Dritter durch Beiträge zu überprüfen (I-20 U 95/2007 15. Januar 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz hat ein gleichgeschlechtlicher Lebenspartner eines Beamten keinen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung (2 K 1190/2007 22. Januar 2008). |
| Gegen einen einem Studenten im Streit um einen Sitzplatz in der Untergrundbahn das Gesicht vom Mund bis zum Ohr aufschlitzenden 64jährigen Obdachlosen ist Haftbefehl ergangen. |
| Die Landeskirchen von Sachsen und Thüringen schließen sich zur Vereinigten evangelischen Kirche in Mitteldeutschland zusammen. |
| Bisher wurden in Deutschland 10,8 Millionen Verträge über eine staatlich geförderte Riesterrente abgeschlossen. |
| Allianz Life zahlt nach einem außergerichtlichen Vergleich mit der Versicherungsaufsicht Kaliforniens wegen des Verkaufs ungeeigneter Versicherungen 10 Millionen Dollar. |
| Johannes Masing wird Richter des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands. |
| Klaus Zumwinkel tritt von allen Ämtern zurück. |
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| 2008-02-14 |
| Nach Entscheidungen des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann § 284 StGB auf das Angebot privater Sportwetten vor dem 28. März 2006 nicht angewendet werden (I ZR 140/2004 14. Februar 2008 u. a.). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands soll der Europäische Gerichtshof über den Umfang des Schutzes einer durch eine Verordnung der europäischen Gemeinschaften geschützten geographischen Angabe (z. B. bayerisches Bier) gegenüber einer international registrierten Marke (z. B. Bavaria Holland Beer) entscheiden (I ZR 69/2004 14. Februar 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands kann eine Einbürgerung wegen arglistiger Täuschung durch falsche Angaben nur zeitnah widerrufen werden, nicht mehr dagegen nach acht oder neun Jahren. |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands kann ein schwerbehinderter Arbeitnehmer bei einer Kündigung des Arbeitgebers ohne Zustimmung des Integrationsamts in Kenntnis der Schwerbehinderteneigenschaft die Unwirksamkeit der Kündigung bis zur Verwirkung seines Rechts geltend machen, weil die Klagefrist erst mit der Bekanntgabe der Entscheidung des Integrationsamts an den Arbeitnehmer zu laufen beginnt (2 AZR 864/2006 13. Februar 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg sind einzelne Bestimmungen des Justizvollzugsgesetzes Niedersachsens verfassungswidrig (1 Ws 87/2008 12. Februar 2008). |