| 2008-06-17 |
| Pro Sieben Sat 1 verkauft C More Group an TV4. |
| Die Opposition Hessens beschließt mit ihrer Stimmenmehrheit die Abschaffung der Studiengebühren. |
| Die schweizerische Volkspartei in Graubünden wird als Bürgerliche Partei Schweiz selbständig. |
| In Österreich wurden 2007 fast die Hälfte der in diesem Jahr geschlossenen Ehe geschieden (Wien 64 Prozent), davon 90 Prozent einvernehmlich (rund 15000 Scheidungswaisen). |
| Nach Ansicht des Bundesamts für Strahlenschutz Deutschlands steigt das Krebsrisiko Erwachsener durch den Mobilfunk nicht. |
| Kosovo ist bisher von 43 Staaten anerkannt. |
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| 2008-06-16 |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin muss der Bundesgeschäftsführer der Freien Demokratischen Partei Deutschlands auf Grund der Versteigerung eines einen verborgenen Dolch enthaltenen Spazierstocks ihres Ehrenvorsitzenden bei Ebay wegen gewerblichen Waffenhandels 1200 Euro Geldstrafe zahlen. |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts München ist ein Anlagen an einen Giftgashersteller in Libyen liefernder Kaufmann zu zwei Jahren Haft mit Bewährung verurteilt. |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth werden die Nutzungsentgelte neuner regionaler Stromnetzbetreiber um 16 Prozent gekürzt. |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz kann der Betrieb eines in einem Kerngebiet, in dem Vergnügungsstätten unzulässig sind, ohne Baugenehmigung eröffneten Wettbüros untersagt werden (1 K 22/2008 3. Juni 2008). |
| Fatmir Sejdiu unterschreibt als Präsident Kosovos das Grundgesetz des Staates (15. Juni 2008). |
| Die achtzehnte Tagung der Vertragsstaaten des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen wählt sieben Mitglieder des Internationalen Seegerichtshofs für eine am 1. Oktober 2008 beginnende neunjährige Amtszeit (13. Juni 2008). |
| Der Bundesrat Deutschlands stimmt der Erhöhung der Renten der rund 2800 deutschen Conterganopfer von 121-545 auf 242-1090 Euro zu. |
| Die Diözese Rom untersagt Aufnahmen für den Film Illuminati in Santa Maria del Popolo und in Santa Maria della Vitoria. |
| Die Europäische Kommission untersagt den Fang von Thunfisch im Mittelmeer und im Ostatlantik durch Fischfangflotten ab 16. Juni. |
| Brüning, Christoph wechselt von Bochum nach Kiel. |
| Cancik, Pascale wechselt von Frankfurt am Main nach Osnabrück. |
| Schulte-Nölke, Hans wechselt von Bielefeld nach Osnabrück. |
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| 2008-06-15 |
| Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist Art. 8 I der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 dahin auszulegen, dass sich der Empfänger eines zugestellten Schriftstücks nicht auf die Vorschrift berufen kann, um die Annahme von Anlagen eines Schriftstücks zu verweigern, die nicht in der Sprache des Empfangsmitgliedstaats oder einer Sprache des Übermittlungsmitgliedstaats abgefasst sind, die der Empfänger versteht, wenn er in Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit einen Vertrag geschlossen und darin vereinbart hat, dass der Schriftverkehr in der Sprache des Übermittlungsmitgliedstaats geführt wird, und die Anlagen sowohl diesen Schriftverkehr betreffen als auch in der vereinbarten Sprache abgefasst sind (C-14/2007 8. Mai 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands erfasst die Verpfändung eines Sparguthabens nicht den bei Insolvenz des kontoführenden Kreditinstituts entstehenden Entschädigungsanspruch gemäß den §§ 3, 4 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes, so dass das Vermieterpfandrecht an dem als Mietkaution verpfändeten Sparguthaben in der Insolvenz der Bank untergeht (XI ZR 454/2006 18. März 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands hat eine rechtswidrige Vereinbarung eines Rechtsmittelverzichts im Rahmen einer verfahrensbeendenden Absprache unter Beteiligung des Gerichts nicht die Unwirksamkeit der übrigen Absprache zur Folge (3 StRR 433/2007 12. März 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist der Zusatz in einer Widerrufsbelehrung, dass im Falle des Widerrufs einer Darlehensvertragserklärung auch der verbundene Kaufvertrag nicht wirksam zu Stande kommt, auch dann keine unzulässige andere Erklärung, wenn damit nur der nach dem Anlagemodell vorgesehene Beitritt des Verbrauchers zu einer Fondsgesellschaft gemeint sein kann (XI ZR 317/2006 11. März 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands tritt die Fälligkeit der Forderung aus einer selbstschuldnerischen Bürgschaft grundsätzlich mit der Fälligkeit der Hauptschuld ein und ist nicht von einer Leistungsaufforderung des Gläubigers abhängig (XI ZR 160/2007 29. Januar 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss, wenn die Verurteilung eines Angeklagten auf Angaben eines Belastungszeugen beruht, die seinem Geständnis in der gegen ihn geführten Hauptverhandlung entsprechen, und dieses Geständnis Gegenstand einer verfahrensbeendenden Absprache war, die Glaubhaftigkeit der Bekundungen des Zeugen unter Einbeziehung des Zustandekommens und des Inhalts der Absprache in einer für das Revisionsgericht nachprüfbaren Weise gewürdigt werden (1 StR 370/2007 6. November 2007). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands kann bei Übernahme der Lagerhaltung und Lagerordnung durch einen neuen Lagerhalter für die von ihm künftig geschuldeten Versand- und Lagerdienstleistungen ein Betriebsübergang vorliegen, ohne dass es auf die Übernahme des konkreten Lagerbewirtschaftungssystems oder eines bestimmten Datenbestands ankommt (8 AZR 937/2006 13. Dezember 2007). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands ist für einen Betriebsübergang auf die Übernahme der Organisations- und Leitungsmacht (Realakt) durch den Betriebserwerber abzustellen, während die aufschiebende Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises demgegenüber keine Bedeutung hat (8 AZR 1107/2006 13. Dezember 2007). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands führt, obwohl die Anerkennung einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft eine Eigenschaft der Geschäftsführer als Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater voraussetzt, die Übernahme der Beiträge zu den Berufskammern durch den Arbeitgeber zu Arbeitslohn (VI R 26/2006 17. Januar 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist der Gebührenstreitwert auch dann nach § 41 II 2 GKG festzusetzen, wenn sich der Beklagte gegenüber der auf Eigentum gestützten Räumungsklage auf ein vom Kläger bestrittenes Mietverhältnis beruft (10 W 6/2008 24. Januar 2008). |
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| 2008-06-14 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann ein Unfallgeschädigter (fiktiv) die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts in der Regel nur abrechnen, wenn er das Fahrzeug mindestens sechs Monate weiternutzt und dafür notfalls verkehrssicher reparieren lässt (VI ZR 220/2007 29. April 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die umfangreiche Tätigkeit als Geschäftsbesorgerin im Rahmen der Finanzierung, Vermietung und Verwaltung mit umfassender Vollmacht zu Vertragsabschlüssen eine erlaubnispflichtige Rechtsbesorgung nach dem Rechtsberatungsgesetz, bei deren Fehlen eine in dem Geschäftsbesorgungsvertrag enthaltene Vollmacht wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz gemäß § 134 BGB nichtig ist (XI ZR 272/2006 22. April 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann ein nach § 83 Nr. 6 ZVG zur Versagung des Zuschlags führender Verfahrensfehler durch Nachholung der unterbliebenen Förmlichkeit geheilt werden, wenn Rechte Beteiligter nicht beeinträchtigt werden (wie z. B. bei unterbliebener Zustellung der Vollmacht für eine Vollstreckungsunterwerfung) (V ZB 114/2007 10. April 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist eine Fortsetzungsklausel in einem Gesellschaftsvertrag auch dann anwendbar, wenn die Mehrheit der Gesellschafter die Mitgliedschaft kündigt, doch kann bei unangemessener Benachteiligung eine entsprechende vertragliche Abfindungsregelung unwirksam sein (II ZR 3/2006 7. April 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands erfordert das Zitiergebot des § 154 II KostO auch die Angabe des § 32 KostO (V ZB 115/2007 3. April 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist für die gerichtliche Geltendmachung der von einem Sozialhilfeträger rückübertragenen Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigte grundsätzlich nicht bedürftig im Sinne von § 114 ZPO, da ihm ein Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegen den Sozialhilfeträger zusteht (XII ZB 266/2003 2. April 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann der Mangel der Unterschrift unter einem als Urschrift der Berufung gedachten Schriftsatz durch eine gleichzeitig eingereichte beglaubigte Abschrift dieses Schriftsatzes behoben werden, auf welcher der Beglaubigungsvermerk von dem Prozessbevollmächtigten handschriftlich vollzogen ist (XII ZB 120/2006 2. April 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands setzt die für den Verjährungsbeginn nach § 199 I Nr. 2 BGB erforderliche Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis der anspruchsbegründenden Umstände und der Person des Schuldners grundsätzlich (auch z. B. für Bereicherungsansprüche) keine zutreffende rechtliche Würdigung voraus (III ZR 220/2007 19. März 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands können Ansprüche auf Ausgleichszahlungen gemäß § 7 Verordnung (EG) 261/2004 nicht gegen den Reiseveranstalter, sondern nur gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen geltend gemacht werden (X ZR 49/2007 11. März 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands muss eine Gemeinde ihre zunächst gewählten Kriterien (z. B. Pufferzonen) für die Festlegung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen bei Bedarf nochmals prüfen und gegebenenfalls ändern, wenn sich ergibt, dass damit der Windenergie in Wirklichkeit nicht substanziell Raum geschaffen wird, wobei sie, wenn sie an den Kriterien festhalten will, auf eine planerische Steuerung nach § 35 III 3 BauGB verzichten muss (4 CN 2/2007 24. Januar 2008). |
| *Münchener Anwaltshandbuch Versicherungsrecht, hg. v. Terbille, Michael, 2. A. 2008 |
| *Schaub, Günter/Koch, Ulrich/Neef, Klaus/Schrader, Peter/Vogelsang, Hinrich., Arbeitsrechtliches Formular- und Verfahrenshandbuch, 9. A. 2008 |
| *Schmidt/Kneip, Hessische Gemeindeordnung mit Landkreisordnung, 2. A. 2008 |
| *Steck/Kossens, Arbeitslosengeld II, 2. A. 2008 |
| *Beck’sches Formularbuch Zwangsvollstreckung, hg. v. Hasselblatt, Fabian/Sternal, Werner, 2008 |
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| 2008-06-13 |
| Bei einer Volksabstimmung entscheiden sich die Iren mit 54 gegen 46 Prozent gegen den Vertrag von Lissabon. |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist ein Kosovaner wegen Mordes an seiner von ihm geschiedenen Ehefrau auf dem Stuttgarter Flughafen zu lebenslanger Haft verurteilt. |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg ist eine weitere Beschwerde eines Drittbeteiligten, der sich gegen die auf Grund eines dinglichen Arrests ausgebrachten Pfändungen wendet, nach § 310 II StPO nicht statthaft (3 Ws 32-35/2008 13. März 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm ist das Verschlechterungsverbot nicht verletzt, wenn das Berufungsgericht wegen einer nicht mehr möglichen nachträglichen Gesamtstrafenbildung strafmildernd einen vom erstinstanzlichen Gericht noch nicht in seine Strafzumessung einbezogenen Härteausgleich berücksichtigt und dann dennoch auf eine gleich hohe Strafe wie das Erstgericht erkennt (3 Ss 43/2008 1. April 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist die Fixierung einer Betroffenen zur zwangsweisen Verabreichung einer Depotspritze zur Verhütung einer Schwangerschaft nicht genehmigungsfähig (19 Wx 44/2007 7. Februar 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz ist gegen die gerichtliche Untätigkeit im selbständigen Beweisverfahren in der Regel keine Beschwerde statthaft (5 W 255/2008 5. Mai 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Bayern wird den Behörden keine so weitgehende Beweiserleichterung eingeräumt, dass ein mit einfachem Brief versandter Bescheid bereits dann als zugegangen angesehen werden müsste, wenn das Schreiben nicht als unzustellbar zurückgekommen ist (7 CE 2317/2007 24. Oktober 2007). |