| 2008-08-17 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann, wenn der Kläger im Prozess hilfsweise die Aufrechnung gegenüber einer Forderung des Beklagten, die dieser primär zur Aufrechnung gegen die Klageforderung gestellt hat, erklärt, dies die Verjährung der Gegenforderung des Klägers hemmen, und tritt bei prozessualer Geltendmachung einer abgetretenen Forderung des Schuldners gegenüber dem Zessionar mit einer ihm gegen den Zedenten zustehenden Forderung die Hemmung der Verjährung gegenüber dem Zedenten ein (VII ZR 58/2007 10. April 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist bei Untreue bei Kapitalanlagegesellschaften in Übergangsfällen die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, es bei einer durch die Strafkammer vorgenommenen Milderung schon bei der Strafzumessung zu belassen (1 StR 488/2007 20. März 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands bleibt eine Vorgesellschaft mit beschränkter Haftung nach Aufgabe der Eintragungsabsicht als Abwicklungsgesellschaft oder Personengesellschaft parteifähig und führt der nach der Klageerhebung eintretende Wechsel der organschaftlichen Vertretung weder zum Wegfall der Prozessfähigkeit noch zu einer Unterbrechung des Verfahrens, wenn die Gesellschaft durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten wird (II ZR 308/2006 31. Januar 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts Deutschlands ist der Anspruch auf Zuschlag akzessorisch zu dem Anspruch auf Arbeitslosengeld II, verletzt die Nichtauffangung jedes vormaligen Beziehers von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe bei Beendigung des Leistungsbezugs nicht den Gleichheitssatz und ist die übergangslose Abschaffung der Arbeitslosenhilfe nicht verfassungswidrig (14/11b AS 59/2006 R 31. Oktober 2007). |
| Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts Deutschlands ist zur Ermittlung der Höhe des befristeten Zuschlags das Arbeitslosengeld des einzelnen hilfebedürftigen erwerbsfähigen Anspruchsberechtigten dem Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft gegenüberzustellen und bleibt der bei Beginn des Bezugs des Arbeitslosengelds-II ermittelte Differenzbetrag für den gesamten Bezugszeitraum Berechnungsgrundlage (14/11b AS 5/2007 R 31. Oktober 2007). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm entfällt bei Titulation des nachehelichen Unterhalts dieser bei langer Ehe und ehebedingten Nachteilen nach dem § 1578b BGB nicht mit dem 1. Januar 2008 sondern erst nach einer Übergangszeit (z. B. dem 1. Januar 2010) (1 WF 22/2008 5. Februar 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München ist bei Fehlen ehebedingter Nachteile der nacheheliche Aufstockungsunterhalt für die teilschichtige, berufstätige Ehefrau zu befristen (16 UF 624/2008 2. Juni 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg kann bei langer Ehedauer und drohender Verschlechterung des Gesundheitszustands in der Zukunft von einer Befristung der Unterhaltsverpflichtung abgesehen werden (10 UF 1205/2007 28. Januar 2008). |
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| 2008-08-16 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kommt es für den Erlaubnisvorbehalt des Rechtsberatungsgesetzes nicht darauf an, ob der Vertragspartner des Rechtsuchenden sich zur Erfüllung seiner Beratungspflichten eines zugelassenen Rechtsberaters als Erfüllungsgehilfen bedient (III ZR 260/2007 3. Juli 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann Untreue taugliche Vortat für Geldwäsche nur sein, wenn der (Haupt-)Täter gewerbsmäßig gehandelt hat (5 StR 89/2008 24. Juni 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg steht bei mietfreier Überlassung einer Wohnung durch Eltern an Kind und Schwiegerkind und Investitionen durch die Eheleute den Eheleuten in der Regel kein vertraglicher Anspruch wegen dieser Investitionen zu gegen die Eltern zu und handelt es sich bei Übertragung des ausgebauten Hausgrundstücks auf das Kind um einen privilegierten Erwerb des Kindes ohne Gegenleistung (10 UF 197/2007 6. Mai 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf kann nur eine besondere Betreuungsbedürftigkeit eines Kindes im Einzelfall eine Ausweitung des Betreuungsunterhaltes über das dritte Lebensjahr hinaus rechtfertigen und muss nach einer Übergangszeit von beispielsweise 6 Monaten die Mutter eines sechsjährigen Kindes jedenfalls einer halbschichtigen Berufstätigkeit nachgehen, wobei im Mangelfall für das Kind nur der Mindestunterhalt einzustellen und der Restbetrag zwischen der geschiedenen Ehefrau und der neuen Ehefrau unter Einsetzung des Selbstbehaltssatzes als Einsatzbetrag zu verteilen ist (WF 41/2008 2. Juni 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ist im Rahmen der Festsetzung von Ordnungsmitteln nach § 178 GVG vor der Verhängung eines Ordnungsgelds grundsätzlich rechtliches Gehör zu gewähren (2 Ws 223/2008 7. Mai 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg reicht für das Schriftformerfordernis des § 57 VwVfG nicht, dass die Beteiligten in einem Schriftwechsel (teilweise) nur bestätigen, dass ein mündlicher Vertrag geschlossen worden sei (1 ME 112/2008 26. Mai 2008). |
| *Stiftungsrechts-Handbuch, hg. v. Seifart/Campenhausen, Axel Freiherr von, 3. A. 2008 |
| *Konzernsteuerrecht, hg. v. Kessler/Kröner/Köhler, 2. A. 2008 |
| *Sozialgesetzbuch XI Soziale Pflegeversicherung, hg. v. Klie, Thomas/Krahmer, Utz, 3. A. 2008 |
| *Thomas, Heinz/Putzo, Hans, Zivilprozessordnung, 29. A. 2008 |
| *Posser/Wolff, Verwaltungsgerichtsordnung, 2008 |
| *Meyer-Ladewig, Jens/Keller/Leitherer, Sozialgerichtsgesetz, 9. A. 2008 |
| *Sozialgerichtsgesetz, hg. v. Lüdtke, Peter-Bernd, 3. A. 2008 |
| *Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, hg. v. Burhoff, D., 2008 |
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| 2008-08-15 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die Verhängung von Beugehaft gegen Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar und Knut Folkerts aufgehoben. |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss, wenn das Vollstreckungsgericht den mitgeteilten Verkehrswert ändert, der geänderte Wert grundsätzlich rechtzeitig vor dem Versteigerungstermin bekannt gemacht werden, und ist das Vollstreckungsgericht verpflichtet, das Verfahren so zu gestalten, dass den verfassungsrechtlichen Schutzpflichten Genüge getan werden kann (V ZB 129/2007 19. Juni 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann ein Vermieter einen Insolvenzverwalter auf Herausgabe einer Wohnung nur in Anspruch nehmen, wenn der Insolvenzverwalter die Wohnung in Besitz genommen hat oder daran ein Recht für die Masse beansprucht (IX ZR 84/2007 19. Juni 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands beschreibt eine Klausel in der Hausratversicherung, wonach sich der Versicherungsschutz für Fahrräder auch auf Schäden durch Diebstahl erstreckt, wenn der Diebstahl nachweislich zwischen 6 und 22 Uhr verübt wurde oder sich das Fahrrad zur Zeit des Diebstahls in Gebrauch oder in einem gemeinsamen Fahrradabstellraum befand, eine Risikobegrenzung (IV ZR 87/2007 18. Juni 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands setzt die Zurechnung eines Anwaltsverschuldens das Bestehen eines wirksamen Mandats im Innenverhältnis voraus, weshalb § 85 II ZPO ein nach der Kündigung des Mandatsverhältnisses liegendes schuldhaftes Verhalten eines Rechtsanwalts nicht mehr erfasst (XII ZB 184/2007 11. Juni 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands setzt, wenn ein Vertreter, dessen Vollmacht nach Art. 1 § 1 I 1 RBerG i. V. m. § 134 BGB nichtig ist, einen Darlehensvertrag schließt, seine Vertretungsbefugnis gemäß den §§ 171f. BGB voraus, dass die Vollmachtsurkunde spätestens bei Abschluss des Vertrags vorliegt, nicht erst bei Auszahlung des Darlehens (XI ZR 149/2007 27. Mai 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist eine mittellose Partei, die innerhalb der Rechtsmittelfrist ein Prozesskostenhilfegesuch eingereicht und die erforderlichen Belege beigefügt hat, grundsätzlich bis zur Entscheidung über ihr Gesuch wegen Mittellosigkeit als unverschuldet gehindert anzusehen, das Rechtsmittel wirksam einzulegen (II ZB 19/2007 26. Mai 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands ist für Verordnungen über die Ausweispflicht von Taxifahrern das Bundesministerium für Verkehr zuständig und kann auf die den Ländern in § 47 III PBefG erteilte Verordnungsermächtigung die Auferlegung dieser Pflicht nicht gestützt werden (3 C 16/2007 30. April 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands entsteht durch zehnjährige Zahlung einer Zehnjahresjubiläumszuwendung eine betriebliche Übung und hindert ein Verlangen eines Arbeitnehmers auf Zahlung in dieser Höhe die Entstehung einer (abgewandelten) betrieblichen Übung in verminderter Höhe (10 AZR 274/2007 28. Mai 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands begründet die Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen einen besonderen Erfüllungseinwand, den der Arbeitgeber einem Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers entgegensetzen kann (5 AZR 725/2007 30. April 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt an der Oder sind die Eltern des verhungerten und verdursteten Florian zu Haft von 10 und 7 Jahren verurteilt. |
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| 2008-08-14 |
| Nach einer Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist das Verbot eines Gedenkmarsches für Rudolf Heß derzeit nicht verfassungswidrig (1 BvR 2102/2008). |
| Nach Entscheidungen des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die Senkung der Entgelte für die Durchleitung von Elektrizität durch fremde Stromnetze seitens der Bundesnetzagentur weitgehend rechtmäßig (KVR 27/2007 14. August 2008 u. a.). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands darf der Deutsche Lotto- und Totoblock die von den Bundesländern kontrollierten Lottogesellschaften nicht dazu auffordern, Spielaufträge gewerblicher Spielervermittler abzulehnen, die in stationären Annahmestellen (z. B. Tankstellen oder Supermärkten) angenommen wurden, sind die Lottogesellschaften berechtigt, die Zusammenarbeit mit Spielvermittlern abzulehnen, die nicht über die nach Landesrecht erforderliche Erlaubnis verfügen, und können die Lottogesellschaften von einer Ausdehnung ihrer Tätigkeit auf andere Bundesländer auf Grund eigener Entscheidung absehen, dürfen darüber aber unter einander keine Vereinbarung treffen (KVR 54/2007 14. August 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist ein Umbau einer Kirche auch entgegen dem Erhaltungsinteresse eines Architekten an seiner Schöpfung möglich. |
| Nach Entscheidungen des Bundessozialgerichts Deutschlands besteht eine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Minderung der Rente bereits vor dem 60. Lebensjahr des Versicherten , so dass vor dem 60. Geburtstag in Anspruch genommene Erwerbsminderungsrenten um bis zu 10,8 Prozent gekürzt werden dürfen, Hinterbliebenenrenten bei Versterben des Ehepartners vor dem 60. Geburtstag (Gesamtsumme der Abschläge der 920000 und 700000 Renten rund 1,8 Milliarden Euro jährlich) (5 R 32/2007 14. August 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt kann ein auf Grund einer vor dem 14. Februar 1996 von der Europäischen Union oder Europäischen Gemeinschaft genehmigten Stilllegungsmaßnahme aus einem Betrieb der Montanindustrie Ausgeschiedener eine Altersrente ohne Rentenabschläge oder mit geringeren Rentenabschlägen erhalten (3 RJ 133/2005 14. August 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Baden-Baden ist Mehmet K. wegen versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung an seiner ehemaligen Ehefrau Aylin Korkmaz zu 13 Jahren Haft verurteilt. |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main ist die Vermutung, dass die Abfindung bei einer aktienrechtlichen Übernahme nach § 39a WpÜG bei Einhaltung der 90-Prozent-Grenze angemessen ist, widerleglich (3-5 O 15/2008 5. August 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Kiel ist eine in Darry ihre fünf Kinder tötende Mutter zur dauerhaften psychiatrischen Unterbringung verurteilt. |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts München I muss ein vorzeitig einen Kredit zurückzahlender und gleichzeitig einen solventen Ersatzkunden vorschlagender Hypothekenschuldner keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen (16 HK O 22814/2005). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg kann ein Grundschullehrer als gefestigte Persönlichkeit nicht die Entfernung eines Kruzifixes aus von ihm genutzten Klassenzimmern verlangen (2 K 347/2007). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe erhält eine bereits vor dem 1. Januar 2005 tätige, gegen ihren früheren Dienstherrn einen Anspruch auf Sonderzahlungen habende, nach Baden-Württemberg versetzte Beamtin den gleichen Anspruch auf Sonderzahlungen wie langjährige baden-württembergische Beamte (4 K 3068/2007 23. Juli 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz müssen die weder genehmigten noch baurechtlich zulässigen Anlagen auf dem Gelände einer ehemaligen Mühle wegen der negativen Vorbildwirkung ausnahmsweise sofort beseitigt werden (7 L 792/2008 29. Juli 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln waren die im Februar und März 2008 von der Bundesnetzagentur angeordneten Abschaltungen von 51 Rufnummern der unter Friedrich Müller handelnden Unternehmen Österreichs rechtmäßig. |
| Nach Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße war die Aufhebung von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der B 9 zwischen dem Oggersheimer Kreuz und der Anschlussstelle Ludwigshafen-Maudach/Mutterstadt in Fahrtrichtung Süden wegen fehlender Zunahme von Straßenverkehrsunfällen durch Mautausweichverkehr rechtmäßig (3 K 1444/2007 11. August 2008 u. a.). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart darf die Polizei aus dem polizeilichen Informationssystem gewonnene Datenbestände nicht für die Auswahl aus Bewerbungen für den Polizeidienst verwenden (3 K 1886/2008 1. August 2008). |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts der Vereinigten Staaten von Amerika stehen die Rechte an John Steinbecks Früchten des Zorns, Von Menschen und Mäusen sowie Tortilla Flat den Erben seiner zweiten Frau und dem Penguin Verlag zu. |