| 2008-09-10 |
| Das Regierungspräsidium Gießen fordert die Stadt Marburg zur Aufhebung ihrer Solarsatzung als rechtswidrig auf. |
| Die Organisation Erdöl exportierender Länder schränkt wegen des Ölpreisverfalls die Erdölförderung um 1 Prozent ein, wobei eine Zusammenarbeit der Organisation mit Russland angedacht wird. |
| Der Fußballverband Italiens verhängt wegen Ausschreitungen von Anhängern gegen den SSC Neapel eine Stadionsperre für vier Spiele und eine Geldstrafe von 10000 Euro. |
| Nach einer Entscheidung der Internationalen Trial Union ist Dimitrij Gaag aus Kasachstan wegen Dopings für zwei Jahre gesperrt. |
| Bosch erwirbt die Paal Verpackungsmaschinen GmbH & Co. KG in Remshalden. |
| Altria (Marlboro) erwirbt für 10,3 Milliarden Dollar das Kautabakunternehmen UST Inc. |
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| 2008-09-09 |
| Nach einer Mehrheitsentscheidung des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte muss Lettland an den Russen Kononow 30000 Euro Schadensersatz zahlen. |
| Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs muss die Europäische Union Konzerne grundsätzlich nicht für Umsatzeinbußen entschädigen, die von Strafzöllen anderer Staaten (z. B. der Vereinigten Staaten von Amerika) gegen die Europäische Union hervorgerufen worden sind. |
| Nach einer Entscheidung des Gerichts der ersten Instanz der europäischen Gemeinschaften haftet die Europäische Kommission mangels Offenkundigkeit und Erheblichkeit der Verletzung nicht für den durch ihre rechtswidrige Entscheidung hinsichtlich des Erwerbs von First Choice durch MyTravel (bzw. Airtours bzw. Thomas Cook) entstandenen Schaden MyTravels (T-212/2003 9. September 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist eine nachträgliche Anordnung einer Unterbringung eines Sexualstraftäters in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen unzureichender Begründung aufgehoben (5 StR 281/2008 3. September 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg hat Günther Jauch keinen Anspruch auf 130000 Euro Schadensersatz gegen Berliner Morgenpost und Springer wegen Veröffentlichung eines Fotos von einem Sektempfang nach seiner Hochzeit. |
| Nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Bayern hat die Betriebsgesellschaft des Verkehrslandeplatzes Fürstenfeldbruck keinen Anspruch auf eine vorläufige luftrechtliche Änderungsgenehmigung (8 AE 40017/2008). |
| Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen sind die Honorare der Juroren der Fernsehsendung Deutschland sucht den Superstar künstlersozialversicherungspflichtig (16 KR 5/2008). |
| Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg können Steuerberaterkosten bei einer Erbschaftsteuererklärung nicht von den Einkünften abgezogen werden (8 K 8238/2007 9. April 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hat ein ehrenamtlicher Ortsvorsteher (z. B. Durmersheims) keinen Anspruch auf Erhöhung seiner monatlichen Aufwandsentschädigung wegen Vermehrung der Einwohnerzahl auf mehr als 2000 (I-20 U 123/2008 9. September 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Mainz hat eine durch Nichtverlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses wegen Schwangerschaft geschädigte Arbeitnehmerin einen Schadensersatzanspruch wegen entgangenen Arbeitseinkommens und einen Entschädigungsanspruch wegen Ungleichbehandlung (3 Ca 1133/2008 2. September 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Fürth in Bayern muss das Versandhaus Quelle zwei versehentlich statt mit 1999,99 Euro mit 199,99 Euro ausgezeichnete Flachbildfernsehgeräte an den Käufer liefern (340 C 1198/2008). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Kempten ist ein Rettungssanitäter wegen Titelmissbrauchs und Urkundenfälschung zu 8000 Euro Geldstrafe verurteilt. |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München kann ein sich in einem Rechtsstreit selbst vertretender Rechtsanwalt keine Rechtsanwaltskosten von der Rechtsschutzversicherung verlangen (121 C 28564/2007 26. Februar 2008). |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Österreichs darf Fritz Dinkhauser van Staa junior nicht wegen eines Grundstückskaufs kritisieren. |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts der Vereinigten Staaten von Amerika muss Steven Vander Ark die Veröffentlichung eines Harry-Potter-Lexikons unterlassen und 6750 Dollar Schadensersatz an Joanne K. Rowling und das Filmstudio Warner Bros. zahlen. |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts der Vereinigten Staaten von Amerika ist eine ihr Kind in der Mikrowelle verbrennende Mutter zu lebenslanger Haft verurteilt. |
| Nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichts Thailands hat Regierungschef Samak Sundaravej durch eine Nebentätigkeit als Fernsehkoch die Verfassung verletzt. |
| Nach einer Entscheidung der Europäischen Kommission dürfen CVC Capital Partners Group Sarl und die RAG-Stiftung die gemeinsame Kontrolle über Evonik Industries AG übernehmen. |
| Google will die Zeitungsarchive der Welt digitalisieren. |
| Der Ölpreis sinkt auf 104,50 Dollar (WTI) bzw. 101,77 Dollar (Brent). |
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| 2008-09-08 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands war die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 I Nr. 7 EStG in den Veranlagungsjahren 1994, 1995, 2000 und 2001 nicht wegen eines strukturellen Vollzugsdefizits verfassungswidrig (2 BvR 2077/2005 10. März 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands macht der Umstand, dass § 64 StGB durch das Gesetz zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt vom 16. Juli 2007 von einer Mussvorschrift in eine Sollvorschrift umgestaltet wurde, die Prüfung der genannten Vorschrift durch den Tatrichter im Rahmen einer Ermessensentscheidung nicht entbehrlich (4 StR 36/2008 19. Februar 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ist die Aufbewahrung einer Fundsache samt Aushändigung an den Verlierer, Eigentümer oder Finder eine öffentliche Leistung, für die eine Gebühr verlangt werden darf (2 S 6/2008 23. Juni 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Bayern gehören die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens zu den Kosten des anschließenden Hauptsacheverfahrens und werden von der darin getroffenen Kostenentscheidung mitumfasst, wobei die Gerichtsgebühren nach dem Gegenstandswert des Beweisverfahrens zu bemessen sind (22 C 2396/2007). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bremen ist die Verwertung einer Lebensversicherung dann nicht unwirtschaftlich, wenn der Rückkaufswert (Verkehrswert) die Summe der eingezahlten Beiträge (Substanzwert) übersteigt, doch kann bei außergewöhnlichen Umständen eine besondere Härte vorliegen, wobei insbesondere auf die künftige Verwendung des Vermögens abzustellen ist (S 2 B 231/2008 7. Juli 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg findet nach § 152a I2 VwGO die Anhörungsrüge gegen eine der Endentscheidung vorausgehende Entscheidung nicht statt, wobei Endentscheidung auch ein abschließender Beschluss sein kann, nicht dagegen ein Beschluss, mit dem eine Beschwerde gegen einen Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss zurückgewiesen wird (3 O 364/2008 29. Februar 2008). |
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| 2008-09-07 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist ein Vereinseintritt (z. B. in einen Golfclub) mit Darlehenspflicht eine korporationsrechtliche Pflicht nach Art einer gespaltenen Beitragspflicht, an der sich nichts dadurch ändert, dass das Mitglied und der Verein nach dem Beitritt einen Vertrag über die Darlehensgewährung abschließen (II ZR 289/2007 2. Juni 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands wird einem Dritten, wenn er nach dem Tode des Versicherungsnehmers einer Lebensversicherung Kenntnis von seiner Bezugsberechtigung erlangt und deshalb vom Versicherer die Todesfallleistung fordert, ein Schenkungsangebot des Versicherungsnehmers nicht schon dadurch übermittelt, dass der Versicherer Unterlagen zur Prüfung des Sachverhalts (z. B. Versicherungsschein, Sterbeurkunde) anfordert (IV ZR 238/2006 21. Mai 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands verliert ein Deutscher durch den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit auf Antrag nach § 25 I StAG seine deutsche Staatsangehörigkeit nur, wenn ihm seine deutsche Staatsangehörigkeit bekannt war oder hätte bekannt sein müssen (5 C 28/2007 10. April 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands verletzt ein einen in der mündlichen Verhandlung gestellten Hilfsantrag des Klägers nicht in den Urteilstatbestand aufnehmendes und nicht verbescheidendes Gericht den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör nach Art. 103 I GG, wogegen der Kläger Urteilsergänzung beantragen muss (6 AZN 1161/2007 26. Juni 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands sind die verfassungsrechtlich verankerten Gebote des Vertrauensschutzes und des fairen Verfahrens im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren zu berücksichtigen, wenn sie im Zusammenhang mit der Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs geltend gemacht werden (8 AZN 1062/2007 20. März 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hat, wenn nach einem Verkehrsunfall von dem Geschädigten der Versicherer und der Halter gemeinsam auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, der Halter, sofern er neben dem von dem Versicherer zur gemeinsamen Vertretung bestellten Rechtsanwalt einen eigenen Rechtsanwalt beauftragt hat, im Regelfall keinen Anspruch auf Gebührenfestsetzung gegen den unterlegenen Kläger für den von ihm beauftragten Rechtsanwalt und muss sich vor einer Anwaltsbeauftragung mit dem Versicherer abstimmen (1 W 89/2008 30. Mai 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle ist es auch bei einem Auskunftsanspruch eines Bankkunden nach § 666 BGB der Bank auch gegen Vergütung nicht zumutbar, nachträglich sämtliche Transaktionen und andere die Vertragsbeziehung begleitenden Umstände nachzuvollziehen (3 U 265/2007 4. Juni 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden ist eine nachträgliche Befristung von zunächst unbefristet tituliertem nachehelichem Ehegattenunterhalt trotz § 36 I Nrn. 1 und 2 EGZPO grundsätzlich unzulässig, wenn der ursprüngliche Titel nach der maßgeblichen Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Deutschlands errichtet wurde, so dass die seither ersichtlichen erweiterten Möglichkeiten einer Unterhaltsbefristung bereits hätten berücksichtigt werden können (20 WF 574/2008 4. Juli 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main haften im privaten Bereich WLAN-Anschlussinhaber nicht allgemein wegen der abstrakten Gefahr eines Missbrauchs als Störer, sondern erst, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch bestehen (11 U 52/2007 1. Juli 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm genügt als schriftliche Anzeige einer Abtretung durch den bisher Berechtigten bei einer Lebensversicherung die Übergabe einer vom abtretenden Versicherungsnehmer und dem Abtretungsempfänger unterschriebenen Abtretungsvereinbarung durch den Versicherungsnehmer an den Versicherer und kann bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Versicherungsnehmers der Insolvenzverwalter nach § 166 II InsO die Versicherung kündigen und den Rückkaufswert einziehen, während der absonderungsberechtigte Abtretungsempfänger einen Anspruch auf Auskehrung des Rückkaufswerts abzüglich der Feststellungs- und Verwertungskosten des Insolvenzverwalters gemäß § 171 InsO hat (20 U 89/2007 25. Januar 2008). |
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| 2008-09-06 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands sind Feststellungen zur Persönlichkeit und zum Werdegang des Angeklagten auch bei einem freisprechenden Urteil erforderlich, wenn sie für die Beurteilung des Tatvorwurfs von Bedeutung sein können (2 StR 150/2008 23. Juli 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist der Anwendungsbereich des § 321a ZPO auf die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör beschränkt (V ZR 149/2007 17. Juli 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands tritt der neue Eigentümer vermieteten Wohnraums auch dann als Vermieter in die Rechte und Pflichten aus bestehenden Mietverhältnissen ein, wenn er das Eigentum kraft Gesetzes erwirbt (VIII ZR 280/2007 9. Juli 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands besteht auch bei Frontalkollisionen zweier Kraftfahrzeuge keine Harmlosigkeitsgrenze (z. B. bezüglich der Entstehung eines Halswirbelsäulensyndroms) (VI ZR 274/2007 8. Juli 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands gilt der Gerichtsstand der Widerklage (§ 33 ZPO) nicht für die Widerklage gegen den bisher am Verfahren nicht beteiligten Widerbeklagten und ist die Bestimmung des Gerichts der Klage als gemeinsam zuständiges Gericht für Klage und Widerklage nicht nur dann zulässig, wenn zumindest einer der Widerbeklagten dort seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (X ARZ 69/2008 24. Juni 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands gilt die Haftungsprivilegierung im Sinne des § 106 III 3. Alt. SGB VII auch gegenüber dem geschädigten versicherten Unternehmer, der freiwillig oder kraft Satzung versichert ist (VI ZR 257/2006 17. Juni 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist, wenn ein Verbraucher von seinem langjährigen Steuerberater in einer Haustürsituation zu einem Fondsbeitritt geworben wird, dies der kreditgewährenden Bank nicht zuzurechnen, wenn zwischen ihr und dem Vermittler kein Näheverhältnis bestand (XI ZR 348/2007 10. Juni 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist eine beantragte Einholung eines fachmedizinischen Gutachtens zum Beweis des Ursachenzusammenhangs zwischen einem Unfall und vorhandenen Beschwerden nur dann nicht erforderlich, wenn auszuschließen ist, dass die Partei damit den Nachweis der Unfallursächlichkeit führen kann (VI ZR 235/2007 3. Juni 2008). |