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2008-10-01
Günther Beckstein tritt als Ministerpräsident Bayerns zurück.
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands soll der Europäische Gerichtshof die Frage klären, ob die Kosten der Zusendung der Waren auch dann dem Verbraucher auferlegt werden können, wenn er den Vertrag widerrufen hat (VIII ZR 268/2007 1. Oktober 2008).
Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts Deutschlands hat ein Lehrling zur Ausbildungsförderung grundsätzlich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II (4 AS 28/2007).
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands kann bei einer Ehescheidung eine laufende Unterhaltszahlungen ersetzende vereinbarte Einmalabfindung nur eingeschränkt steuerlich berücksichtigt werden (III R 57/2005 1. Oktober 2008).
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands ist ein Einbau eines Russpartikelfilters vor der erstmaligen Zulassung eines Personenkraftwagens mit Dieselmotor keine nachträgliche technische und deswegen steuerlich begünstigte Verbesserung (II R 17/2008 13. August 2008).
Nach einem Vergleich vor dem Oberlandesgericht München veröffentlicht der Burda-Verlag ein Foto Alexandra Kamps am Grab ihres Vaters nicht mehr und übernimmt die Kosten des Gerichtsverfahrens.
Nach Ansicht des zuständigen vorsitzenden Richters des Landesarbeitsgerichts Hamburg hat Eva Herman den Nationalsozialismus nicht verherrlicht.
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf darf Franjo Pooth nicht behaupten, sein Leibwächter habe ihn bestohlen und sei in sein Haus eingebrochen.
Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Österreichs sind zwei Tiroler wegen Schwarzarbeit auf Baustellen zu 2400 bzw. 4800 Euro Geldstrafe verurteilt.
Nach einer Entscheidung des obersten Gerichts Russlands ist die Zarenfamilie ein Opfer politischer Repression, nicht nur lokaler Willkür.
McZahn beantragt vor dem Amtsgericht Krefeld die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
Die Europäische Union verhängt ein Bußgeld von 676 Euro gegen ein Paraffinwachskartell (Shell, Exxon Mobil, RWE u. a.).
Die Europäische Kommission verhängt ein Bußgeld von 36 Millionen Euro gegen H & R Wasag wegen rechtswidriger Preisabsprachen.
Die Schweiz erschwert Leerverkäufe.
Die Zentralbank der Niederlande verweigert ihre Zustimmung zum Verkauf des gewerblichen Bankgeschäfts von ABN Amros durch Fortis an die Deutsche Bank.
2008-09-30
Die Umweltsenatorin Hamburgs aus der Partei der Grünen genehmigt unter Auflagen das Steinkohlekraftwerk Moorburg in Hamburg.
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands kann die Unrentabilität eines Betriebs der Weiterbeschäftigung (z. B. eines Küchenhelfers) zu unveränderten Bedingungen entgegenstehen, so dass eine Änderungskündigung sozial gerechtfertigt ist, auch wenn bereits 97 Prozent der Belegschaft einem Sanierungstarifvertrag zugestimmt haben (2 AZR 139/2007 26. Juni 2008).
Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts Deutschlands muss Arbeitslosengeld II an einen Hilfsbedürftigen gezahlt werden, der eine an ihn ausgezahlte Eigenheimzulage in Höhe von 5112 Euro ohne vorherige Fremdfinanzierung unmittelbar zur Fertigstellung seines Eigenheims verwenden will (4 AS 19/2007 30. September 2008).
Nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz verletzt das Rauchverbot in Ein-Raum-Gaststätten die Landesverfassung (30. September 2008).
Nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz verletzt das Rauchverbot an Schulen nicht die Landesverfassung (30 September 2008).
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe darf der Oberbürgermeister Karlsruhes (Heinz Fenricht) nicht mehr die eindeutig auf einen Rastatter Rechtsanwalt bezogene Äußerung wiederholen, dass jemand, der rechtsradikales Gedankengut vertrete oder verteidige, in der CDU nichts zu suchen habe (6 U 72/2008 29. September 2008).
Nach einer Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs Rheinland-Pfalz muss ein Syndikusanwalt von seinem Arbeitgeber tatsächlich und rechtlich so gestellt werden, dass er seine Tätigkeit als Rechtsanwalt ausüben kann (1 AGH 10/2007 1/1 30. Mai 2008).
Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg darf eine Gewerkschaft (z. B. ver.di) im Arbeitskampf zu Flash-Mob-Aktionen (z. B. Kauf vieler Pfennigartikel, Stehenlassen gefüllter Einkaufswägen in Gängen) aufrufen (5 Sa 967/2008 29. September 2008).
Nach einer Berufungsentscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main muss ein den Bundespräsidenten angreifender Ingenieur 2400 Euro Geldstrafe zahlen.
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover ist ein Eilantrag UWPs gegen die Vergabe einer Fensterprogrammlizenz bei RTL an dctp durch die Niedersächsische Landesmedienanstalt abgelehnt (7 B 3575/2008 29. September 2008).
Nach einer Entscheidung des Landesgerichts Innsbruck ist ein seine Beifahrerin bei einem Unfall verletzender und zur Falschaussage anstiftender Kraftfahrer zu 1000 Euro Geldstrafe verurteilt.
Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Großbritanniens haben alle früheren nepalesischen Kämpfer in der britischen Armee (Gurkhas) ein Recht auf Niederlassung in Großbritannien.
Brandenburg wird Beamten in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft den Familienzuschlag zahlen.
Andrea Ypsilanti erhält bei Probeabstimmungen als Ministerpräsidentin Hessens die erforderliche Mehrheit.
Erwin Huber und seine Generalsekretärin treten von ihren Ämtern in der CSU zurück.
In Frankfurt am Main, München, Augsburg und neun Ruhrgebietsstädte dürfen nur Kraftfahrzeuge mit Umweltschutzplaketten in Umweltzonen einfahren.
Frankreich, Belgien und Luxemburg retten das Bankhaus Dexia.
Die Regierung Irlands spricht eine Staatsgarantie für alle Einlagen und Verbindlichkeiten der sechs in Irland registrierten Banken und Hypotheken im Wert von 400 Milliarden Euro aus.
Der Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika lehnt mehrheitlich das geplante Rettungspaket für Banken ab.
Bill Heard Enterprises (General Motors) beantragen Gläubigerschutz.
2008-09-29
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Hessen ist die Klage einer Anwohnerin des Industrieparks Höchst gegen die Erhöhung der Kapazität der Klärschlammverbrennungsanlage wegen Einhaltung der Grenzwerte abgewiesen (6 C 1600/2007 T 29. September 2008).
Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts prüfen Arbeitsgerichte die Verhältnismäßigkeit einer Abmahnung nur hinsichtlich der Form und den Umständen (2 Sa 66/2008 3. Juni 2008).
Nach einer Entscheidung des Landesozialgerichts Nordrhein-Westfalen kommt bei bewusst falscher Aufklärung über eine Schönheitsoperation ein Opferentschädigungsanspruch auf Grund vorsätzlicher rechtswidriger gefährlicher Körperverletzung in Betracht (10 VG 6/2007 29. September 2008).
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main ist eine Klage Leo Kirchs und Ruth Kirchs gegen die Deutsche Bank wegen ungenügender Beantwortung von Fragen in einer Hauptversammlung zurückgewiesen (3-5 O 110/2008).
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Koblenz ist der ehemalige Manager Michael Schumacher ist wegen Anstiftung zur Untreue und vorsätzlichen Bankrotts zu einem Jahr Haft mit Bewährung und 300000 Euro Geldstrafe verurteilt.
Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Frankreichs ist Jean Sarkozy vom Vorwurf der Fahrerflucht freigesprochen, der ihn Beschuldigende wegen Missbrauchs des Justizsystems zu 2000 Euro Geldstrafe verurteilt.
Nach einer Entscheidung des italienischen olympischen Komitees wird Riccardo Ricco für 20 Monate gesperrt.
Der Vorsitzende der Österreichischen Volkspartei (Wilhelm Molterer) wird sein Amt an Josef Pröll übergeben.
Angelika Gramke (Die Linken) wird Oberbürgermeisterin Schwerins.
Reinhard Marsch-Barner (Deutsche Bank) wird ab 1. Oktober 2008 of counsel Linklaters’.
KfW entlässt die beurlaubten Vorstandsmitglieder Detlef Leinberger und Peter Fleischer mit sofortiger Wirkung.
Hypo Real Estate muss durch (überwiegend staatliche) Kredite in Höhe von 35 Milliarden Euro vor der Insolvenz bewahrt werden.
Belgien, die Niederlande und Luxemburg sichern die Geschäftsbank Fortis mit 11,2 Milliarden Euro.
Citigroup übernimmt Wachovia.
Mitsubishi UFJ übernimmt Anteile an Morgan Stanley für 9 Milliarden Euro.
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