| 2009-02-02 |
| Der Kölner Bürgermeister Josef Müller (CDU) legt wegen eines bekanntgewordenen Beratervertrags mit der Sparkassen-Kapitalbeteiligungsgesellschaft Düsseldorf mbH seine politischen Ämter nieder. |
| Die Polizei Kenias verhaftet George Obama wegen Rauschgiftbesitzes. |
| Intersport übernimmt 50 Prozent an Sabu-Schuh & Marketing GmbH (Salamander). |
| Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht befreit Rupert Murdoch von der Pflicht, den Aktionären Premieres ein Pflichtangebot zu unterbreiten, sobald seine Beteiligung 30 Prozent überschreitet. |
| Relia-Star Life zahlt einen Teil der Lebensversicherung von 10 Millionen Dollar an Heath Ledgers Tochter Matilda Rose. |
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| 2009-02-01 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands bleibt, wenn ein Ergänzungsurteil nach Ablauf der Berufungsfrist, aber vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist gegen das ursprüngliche Urteil ergeht, für den Lauf der Berufungsbegründungsfrist die Zustellung des Ursprungsurteils maßgeblich und kann eine unzulässige Hauptberufung in eine zulässige Anschlussberufung umgedeutet werden (III ZB 41/2008 30. Oktober 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands führt das Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung in der Insolvenzreife einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu einem Schadensersatzanspruch der Einzugsstelle gegen den Geschäftsführer, wenn dieser an andere Gesellschaftsgläubiger trotz der Insolvenzreife Zahlungen leistet, die nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmann vereinbar sind (II ZR 162/2007 29. September 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht die Beteiligung eines Angeklagten bei der Anbahnung des Gesamtgeschäfts einer mehrtatigen Steuerhinterziehung der Annahme von mehreren im Verhältnis der Tatmehrheit zueinander stehenden Taten der Beihilfe zur Steuerhinterziehung nicht entgegen (1 StR 323/2008 22. September 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist gegen die Zurückweisung eines Antrags nach § 10 II FreihEntzG die sofortige Beschwerde gegeben und kann eine Aufhebung der Haft für die Zukunft nach § 10 II FreihEntzG nicht nur auf neue Umstände, sondern auch auf Einwände gegen ihre Anordnung gestützt werden (V ZB 129/2008 18. September 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands setzt die Anwendung des Art. 15 I lit. c EUGVVO voraus, dass die auf den Mitgliedstaat ausgerichtete Tätigkeit für den konkreten Vertragsschluss ursächlich war (III ZR 71/2008 17. September 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands sind tarifliche Normen unwirksam, wenn sie zu einer Gruppenbildung führen, welche die durch Art. 6 I GG geschützten Belange von Ehe und Familie gleichheitswidrig oder sonst sachwidrig außer Betracht lässt (6 AZR 712/2007 30. Oktober 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands sind Aufwendungen eines Zeitsoldaten für den Erwerb eines Verkehrsflugzeugführerscheins im Rahmen einer Fachausbildung vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtslebständiger Arbeit (VI R 4/2007 30. September 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands ist ein verbleibender Verlustvortrag auch dann erstmals nach § 10 d IV 1 EStG gesondert festzustellen, wenn der Einkommensteuerbescheid für das Verlustentstehungsjahr zwar bestandskräftig ist, darin aber keine nicht ausgeglichenen negativen Einkünfte berücksichtigt worden sind (IX R 70/2006 17. September 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle verliert der wegen Unverhältnismäßigkeit (z. B. des Einbaus anderer Fenster als der bestellten) nicht leistende Werkunternehmer den Anspruch auf Werklohn nach § 326 I 1. Halbs. BGB (6 U 102/2008 27. November 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle steht das Vertrauen eines geschiedenen Ehegatten auf die Gewährung des vereinbarten nachehelichen Unterhalts einem Wegfall des Unterhaltsanspruchs alsbald nach Inkrafttreten der Unterhaltsreform jedenfalls dann entgegen, wenn die Ehe von langer Dauer war, der unterhaltsberechtigte Ehegatte nach der Scheidung noch 11 Jahre gemeinsame minderjährige Kinder betreut und auf Grund seines Alters und seiner fehlenden Berufsausbildung und Berufserfahrung nur geringe Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt hat (10 WF 350/2008 27. Oktober 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ist die Verweigerung der Aufnahme weiterer Punkte auf die Tagesordnung der Wohnungseigentümerversammlung durch den Verwalter pflichtwidrig, wenn eine ordnungsgemäße Verwaltung die Aufnahme erfordert (20 W 426/2005 18. August 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Hessen trifft die Entscheidung, ob und wie ein Autobahnabschnitt für eine Versammlung (z. B. Fahrraddemonstration) frei gegeben wird, die Versammlungsbehörde nach § 15 VersG nach Beteiligung der für die Erlaubnis einer Sondernutzungserlaubnis zuständigen Behörde (6 B 1629/2008 31. Juli 2008). |
| Der Senat von Lllinois enthebt Rod Blagojevich wegendes versuchten Verkaufs des Senatssitzes Barack Obamas einstimmig seines Amtes als Gouverneur. |
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| 2009-01-31 |
| Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs steht Art. 29 einer Regelung eines Mitgliedstaats der Europäischen Union nicht entgegen, die es dem Lieferanten bei einem Fernabsatz untersagt, vom Verbraucher vor Ablauf der Rücktrittsfrist eine Anzahlung oder Zahlung zu verlangen, wohl aber einem aus der Anwendung nach dieser Regelung resultierenden Verbot, vom Verbraucher vor Ablauf dieser Frist die Nummer seiner Kreditkarte zu verlangen (C-205/2007 16. Dezember 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands folgt aus dem grundgesetzlichen Schutz von Ehe und Familie kein Recht auf Beendigung der ehelichen Gemeinschaft durch Suizid eines Ehepartners und kann eine Verfassungsbeschwerde vom Ehepartner nicht in zulässiger Weise als Rechtsnachfolger zur Durchsetzung des Schutzes der Menschenwürde und höchstpersönlicher Rechte des verstorbenen Ehepartners fortgeführt oder erhoben werden (1 BvR 1832/2007 4. November 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands verstoßen im Hinblick auf die erhöhten Anforderungen an die Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Durchsuchung der Kanzleiräume eines (nicht beschuldigten) Rechtsanwalts und der Beschlagnahme einer Verfahrenshandakte entsprechende Anordnungen gegen Art. 13 I, II, 14 I GG, wenn lediglich die nicht näher begründete Möglichkeit besteht, dass die Handakte neue verfahrenserhebliche Erkenntnisse enthalten würde, die Vernehmung von Mitarbeitern des Mandanten des Rechtsanwalts als Zeugen sowie die Anfertigung von Kopien der Handakte in Betracht kommen und sich das Gericht nicht mit der Schwere der aufzuklärenden Straftat auseinandersetzt (2 BvR 2016/2006 11. Juli 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands steht dem Insolvenzverwalter der auf eine Anfechtung unentgeltlicher Leistungen gestützte Rückgewährsanspruch auch dann zu, wenn der daneben bestehende Bereicherungsanspruch der Masse nur an der Kenntnis des Schuldners von der Nichtschuld der Leistung scheitert und dem Anfechtungsgegner vorkonkursliche Schadensersatzansprüche gegen den Schuldner zustehen (IX ZR 195/2007 11. Dezember 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands besteht eine vor dem 1. Juli 2006 begründete Zuständigkeit des Patentgerichts für die Entscheidung über den Einspruch auch nach der Aufhebung des § 147 III PatG fort (X ZB 6/2008 9. Dezember 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands braucht der Notar beim Verkauf einer Eigentumswohnung grundsätzlich nicht in die Grundakten Einsicht zu nehmen (III ZR 51/2008 4. Dezember 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Kaiserslautern führt die so genannte Benzinklausel (Allgemeine Vertragsbestimmungen BBR 3.1) nicht zum Haftungsausschluss des Haftpflichtversicherers, wenn der Führer eines Personenkraftwagens zum Verlassen eines Wildgeheges von innen das Außentor öffnet und nach Durchfahren zu schließen vergisst, so dass mehrere Stück Damwild aus dem Gehege entlaufen (1 S 16/2008 14. Oktober 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg im Breisgau kann, wenn das zu einem Drogenmissbrauch des Fahrerlaubnisinhabers führende krisenhafte Geschehen beendet ist, im Einzelfall eine bedingte Fahreignung wiedererlangt sein, wobei eine intensive verkehrspsychologische Aufarbeitung des Persönlichkeitsproblems zur Auflage gemacht werden kann (1 K 1008/2008 19. Juni 2008). |
| † Flume Werner 28. Januar 2009. |
| *Grüneberg, Christian, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 11. A. 2008 |
| *Budewig/Gehrlein/Leipold, Der Unfall im Straßenverkehr, 2008 |
| *Just, Clemens, Die englische Limited in der Praxis, 3. A. 2009 |
| *Fezer, Karl-Heinz, Markenrecht, 4. A. 2009 |
| *Hefermehl, Wolfgang/Köhler, Helmut/Bornkamm, J., Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 27. A. 2009 |
| *Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 2. A. 2009 |
| *Stüer, Bernhard, Handbuch des Bau- und Fachplanungsrechts, 4. A. 2009 |
| *Zimmermann, Walter, Das neue FamFG, 2009 |
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| 2009-01-30 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands hat das Gericht auch in Fällen einer obligatorischen Sicherungseinziehung nach § 74b II StGB (ohne Möglichkeit einer Ermessensausübung) anzuordnen, dass die Einziehung (nur) vorbehalten bleibt, und eine weniger einschneidende Maßnahme zu treffen, wenn durch diese der Sicherungszweck der Einziehung erreicht werden kann (2 StR 501/2008 28. November 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann die Aufrechnung nur mit dem Zeitpunkt zurückwirken, in dem für den Aufrechnenden eine Aufrechungslage entstand, wozu die eigene Forderung aus § 717 II ZPO nicht nur entstanden, sondern (z. B. ab Erlass eines Berufungsurteils) auch durchsetzbar sein muss (IX ZR 139/2007 20. November 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann bei Wirksamkeit einer trotz Abtretungsverbots erfolgten Abtretung nach § 354a S. 1 HGB der Schuldner in Kenntnis der Abtretung mit dem Zedenten keinen Vergleich schließen, nach dem die Forderung ganz oder teilweise nicht mehr geltend gemacht werden kann (VII ZR 188/2007 13. November 2008). |
| Nach Entscheidungen des Bundessozialgerichts Deutschlands ist die leistungsgerechte Vergütung von Pflegeheimen mit Hilfe einer Plausibilitätsprüfung und eines externen Vergleichs (zweistufig) zu ermitteln (3 P 6/2008 29. Januar 2009 u. a.). |
| Nach einer Entscheidung des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern ist der Ausschluss des Abgeordneten Borrmann (NPD) von einer Sitzung des Landtags wegen Unverhältnismäßigkeit verfassungswidrig (5/2008 29. Januar 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg darf Haribo (gegen eine Klage Katjes’) seine Fruchtgummis Yoghurt Gums nennen (3 U 44/2007 29. Januar 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster erfasst die Gleichstellung von Kammerrechtsbeiständen mit Rechtsanwälten nach § 3 I Nr. 5 RDGEG nicht den Fall der notwendigen Vertretung vor dem Oberverwaltungsgericht nach § 67 IV 1 VwGO (20 A 2504/2008 7. November 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch dann zu gewähren sein, wenn eine Telefaxübertragungsstörung nicht im Verantwortungsbereich eines Gerichts liegt, sofern der Prozessbeteiligte die ihm obliegende Sorgfaltspflicht nicht verletzt hat (13 A 3248/2006 19. August 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Sachsen liegt ein Personalabbau gemäß § 4 I TV Soziale Absicherung jedenfalls dann vor, wenn eine Mehrzahl von Arbeitnehmern aus betriebsbedingten Gründen auf Grund von Arbeitgeberkündigungen oder Auflösungsvereinbarungen aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet (6 AZR 738/2007 30. Oktober 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg sind Eckhard Spoerr und Axel Krieger (Freenet) wegen Insiderhandels zu je 300 Tagessätzen Geldstrafe und Gewinnabführung von je rund 700000 Euro verurteilt. |
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| 2009-01-29 |
| Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs darf die Richtlinie zur Anerkennung von Diplomen nicht zur Umgehung von strengeren Zugangsvoraussetzungen zu einem Beruf in einem Mitgliedstaat (z. B. durch Marco Cavallera) führen (C-311/2006 29. Januar 2009). |
| Nach Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands haben Gerichte den drittschützenden Charakter der atomrechtlichen Beförderungsgenehmigungen gemäß § 4 II Nr. 4 und 5 AtG vorschnell verneint (1 BvR 2524/2006 21. Januar 2009 u. s.). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands ist die Regulierung des Marktes für Bitstromzugang durch die Bundesnetzagentur Deutschlands teilweise rechtswidrig, weil sei möglicherweise auch mit die Deutsche Telekom weniger belastenden Maßnahmen hätte erreicht werden können (C. 39/2007 28. Januar 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands sind Reinigungsarbeiten in einem Pflegeheim (z. B. in Frankfurt am Main) nicht in jedem Fall einfachste, mit der niedrigsten Vergütungsgruppe zu entlohnende Arbeiten (4 ABR 92/2007 28. Januar 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ist die Straßenreinigungsgebührensatzung Potsdams nichtig (9 A 1/2007 28. Januar 2009). |