| 2009-10-03 |
| Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts Deutschlands nimmt der Verordnungsgeber bei Vorliegen einer besonderen Infektionsgefahr und Vorliegen der Infektionskrankheit die haftungsbegründende Kausalität grundsätzlich als gegeben an, sofern nicht eine Infektion während oder auf Grund der versicherten Tätigkeit ausgeschlossen ist (2 U 7/2008 R 2. April 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm ergibt sich eine rechtsmissbräuchliche Anspruchsverfolgung nicht allein aus der Vielzahl der Abmahnungen, sondern erst aus einer Reihe von Indizien, die ein Missverhältnis zwischen der Zahl der Abmahnungen und dem Umfang des Geschäftsbetriebs erkennen lassen (4 U 23/2009 19. Mai 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm bleiben bei einem nachvertraglichem Wettbewerbsverbot nach Kündigung eines Franchisevertrags außerhalb des Franchisesystems liegende Tätigkeiten unberührt (4 U 13/2009 28. April 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist ein in der Berufsausbildung befindliches volljähriges Kind zur Inanspruchnahme der Bundesausbildungsförderung und gegebenenfalls zur Beantragung der Abänderung eines zunächst ablehnenden Bescheids verpflichtet (XII ZB 191/2006 22. Juli 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Verfügung im Patenverletzungsverfahren, dass die Beurteilung der Verletzungsfrage im Einzelfall keine Schwierigkeiten macht und dass sich keine durchgreifenden Zweifel an der Schutzfähigkeit des Klageschutzrechts aufdrängen (6 U 61/2009 8. Juli 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe trifft einen sich mit 153-173 km/h einem auf der Überholspur stehen gebliebenen Kraftfahrzeug nähernden Kraftfahrzeugführer im Zweifel ein Mitverschulden am entstandenen Schaden und hat ein zwei Stunden vor seinem Tod erhebliche Schmerzen bei vollem Bewusstsein erleidendes Unfallopfer einen Schmerzensgeldanspruch von 4000 Euro bei Annahme eines Mitverursachungsanteils von 20 Prozent (3 O 172/2008 23. Januar 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Lemgo verletzt die Einholung eines Sachverständigengutachtens bei einem Bagatellschaden (z. B. 1535,41 DM) die Schadensminderungspflicht (17 C 454/1996 2. Juli 2009). |
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| 2009-10-02 |
| Irland stimmt mit einer Mehrheit von zwei Dritteln dem Vertrag von Lissabon zu. |
| Nach einer Entscheidung des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte begründet eine Kenntnis (eines Teiles) der Anklageschrift bei Schöffen keine Befangenheit (26771/2003 12. Juni 2008). |
| Nach einer Entscheidung des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist Art. 6 I EMRK (z. B. durch Russland) verletzt, wenn das Gericht in der Verhandlung nur den Urteilstenor vorliest und das begründete Urteil den Parteien zustellt, während das auf der Geschäftsstelle niedergelegte vollständige Urteil mit Begründung grundsätzlich nur die Beteiligten einsehen können (14810/2002 17. Januar 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist ein den Nutzern nur den Zugang zum Internet verschaffender Access-Provider Vermittler im Sinne des Art. 8 III der Richtlinie 2001/29/EG 19. Februar 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist ein Gesellschafter, der für ein Bankdarlehen eine eigenkapitalersetzende Bürgschaft gestellt hat, verpflichtet, die Gesellschaft von der Rückzahlungsverbindlichkeit bei deren Fälligkeit freizustellen (II ZR 36/2008 20. Juli 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands sind Freisitze im Sinne des § 44 II der II. BerechnungsVO nur die an den vermieteten Wohnraum angrenzenden Freiflächen (VIII ZR 218/2008 8. Juli 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands verliert der Kraftfahrzeugmieter bei Vereinbarung einer Haftungsreduzierung nach Art der Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung den Versicherungsschutz nicht, wenn ein Dritter, dem er das Fahrzeug überlassen hat, dieses schuldhaft beschädigt, wobei entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen als unangemessen unwirksam sind (XII ZR 94/2007 20. Mai 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands begründet ein Hinweis einer berufsrechtlichen Standesvertretung (Landeszahnärztekammer), dass die Annahme und das Behalten von Preisnachlässen, die über einen Barzahlungsrabatt hinaus einem Zahnarzt von Herstellern und Händlern von Implantaten gewährt werden, den Tatbestand des Betrugs zum Nachteil des Privatpatienten bzw. der Erstattungsstellen erfüllen, kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 VwGO (8 C 1/2009 25. März 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands kann der Arbeitnehmer aus einer formellen Unwirksamkeit einer Abmahnung nicht entnehmen, der Arbeitgeber billige das abgemahnte Verhalten (2 AZR 603/2007 19. Februar 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist im Vaterschaftsfeststellungsprozess dem klagenden Kind, das nicht durch das Jugendamt als Beistand vertreten wird (und auch nicht vertreten werden will), im Rahmen der Prozesskostenhilfe auf Antrag grundsätzlich ein Rechtsanwalt beizuordnen (2 WF 205/2008 21. Januar 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg ist eine tarifvertragliche Staffelung der Grundvergütung gemäß § 7 II AGG insoweit unwirksam, als sie nur wegen des Lebensalters eine geringere Vergütung bei vergleichbarer Tätigkeit ausweist als die höchste Lebensaltersstufe (20 Sa 2244/2007 11. September 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hessen ist Folge des Verstoßes gegen das Benachteiligungsgebot wegen Alters, dass die leistungsgewährenden, nicht benachteiligenden Tarifvertragsbestimmungen auf die Personen zu erstrecken sind, die entgegen den Benachteiligungsverboten von den tariflichen Leistungen ausgeschlossen wurden, und kann sich der Arbeitgeber im Hinblick auf den Verstoß gegen das gesetzliche Diskriminierungsverbot nicht auf Vertrauensschutzgesichtspunkte berufen (2 Sa 1689/2008 22. April 2009). |
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| 2009-10-01 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands sind bei Beauftragung eines Rechtsanwalts durch einen Wohnungseigentumsverwalter und zusätzlicher, nicht gebotener Beauftragung anderer Rechtsanwälte durch einzelne Wohnungseigentümer die Kosten des von dem Verwalter beauftragten Rechtsanwalts vorrangig zu erstatten (V ZB 11/2009 16. Juli 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist der Antrag eines Schuldners auf Restschuldbefreiung unzulässig, wenn er innerhalb von drei Jahren nach rechtskräftiger Versagung der Restschuldbefreiung in einem früheren Verfahren wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung seiner Auskunfts- und Mitwirkungspflichten gestellt worden ist (IX ZB 219/2008 16. Juli 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist einem auf Grund einer plötzlich auftretenden, nicht vorhersehbaren Erkrankung an der fristgebundenen Begründung einer Berufung gehinderten Rechtsanwalt Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist zu gewähren (II ZB 1/2009 6. Juli 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist, wenn der Inhaber eines betrieblichen Rentenanrechts durch eine Vorruhestandsregelung aus dem Betrieb ausgeschieden ist, die Zeit zwischen dem Ausscheiden und dem Erreichen der Altersgrenze nicht als gleichgestellte Zeit bei der Ermittlung des Ehezeitanteils des Versorgungsausgleichs zu berücksichtigen (XII ZB 137/2007 24. Juni 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die sofortige, (vom Oberlandesgericht zu behandelnde) Beschwerde nach § 101 VII 3 StPO auch dann statthaft, wenn die mit ihr angegriffene Entscheidung von der nach Anklageerhebung mit der Sache befassten Strafkammer des Landgerichts in deren mit der Revision (zum Bundesgerichtshof) angegriffenen Urteil getroffen wurde (4 StR 188/2009 24. Juni 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands begründet die Einbringung einer Sache dem Wert nach nur die schuldrechtliche Verpflichtung des Gesellschafters, die Sache der Gesellschaft so zur Verfügung zu stellen, als ob sie Gesellschaftsvermögen wäre, und entfaltet keine Rechtswirkungen gegenüber einem Dritten, der nur das Eigentum des Gesellschafters an der Sache erworben hat, ohne zugleich die Gesellschafterstellung zu übernehmen (II ZR 242/2008 15. Juni 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg muss der nach Abschluss eines Maklervertrags eine den Kaufvertrag über das nachgewiesene Objekt abschließende Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründende Kunde die angefallene Provision zahlen (9 U 253/2008 2. Juli 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm muss eine Gemeinde einem mit seinem Enkel in einer Röhrenrutsche rutschenden und sich bei dem Fall aus 60 Zentimetern Höhe am Ende der Rutsche verletzenden Neunundsechzigjährigen Schadensersatz leisten, doch trifft den Verletzten auch ein Mitverschulden (6 U 157/2008 19. März 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart bedarf die Eignung des Schwacke-Mietpreisspiegels als Schätzungsgrundlage nur dann der Klärung, wenn mit bestimmten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der betreffenden Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken (3 U 30/2009 8. Juli 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden ist der Geschädigte eines Verkehrsunfalls zu Nachfragen nach günstigeren Tarifen für ein Ersatzfahrzeug nur verpflichtet, wenn der ihm angebotene Tarif mindestens 50 Prozent über den Mietpreisen der Schwackeliste des betreffenden Jahres liegt (7 U 499/2009 29. Juni 2009). |
| *Grunewald, Barbara, Bürgerliches Recht, 8. A. 2009 |
| *Marcks, Peter, Makler- und Bauträgerverordnung, 8. A. 2009 |
| *Jesch/Schilder/Striegel, Rechtshandbuch Immobilien-Investititonen, 2009 |
| *Bärmann, Johannes/Seuß, H., Praxis des Wohnungseigentums, 5. A. 2009 |
| *Schall, Alexander, Kapitalgesellschaftsrechtlicher Gläubigerschutz, 2009 |
| *Handbuch des Urheberrechts, hg. v. Loewenheim, Ulrich, 2. A. 2009 |
| *Parteiengesetz (PartG) und europäisches Parteienrecht, hg. v. Kersten, Jens/Rixen, Stephan, 2009 |
| *Thurow/Hochstadt/Terfehr, Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen, 2009 |
| *Kopp, Ferdinand/Schenke, Rüdiger, Verwaltungsgerichtsordnung, 16. A. 2009 |
| *Strafgesetzbuch, hg. v. Kindhäuser, Urs u. a., 3. A. 2009*Bartosch, Andreas, EU-Beihilfenrecht, 2009 |
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| 2009-09-30 |
| Nach einer Entscheidung des Gerichts erster Instanz der europäischen Gemeinschaften kann JOOP!-Ausrufezeichen nicht als Marke der Europäischen Union geschützt werden (T-75/2008 30. September 2009 u. a.). |
| Nach einer Entscheidung des Gerichts erster Instanz der europäischen Gemeinschaften ist die Geldbuße der Europäischen Kommission gegen die Hoechst AG wegen der Beteiligung an einem Kartell auf dem Markt für Monochloressigsäure um 10 Prozent auf 66,63 Millionen Euro herabgesetzt, während die Geldbußen gegen andere Beteiligte bestätigt sind (T-161/2005 30. September 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands müssen ehemals jüdische Grundstücke in der Sommerfeld-Siedlung in Kleinmachnow nicht zurückgegeben werden (1 BvR 2275/2007 16. September 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann ein Mieter vom Vermieter über die Quittierung der geleisteten Mitzahlungen hinaus keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung verlangen (VIII ZR 238/2008 30. September 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands darf bei einer Betriebsstilllegung auch während der Elternzeit gekündigt werden (5 C 32/2008 30. September 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands ist eine materielle Privatisierung eines kulturell, sozial und traditionsmäßig bedeutsamen, bisher in alleiniger kommunaler Verantwortung betriebenen Weihnachtsmarkts rechtswidrig, weil sich eine Gemeinde nicht ihrer hierfür bestehenden Verantwortung entziehen kann (8 C 10/2008 27. Mai 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Ausgestaltung des Verfahrens zur Wahrnehmung des Beschwerderechts nach § 13 I 1 AGG, aber kein Mitbestimmungsrecht bei der Frage, wo der Arbeitgeber die Beschwerdestelle errichtet und wie er sie besetzt (1 ABR 42/2008 21. Juli 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands können die Betriebsparteien eine Höchstgrenze für eine Sozialabfindung vorsehen (1 AZR 566/2008 21. Juli 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands ist eine Aufsichtsratstätigkeit für eine Volksbank e. G. nicht als ehrenamtliche Tätigkeit umsatzsteuerfrei (V R 32/2008 20. August 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands geht der Fahrer eines Transportfahrzeugs auch bei einem sehr großen Unternehmensgelände keiner Auswärtstätigkeit nach (VI R 61/2006 18. Juni 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburgs begründet eine vor Rechtskraft der Ehescheidung erfolgte Betreuungsunterhaltszahlungsaufforderung wegen des nachehelichen Unterhalts keinen Verzug, ist grundsätzlich eine Mahnung erforderlich und ist der Aufstockungsunterhalt bei zehnjährigem Zusammenleben und fünfjähriger Ehe bis zum zwölften Geburtstag des jüngsten Kindes zu befristen (10 UF 175/2008 30. Juni 2009). |