| 2009-10-26 |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Uruguays ist der frühere Machthaber Gregorio Alvarez wegen mindestens 37er Morde zu 25 Jahren Haft verurteilt. |
| Nach einer Entscheidung der Prüfungskammer des Sondertribunals der Vereinten Nationen für Sierra Leone sind die langjährigen Haftstrafen gegen drei ehemalige Rebellenführer (Issa Sesay 52 Jahre, Morris Kallon 40 Jahre, Augustine Gbao 25 Jahre) bestätigt. |
| Thomas Cholmondeley wird fünf Monate nach seiner Verurteilung zu acht Monaten Haft wegen Tötung eines farbigen Wilderers in Kenia aus der Haft entlassen. |
| Lil Wayne alias Dwayne Carter stimmt seiner Verurteilung zu einem Jahr Haft wegen versuchten Waffenbesitzes zu. |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Südkoreas ist der Stammzellenforscher Hwang Woo-suk wegen Unterschlagung von Forschungsgeld und rechtswidrigen Erwerbs menschlicher Eizellen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. |
| Das Strafverfahren gegen Ulrich Schumacher (infineon) wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr, versuchten Prozessbetrugs, Untreue und Steuerhinterziehung wird eingestellt. |
| Die Justizminister der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beschließen die Zuverfügungstellung eines Dolmetschers bei allen Strafverfahren im Ausland (z. B. bei Vernehmungen bei der Polizei, bei der Staatsanwaltschaft und bei Gericht sowie bei Gesprächen mit Verteidigern). |
| Der Präsident Tschechiens ist mit der Zubilligung einer Ausnahmeregelung für die Grundrechtecharta der Europäischen Union zwecks Ausschlusses von Entschädigungsforderungen Vertriebener zufrieden. |
| Jean Sarkozy (23, Jurastudent des dritten Semesters) verzichtet nach seiner Wahl in den Verwaltungsrat der Entwicklungsgesellschaft Epad (vorläufig) auf den Vorsitz. |
| Die Polizei Großbritanniens wird in gefährlichen Gebieten Londons erstmals mit Schusswaffen ausgerüstet. |
| König Abdullah von Saudiarabien begnadigt die wegen eines Interviews bzw. wegen Zusammenarbeit mit einem nicht richtig akkreditierten Sender zu 60 Peitschenhieben verurteilte Journalistin Rosanna al Jami. |
| Karmann kann Löhne nur noch bis Ende Oktober zahlen. |
| Eine katholische Diözese der Vereinigten Staaten von Amerika zahlt 1,2 Millionen Dollar Schadensersatz wegen Missbrauchs eines ehemaligen Messdieners. |
| Eon verkauft den Stadtwerkedienstleister Thüga für 2,9 Milliarden Euro an zwei kommunale Versorgerkonsortien. |
| Die Türkei lässt die kurdischen Vornamen Hevi Jiyan in Ankara zu. |
| Die Deutsche Angestelltenkrankenkasse zahlt einem als Frau leben wollenden ehemaligen britischen Soldaten die Kosten einer Brustoperation. |
| Wolfgang Schäuble wird Bundesfinanzminister Deutschlands, Guido Westerweslle Außenminister und Vizekanzler, Karl-Theodor zu Guttenberg Verteidigungsminister, Thomas de Maizière Innenminister. |
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| 2009-10-25 |
| Nach einer Entscheidung des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist das Verlangen, dass sich Journalisten (z. B. der Zeitung Libération in Frankreich) vom Inhalt eines Zitats (z. B. der Witwe eines möglicherweise ermordeten Richters) distanzieren, das Dritte beleidigen könnte, nicht mit der Aufgabe der Presse vereinbar (20893/2003 14. Februar 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist bei der notwendigen Einzelfallbetrachtung die Beiordnung eines Pflichtverteidigers jedenfalls dann geboten, wenn es nach der konkreten Fallgestaltung wegen Besonderheiten und Schwierigkeiten im Diagnosebereich und im Prognosebereich evident erscheint, dass der Untergebrachte sich angesichts seiner Erkrankung nicht selbst verteidigen kann (2 BvR 703/2009 6. Juli 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts Deutschlands ist die Ersatzbeschaffung der Erstausstattung einer Wohnung mit Einrichtungsgegenständen dann gleich zu setzen, wenn vorhandene Ausstattungsgegenstände allein durch einen vom Grundsicherungsträger veranlassten Umzug in eine angemessene Wohnung unbrauchbar geworden sind (4 AS 77/2008 R 1. Juli 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann der Gläubiger aus einem Rückgewährschuldverhältnis nach § 346 I BGB von dem aqls Grundstüclseigentümer eingetragenen Schuldner auch dann Rückauflassung verlangen, wenn unklar ist, ob der Schuldner zu Recht oder zu Unrecht eingetragen ist (V ZR 168/2008 5. Juni 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist ein Rechtsstreit um die Wirksamkeit des Ausschlusses eines Mitglieds aus einer Genossenschaft regelmäßig vermögensrechtlich (II ZB 16/2008 27. April 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands sind Übersetzer keine Schriftsteller und ist eine einzelfallorientierte Zuordnung von Übersetzern wegen der damit verbundenen Schwierigkeiten nicht erforderlich (V R 66/2007 23. Juli 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle kann, wenn in den Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers oder der Werthaltigkeit einer für ein Darlehen bestellten Sicherheit eine wesentliche Verschlechterung eintritt, die Bank auch zu einer Teilkündigung des Darlehens berechtigt sein und für die Ablösung auch des nicht gekündigten Darlehensteils eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen (3 U 37/2009 1. Juli 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle ist ein Beweisverwertungsverbot bei Verletzung des Richtervorbehalts für eine Blutalkoholuntersuchung insbesondere bei willkürlicher Annahme von Gefahr im Verzug oder dem Vorliegen eines besonders schweren Fehlers zu bejahen (32 Ss 94/2009 6. August 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm kann einem Betreuer eines Sozialhilfeempfängers bei (sittenwidriger) Ausschlagung einer werthaltigen Erbschaft die notwendige vormundschaftsgerichtliche Genehmigung nicht erteilt werden (15 Wx 85/2009 16. Juli 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm kann, wenn eine geschiedene Ehefrau zwecks Aufrechterhaltung des aus der Ehe gewohnten Versicherungsschutzes eine private Krankenversicherung abschließen muss, in den dadurch verursachten Mehrkosten ein fortwirkender ehebedingter Nachteil liegen (2 UF 6/2009 18. Juni 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München ist die Neuregelung des Unterhaltsrechts ein Änderungsgrund im Sinne des § 323 I ZPO (4 UF 168/2008 7. Juli 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München ist ein Abwicklungstestamentsvollstrecker nicht befugt, den durch den Tod eines Kommanditisten eingetretenen Gesellschafterwechsels an Stelle des oder der Kommanditisten gewordenen Erben zum Handelsregister anzumelden (31 Wx 115/2008 7. Juli 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen kann die Anordnung der Entfernung eines mit sexuell aufreizenden und grob anstößigen Bildern versehenen Kraftfahrzeugs aus dem öffentlichen Straßenraum rechtmäßig sein (5 B 464/2009 24. Juni 2009). |
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| 2009-10-24 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands verletzt, wenn das Urteil eines Verwaltungsgerichts tragend auf den Rechtssatz gestützt ist, dass ein Verkehrszeichen mit seiner Aufstellung öffentlich bekanntgegeben werde und damit die Widerspruchsfrist von regelmäßig einem Jahr für jeden Verkehrsteilnehmer zu laufen beginnt, die Verneinung der Berufungszulassungsgründe aus § 124 II Nrn. 1, 2, 3 VwGO durch das Berufungsgericht Art. 19 IV GG (1 BvR 814/2009 10. September 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands gilt das Verbot der Aufrechnung gegen eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung auch dann, wenn sich zwei Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung gegenüber stehen, die aus einem einheitlichen Lebensverhältnis rühren (VI ZA 13/2009 15. September 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands sind Leistungsteile innerhalb eines Gewerks grundsätzlich keine in sich abgeschlossene Teile der Leistung, auf welche die Entziehung des Auftrags nach § 8 Nr. 3 I 2 VOB/B beschränkt werden kann (VII ZR 212/2007 20. August 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die Einhaltung der für Ausfuhrlieferungen gemäß § 6 UStG vorgesehenen Nachweispflichten keine materiellrechtliche Voraussetzung der Umsatzsteuerbefreiung (1 StR 206/2009 19. August 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands wird eine unerlaubte Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten nicht dadurch gerechtfertigt, dass sich der Handelende der Hilfe eines Rechtsanwalts bedient (I ZR 166/2006 29. Juli 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist eine durch ernsthafte Verhandlungen des Hauptschuldners mit dem Gläubiger nach § 203 S. 1 BGB bewirkte Hemmung der Verjährung auch gegenüber dem Bürgen wirksam (XI ZR 18/2008 14. Juli 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann der Schuldner gegenüber einem rechtskräftigen Unterlassungstitel mit der Vollstreckungsabwehrklage geltend machen, dass das ihm untersagte Verhalten (z. B. Auch der Mescher wie - Saturn hat den geilsten Preis!) nunmehr auf Grund einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht mehr verboten ist (I ZR 146/2007 2. Juli 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands schließen sich die Zuständigkeit der Stufenvertretungen und der örtlichen Personalräte aus, sofern es um die Beteiligung an derselben Maßnahme geht (6 PB 22/2009 2. September 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands wird eine (erwiesene) Teilorganisation eines verbotenen Gesamtvereins unter den Voraussetzungen des § 3 III VereinsG von dem Verbot des Gesamtvereins erfasst, ohne dass sie selbst einen Verbotsgrund erfüllen muss (6 A 2/2008 5. August 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands ist ein Neuverteilungsanspruch aus § 8 IV 1 TzBfG bis zu den Grenzen des Rechtsmissbrauchs nicht auf das bisher vereinbarte Arbeitszeitverteilungsmodell beschränkt, doch können eine Betriebsvereinbarung oder eine Regelungsabrede entgegenstehen (9 AZR 517/2008 18. August 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saabrücken tritt, wenn die Parteien nur auf eigene Rechtsmittel gegen das Verbundurteil, nicht auch auf Anschlussrechtsmittel gegen mögliche Rechtsmittel der Versorgungsträger verzichtet haben, die Rechtskraft des Scheidungsausspruchs erst mit Ablauf der für die Versorgungsträger geltenden Beschwerdefrist ein, und greift § 204 II BGB nicht ein, wenn das Gericht für den Stillstand des Verfahrens verantwortlich ist (9 UF 115/2007 2. Juli 2009). |
| *Gernhuber, Joachim/Coester-Waltjen, Dagmar, Familienrecht, 6. A. 2009 |
| *Göppinger/Börger, Vereinbarungen anlässlich der Ehescheidung, 9. A. 2009 |
| *Spiegelberger, Sebastian, Vermögensnachfolge, 2. A. 2009 |
| *Hoffmann, Dietrich/Liebs, Rüdiger, Der GmbH-Geschäftsführer, 3. A. 2009 |
| *Beck’sches Prozessformularbuch, 11. A. 2009 |
| *Röttle, Reinhard/Wagner, Alois, Strafvollstreckung, 8. A. 2009 |
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| 2009-10-23 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands muss der Bundestag Deutschlands der Fortführung des KFOR-Einsatzes in Kosovo nicht zustimmen (2 BvE 4/2008 13. Oktober 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands begründet eine Änderung der Rechtsprechung nicht die Rücknahme gerichtlich bestätigter Ausweisungen (1 C 18/2008 22. Oktober 2010 u. a.). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands ist eine widerrufliche Freistellung eines Arbeitnehmers nicht zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs geeignet, wohl aber zur Erfüllung eines Freizeitausgleichsanspruchs (9 AZR 433/2008 19. Mai 2009). |