| 2009-11-10 |
| Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein darf auch nach 40 Jahren Betriebszugehörigkeit noch gekündigt werden `(3 Sa 153/2009). |
| Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen muss ein Unternehmen bei der Umsatzsteuervoranmeldung das elektronische System Elster benutzen. |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Bonn ist das Strafverfahren gegen den Müllunternehmer Hellmut Trienekens gegen Zahlung von 500000 Euro eingestellt. |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe darf ein Steuerberater einem Unternehmen nicht unaufgefordert einen Bilanzverbesserungsvorschlag als e-mail zusenden (StL 2/2009). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg darf ein Schweineschnitzel als Wiener Schnitzel vom Schwein verkauft werden (3 K 3516/2008 2´6. Oktober 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf kann das Führen eines in Deutschland nicht anerkannten Doktorgrads (z. B. der privaten Freien Universität Teufen in Appenzell Außerrhoden) in einem Reisepass oder Personalausweis zur Einziehung dieses Ausweises führen (24 K 3930/2008 6. November 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München hat ein gegen eine Glastüre eines Kaufhauses laufender Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz (172 C 1190/2009). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Würzburg ist eine Haftbeschwerde Helmut Kieners (Hedge-Fond K1) abgelehnt. |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts der Vereinigten Staaten von Amerika darf ein Video über Jennifer Lopez vorläufig nicht von ihrem früheren Ehemann Ojani Noa veröffentlicht werden. |
| Bayern München verlangt für kritische Äußerungen Philipp Lahms 25000 Euro. |
| Eon verkauft sein Höchstspannungsnetz für 1,1 Milliarden Euro an Tennet. |
| Google kauft Admob für 750 Millionen Dollar. |
| Opel zahlt 200 Millionen von 800 Millionen Kredit zurück. |
| Peter Müller ist als Ministerpräsident des Saarlands wiedergewählt. |
| August Hanning ist zum 10. 11. 2009 in den einstweiligen Ruhestand versetzt. |
| Die Forderungen der Gläubiger gegen Arcandor belaufen sich auf 19 Milliarden Euro. |
| In China werden neun Uiguren hingerichtet. |
| Mandarin (845 Millionen) hat einen Anteil von 22,8 Prozent an der Weltwirtschaftsleistung, Spanisch (329 Millionen) 5,2, Englisch (328 Millionen) 28,2, Hindi (243 Millionen) (weniger als 2 Prozent), Arabisch (221 Millionen) 2, Bengali (181) (weniger als 2), Portugiesisch (178 Millionen) 3,4, Russisch (144 Millionen) 2,1, Japanisch (122 Millionen) 5,6 und Deutsch 90 Millionen) 4,9 Prozent (Französisch 4,2 Prozent, Italienisch 2,9 Prozent). |
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| 2009-11-09 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die Beschwerde der Hamburger Universum Box-Promotion gegen die Ablehnung eines Revisisonsverfahrens im Rechtsstreit mit Wladimir Klitschko und Vitali Klitschko zurückgewiesen. |
| Nach einer Entscheidung des Landesverfassungsgerichts Schleswig-Holstein ist eine Verfassungsbeschwerde Privater zum Landesverfassungsgericht unzulässig (2/2009 6. November 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt begründen schwere Dienstvergehen (z. B. Besitz und Weitergabe kinderpornographischer Schriften bei einem Polizeibeamten) bei einem bereits im Ruhestand befindlichen Beamten die Aberkennung des Ruhegehalts (10 L 3/2009 5. November 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Bayern ist bei Versagung von Prozesskostenhilfe in einem sozialgerichtlichen Verfahren mangels Erfolgsaussicht bei einem unter 750 Euro liegenden Streitwert des Ausgangsverfahrens eine Beschwerde gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe ausgeschlossen (7 AS 525/2009 B PKH 22. Oktober 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf sind vom Arbeitgeber leitenden Mitarbeitern angebotene freiwillige unentgeltliche Vorsorgeuntersuchungen kein Arbeitslohn (15 K 2727/2008 30. September 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin ist Denkmalschutz nicht deswegen ausgeschlossen, weil ein Gebäude (z. B. Wohnsiedlung Roter Adler) zwischen 1933 und 19454 errichtet wurde (16 A 166/2008 16. Oktober 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf hat ein schwerbehinderter, nach einem Hirninfarkt 18 Monate kranker, anschließend mit einer Wiedereingliederungsmaßnahme ins Erwerbsleben zurückkehrender Mann einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente auch dann, wenn er bis zum Eintritt der auf anderen medizinischen Gründen beruhenden Erwerbsunfähigkeit nach der Wiedereingliederung nur sieben Wochen gearbeitet hat (52 [10] R 191/2007 7. September 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Neumarkt in der Oberpfalz ist ein 1988 nach Deutschland gekommener, 1999 zur Ausreise aufgeforderter, 2004 zur Abschiebung bestimmter, untergetauchter, als Koch arbeitender, nach Auffindung von China zurückgewiesener Chinese wegen unerlaubten Aufenthalts zu fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt und darf vorerst bleiben. |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Frankreichs ist ein 40 Jahre ohne Führerschein fahrender und deswegen vielfach vorbestrafter Vierundsechzigjähriger zu einem Jahr Haft verurteilt. |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts der Vereinigten Staaten (Texas) ist Mormonensektenführer Raymond Jessop des sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen schuldig. |
| In Somalia wird ein Ehebrecher durch Steinigung hingerichtet, während die Steinigung der Frau bis zur Geburt ihres Kindes aufgeschoben werden soll. |
| Ebay legt eine Klage gegen den Verkauf von Skype durch Vergleich bei. |
| Pelikan übernimmt Herlitz. |
| Deutschland und Luxemburg vereinbaren einen Informationsaustausch in Steuersachen. |
| Die Slowakei und Liechtenstein nehmen (nach dem Verzicht Liechtensteins auf die Rückforderung in der Tschechoslowakei 1945 verstaatlichten Vermögens Liechtensteins) diplomatische Beziehungen zu einander auf. |
| Freddie Mac verliert im abgelaufenen Quartal 5 Milliarden Dollar. |
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| 2009-11-08 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist eine Honorarvereinbarung nicht deswegen unwirksam, weil der Mandant darin bestätigt, eine Abschrift der Vereinbarung erhalten zu haben (IX ZR 174/2006 19. Mai 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands endet die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer, wenn eine Geldstrafe, die im Wege der Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt wird, vom erkennenden Gericht in eine zur Bewährung ausgesetzte Gesamtfreiheitsstrafe einbezogen und der Verurteilte mit Urteilsverkündung aus der Strafhaft entlassen wird, weshalb für die weiteren Entscheidungen das Gericht des ersten Rechtszugs zuständig ist (2 ARs 98/2009 6. Mai 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands trägt der Geschädigte die Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen, aus denen nach den Grundsätzen für die Verkehrssicherungspflicht eine Streupflicht erwächst, doch kann eine Beweiserleichterung zu Gunsten des Geschädigten eingreifen, sobald er nachweist, dass der Unfall in einem Zeitraum geschehen ist, in dem gestreut hätte werden müssen (III ZR 225/2008 26. Februar 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands hindert die Entlassungssperre nach § 18 I KSchG weder den Ausspruch einer Kündigung nach Anzeige der Massenentlassung bei der Agentur für Arbeit während des Laufs der Sperrfrist nach § 18 I oder II KSchG noch verlängert die Sperrfrist die gesetzlichen Kündigungsfristen (2 AZR 935/2007 6. November 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen ist, wenn der im europäischen Ausland lebende, als Vater in Betracht kommende Mann sich weigert, bei einem Abstammungsgutachten mitzuwirken, für die Frage der Pflicht zur Duldung der dafür notwendigen Untersuchung deutsches Prozessrecht (§ 372a I ZPO) maßgeblich, für die Frage der Durchsetzung im Wege der Rechtshilfe das Recht des ersuchten Staates (4 UF 99/2008 20. Januar 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist, wenn ein elfjähriges Kind einen gerichtlich festgelegten Umgang mit dem Vater nachhaltig ablehnt und nicht absehbar ist, dass die Weigerung durch erzieherische Maßnahmen abgebaut werden kann, dem Antrag auf Androhung von Zwangsmitteln gegen die Mutter nicht zu entsprechen (6 UF 191/2008 27. März 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München können mehrere Nießbraucher nicht als „Mitberechtigte gem. § 432 BGB“ in das Grundbuch eingetragen werden (34 Wx 40/2009 25. Juni 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock reicht es in FGG-Verfahren für die Begründung der Zuständigkeit des Gerichts nach § 621 II ZPO aus, dass die neue Familiensache vor Rechtskraft der Ehesache anhängig gemacht worden ist (10 UF 85/2009 12. August 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen ist eine optisch-elektronische Überwachung nach § 29b I 1 NWDSG (z. B. in einer Universitätsbibliothek) nicht erst dann unzulässig, wenn feststeht, dass die schutzwürdigen Belange der Betroffenen überwiegen (16 A 3375/2007 8. Mai 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin ist eine Demonstration vor einem Geschäftslokal (Pelzgeschäft) nicht rechtswidrig, wenn die Demonstranten nur Informationsangebote über die Art des betreffenden Geschäfts (z. B. Pelzhandel) an die Passanten richten (3 O 221/2009 3. Juli 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken ist eine Vollstreckungsgebühr erstattungsfähig, wenn der Gläubiger im Besitz einer vollstreckbaren Ausfertigung des Vollstreckungstitels ist, die Fälligkeit der titulierten Forderung eingetreten ist und dem Schuldner eine angemessene Frist zur freiwilligen Erfüllung der Forderung belassen war (5 T 395/2009 28. Juli 2009). |
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| 2009-11-07 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands kommt es für ein Versammlungsverbot (z. B. gegen Autonome Nationalisten) auf die Einzelumstände an, die Gewaltanwendung befürchten lassen könnten (1 BvR 2147/2009 4. September 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands scheidet eine analoge Anwendung von § 147 ZVG zur Durchsetzung von nicht im Grundbuch eingetragenen Rechten aus (V ZB 19/2009 23. September 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands setzt der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch nach § 906 II 2 BGB analog voraus, dass die beeinträchtigende Einwirkung (z. B. durch Silvesterraketen) von einer konkreten Nutzung des Nachbargrundstücks ausgeht und zu diesem einen sachlichen Bezug hat (V ZR 75/2008 18. September 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kommt die Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr nicht in Betracht, wenn keine Geschäftsgebühr entstanden ist, sondern die Partei ihrem Prozessbevollmächtigten für dessen vorprozessuales Tätigwerden ein von einzelnen Aufträgen unabhängiges Pauschalhonorar schuldet (VIII ZB 17/2009 18. August 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann der Schuldner mit der Erinnerung nach § 766 ZPO nur Verstöße gegen das Vollstreckungsrecht geltend machen, durch die er selbst beschwert ist, nicht auch Beeinträchtigungen aus der Verletzung eines Rechtes eines Dritten (z. B. Vermieterpfandrecht, I ZB 91/2008 13. August 2009). |