| 2010-09-27 |
| Die Europäische Zentralbank kauft (vor allem griechische und irische) Anleihen für 134 Millionen Euro. |
| Wal-Mart übernimmt für 4,25 Milliarden Dollar Südafrikas Einzelhandelskette Massmart. |
| Endesa verkauft für 800 Millionen Euro 80 Prozent seines Gasnetzes an zwei Infrastrukturfonds von Goldman Sachs. |
| Imperial Tobacco zahlt der Europäischen Union 300 Millionen Dollar zwecks Bekämpfung von Zigarettenschmuggel. |
| Bei einer Volksabstimmung in Nidwalden lehnen 64 Prozent der Abstimmenden einen schrittweisen Verzicht auf Kernkraft ab. |
| Im Jahre 2009 wurden in Deutschland neun Wohnungen abgehört. |
| |
| 2010-09-26 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist, wenn der zur Auskunftserteilung verurteilte Beklagte noch vor Abschluss der Tatsacheninstanzen zur Abwendung der Zwangsvollstreckung Auskunft gibt, sein diesbezüglicher Aufwand bei der Berechnung des Wertes der mit seiner Revision geltend zu machenden Beschwer zu berücksichtigen und ist die Revision zur Fortbildung des Rechtes auch dann zuzulassen, wenn dieser Zulassungsgrund bei Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde vorlag und danach in anderer Sache eine entsprechende Leitentscheidung des Bundesgerichtshofs ergangen ist (X ZR 51/2009 29. Juni 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann ein von einer Verlegung von Elektrizitätsleitungen betroffener Grundstückseigentümer und Anschlussnehmer das Elektrizitätsversorgungsunternehmen nicht auf die Inanspruchnahme eines anderen Duldungspflichtigen oder öffentlichen Grundeigentums verweisen (VIII ZR 223/2009 28. April 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist bei gemeinsamer elterlicher Sorge und Auswanderung des tatsächlich betreuenden Elters in ein entferntes Land (z. B. Mexiko) für das Aufenthaltsbestimmungsrecht das Kindeswohl wesentlich und ist eine dazu erforderliche Anhörung in der Beschwerdeinstanz vom gesamten Senat durchzuführen (XII ZB 81/2009 28. April 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands ist die Darlegung der Umstände, aus denen sich eine entscheidungserhebliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ergeben soll, innerhalb der Zweiwochenfrist zur Erhebung der Anhörungsrüge vorzunehmen (5 AZB 336/2010 27. April 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln fährt ohne Fahrerlaubnis auch, wer sich während des Laufes einer isolierten Sperre einer zuvor erworbenen Fahrerlaubnis eines anderen Mitgliedstaats der europäischen Union (z. B. Bulgariens) bedient, und steht bei einem Rechtsmittel gegen eine isolierte Sperre einer Entziehung der Fahrerlaubnis in der Berufungsinstanz das Verschlechterungsverbot des § 331 I StPO entgegen (2 Ws 361/2010 9. Juni 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg ist statthaftes Rechtsmittel gegen eine isolierte Kostenentscheidung in einer sonstigen Familiensache die sofortige Beschwerde gemäß den §§ 567ff. ZPO (11 WF 172/2010 9. Juni 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg sind isolierte Kostenentscheidungen in Ehesachen und Familiensachen Endentscheidungen im Sinne der §§ 38 I, 58 I FamFG, wobei statthaftes Rechtsmittel gegen alle Endentscheidungen die Beschwerde nach § 58 FamFG ist und auch bei der Anfechtung von Kostenentscheidungen der Wert des Beschwerdegegenstands 600 Euro übersteigen muss (14 UF 45/2010 1. Juni 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart ist § 28 IV 1 Nr. 3 FeV mit dem gemeinschaftsrechtlichen Anerkennungsgrundsatz vereinbar und gebietet die jetzt maßgebliche dritte Führerscheinrichtlinie keine einschränkende Auslegung im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur zweiten Führerscheinrichtlinie (2 Ss 269/2010 26. Mai 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ist § 28 IV 1 Nr. 3 FeV mit den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben des Art. 11 IV Unterabs. 2 der Richtlinie 2006/126/EG auch insoweit vereinbar, als die bestandskräftige Versagung der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis gleichgestellt ist (10 S 2391/2009 21. Januar 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt ist Erlassbehörde im Sinne des § 78 I Nrn. 1 und 2 VwGO grundsätzlich die den Verwaltungsakt tatsächlich erlassende Behörde (nicht die an sich zuständige Behörde) und ist eine nach Entscheidung über ein Prozesskostenhilfegesuch geänderte Klage grundsätzlich nicht von dem bereits gestellten Prozesskostenhilfeantrag erfasst (2 O 222/2009 7. Januar 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts ist für einen siebenköpfigen Betriebsrat einer bundesweit tätigen Drogeriemarktkette ein Personal Computer erforderlich, bei Vorliegen besonderer Umstände neben einem Festnetzanschluss auch ein Mobiltelefon (10 TaBV 97/2009 14. Mai 2010). |
| |
| 2010-09-25 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands sind bei einer erläuterungsbedürftigen Betriebskostenabrechnung auch Erläuterungen außerhalb der Abrechnung zu berücksichtigen und kann bei gemischt genutzten Grundstücken auch eine besondere Berücksichtigung der durch die gewerbliche Benutzung verursachten besonderen Kosten erforderlich sein (VIII ZR 45/2010 11. August 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist bei besonders günstigen Einkommensverhältnissen, bei denen die Vermutung nahe liegt, dass nicht sämtliche Einnahmen für den Lebensunterhalt verbraucht werden, sondern ein Teil auch der Vermögensbildung zufließt, ein höherer Bedarf konkret zu begründen, wobei eine längere Ehedauer mit wirtschaftlicher Verflechtung durch Aufgabe einer eigenen Erwerbstätigkeit besonderes Gewicht haben kann (XII ZR 102/2009 11. August 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands bestimmt sich das Honorar für die Leistungsphasen 5 bis 7 des § 15 II HOAI nach den durch den Kostenvoranschlag nachgewiesenen anrechenbaren Kosten, wobei nach der Vergabe entstehende Nachträge in die Berechnung der anrechenbaren Kosten für diese Leistungsphasen nicht einbezogen werden dürfen (VII ZR 14/2009 5. August 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist eine nach § 454b II StPO unterbrochene, nicht gemäß § 35 BtMG zurückstellungsfähige Strafe eine im Sinne des § 35 VI Nr. 2 BtMG zu vollstreckende Strafe, welche die Zurückstellung einer weiteren Strafe nach § 35 BtMG hindert (5 AR [VS] 22/2010 4. August 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist eine Direkthaftung nach § 3 Nr. 1 PflVG (a. F.) für Regressansprüche selbst haftpflichtiger Schädiger gegen ihnen ausgleichspflichtigen Mitschädiger nicht gegeben, so dass die allgemeinen Ausgleichsregeln anzuwenden sind (VI ZB 49/2008 27. Juli 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands erfolgt ein Zuschlag in einem durch ein Nachprüfungsverfahren verzögerten öffentlichen Vergabeverfahren über Bauleistungen im Zweifel auch dann zu den ausgeschriebenen Fristen und Terminen, wenn diese nicht mehr eingehalten werden können und der Auftraggeber daher im Zuschlagsschreiben eine neue Bauzeit erwähnt (VII ZR 129/2009 22. Juli 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands bestimmt sich das für die Rangklasse 2 des § 10 I ZVG maßgebliche Jahr der Beschlagnahme nach § 22 I ZVG, wobei § 167 ZPO nicht entsprechend anwendbar ist (V ZB 178/2009 22. Juli 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist ein Bauvertrag gemäß § 311b I 1 BGB beurkundungsbedürftig, wenn er nach dem Willen der Parteien mit einem Vertrag über den Erwerb eines Grundstücks eine rechtliche Einheit bildet (VII ZR 246/2008 22. Juli 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main muss für das Tatbestandsmerkmal Erschleichen einer Beförderungsleistung für einen objektiven Beobachter der Anschein einer ordnungsgemäßen Erfüllung der Geschäftsbedingungen des Beförderungsunternehmens erregt werden (1 SS 336/2008 20. Juli 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm liegt bei Überlassung von Wohnraum ohne eine Versorgungsgarantie keine Unterbringung des Betreuten in einem Heim vor (15 Wx 89/2010 8. Juni 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist für das Umgangsvermittlungsverfahren nach § 165 FamFG grundsätzlich die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe nach § 78 II FamFG nicht erforderlich (2 WF 77/2010 8. Juli 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken hat ein Fußballspieler eines Altherrenfreundschaftsspiels keinen Anspruch auf (9000 Euro)Schadensersatz (wegen Brustkorbprellung und Schienbeinprellung), wenn der gravierende Regelverstoß des Gegenspielers noch im Grenzbereich zwischen kampfbetonter Härte und unzulässigem Foulspiel liegt, so dass ein schuldhaftes Verhalten fehlt (5 U 492/2009-110 2. August 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg genügt eine inhaltlich fast ausschließlich vom Mandanten verfasste, vom Rechtsanwalt nur unterschriebene Begründung eines Antrags auf Zulassung einer Berufung nicht den Anforderungen des § 124a IV 4 VwGO (12 S 1184/2010 30. Juni 2010). |
| *Bürgerliches Gesetzbuch, hg. v. Palandt, Otto u. a., 70. A. 2011 |
| *Wegmann, Bernd, Ehegattentestament und Erbvertrag, 4. A. 2010 |
| *Handelsgesetzbuch, hg. v. Schmidt, Karsten, 3. A. Bd. 1ff. 2010 |
| *Binz/Sorg, Die GmbH & Co. KG, 11. A. 2010 |
| *Däubler/Bonin/Deinert, AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht, 3. A. 2010 |
| *Hamacher, A.nno, Antragslexikon Arbeitsrecht, 2010 |
| *Dauer, Peter, Fahrlehrerrecht, 2010 |
| *Internationales Privat- und Verfahrensrecht, hg. v. Jayme, E./Hausmann, R., 15. A. 2010 |
| |
| 2010-09-24 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands gehört, wenn der Rechtsmittelgegner bereits vor Zustellung der Rechtsmittelbegründung die Zurückweisung des Rechtsmittels beantragt hat, die 1,6-Verfahrensgebühr nach § 3200 VV-RVG regelmäßig zu den zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Kosten i. S. v. § 91 I 1 HS. 2 ZPO, wenn nach dem verfrühten Zurückweisungsantrag das Rechtsmittel noch begründet wird und das Rechtsmittelgericht in der Sache entscheidet ((VI ZB 61/2009 13. Juli 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann ein Schädiger von einem Geschädigten die Benutzung einer gleichwertigen günstigeren und zumutbaren Reparaturmöglichkeit in einer freien Fachwerkstatt verlangen (VI ZR 259/2009 13. Juli 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands soll der Gerichtshof den Begriff der gesundheitsbezogenen Angabe bei Lebensmittel klären (3 C 36/2009 23. September 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands ist der Großteil der von einem Kläger angegriffenen Überholverbote für Lastkraftwagen auf den Autobahnen A 7, A 45 und A 8 (Ost) wegen besonderer Gefahrenlagen rechtmäßig (3 C 32/2009 23. September 2010 u. a.). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands kann eine Benachteiligung im Sinne des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes auch Folge von Maßnahmen des Staatssicherheitsdiensts der Deutschen Demokratischen Republik gegen Dritte sein, wenn dadurch für jemanden (z. B. eine Psychologin) objektiv eine Zwangslage bestand, in der er annehmen durfte, einer drohenden eigenen Verfolgung durch Aufgabe seines Berufs zuvorkommen zu können(3 C 40/2009 23. September 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands ist, wenn erst eine in den textlichen Festsetzungen eines Bebauungsplans in Bezug genommene DIN-Vorschrift bestimmt, unter welchen Voraussetzungen bauliche Anlagen im Plangebiet zulässig sind, den rechtsstaatlichen Anforderungen an die Verkündung von Rechtsnormen genügt, wenn die Gemeinde sicherstellt, dass die Betroffenen von der DIN-Vorschrift verlässlich und in zumutbarer Weise Kenntnis erlangen können (4 BN 21/1010 29. Juli 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands tritt die in § 35 III 3 BauGB vorgesehene Rechtsfolge (Entgegenstehen öffentlicher Belange im Regelfall) ein, wenn die betreffende Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist und mit der Ausschlusswirkung verbunden werden soll (4 C 6/2009 1. Juli 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands verletzt eine unterschiedliche Berücksichtigung von Zeiten der Berufserfahrung bei demselben Arbeitgeber und bei anderen Arbeitgebern bei der Stufenzuordnung gemäß § 16 II 2 TV-L nicht den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 I GG (6 AZR 180/2009 23. September 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands ist das undifferenzierte Leistungsentgelt nach § 18 TVöD auch ohne Entgeltanspruch für September (z. B. einem damals arbeitsunfähig erkrankten Müllwerker) zu zahlen (6 AZR 338/2009 23. September 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands muss der Arbeitgeber eine leidensgerechte Arbeit in Neuausübung seines Direktionsrechts als nach § 294 BGB zu bewirkende Arbeitsleistung besonders bestimmen (5 AZR 162/2009 19. Mai 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts Deutschlands ist das bei Aufnahme einer selbständigen Beschäftigung von der Bundesagentur für Arbeit gewährte Überbrückungsgeld als Einkommen bei der Berechnung des Arbeitslosengelds II zu berücksichtigen (4 AS 67/2009 R 1. Juni 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts Deutschlands kann bei Vorliegen besonderer Umstände die Benennung eines in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union tätigen Arztes als Sachverständigen zulässig sein (1/2 KR 22/2008 R 20. April 2010). |