| 2011-11-01 |
| Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts Deutschlands steht die Unkündbarkeit eines Beamten bei Vorliegen besonderer Umstände einer Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten nicht entgegen (7 AL 6/2010 R 1. März 2011). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands liegt, wenn pfändbarer Arbeitslohn des Insolvenzschuldners als Neuerwerb zur Insolvenzmasse gelangt, allein darin keine Verwaltung der Insolvenzmasse in anderer Weise im Sinne des § 55 I Nr. 1 InsO, so dass die auf die Lohneinkünfte zu zahlende Einkommensteuer keine vorrangig zu befriedigende Masseverbindlichkeit ist (VI R 21/2010 24. Februar 2011). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands hat ein zivilrechtlicher Durchgangserwerb (in Gestalt einer logischen Sekunde) nicht zwangsläufig auch einen steuerrechtlichen Durchgangserwerb im Sinne des Innehabens wirtschaftlichen Eigentums in der Person des zivilrechtlichen Durchgangserwerbers zur Folge, weil die steuerrechtliche Zuordnung nach § 39 II Nr. 1 AO zu beurteilen ist (IX R 7/2009 26. Januar 2011). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg sind Äußerungen Peter Danckerts und des Saarländischen Rundfunks über das Verhalten des Radsportfunktionärs Burckhard Bremer zu den Blutwerten Patrik Sinkewitzs durch die Meinungsfreiheit gerechtfertigt. |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main verletzt Perlentaucher das Urheberrecht durch unfreie Bearbeitung, wenn es im Einzelfall Rezensionen aus anderen Zeitschriften (z. B. Frankfurter Allgemeine Zeitung, Süddeutsche Zeitung) unter bloßer Auslassung einiger Sätze veröffentlicht (11 U 75/2006 u. a.). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bautzen sind die Umbenennung der Professur für historische Sprachforschung und Onomastik (Udolphs) in historische Sprachforschung mit Berücksichtigung der Onomastik durch das Rektorat und die anschließende Besetzung der Professur rechtswidrig, weil die Umbenennung ohne das notwendige Benehmen mit der zuständigen Fakultät erfolgte. |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen bedarf die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft nach den §§ 1697, 1909 BGB gemäß § 40 I FamFG der Bekanntgabe an die Eltern bzw. den sorgeberechtigten Elter und zwar gegebenenfalls durch Zustellung (4 OB 117/2011 5. Mai 2011). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen genügt es für das Entstehen einer Einigungsgebühr, dass der Prozessbevollmächtigte den Einigungs- oder Vergleichsvorschlag prüft, dem von ihm vertretenen Beteiligten berät und (auch) auf Grund seiner Bemühungen die Einigung zu Stande kommt (6 E 584/2011 25. Juli 2011). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Dresden kann ein Mieter von einem Vermieter Schadensersatz wegen Gesundheitsgefährdung durch Verwendung von Asbesterzeugnissen in einer (z. B. von 1990 bis 2005 gemieteten) Mietwohnung (z. B. in Höhe von 20000 Euro wegen Siechtumsangst) verlangen (4 S 73/2010 25. Februar 2011). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Jena ist ein im einstweiligen Anordnungsverfahren abgeschlossener Vergleich nur dann ein Titel gemäß § 239 FamFG, wenn die Beteiligten dem Vergleich eine weitergehende Wirkung beigemessen haben ( (1 WF 157/2011 29. Juli 2011). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg kommt eine Verlängerung des Unterhaltsanspruchs nach § 1615 I BGB aus Billigkeitsgründen nicht bereits deshalb in Betracht, weil am Wohnort der Mutter keine Ganztagsbetreuungsmöglichkeit verfügbar ist (14 UF 49/2011 14. Juli 2011). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart erfordert ein auf § 13 II FamFG gestützter Antrag auf Akteneinsicht in einer Nachlasssache die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses (z. B. der Kinder des nichtehelichen Sohnes des Erblassers) (8 W 212/2011 27. Juni 2011). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Dachau muss ein Linienbusfahrer nicht die von einem Mobilfunkunternehmer verlangten Entgelte zahlen, wenn Zeugen angeben, sie hätten ihn während der Arbeitszeit nie mit dem Handy telefonieren sehen (2 C 1423/2010 16. August 2011). |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Ägyptens sind 73 Angeklagte wegen Beteiligung an einem Angriff auf die Botschaft Israels im September zu sechs Monaten Haft mit Bewährung verurteilt. |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Neuseelands hat die katholische Kirche keinen Unterlassungsanspruch gegen den Sender Canwest wegen der Ausstrahlung von South Park und muss 4500 Euro Prozesskosten ersetzen. |
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| 2011-10-31 |
| Nach einer Entscheidung des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern wird die Nationaldemokratische Fraktion des Landtags durch die Zuweisung von Räumen im Dachgeschoss des Landtags nicht in Rechten verletzt, weil kein Anspruch auf Zuteilung bestimmter Räume besteht. |
| Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg kann Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhaltenden Asylbewerbern auch bei Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der den Leistungen zugrundeliegenden Bestimmungen im Eilverfahren keine höher Leistung zugesprochen werden (7 AY 3998/2011 ER-B 27. Oktober 2011). |
| Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg begründet eine polemische Äußerung über den Papst durch einen Krankenpfleger eines Krankenhauses der Caritas eine fristlose Kündigung und eine Sperrzeit des Arbeitslosengelds für 12 Wochen wegen Arbeitsaufgabe (12 AL 2879/2009 21. Oktober 2011). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln darf einem wegen Bestechung zu einer Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe verurteiltem Geschäftsführer eines Promotionsvermittlungsinstituts der Doktorgrad entzogen werden (6 K 3445/2010 27. Oktober 2011). |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Frankreichs muss eine Diözese den Namen eines Klägers im Taufregister unkenntlich machen, weil die Taufe ein privates Ereignis ist, das nicht öffentlich einsehbar sein darf. |
| Zum 1. November 2011 treten Erhöhungen des Mindestlohns in der Bergbauspezialarbeitswirtschaft und der Abfallwirtschaft in Kraft. |
| In Deutschland ist keine weitere Konzentration der Insolvenzgerichte vorgegeben, sondern den Ländern überlassen. |
| Der Anteil des Bundes in Deutschland an den kommunalen Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung steigt im Jahr 2012 von 15 auf 45 Prozent. |
| Die Repräsentanten der 16 Königreiche des britischen Commonwealth beschließen die Gleichstellung weiblicher Abkömmlinge des Monarchen mit männlichen. |
| Der größte Rentenfonds Griechenlands soll in den letzten zehn Jahren 8 Milliarden Euro Rente an Verstorbene geleistet haben. |
| Mir großer Mehrheit wird Palästina gegen den Widerstand der Vereinigten Staaten von Amerika, Israels und Deutschlands als Vollmitglied in die UNESCO aufgenommen. |
| Bei der Abwicklungsbank FSM (Hypo Real Estate) sollen von den Wirtschaftsprüfungsgesellschaften KPMG und PWC unerkannt (55,5) Milliarden Euro falsch verbucht worden sein. |
| MF Global stellt in New York Antrag auf Gläubigerschutz. |
| Jens Beutel (SPD) tritt als Oberbürgermeister Mainzs wegen dreier in einer Hotelbar in Ruanda nicht bezahlter Gläser Rotwein (zum 31. Dezember 2011) zurück. |
| Der siebenmilliardste Mensch soll (vielleicht auf den Philippinen oder anderswo) geboren worden sein. |
| † Deringer, Arved 4. Juni 1913-25. Oktober 2011 (Freshfields Bruckhaus Deringer) |
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| 2011-10-30 |
| Nach einer Entscheidung des Gerichtshofs (der Europäischen Union) ist zwar Schuldner eines Vervielfältigungsentgelts eines geschützten Werkes grundsätzlich der Endnutzer, doch steht es Mitgliedstaaten frei, eine Vergütung von Privatkopien zu Lasten der Personen einzuführen, die dem Endnutzer Anlagen, Geräte und Medien zur Vervielfältigung zur Verfügung stellen, da diese Personen die Möglichkeit haben, den Betrag der Vergütung in den vom Endnutzer entrichteten Preis für dies Zurverfügungstellung einfließen zu lassen, wobei der Mitgliedstaat aber sicherstellen muss, dass den Urhebern kein Schaden entsteht (C-462/2009 16. Juni 2011). |
| Nach einer Entscheidung des Gerichtshofs (der Europäischen Union) kann nach mitgliedstaatlichem Recht vereinbart werden, dass der Rechtsschutzversicherte aus Kostengründen zu seiner Vertretung in einem Gerichtsverfahren oder Verwaltungsverfahren nur solche zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Personen wählen darf, die ihren Kanzleisitz am Ort des Sitzes der in erster Instanz zuständigen Gerichtsbehörde oder Verwaltungsbehörde haben (C-293/2010 26. Mai 2011). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands muss der Staat durch Zahlung eines Vorschusses auf die Pauschvergütung eines Pflichtverteidigers eine drohende Existenzgefährdung des Pflichtverteidigers abwenden, wenn die Existenzgefährdung allein durch eine hohe Arbeitsbelastung als Pflichtverteidiger verursacht worden ist (1 BvR 3171/2010 1. Juni 2011). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands kommt eine Auslagenerstattung nach Billigkeitsgesichtspunkten bei einer in der Hauptsache erledigten Verfassungsbeschwerde in Betracht, wenn die Erfolgsaussicht offensichtlich war, während sie ausscheidet, wenn die Verfassungsbeschwerde wegen Nichterschöpfung des Rechtswegs und Nichtvorliegen von Ausnahmegründen bis zum Wegfall der Beschwer unzulässig war (1 BvR 689/2011 12. April 2011). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist grundsätzlich die Rüge eines Verstoßes gegen den verfahrensrechtlichen ordre public ausgeschlossen, wenn der Antragsgegner des Vollstreckbarkeitsverfahrens im Erkenntnisverfahren nicht alle nach dem Recht des Ursprungsstaats (z. B. Polen) statthaften, zulässigen und zumutbaren Rechtsmittel ausgeschöpft hat, sofern der Beklagte nicht nur von der Existenz eines Urteils, sondern auch von dessen genauem Inhalt Kenntnis erlangt hat (XII ZB 187/2010 3. August 2011). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist in der Insolvenz eines Wohnungseigentümers die Wohnungseigentümergemeinschaft wegen der nach § 10 I Nr. 2 ZVG bevorrechtigten, vor der Insolvenzeröffnung fällig gewordenen Hausgeldansprüche ohne die Notwendigkeit einer vorherigen Beschlagnahme des Wohnungseigentums absonderungsberechtigt (IX ZR 120/2010 21. Juli 2011). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist der vom Besteller nach Rücktritt von einem Bauvertrag geschuldete Wertersatz für die bei ihm verbleibende Bauleistung auf der Grundlage des Werklohns zu ermitteln, wobei ein Mangel des Werkes durch eine analoge Anwendung des § 638 III BGB zu berücksichtigen ist (VII ZR 113/2010 14. Juli 2011). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands lebt nach Beendigung einer verfestigten Lebensgemeinschaft ein versagter Unterhaltsanspruch eines geschiedenen(, wegen dieser Lebensgemeinschaft nicht unterhaltsberechtigten) Ehegatten regelmäßig im Interesse gemeinsamer Kinder als Betreuungsunterhalt wieder auf (XII ZR 84/2009 13. Juli 2011). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands stehen auch bei einer Publikumsgesellschaft bürgerlichen Rechts nach Auflösung die Geschäftsführung und die Vertretung allen Gesellschaftern gemeinschaftlich zu, doch kann bei der Abwicklung das Gericht bei wichtigen Gründen entsprechend § 146 II HGB Liquidatoren ernennen (II ZR 199/2010 5. Juli 2011). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands soll der Gerichtshof (der Europäischen Union) über eine Vereinbarkeit von Strompreiserhöhungsklauseln mit der Stromrichtlinie entscheiden (VIII ZR 211/2010 29. Juni 2011). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands unterfällt die Zwangsvollstreckung wegen der Ansprüche auf Zahlung von Verzugszinsen, auf Erstattung von Prozesskosten und Zwangsvollstreckungskosten dem Vollstreckungsprivileg des § 850f II ZPO, wenn diese Ansprüche Folgen der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung sind (VII ZB 70/2008 10. März 2011). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist ein Zungenkuss in der Regel keine dem Beischlaf ähnliche Handlung im Sinne von § 176a II Nr. 1 StGB (2 StR 65/2011 14. April 2011). |
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| 2011-10-29 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands sind gegen ein den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil als unzulässig verwerfendes Urteil des Berufungsgerichts die Revision und die Nichtzulassungsbeschwerde nach den allgemeinen Regeln eröffnet (III ZR 259/2010 8. September 2011). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kommt es für die Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes allein darauf an, ob die gesendeten Signale noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig empfangen (gespeichert) wurden (I ZB 62/2010 7. Juli 2011). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands läuft, wenn ein Kontokorrent nicht vorher gekündigt wird, der Anfechtungszeitraum eines Bankenkontokorrents bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens (IX ZR 100/2010 7. Juli 2011). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands erfordert eine wiederholte Zuwiderhandlung nach § 95 I Nr. 7 AufenthG weder eine Ahndung des Erstverstoßes noch eine sonstige behördliche Reaktion, die geeignet ist, dem Ausländer sein Fehlverhalten vor Augen zu führen (3 StR 87/2011 5. Juli 2011). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands ist für die Anordnung der Fortdauer der aufschiebenden Wirkung der Klage nach § 80b II VwGO das Bundesverwaltungsgericht entgegen dem Gesetzeswortlaut auch zuständig, wenn das Oberverwaltungsgericht über die Berufung entschieden hat und das Verfahren in der Hauptsache nach Einlegung eines Rechtsmittels bei dem Bundesverwaltungsgericht anhängig ist (1 VR 1/2011 13. September 2011). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands ist der Fronleichnamstag in Erfurt kein gesetzlicher Feiertag, so dass an ihm eine Frist ablaufen kann (8 AZN 808/2011 24. August 2011). |
| Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts Deutschlands ist ein eine Ersatzfreiheitsstrafe Verbüßender unabhängig von Vollzugslockerungen grundsätzlich von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II ausgeschlossen (14 AS 81/2009 R 24. Februar 2011). |