| 2014-05-27 |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Österreichs ist ein Anhänger des FC Wacker Tirol vom Vorwurf des Widerstands gegen die Staatsgewalt während eines Fußballspiels am 22. Juli 2003 mangels Beweises freigesprochen und muss auch 100000 Euro Schadensersatz nicht bezahlen. |
| Joachim Löw ist wegen verschiedener Verkehrsordnungswidrigkeiten mit einem Fahrverbot von 6 Monaten belegt. |
| Nach einer Entscheidung des Sportgerichts des deutschen Fußballbunds muss Eintracht Braunschweig wegen Ausschreitungen von Zuschauern bei Spielen gegen Bayer Leverkusen und Hannover 96 35000 Euro zahlen und einen Teilausschluss seiner Zuschauer auf Bewährung hinnehmen. |
| Der Bund will die Kosten der Bundesausbildungsförderung ab 2015 ganz übernehmen. |
| Joachim Raschke bittet um Hinweis auf http://www.behinderten-forum.de/innenministerium-brandenburg-verletzt-die-menschenrechte-t210024,start,180.htm#4190085. |
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| 2014-05-26 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands rechtfertigt die bloße Mitwirkung an einer Verletzung vertraglicher Treuepflichten, von deren Existenz der Dritte – wenn auch grob fahrlässig – keine Kenntnis hat, die Beurteilung als Sittenwidrigkeit nicht, und genügt es für bedingten Vorsatz nicht, dass die relevanten Tatumstände erkennbar waren und sich dem Handelnden hätten aufdrängen müssen (VI ZR 124/2012 15. Oktober 2013). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands findet § 9 I 1 KSchG im Rahmen einer Änderungsschutzklage nach § 4 S. 2 KSchG weder unmittelbare noch analoge Anwendung (2 AZR 320/2013 24. Oktober 2013). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main kann der Betreute, der mangels Vertretung im Sinne des § 9 V FamFG in Verbindung mit § 53 ZPO durch den Betreuer in seiner Verfahrensfähigkeit nicht beschränkt ist, wirksam Rechtsmittel einlegen (5 UF 406/2013 9. Januar 2013). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm muss eine richterliche Anhörung von Kindern in einem Sorgerechtsverfahren trotz einer (behaupteten) heimlichen Aufzeichnung durch einen Elter nicht unverwertbar sein (3 UF 184/2013 25. Februar 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Bayern beginnt die Sechsmonatsfrist für die Rücküberstellung eines Asylbewerbers in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union mit der gerichtlichen Entscheidung im Klageverfahren, sofern die Abschiebung in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren beendet wird (13a B 30295/2013 28. Februar 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin unterliegt ein 17jähriger geduldeter Ausländer ohne jede Schulbildung in Berlin der Schulpflicht (2 K 215/2014 10. Mai 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin begründet das Erschleichen von Sozialleistungen durch fehlerhafte Angaben zu den Vermögensverhältnissen nicht die Verweigerung der staatlichen Anerkennung als Erzieher (3 K 588/2013 13. Mai 2014 13. Mai 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München muss ein Verein nicht den Schaden ersetzen, den ein übergewichtiger Fünfundsiebzigjähriger bei einer Übung mit einer Ballettstange des Vereins an seinem Körper verursacht (281 C 11625/2013 30. August 2013). |
| Der Bundestag Deutschlands beschließt die abschlagfreie Rente mit 63 Jahren und die Verbesserung der Rente für Mütter (auf Kosten der Jugend am 23. Mai 2014). |
| Bei einem Bürgerentscheid stimmen 738124 Berliner gegen eine Bebauung des Tempelhofer Feldes. |
| Als optimistische Folge der Wahlen zum Europäischen Parlament steigt der deutsche Aktienindex auf einen neuen Höchststand von 9893 Punkten. |
| 73 Prozent der Rechtsanwälte befürworten (verständlicherweise) eine regelmäßige Anpassung ihrer Gebühren durch Anbindung an einen geeigneten Kostenindex. |
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| 2014-05-25 |
| Nach einer Entscheidung des Gerichtshofs (der Europäischen Union) ist Art. 6 II des Übereinkommens über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht, aufgelegt zur Unterzeichnung am 19. Juni 1980 in Rom, dahin auszulegen, dass auch dann, wenn ein Arbeitnehmer die Arbeit in Erfüllung des Arbeitsvertrags gewöhnlich, dauerhaft und ununterbrochen in ein- und demselben Staat verrichtet, das nationale Gericht das in diesem Land anwendbare Recht gemäß dem letzten Halbsatz dieser Bestimmung ausschließen kann, wenn sich aus der Gesamtheit der Umstände ergibt, dass eine engere Verbindung zwischen diesem Vertrag und einem anderen Land besteht (C-64/2012 12. September 2013). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist, wenn eine Wohnungseigentümergemeinschaft durch Beschluss die Ausübung gemeinschaftsbezogener Gewährleistungsrechte wegen Mängeln an der Bausubstanz an sich gezogen hat, die fristgebundene Aufforderung zur Beseitigung der betreffenden Mängel mit Ablehnungsandrohung seitens eines einzelnen Wohnungseigentümers unwirksam, wenn diese mit den Interessen der Wohnungseigentümergemeinschaft kollidiert (VII ZR 266/2013 6. März 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann die Verpflichtung eines Gewalttäters zur Aufgabe einer von dem Täter nachträglich gemieteten und deshalb von ihm und dem Opfer nicht gemeinsam genutzten Wohnung (z. B. in der Nähe der Wohnung des Opfers) Gegenstand eines Anspruchs des Opfers gemäß § 1004 BGB und Inhalt einer Anordnung nach § 1 GewSchG sein, wenn sich eine solche Anordnung als rechtlich nicht zu beanstandendes Ergebnis der einzelfallbezogenen Abwägung der kollidierenden Grundrechte von Gewaltopfer und Gewalttäter als verhältnismäßig darstellt (XII ZB 373/2011 26. Februar 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands führt eine in Deutschland lebende bulgarische Staatsangehörige, die unter Beibehaltung ihrer bulgarischen Staatsangehörigkeit eingebürgert wird und keine Erklärungen nach Art. 47 EGBGB abgibt, ihren nach dem bisherigen bulgarischen Heimatrecht gebildeten Vatersnamen (z. B. Naydenowa) ablegen oder als weiteren Vornamen führen zu wollen, diesen Namensbestandteil in seiner Funktion als Vaternamen weiter (XII ZB 180/2012 19. Februar 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands sind regelmäßige Auswirkungen einer Anstiftungshandlung kein Strafschärfungsgrund (2 StR 478/2013 11. Dezember 2013). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands wird auf den Börsenpreis eines Finanzinstruments eingewirkt, wenn dieser gegen die wahren wirtschaftlichen Verhältnisse erhöht, gesenkt oder auch nur stabilisiert wird, sofern bereits ein Börsenpreis besteht, der durch die Handlungen des Täters beeinflusst wird (3 StR 5/2012 27. November 2013). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands darf sich eine Kontrolle des Versands von Schriftstücken eines Rechtsanwalts hinsichtlich einer verwendeten Faxnummer nicht darauf beschränken, die in dem Sendebericht enthaltene Faxnummer mit der zuvor aufgeschriebenen Faxnummer zu vergleichen, weil der Vergleich stets an Hand einer zuverlässigen Quelle vorgenommen werden muss (V ZB 154/2012 24. Oktober 2013). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe kann einem nicht zugleich Halter seienden Eigentümer eines Kraftfahrzeugs die einfache Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs weder auf einen Schadensersatzanspruch aus Delikt noch auf den Anspruch aus § 7 StVG entgegengehalten werden (1 U 74/2013 2. Dezember 2013). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg kann die Sperrung einer Akte, die zu einer Person geführt wird, aber über einen längeren Zeitraum zu unterschiedlichen Sachverhalten angefallene personenbezogene Daten enthält, regelmäßig nicht beansprucht werden, so dass der Betroffene die zu sperrenden Daten konkretisieren muss (12 S 84/2013 21. Januar 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken ist die Veröffentlichung einer Todesanzeige im Internet nach § 29 I Nr. 2 BDSG zulässig, soweit die verwendeten Daten allgemein zugänglichen Quellen (z. B. Sterbeanzeigen der Hinterbliebenen in der Tagespresse) entnommen werden können, nicht aber soweit, sie auf eine persönliche, emotionale Verbindung (z. B. zu einer Geliebten) hindeuten (13 S 4/2014 14. Februar 2014). |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts der Vereinigten Staaten von Amerika muss Microsoft eine gegenüber betroffenen Kunden zu verheimlichende Aufforderung zur Datenherausgabe durch das Federal Bureau of Investigation nicht befolgen. |
| Bei den Wahlen zum Europäischen Parlament siegen die Konservativen knapp vor den Sozialdemokraten. |
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| 2014-05-24 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands gilt der Formularzwang nach § 758a VI ZPO i. V. m. den §§ 1, 3 ZVFV nicht für Anträge auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren nach § 287 IV AO (VII ZB 64/2013 20. März 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist, wenn im Kostenfestsetzungsverfahren die Bestimmung des maßgeblichen Gebührenstreitwerts erforderlich wird, das Verfahren bis zur Entscheidung des hierfür zuständigen Ausgangsgerichts auszusetzen (IX ZB 288/2011 20. März 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands genügen Fallbearbeitungen aus dem Sozialversicherungsrecht und dem Arbeitsförderungsrecht nur dann für den Erwerb der erforderlichen Erfahrungen im Fachgebiet Arbeitsrecht, wenn die Fälle einen konkret darzulegenden arbeitsrechtlichen Bezug aufweisen (AnwZ [Befg] 58/2012 10. März 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands lösen Gespräche über Verfahrensabsprachen ohne das Ziel der Beendigung des Verfahrens (z. B. über eine bloße Zustimmung zum Ruhen des Verfahrens) eine Terminsgebühr gemäß Vorbem. 3 Abs. 3 Halbs. 1 Fall 3 VVRVG nicht aus (VII ZB 40/2013 8. März 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist eine Anordnung der Zustellung durch den Vorsitzenden an keine besondere Form gebunden, muss aber wegen ihrer Bedeutung für die Wirksamkeit der Zustellung im Zeitpunkt der Zustellung aktenkundig, im Falle einer mündlichen Anweisung in einem Vermerk der Geschäftsstelle festgehalten sein (4 StR 553/2013 6. März 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ist ein weit mehr als vier Jahre dauerndes Anwaltsgerichtsverfahren überlang und werden die Förmlichkeiten einer Verzögerungsrüge gemäß § 198 III GVG durch eine Dienstaufsichtsbeschwerde nicht erfüllt (7 SchH 7/2012 31. Oktober 2013). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg muss ein Grundstückseigentümer unabhängig von der allgemeinen Räumpflicht und Streupflicht bei winterlichen Temperaturen Vorkehrungen gegen das Ausrutschen von Fußgängern auf dem öffentlichen Gehweg vor seinem Haus treffen, wenn er eine besondere Gefahrenlage durch die Ableitung einer Dachentwässerung auf den Gehweg geschaffen hat, wobei es für die Frage der Begründung der Verkehrssicherungspflicht auf die Ortsüblichkeit einer solchen Entwässerung nicht ankommt (2 U 25/2013 12. Dezember 2013). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg kann ein Antrag auf Ehescheidung bis zur Rechtskraft des Ehescheidungsurteils (ohne Einlegung einer Beschwerde) zurückgenommen werden, wobei bei Fehlen einer rechtsanwaltlichen Vertretung des Antragsgegners dessen Zustimmung kein Verhandeln ist, so dass die Rücknahme seiner Zustimmung nicht bedarf (11 UF 163/2013 8. November 2013). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ist ein weit mehr als vier Jahre dauerndes Anwaltsgerichtsverfahren überlang und werden die Förmlichkeiten einer Verzögerungsrüge gemäß § 198 III GVG durch eine Dienstaufsichtsbeschwerde nicht erfüllt (7 SchH 7/2012 31. Oktober 2013). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg muss ein Grundstückseigentümer unabhängig von der allgemeinen Räumpflicht und Streupflicht bei winterlichen Temperaturen Vorkehrungen gegen das Ausrutschen von Fußgängern auf dem öffentlichen Gehweg vor seinem Haus treffen, wenn er eine besondere Gefahrenlage durch die Ableitung einer Dachentwässerung auf den Gehweg geschaffen hat, wobei es für die Frage der Begründung der Verkehrssicherungspflicht auf die Ortsüblichkeit einer solchen Entwässerung nicht ankommt (2 U 25/2013 12. Dezember 2013). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken kann es für verjährungshemmende Verhandlungen über den Anspruch genügen, wenn sich der Anspruchsinhaber Ansprüchen berühmt, um seine Verhandlungsposition in Bezug auf ein anderes Interesse zu stärken (2 W 40/2013 14. Januar 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen kann das Halten neuner (lauter) Kakadus ein für ein reines Wohngebiet unübliches und damit baurechtswidriges unzulässiges Nutzen sein (2 B 1196/2013 8. Januar 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Nürnberg ist ein vierundvierzigjähriger Unternehmer wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelts fast zwanziger Arbeitnehmer in einem Sexshop (Schaden der Sozialversicherungsträger 60000 Euro) zu 16 Monaten Haft mit Bewährung verurteilt. |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Österreich muss das Nachrichtenmagazin Profil die Behauptung unterlassen, Burgenlands Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) habe von Manfred Swarowski 10000 Euro in einem Kuvert erhalten. |
| *Zoller, Michael, Die Haftung bei Kapitalanlagen, 2. A. 2014 |
| *Der Künstler und sein Recht, hg. v. Fischer/Reich, 3. A. 2014 |
| *Ziekow, Handbuch des Fachplanungsrechts, 2. A. 2014 |
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| 2014-05-23 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist das Grundbuch nicht unrichtig, wenn das Grundbuchamt das Rangverhältnis unter mehreren in das Grundbuch einzutragenden Rechten abweichend von einer verfahrensrechtlichen Rangbestimmung einträgt, wohl aber, wenn die Eintragung unter Verstoß gegen eine materiellrechtliche Rangvereinbarung erfolgt (V ZB 179/2013 20. Februar 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands können Krankenhäuser mit einem besonderen Versorgungsauftrag für die Behandlung von Brustkrebserkrankungen von den Krankenkassen eine Zuschlag für stationäre Zentrumsleistungen beanspruchen, soweit diese Leistungen nicht schon über die normalen Entgelte nach dem Krankenhausentgeltgesetz vergütet werden (3 C 8/2013 22. Mai 2014 u. a.). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands ist der Antrag auf Gewährung einer Schriftsatzfrist (§ 173 VwGO) in das Sitzungsprotokoll aufzunehmen (9 B 54/2013 6. März 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands dürfen die Arbeitsgerichte nicht spekulativ oder nach eigenen Billigkeitsüberlegungen den nicht mehr erkennbaren Willen der Tarifvertragsparteien ersetzen (8 AZR 942/2012 31. Dezember 2013). |