| 2014-06-16 |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin muss Deutschland die Erben der unter nationalsozialistischer Herrschaft enteigneten Inhaber der Kaufhauskette Schocken mit (weiteren) 30 Millionen Euro entschädigen und 20 Millionen Euro entgangene Zinsen seit 1. Januar 2004 zahlen (VG 5 K 289/2012). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz muss es ein Eigentümer eines Grundstücks (z. B. in Ingelheim) wegen des bestehenden öffentlichen Interesses hinnehmen, dass auf dem angrenzenden Parkplatz eines Vereinsheims die Fußballweltmeisterschaftsspiele der Nationalmannschaft Deutschlands öffentlich gezeigt werden (3 L 658/2014 13. Juni 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Darmstadt ist eine als möglicherweise zu dick bei dem Borreliose und FSME Bund Deutschland e. V. nicht eingestellte Bewerberin nicht diskriminiert. |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts der Türkei muss der Fall der in Abwesenheit (wegen eines behaupteten Attentats) zu lebenslanger Haft verurteilten Soziologin Pinar Selek neu verhandelt werden. |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Chinas sind drei Männer wegen eines Anschlags auf dem Platz des himmlischen Friedens im Oktober 2013 zum Tode verurteilt, fünf weitere Angeklagte zu Haft zwischen 5 und 20 Jahren. |
| Die Fachhochschule Schmalkalden bietet die Masterstudienlehrgänge Öffentliches Recht und Management sowie Recht der Unternehmenspraxis für je 25 Studierende zum Wintersemester 2014/2015 an. |
| Bis zum Ende des Monats Mai haben in Deutschland 62600 Menschen einen Antrag auf Asyl gestellt. |
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| 2014-06-15 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann sich wegen eines von den Vertragsparteien bei Abschluss einer Vereinbarung zum nachehelichen Unterhalt und Kindesunterhalt nicht vorhersehbaren Hinzutretens weiterer Unterhaltsberechtigter (z. B. Kindern aus einer vierten Ehe) eine Notwendigkeit zur Anpassung der Vereinbarung ergeben (XII ZB 19/2013 19. März 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm steht die Übermittlung eines Faxes mit Dringlichkeitshinweis an die zentrale Eingangsstelle eines Gerichts, in dem unter Bezugnahme auf einen anstehenden Verhandlungstermin auf die plötzliche Erkrankung des Rechtsanwalts und die Erfolglosigkeit der Suche nach einem Vertreter hingewiesen wird, der Annahme einer schuldhaften Säumnis der in der Folge nicht vertretenen Partei zumindest dann entgegen, wenn das Fax bereits mehr als eine Stunde vor Beginn des anberaumten Verhandlungstermins dort eingegangen ist (18 U, 77/2013 7. Oktober 2013). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands kann eine Benachteiligung nicht „wegen“ einer Behinderung erfolgen, wenn die Behinderung dem Arbeitgeber nicht bekannt ist, wobei ein Hinweis auf eine Behinderung zwar ausnahmsweise auch im Lebenslauf gegeben werden kann, dies jedoch deutlich und an hervorgehobener Stelle geschehen und der Lebenslauf ausdrücklich zum Bestandteil des Bewerbungsschreibens erklärt worden sein muss (8 AZR 650/2012 26. September 2013). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands ist bei einer Kündigung für das Fehlen einer anderweitigen Beschäftigungsmöglichkeit der Arbeitgeber in abgestufter Weise darlegungspflichtig und beweispflichtig, wobei er bei der Behauptung, es sei eine Beschäftigung an anderer Stelle möglich, eingehend erläutern muss, aus welchen Gründen eine solche Beschäftigung nicht möglich war (2 AZR 721/2012 29. August 2013). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands reicht eine umfangreiche Vorplanung der Veräußererseite für sich allein nicht aus, um anzunehmen, dass der Erwerber das – im Zeitpunkt des Erwerbs noch unbebaute oder unsanierte – Grundstück im bebauten oder sanierten Zustand übernimmt, so dass hinzukommen muss, dass die auf der Veräußererseite handelnden Personen auch zur Veränderung des körperlichen Zustands des Grundstücks verpflichtet sind (II RE 56/2012 27. November 2013). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands hat der Kläger, wenn er im Ausgangsverfahren nur wegen der überlangen Dauer dieses Verfahrens obsiegt hat, weil zu einem Zeitpunkt, in dem das Ausgangsverfahren bereits als verzögert anzusehen war, eine zu Gunsten des Klägers wirkende Änderung der höchstgerichtlichen Rechtsprechung in der für das Ausgangsverfahren maßgeblichen Rechtsfrage eingetreten ist, durch die überlange Dauer des Ausgangsverfahrens keinen „Nachteil“ erlitten, so dass er weder eine Geldentschädigung noch die Feststellung der Unangemessenheit der Verfahrensdauer beanspruchen kann (X K 2/2012 20. November 2013). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken ist zwar ein Hersteller eines Produkts verpflichtet, den Verwender vor den Gefahren zu warnen, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch oder naheliegendem Fehlgebrauch drohen und nicht zum allgemeinen Gefahrenwissen des jeweiligen Benutzerkreises gehören, doch bedarf eine Montageanleitung für den Aufbau eines Swimmingpools nicht eines ausdrücklichen Hinweises auf die Scharfkantigkeit einer dünnen (40 Kilogramm schweren) Stahlwand und der Aufforderung zum Tragen von Sicherheitsschuhen (2 U 32/2013 21. August 203). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg kommt die Erstreckung einer Fahrtenbuchauflage auf alle (z. B. drei) Kraftfahrzeuge des Halters im Rahmen einer pflichtgemäßen Ermessensausübung und ausreichenden Sachverhaltsaufklärung auch dann in Betracht, wenn nur eine gewichtige Verkehrsstraftat (z. B. mit einem Schaden von 608 Euro) vorliegt, aber auf Grund des Verhaltens des Halters (z. B. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) und seiner Nutzungsgepflogenheiten auch mit anderen Kraftfahrzeugen künftig unaufklärbare einschlägige Zuwiderhandlungen zu erwarten sind (10 S 2438/2013 14. Januar 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen kann eine erst geraume Zeit (z. B. 18 Monate) nach Begehung eines Verkehrsverstoßes (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung) verhängte Fahrtenbuchauflage als unverhältnismäßig anzusehen sein (12 LB/2013 23. Januar 2013). |
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| 2014-06-14 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands unterliegen Prämienansprüche aus Altversicherungsverträgen mit Fälligkeit im Jahre 2008 der zweijährigen Verjährungsfrist des § 12 I 1 VVG a. F. (IV ZR 153/2013 16. April 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands darf ein Rechtsmittel nicht wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist verworfen werden, wenn über den Wiedereinsetzungsantrag bezüglich dieser Fristversäumung noch nicht entschieden ist und nicht gleichzeitig entschieden wird (VI ZR 462/2013 15. April 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann die Vorlage einer frei erfundenen Vorvermieterbescheinigung eine fristlose Kündigung rechtfertigen, erhält der Mieter mit dem Wirksamwerden der Enthaftungserklärung des Treuhänders gemäß § 109 I 2 InsO die Verfügungsbefugnis und Verwaltungsbefugnis über seine Wohnung zurück und ist eine Kündigung des Vermieters ab diesem Zeitpunkt gegenüber dem Mieter auszusprechen (VIII ZR 10/2013 9. April 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist eine aus kalenderübergreifenden Rechnungen des Versorgers für das abzurechnende Kalenderjahr erfolgte Betriebskostenermittlung des Vermieters nicht deshalb unwirksam, weil der Vermieter die insoweit erforderlichen Zwischenschritte nicht offengelegt hat VIII ZR 201/2013 2. April 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands führt ein Mangel einer Einladung zu einer Gesellschafterversammlung einer Personengesellschaft dann nicht zur Nichtigkeit eines Gesellschafterversammlungsbeschlusses, wenn ausgeschlossen werden kann, dass das Zustandekommen des Beschlusses durch den Mangel beeinflusst ist (II ZR 24/2013 11. März 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands können die eine Betriebsvereinbarung über Gleitzeit schließenden und darin die Arbeitszeit regelnden Betriebsparteien bestimmen, dass die über zehn Stunden hinaus geleistete werktägliche Betriebszeit gekappt und grundsätzlich nicht als zu verteilende Arbeitszeit behandelt wird, doch betrifft eine solche Kappungsregelung grundsätzlich nicht die vergütungspflichtige Arbeitszeit (1 ABR 40/2012 10. Dezember 2013). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands findet § 193 BGB auf die Berechnung der Wartezeit im Sinne des § 1 KSchG keine Anwendung, so dass sich der Zeitraum von sechs Monaten nicht verlängert, wenn der letzte Tag auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend fällt (2 AZR 1057/2012 24. Oktober 2013). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands ist, wenn ein Auszubildender im Rahmen seines Ausbildungsdienstverhältnisses, aus dem er Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt, dem Ausbildungsbetrieb zugeordnet ist und diesen fortdauernd aufsucht, um dort seine für den Ausbildungszweck zentralen Tätigkeiten zu erbringen, der Ausbildungsbetrieb regelmäßige Arbeitsstätte (III R 60/2013 27. Februar 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen kann eine rechtsgeschäftlich erteilte Vertretungsmacht bei dem Grundbuchamt auch durch eine vom Notar ausgestellte Bescheinigung nachgewiesen werden, wenn dem Notar die Vollmachtsurkunde in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Form vorgelegen hat, wofür es nicht genügt, dass der Notar bescheinigt, dass ihm in beglaubigter Form der Gesellschaftsvertrag vorgelegen habe, aus dem sich ergebe, dass der Aufsichtsrat ermächtigt sei, eine entsprechende Vollmacht auszustellen (3 W 46/2013 28. März 2014). |
| *Reich, Andreas/Preißler, Ulrike, Bundesbesoldungsgesetz, 2014 |
| *Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, 20. A. 2013 |
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| 2014-06-13 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands darf eine Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes von den Anpassungsregelungen zum Versorgungsausgleich wegen Unterhalts oder Todes durch § 32 des Versorgungsausgleichsgesetzes ausgeschlossen werden, wodurch weder Art. 14 GG noch Art. 3 GG verletzt werden (1 BvL 9/2012 6. Mai 2014, 1 BvR 1145/2013 6. Mai 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf ergeht, wenn der Antragsteller ein bereits betriebenes selbständiges, aus seiner Sicht jedenfalls teilweise verwertbare Ergebnisse bewirkendes Beweisverfahren nicht weiterführt, zu seinen Lasten keine isolierte Kostenentscheidung (I-21 W 17/2014 5. März 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm sind verständliche Bedenken gegen die Leistungsfähigkeit eines Tätowierungsunternehmers geeignet, eine Verweigerung der Nachbesserung seitens des Tätowierten zu begründen (I-12 U 151/2013 5. März 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz entscheidet der Notar bei der Errichtung eines notariellen Nachlassverzeichnisses selbst, welche Ermittlungen er vornimmt, muss das Ergebnis aber in der Urkunde niederlegen und als eigene Erklärung zum Ausdruck bringen, dass nach diesen Ermittlungen weitere Nachlassgegenstände nicht vorhanden sind (2 W 495/2013 18. März 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München ist ein von zwei türkischen, in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ehegatten ab dem 21. Juni 2012 eingereichter Scheidungsantrag nach deutschem Recht zu beurteilen, liegt bei einem Antrag auf Trennung nach türkischem Recht und einem Antrag auf Ehescheidung wegen verschiedener Streitgegenstände das Problem doppelter Rechtshängigkeit nicht vor und kann der Versorgungsgleich nach deutschem Recht mangels eines Versorgungsausgleichs im türkischen Recht nur auf einen Antrag gemäß Art. 17 III 2 EGBGB hin durchgeführt werden (12 UF 1731/2013 20. Dezember 2013). |
| Nach einer Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen ist ein einzelnes Mitglied einer Rechtsanwaltskammer mangels Verletzung eines subjektiven Rechts nicht zur Klage gegen den Beschluss der Kammerversammlung befugt, dem Vorstand die Entlastung zu erteilen, und wird die Wahl des Vorstands der Rechtsanwaltskammer nicht dadurch rechtswidrig, dass gemäß der Geschäftsordnung der Kammer die örtlichen Anwaltvereine Wahlvorschläge unterbreiten und zur Abstimmung stellen lassen dürfen (2 AGH 26/2012 8. November 2013). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken muss ein an einem Baustellenfahrzeug mit weiß-rot-weißen Warneinrichtungen, Warnblinklicht und eingeschalteter Rundumleuchte vorbeifahrender Verkehrsteilnehmer ein weites Öffnen der Türe für möglich halten und seinen Seitenabstand dementsprechend (weit) wählen (13 S 24/2014 17. April 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München muss eine Kraftfahrzeugeigentümerin, die wegen eines Eichhörnchens ihr Kraftfahrzeug unvorhersehbar abbremst, ein Viertel ihres bei einem anschließenden Auffahrunfalls an ihrem Kraftfahrzeug eingetretenen Schadens wegen Mitverschuldens selbst tragen (331 C 16026/2013 25. Februar 2014). |
| Kube, Hanno wechselt von Mainz nach Heidelberg. |
| Lindemann, Michael wechselt von Augsburg nach Bielefeld. |
| Nestler, Nina wechselt von Würzburg nach Bayreuth. |
| Rösler, Hannes wechselt vom MPI Hamburg nach Siegen. |
| Schiedermair, Stephanie wird Professorin in Leipzig. |
| Schubert, Jens M. (Lüneburg) wird in Oldenburg für bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, europäisches Recht und Wirtschaftsrecht habilitiert. |
| Uffmann, Katharina wechselt von Bayreuth nach Witten/Herdecke. |
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| 2014-06-12 |
| Nach einer Entscheidung des Gerichtshofs (der Europäischen Union) verliert ein Arbeitnehmer entgegen einzelnen mitgliedstatrechtlichen Bestimmungen mit seinem Tode nicht den Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, so dass seine Witwe einen Geldausgleich für den Urlaub verlangen kann, den der verstorbene Arbeitnehmer nicht mehr nehmen konnte (C-118/2013 12. Juni 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Gerichtshofs (der Europäischen Union) beeinflusst die von Schleswig-Holstein zeitweise verfolgte liberalere Glücksspielpolitik die Kohärenz der strikteren Glücksspielpolitik der übrigen Bundesländer nicht (C-156/2013 12. Juni 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union ist die gegen Intel wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung für x86-Prozessoren zwischen 2002 8nd 2007 verhängte Gelödbuße von 1,06 Milliarden Euro rechtmäßig (T-286/2009 12. Juni 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg haben die Anwohner des Flughafens Berlin-Tegel keinen Anspruch auf nachträgliche Schallschutzmaßnahmen oder eine Geldentschädigung wegen unzumutbarer Lärmbelästigung, weil dafür eine Anspruchsgrundlage fehlt (6 A 10/2014 11. Juni 2014 u. a.). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Kiel darf ein Mobilfunkunternehmen von seinen Kunden kein Pfand für die SIM-Karte verlangen (4 O 95/2013 14. Mai 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Wiesbaden muss der zuständige Sozialhilfeträger die Kosten für ein behinderungsbedingt notwendiges Hausnotrufsystem vollständig tragen und darf die Übernahme nicht begrenzen (30 SO 172/2011 30. April 2014). |
| Das Parlament Ungarns beschließt die Einführung einer Mediensteuer. |
| Seit September 2006 ist unter Veränderung der Rechtslage nach dem Friedensvertrag von Saint Germain ein Vertrag zwischen Österreich und Italien über die Instandhaltung der Grenzzeichen sowie die Vermessung und Vermarkung der gemeinsamen Staatsgrenze in Kraft, der die Wasserscheide bei Gletschern nicht mehr als die Wasserscheide des darunterliegenden Geländes, sondern als die Wasserscheide der Gletscheroberfläche und damit variabel bestimmt, so dass die 1991 als 93 Meter südlich der Staatsgrenze zwischen Österreich und Italien liegend festgestellte Fundstelle der Gletscherleiche vom Hauslabjoch (Ötzi) in der Gegenwart je nach Gletscherzustand auf italienischem oder bei vollständigem Abtauen des Gletschers auf österreichischen Staatsgebiet liegt |