| 2014-10-27 |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Bayern kann der Umstand, dass der Namensgebungsberechtigte die Namenwahl später bereut oder für unvollständig hält, als nur vernünftiger oder einsichtiger Grund für eine Namensänderung aus privatem Interesse das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des gegebenen Namens nicht überwiegen (5 B 2541/2012 26. Februar 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz sind die Kosten einer Bruststraffung oder Brustverkleinerung nicht als außergewöhnliche Belastung von den Einkünften absetzbar (5 K 1753/2013 20. Mai 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts München I ist Werner Schmidt (Bayern LB) wegen Bestechung eines europäischen Amtsträgers (Jörg Haider mit 5 Millionen Euro für das Wörtherstadion des SK Austria Klagenfurt) zu 18 Monaten Haft mit Bewährung und Zahlung einer Auflage von 100000 Euro verurteilt. |
| Nach einer auf Grund Klageerzwingung erfolgenden Entscheidung des Landgerichts Stade ist ein 81jähriger, von fünf Jugendlichen überfallener, einen 16jährigen Täter auf der Flucht durch einen in das Herz treffenden Schuss erschießender (statt nur anschießender) Rentner wegen Totschlags zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. |
| Nach einer rechtskräftig gewordenen Entscheidung des Amtsgerichts Cottbus ist Jochen Großmann (BER) wegen Bestechlichkeit und Betrugs zu einem Jahr Haft mit Bewährung verurteilt. |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Zyperns ist der frühere Leiter der Zentralbank Zyperns (Christodoulos Christodoulou) wegen Steuerhinterziehung für Einnahmen von einer Million Euro zu fünf Monaten Haft verurteilt. |
| Die Aktionäre Chiquitas lehnen den Zusammenschluss mit Fyffes ab. |
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| 2014-10-26 |
| Nach einer Entscheidung des Gerichtshofs (der Europäischen Union) schließt ein Einstellungsbeschluss ohne Eröffnung des Hauptverfahrens ohne neue Belastungstatsachen erneute Ermittlungen wegen derselben Tat gegen dieselbe Person in einem anderen Vertragsstaat aus (C-398/2012 [M] 5. Juni 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Gerichtshofs (der Europäischen Union) steht Art. 56 AEUV einer nationalen Regelung (z. B. Österreichs) entgegen, die nicht wirklich das Ziel des Spielerschutzes oder der Kriminalitätsbekämpfung verfolgt und nicht tatsächlich dem Anliegen entspricht, in kohärenter und systematischer Weise die Gelegenheiten zum Spielen zu verringern oder die mit diesen Spielen verbundene Kriminalität zu bekämpfen (C-390/2012 30. April 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands muss eine Anordnung der Ausschließung oder Begrenzung von Tonaufnahmen und Bildaufnahmen durch einen Vorsitzenden eines Gerichts gegenüber den Betroffenen ausreichend begründet werden (1 BvR 1858/2014 31. Juli 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist für die Wirksamkeit einer an § 24 III 1 AVBFernwärmeV a. F. zu messenden Preisanpassungsklausel grundsätzlich auf die Verhältnisse im Zeitpunkt des Vertragsschlusses abzustellen (VIII ZR 344/2013 25. Juni 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands stehen der Verkauf und die Ausfuhr von Gütern des Teiles I Abschnitt A der Ausfuhrliste in Embargoländer zueinander in Idealkonkurrenz (3 StR 314/2013 24. Juli 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands hat der wegen einer rechtlichen Verhinderung des Betreuers bestellte Ergänzungsbetreuer keinen Anspruch auf eine pauschale Vergütung (XII ZB 625/2013 4. Juni 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands fehlt regelmäßig eine Verkehrswerterhöhung eines Grundstücks durch ein Bauwerk (z. B. einen Bungalow in der früheren Deutschen Demokratischen Republik), wenn der Grundstückseigentümer dessen Abriss und die Renaturierung des betreffenden Grundstücks plant (XII ZR 161/2013 9. April 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann ein Schenker bei einer Generalvollmacht einen schonenden Gebrauch der sich hieraus ergebenden rechtlichen Befugnisse unter bestmöglicher Wahrung seiner personellen Autonomie erwarten (X ZR 94/2012 25. März 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann sich bei Erforderlichkeit eines Betriebsversuchs und Widerspruch des Beklagten gegen die Anwesenheit des Klägers der Kläger bei dem Betriebsversuch (hinsichtlich einer Kunststofftragetasche) durch einen öffentlich bestellten und vereidigten, vom Gericht ausdrücklich zur Verschwiegenheit auch gegenüber der eigenen Partei verpflichteten Sachverständigen vertreten lassen (I ZR 230/2012 19. Februar 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands können häufige Kurzerkrankungen ein Dauertatbestand sein, der den Lauf der Frist des § 626 II BGB ständig neu in Gang setzt, sobald und solange wie sie den Schluss auf eine dauerhafte Krankheitsanfälligkeit zulassen und damit eine negative Gesundheitsprognose begründen (2 AZR 582/2013 23. Januar 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs Niedersachsen hat die Landesregierung in der Angelegenheit des wegen der Bestellung eines zu großen Dienstwagens entlassenen Agrarstaatssekretärs Udo Paschedag der CDU-Fraktion rechtswidrig Akten vorenthalten. |
| Nach einer die Vorentscheidung aufhebenden Entscheidung des zuständigen Gerichts Italiens sind Domenico Dolce und Stefano Gabbana vom Vorwurf der Steuerhinterziehung freigesprochen. |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Argentiniens sind19 Angeklagte wegen Mordes und schwerer Menschenrechtsverletzungen zwischen 1976 und 1983 zu teilweise lebenslanger Haft verurteilt. |
| Im Iran ist die sechsundzwanzigjährige Rejhaneh Dschabhari wegen Mordes gehängt worden. |
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| 2014-10-25 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands erfasst § 264 VII 1 Nr. 1 StGB auch Subventionen, die auch Privatpersonen gewährt werden können (3 StR 206/2013 28. Mai 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands verletzt § 89a I, II Nr. 3 StGB nicht das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 II GG (3 StR 243/2013 8. Mai 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands darf ein zwischen zwei Unternehmen im Hinblick auf einen gemeinsamen Vertrieb vereinbartes Abwerbeverbot grundsätzlich einen Zeitraum von zwei Jahren nach Beendigung der Zusammenarbeit nicht überschreiten (I ZR 245/2012 30. April 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Anordnung einer angeordneten und vollzogenen erkennungsdienstlichen Maßnahme unter dem Gesichtspunkt der Notwendigkeit der Zeitpunkt der Vornahme der erkennungsdienstlichen Behandlung (6 B 2/2014 14. Juli 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands verdeutlicht die Anknüpfung eines Urlaubsgelds an den genommenen Urlaubstag, dass das Urlaubsgeld dem Erholungszweck des Urlaubs und nicht der Vergütung einer Arbeitsleistung dienen soll und damit zum Urlaub akzessorisch ist (9 AZR 981/2012 22. Juli 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands wird für Tage ohne tatsächliche Arbeitsleistung nur die tarifliche Arbeitszeit gutgeschrieben, wodurch Art. 3 I GG nicht verletzt wird (10 AZR 242/2013 16. Juli 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts Deutschlands kann bei der Berücksichtigung von Einkommen nach dem SGB II der nicht verbrauchte Teil der nur vom Erwerbseinkommen abzugsfähigen Erwerbstätigenpauschale nicht auf eine andere Einkommensart (z. B. Kindergeld) übertragen werden (4 AS 49/2013 R 5. Juni 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle erscheint es bei Anträgen zum Versorgungsausgleich regelmäßig nicht angezeigt, von einem von vornherein offenkundigen Fehlen der Erfolgsaussicht im Sinne des § 81 II Nr. 2 FamFG auszugehen (10 UF 162/2014 13. August 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ist für Ansprüche einer deutschen, europaweit handelnden Leasinggesellschaft gegen eine in Belgien ansässige Versicherung die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte gegeben, wenn die Klägerin im Gegensatz zur Beklagten keine erforderliche Sachkunde im Straßenverkehrsrecht und Haftpflichtversicherungsrecht hat (16 U 224/2013 23. Juni 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München kann eine in Ansehung der Bewilligung zu weit gefasste Umschreibung im Grundbuch dessen, was nach der Zweckbestimmung als zulässiger Inhalt des Teileigentums gewollt war (z. B. Laden statt Gewerberäume“), durch Klarstellungsvermerk des Grundbuchamts richtiggestellt werden (34 Wx 247/2014 26. August 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg ist ein Richter befangen, der durch Hinweise Druck auf den Beklagten auszuüben versucht (10 W 12/2014 [Abl] 4. April 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg ist es ein Instruktionsfehler, wenn der Hersteller eines Mountainbikes nicht auf eine mangelnde Eignung für eine naheliegende Benutzung (z. B. Stoppies, Wheelies, Slides, Treppenfahren u. s. w.) hinweist (4 U 206/2014 20. Mai 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig ist auch für einen fast nur im Strafrecht tätigen Rechtsanwalt ein Rechtsirrtum über eine nicht belehrte Rechtsmittelfrist im Zivilrecht vermeidbar (11 U 55/2014 20. Mai 2014). |
| Nach einer eine Beschwerde der Medienholding AG Winterthur zurückweisenden Entscheidung des Landgerichts Berlin ist der von dem Suhrkamp Verlag eingereichte Insolvenzplan mit dem Ziel der Umwandlung der bestehenden Kommanditgesellschaft in eine Aktiengesellschaft (gegen den Willen des Minderheitseigentümers Hans Barlach) rechtmäßig, wobei eine Beschwerde gegen die Entscheidung nicht mehr möglich ist. |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover soll der von Politik und Rundfunkmedien erreichte Rundfunkbeitrag rechtmäßig sein (7 A 6504/2013) |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Italiens können Opfer nationalsozialistischer Verbrechen in Italien vor italienischen Gerichten auf individuellen Schadensersatz gegen die Bundesrepublik Deutschland klagen, obwohl der Internationale Gerichtshof in Den Haag 2012 solche Klagen als unzulässig beurteilt hatte. |
| Apple einigt sich im Streit mit den bei der Herstellung von Saphir in die Insolvenz geratenen GT Advanced Technologies in einem Vergleich. |
| *Drasdo, Michael, Die Eigentümerversammlung nach dem WEG, 5. A. 2014 |
| *Reus, Andreas/Mühlhausen, Peter, Haushaltsrecht in Bund und Ländern, 2014 |
| *Heinze, Christian/Fehling, Michael/Fiedler, Lothar H., Personenbeförderungsgesetz, 2. A. 2014 |
| *Prozesskommentar zum gewerblichen Rechtsschutz, hg. v. Cepl, Moritz/Voß, Ulrike, 2014 |
| *Schneider, Norbert, Gebührentabellen, 4. A. 2014 |
| *Malek, Klaus, Betäubungsmittelstrafrecht, 4. A. 2014 |
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| 2014-10-24 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands verletzt ein auch öffentlich zugängliche Vereinsveranstaltungen und damit auch Rauchervereine mit tatsächlich offenen Vereinstreffen erfassendes gesetzliches Rauchverbot (z. B. Bayerns) nicht das Grundrecht auf Vereinigungsfreiheit (Art. 9 I GG), sodass eine entsprechende Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen ist (1 BvR 3017/2011 24. September 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands begründet die Präsentation eines als Nachahmung beanstandeten Keksprodukts auf einer internationalen Süßwarenmesse nicht die Annahme, dass das Produkt in der gleichen Aufmachung auch inländischen Verbrauchern angeboten wird (I ZR 133/2013 23. Oktober 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands kann von einer ausreichenden Trennung von Cannabiskonsum und Fahren im Sinne der Fahrerlaubnisverordnung nur dann ausgegangen werden, wenn ein gelegentlicher Konsument von Cannabis seinen Konsum und das Fahren in jedem Fall so trennt, dass eine cannabisbedingte Beeinträchtigung seiner Fahrtüchtigkeit unter keinen Umständen eintreten kann (3 C 3/2013 23. Oktober 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg darf bei einer Unterlassungsverpflichtungserklärung ein Ordnungsmittel nur verhängt werden, wenn die Erklärung in der Form eines vollstreckbaren Titels abgegeben und die Verhängung des Ordnungsmittels dem Schuldner durch gesonderten Beschluss angedroht wurde, und ist ein durch ein deutsches Gericht ausgesprochenes Verbot der Verbreitung bestimmter Äußerungen auf den Geltungsbereich des deutschen Rechtes beschränkt (7 W 51/2014 10. Juni 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg ist bei einem Kindesrückführungsbeschluss von der Anordnung einer mit dem Kindeswohl nicht zu vereinbarenden Vollzugsmaßnahme abzusehen, wobei aber das Beschleunigungsverbot zu beachten ist (12 UF 111/2013 25. Juni 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm ist die Unterlassung eines Hinweises auf die Nachbesserungsbedürftigkeit einer von ihm eingegliederten Brücke ein grober Behandlungsfehler (26 U 56/2013 22. September 2014). |