| 2015-02-10 |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Malaysias ist Oppositionsführer Anwar Ibrahim wegen einer (angeblichen) homosexuellen Beziehung zu einem Mitarbeiter zu fünf Jahren Haft verpflichtet. |
| Nach einer Entscheidung der Europäischen Kommission sind zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland in Bezug auf Glücksspiele eingestellt. |
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| 2015-02-09 |
| 2015-02-09 Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg können schwere Verletzung einer sechsundsechzigjährigen Frau ein Schmerzensgeld von 150000 begründen, wobei weitergehende Ansprüche auf Grund von nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung eintretenden, objektiv nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden durch einen Antrag auf Feststellung der Einstandspflicht für künftige immaterielle Schäden auf Grund des Urteils geltend gemacht werden können (2 U 101/2013 10. Juli 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen sind auch im Ausland (z. B. Polen) begangene und dort wie im Inland nachgewiesene Zuwiderhandlungen gegen das Straßenverkehrsrecht (z. B. Trunkenheitsfahrt) Tatsachen, die Bedenken an der Eignung eines Kraftfahrerlaubnisinhabers zum Führen eines Kraftfahrzeugs begründen (16 B 694/2014 3. November 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Essen ist der Stiefvater Günther O. wegen sexuellen Missbrauchs seiner Stieftochter Madeleine und ihrer Ermordung zu lebenslanger Haft verurteil, sein mitangeklagter Sohn Daniel zu vier Jahren Haft. |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Krefeld ist ein 56jähriger katholischer Priester wegen schweren sexuellen Missbrauchs, Kindesmissbrauchs und Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 25 Fällen zu 6 Jahren Haft verurteilt. |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Amtsgerichts ist das Eindringen einer Katze des Nachbarn durch geöffnete Türen und Fenster ein zur Minderung der Miete berechtigender Mietmangel, den der Vermieter abzustellen hat (26 C 492/2013 19. Juni 2014). |
| Nach einer Entscheidung des geheim tagenden Investigatory Power Tribunal hat der Daten des Geheimdiensts NSA der Vereinigten Staaten von Amerika auswertende Geheimdienst GCHQ Großbritanniens geltendes Recht (Art. 8 und 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention) verletzt. |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts der Vereinigten Staaten von Amerika ist der „schöne Straftäter“ Jeremy Meeks wegen Bandenkriminalität und illegalen Waffenbesitzes zu mehr als zwei Jahren Haft verurteilt. |
| Nach einer Entscheidung des Fußballverbands Afrikas ist Marokko wegen seiner Weigerung der Ausrichtung des Afrika-Cups 2015 aus Angst vor Ebola für 2017 und 2019 ausgeschlossen worden und muss eine Million Euro zahlen. |
| Rocket Internet (Oliver Samwer) erwirbt für 496 Millionen Euro 30 Prozent von Delivery Hero mit Lieferheld.e und Pizza.de. |
| Die Beltz Rübelmann Holding übernimmt von Thomas C. Schwoerer dessen fünfzigprozentigen Anteil an dem Campus Verlag (Umsatz zuletzt 12 Millionen Euro im Jahr) in Frankfurt am Main. |
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| 2015-02-08 |
| 2015-02-08 Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist, wenn jegliche Anhaltspunkte für auf eine Verständigung gerichtete Gespräche fehlen, eine auf Verletzung des § 243 IV 1 StPO gestützte Verfahrensrüge nicht zulässig erhoben (2 StR 171/2014 25. November 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands sind (auch bei elektronischer Kalenderführung) Fristenkalender so zu führen, dass auch eine gestrichene Frist noch erkennbar und bei der Endkontrolle überprüfbar ist (VIII ZB 38/2014 4. November 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist auch bei getrenntlebenden, verheirateten und gemeinsam sorgeberechtigten Eltern eine Vertretung des Kindes durch das Jugendamt als Beistand zu der gerichtlichen Geltendmachung von Kindesunterhalt zulässig (XII ZB 250/2014 29. Oktober 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands sind die Aufwendungen für Baulichkeiten und Anpflanzungen zur Herstellung einer Golfsportanlage auf einem vermieteten Grüngelände, für die der Untermieter von dem Eigentümer Ausgleich verlangt, unselbständige Rechnungsposten, die in einem Teilbetrag eingeklagt werden können (V ZR 269/2013 19. September 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands bemisst sich, wenn eine die Zwangsvollstreckung für unzulässig erklärende Entscheidung nach § 120 I FamFG i. V. m. § 767 ZPO nicht vorliegt, der Wert des Beschwerdegegenstands gemäß § 61 I FamFG regelmäßig nach dem Umfang der erstrebten Ausschließung der Zwangsvollstreckung, wobei der Nennbetrag des vollstreckbaren Anspruchs ohne Rücksicht auf seine Realisierbarkeit anzusetzen ist (XII ZB 284/2013 17. September 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands ist bei Vorliegen eines absoluten Revisionsgrunds im Sinne von § 72 II Nr. 3 Alt. 1 ArbGG, § 547 Nr. 1 bis 5 ZPO § 72a VII ArbGG analog anzuwenden (6 AZN 267/2014 5. Juni 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist für einen Antrag auf Zahlung von Schmerzensgeld wegen einer vom Vater veranlassten Beschneidung des Kindes das Amtsgericht – Familiengericht – sachlich zuständig (18 WF 219/2013 22. September 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg beginnt die Verjährung sämtlicher Gewährleistungsrechte objektiv mit der Abnahme unabhängig davon, wann Mängel erkennbar werden und die Voraussetzungen für auf solche gestützte Zahlungsansprüche eintreten, und endet bei Mängelansprüchen die Hemmung, wenn der Unternehmer das Prüfungsergebnis mitteilt, den Mangel für beseitigt erklärt oder die Fortsetzung der Beseitigung verweigert (1 U 103/2013 30. April 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen ist ein ernsthaftes Interesse eines leiblichen Vaters an einem Kind zu verneinen, wenn dem Antragsteller seine mögliche Vaterschaft bereits vor der Geburt des Kindes bekannt war, er sich aber erst sieben Jahre später um eine Kontaktaufnahme bemüht, und entspricht ein Umgang des Kindes mit dem leiblichen Vater nur dem Kindeswohl, wenn die Vorteile für das Kindeswohl die Nachteile überwiegen (5 UF 89/2014 10. Oktober 2014). |
| Nach einer Entscheidung der Staatsanwaltschaft Berlin ist das Ermittlungsverfahren gegen den aus der Politik übergangslos zu Daimler gewechselten Eckart von Klaeden wegen des Verdachts der Vorteilsannahme eingeleitete Ermittlungsverfahren mangels ausreichender Anhaltspunkte eingestellt. |
| Rechtsanwalt Prof. Dr. Hubertus Schumacher aus Innsbruck ist Präsident des obersten Gerichtshofs Liechtensteins. |
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| 2015-02-07 |
| 2015-02-07 Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands verletzt die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters nach den Regelsätzen trotz der Geldentwertung seit dem Inkrafttreten der insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung im Jahre 1999 derzeit noch nicht den Anspruch des Insolvenzverwalters auf seine seiner Qualifikation und seiner Tätigkeit angemessene Vergütung (IX ZB 60/2013 4. Dezember 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist ein Neubeginn der Verjährung durch ein Anerkenntnis des Schuldners nicht mehr möglich, wenn die Verjährungsfrist bereits abgelaufen ist (XI ZR 265/2013 11. November 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist das Recht des Dienstbarkeitsberechtigten nicht auf eine Nutzung des dienenden Grundstücks in einzelnen Beziehungen begrenzt, wenn es jegliche Nutzung im Rahmen der jeweiligen öffentlichrechtlichen Vorschriften zulässt (V ZB 131/2013 6. November 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist ein einen Fahrschüler in einem fortgeschrittenen Ausbildungsstand begleitender Fahrlehrer grundsätzlich nicht Führer des Kraftfahrzeugs (4 StR 92/2014 23. September 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands soll ein Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht vorliegen, wenn eine automatisierte Erfassung auf Grund eines visuellen Vergleichs gelöscht wird und die Anonymität des Inhabers dabei nicht aufgehoben wird (6 C 7/2013 22. Oktober 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln gibt die Verwendung des Adelszusatzes Freiin auch bei einer verheirateten oder geschiedenen Frau keinen unzutreffenden Familienstand wieder (2 WX 345/2014 20. November 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München ist bei mehreren sachverständigen Befunden der Bejahung der Geschäftsfähigkeit oder Testierfähigkeit für die Erbfolge von der Testierfähigkeit auszugehen und kann das Grundbuchamt nicht mit der Begründung, es sei nicht zweifelsfrei nachgewiesen, dass der Erblasser testierfähig gewesen sei, einen Erbschein verlangen (34 Wx 293/2014 31. Oktober 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg ist, wenn ein angefochtenes Urteil den zuerkannten Schadensersatzanspruch sowohl auf eine Pflichtverletzung bei der Planung wie auf eine Pflichtverletzung bei der Bauaufsicht stützt, eine nur die Annahme fehlerhafter Planung rügende Berufung unzulässig (10 U 16/2013 11. Juli 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig eröffnet die Zurückverweisung eines Rechtsstreits keinen neuen Rechtszug und erfasst die Bewilligung von Prozesskostenhilfe auch die nach der Zurückverweisung neu anfallenden Rechtsanwaltsgebühren (5 U 169/2011 30. Oktober 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Bad Kreuznach trägt der Schädiger das Werkstattrisiko (z. B. vierwöchige Reparaturzeit wegen verzögerter Ersatzteillieferung) und nicht der Geschädigte (3 O 38/2012 25. Juli 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken spricht bei Straßenverkehrsunfällen auf so genannten Verteilerfahrbahnen kein Anscheinsbeweis für das alleinige Verschulden des Spurwechslers, weil dort keine typisches Nebeneinanderfahren stattfindet, bei dem jeder auf die strenge Beibehaltung der Fahrstreifen vertrauen darf (13 S 57/2014 26. September 2014). |
| *Köhler, Helmut/Bornkamm, Joachim, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 33. A. 2015 |
| *Wertpapierhandelsgesetz, hg. v. Just, Clemens/Ritz, Corinna/Becker, Ralf, 2015 |
| *Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. A. 2015 |
| *Münchener Anwalts-Handbuch Straßenverkehrsrecht, hg. v. Buschbell, Hans, 4. A. 2015 |
| *Britz, G./Hellermann, J./Hermes, G., Energiewirtschaftsgesetz, 3. A. 2015 |
| *Praxishandbuch Sachverständigenrecht, hg. v. Bayerlein, 5. A. 2015 |
| *Spindler, G./Schuster, F., Recht der elektronischen Medien, 3. A. 2015 |
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| 2015-02-06 |
| 2015-02-06 Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist eine Verfassungsbeschwerde eines Falschparker verfolgenden Frührentners (Knöllchen-Horst) unter Auferlegung einer Missbrauchsgebühr von 1000 Euro nicht zur Entscheidung angenommen. |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands folgt eine Kostenerstattung in einem Beschwerdeverfahren den allgemeinen Bestimmungen der §§ 91ff. ZPO (10 AZB 93/2014 27. Oktober 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin schließt ein Vorbehalt der späteren Zuordnung näher bestimmter Sondernutzungsrechte zu Sondereigentumseinheiten zu Gunsten des teilenden Eigentümers eine rechtsgeschäftliche Vertretung des Eigentümers bei Bewilligung der Eintragung der Zuweisung nicht aus (1 W 358/2014 14. Oktober 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist die Verwendung des Begriffs Kundenanwalt durch einen Versicherer irreführend, wenn in dieser Funktion private Rechtsinteressen einzelner Versicherungsnehmer wahrgenommen werden und dies nicht durch einen Rechtsanwalt erfolgt (I-20 U 168/2013 28. Oktober 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg darf das Registergericht das Verfahren über die Einstellung einer geänderten Gesellschafterliste grundsätzlich nicht bis zur gerichtlichen Entscheidung über die Wirksamkeit der Änderung aussetzen (11 W 47/2014 24. September 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz führt, wenn die Parteien ohne Beteiligung des Nebenintervenienten einen Vergleich schließen, der Grundsatz der Kostenparallelität dazu, dass der Kostenerstattungsanspruch des Nebenintervenienten inhaltlich dem Kostenerstattungsanspruch entspricht, den die von ihm unterstützte Hauptpartei gegen den Gegner hat, wobei die zwingende Regelung des § 101 I i. V. m. § 98 I ZPO eine anderweitige Verteilung der Interventionskosten nach billigem Ermessen nicht zulässt (3 U 537/2014 24. November 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz ist ein während eines Abladens eines auf einem Abschleppwagen beförderten Kraftfahrzeugs durch vorzeitiges Lösen der Handbremse an dem beförderten Kraftfahrzeug entstehender Schade von den Beteiligten unter Berücksichtigung der Mitverursachung zu tragen (3 U 706/2014 11. November 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München darf die Supermarktkette Real die von dem Deutschen Fußballbund beanstandeten T-Shirts mit Adlerlogo und dem Schriftzug Deutscher Fußballbund weiterhin nicht verkaufen, wohl aber Fußmatten ohne Schriftzug und damit auch ohne Verwechslungsgefahr (6 U 3249/2014 5. Februar 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf sind vom Arbeitgeber nicht übernommene Kosten für Kraftfahrzeugantriebsmittel (z. B. Benzin, Dieselkraftstoff) auch bei Anwendung der 1-Prozent-Regelung für privat genutzte Unternehmenskraftfahrzeuge von der Steuer abziehbar, weil sie zur Erzielung des Barlohns bzw. zum Erwerb von Sachlohn in Gestalt der privaten Personenkraftfahrzeugnutzung aufgewendet wurden (12 K 1073/2014 E 4. Dezember 2014). |