| 2016-01-05 |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ist die Abberufung eines nicht voreingetragenen Geschäftsführers eine anmeldepflichtige Änderung gemäß § 39 I GmbHG, wobei mit der entsprechenden Änderung in dem Handelsregister nicht zugleich verlautbart wird, dass der Abberufene vorher Geschäftsführer war (2 Wx 117/2015, 3. Juni 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken verletzt das Verlangen der Mietzahlung bis zu dem Ende einer ordentlichen Kündigungsfrist nicht Treu und Glauben, wenn der Mieter der außerordentlichen Kündigung widersprochen hatte, aber zwei Monate vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist ausgezogen ist (2 U 22/2014 22. April 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig verjähren Ansprüche aus Mängeln einer Dachphotovoltaikanalage spätestens nach drei Jahren, weil die Anlage kein Bauwerk ist und nicht der Errichtung, dem Erhalt oder der Nutzbarkeit einer Dachanlage dient (1 U 154/2014 26. August 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg ist eine Verwertung eines Eigenheims dann als unwirtschaftlich unzumutbar, wenn ein erzielte4r Verkaufspreis wesentlich geringer ist als der zu dem Erwerb aufgewendete Gesamtbetrag (7 AS 1406/2012 29. Januar 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Arnsberg ist die allgemeine Geschäftsbedingung eines On-line-Shops „Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen“ wettbewerbsrechtswidrig (I-8 O 63/2015 3. September 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg ist die Einschaltung pensionierter Richter zur Erteilung prozesstaktischer Ratschläge an Rechtsanwälte, Unternehmensabteilungen oder Einzelmandanten eine erlaubnisbedürftige Rechtsdienstleistung gemäß § 3 RDG (315 O 82/2015 18. März 2015). |
| Nach einer Entscheidung der Staatsanwaltschaft Bremen sind die Ermittlungen gegen zwei Brüder wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffengesetzes mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt (4. Januar 2016). |
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| 2016-01-04 |
| 2016-01-04 Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands haben Passagiere keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen, wenn ein Flugzeug wegen fehlender Landeerlaubnis erheblich verspätet landet, weil die Verspätung dann auf einem außergewöhnlichen Umstand beruht (X ZR 115/2012). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands bleiben die von einem zunächst auf sein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO verzichtenden und sich erst im Laufe seiner Vernehmung darauf berufenden Zeugen vor der Berufung auf das Zeugnisverweigerungsrecht abgegebenen Aussagen verwertbar (1 StR 429/2014 20. Mai 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands liegt eine störende Einwirkung auf den Aufzeichnungsvorgang in dem Sinne des § 268 III StGB vor, wenn der Täter auf den selbsttätigen Funktionsablauf des aufzeichnenden Geräts zugreift und dadurch eine Änderung des Ergebnisses bewirkt (1 StR 490/2014 16. April 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf kann der Bieter, der die Lückenhaftigkeit einer Leistungsbeschreibung erkennen konnte und auf Grund der - nicht offenbarten –Annahme einer einfachen Bohrbarkeit geboten hat, keine Mehrvergütung beanspruchen, wenn sich seine optimistische Annahme nicht als zutreffend erweist (I-21 U 136/2014 24. März 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Bochum muss es ein Mieter unterlassen, eine Vermieterin als bekloppte Kuh, bescherte Kuh oder krankhaft bösartige Ziege zu bezeichnen (67 C 241/2015 26. August 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München hat ein Flugveranstalter das Recht zur Vorverlegung des eines Rückflugs, wenn er dies klar genug angekündigt hat (281 C 3666/2013 um 1. Februar 2015?). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Wiesbaden hat ein ein Jahr im Voraus buchender Reisender einen Anspruch auf die Hälfte des Reisepreises als Schadensersatz, wenn der Reiseveranstalter die Reise 6 Monate vor Reisebeginn absagt (91 C 295/2014). |
| Nach einer Entscheidung des obersten Gerichtshofs Österreichs hat das Rote Kreuz keinen Unterlassungsanspruch gegenüber Wettbewerbern im Bereich der Rettungsdienste, weil es kein Monopol mit der Zulassung erworben hat (30. Dezember 2015?). |
| Dänemark führt wegen der vielen über das durch Sozialleistungen einladende Deutschland kommenden Flüchtlinge zunächst für zehn Tage zwecks Verhinderung der Einreise von Flüchtlingen ohne gültige Einreisepapiere stichprobenmäßige Grenzkontrollen zu Deutschland ein. |
| Belgien fährt den am Samstag automatisch abgeschalteten Atomreaktor Doel 1 bei Antwerpen wieder hoch. |
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| 2016-01-03 |
| 2016-01-03 Nach einer Entscheidung des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kann es zwar zulässig sein, verdeckte Ermittler einzusetzen, sofern der Einsatz klar abgegrenzt und abgesichert ist, doch kann ein Beschwerdeführer, wenn ihm keine ausreichende Wiedergutmachung für eine Verletzung des Art. 6 I EMRK gewährt ist, weiter behaupten, Opfer einer Verletzung von Art. 6 I EMRK zu sein (54648/1009 23. Oktober 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Gerichtshofs (der Europäischen Union) darf eine Kontrollstelle keine Sanktionen auf der Grundlage des Rechtseines Mitgliedstaats gegen den für die Verarbeitung von Daten verhängen, der nicht in dem Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats niedergelassen ist, sondern miss nach Art. 28 VI der Richtlinie 1995/46/EG die Kontrollstelle des Mitgliedstaats, dessen Recht anwendbar ist, ersuchen, einzuschreiten (C-230/2014 1. Oktober 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist die Festsetzung einer Geldbuße gegen einer bei wirtschaftlicher Betrachtung mit der ursprünglichen juristischen Person nahezu identischen Gesamtrechtsnachfolgerin vom Wortlaut des § 30 I OWiG erfasst (1 BvR 980/2015 20. August 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands finden die in § 18 I BVerfGG genannten Ausschlusstatbestände auf ein missbräuchliches Verhalten eines Beschwerdeführers keine Anwendung, wenn der Ausschluss zur Beschlussunfähigkeit des allein zur Entscheidung berufenen Spruchkörpers des Bundesverfassungsgerichts führt (2 BvR 740/2015 7. Juni 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands begeht ein Rechtsanwalt, der sich weigert an einer Zustellung von Rechtsanwalt zu Rechtsanwalt gemäß § 195 ZPO mitzuwirken, indem er kein Empfangsbekenntnis ausstellt, keine ahndbare Berufspflichtverletzung (AnwSt R 4/2015 26. Oktober 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands darf die Bestimmung eines Termins zur mündlichen Verhandlung über den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil erst nach Eingang des Einspruchs erfolgen, und kann in einem vorsorglich für den Fall des Einspruchs bestimmten Termin mangels ordnungsgemäßer Terminsbestimmung und deshalb fehlender Säumnis kein zweites Versäumnisurteil gegen die im Termin nicht erschienene Partei ergehen (III ZR Ü 1/2015 8. Oktober 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann ein von einem Land gemäß § 7 IV UVG erstrittener Unterhaltstitelnach Einstellung der Vorschussleistungen in dem Wege einer analogen Anwendung des § 727 ZPO auf das unterhaltsberechtigte Kind umgeschrieben werden (XII ZB 62/2014 23. September 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands setzt die Übertragung des Aufgabenkreises Vollmachtwiderruf tragfähige Feststellungen dahingehend voraus, dass bei Fortbestand der Vorsorgevollmacht im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes drohende erhebliche Schäden für den Betroffenen zu befürchten sind (XII ZB 624/2014 23. September 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann, wer ein eigenes, gewichtiges und auf andere Weise nicht zu befriedigendes Interesse an der Einsicht in Akten der Kartellbehörde geltend macht, (z. B. in einem mit einer Verpflichtungszusage nach § 32b GWB endenden Kartellverfahren) einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über ein außerhalb des Anwendungsbereichs des § 29 VwVfG liegendes und im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde nach § 40 VwVfG stehendes Alteneinsichtsrecht haben(KVR 55/2014 14. Juli 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands können, wenn ein Unternehmen (z. B. Calw GmbH) seine Mitwirkungspflichten in einem Kartellverwaltungsverfahren verletzt, daraus im Rahmen der freien Beweiswürdigung für das Unternehmen nachteilige Schlüsse gezogen werden (KVR 77/2013 14. Juli 2015). |
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| 2016-01-02 |
| 2016-01-02 Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann, wenn der Schuldner eine zum Zwecke des Forderungseinzugs treuhänderisch abgetretene Forderung gegenüber einem Inkassounternehmen als Forderungszessionar tilgt, die Zahlung nach Weiterleitung an den ursprünglichen Forderungsinhaber nur diesem gegenüber und nicht gegenüber dem Inkassounternehmen angefochten werden (IX ZR 308/2014 24. September 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die rechtsstaatswidrige Provokation einer Straftat durch Angehörige von Strafverfolgungsbehörden oder von ihnen gelenkte Dritte regelmäßig ein Verfahrenshindernis (2 StR 97/2014 10. Juni 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands erstreckt sich die aus § 1 II 2 und 3 KSCHG folgende Verpflichtung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer zur Vermeidung einer Beendigungskündigung an einem anderen (freien) Arbeitsplatz zu beschäftigen, grundsätzlich nicht auf Arbeitsplätze in einem in dem Ausland gelegenen Betrieb oder Betriebsteil, doch ist eine darüber hinausgehende Selbstbindung (z. B. aus § 242 BGB) nicht ganz ausgeschlossen (2 AZR 2/2014 24. September 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts Deutschlands ist eine Deckelung der Leistungen für Unterkunft und Heizung nach einem nicht erforderlichen Umzug auf die bis dahin zu tragenden angemessenen Aufwendungen nur zulässig, wenn zutreffend ermittelte Angemessenheitsgrenzen für die Unterkunftskosten und Heizkosten bestehen (14 AS 6/2014 R 29. April 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands steht die Auszahlung einer einheitlichen Abfindung in zwei Teilbeträgen der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes ausnahmsweise nicht entgegen, wenn sich die Teilzahlungen im Verhältnis zueinander eindeutig als Hauptleitung und Nebenleistung darstellen und die Nebenleistung geringfügig ist (IX R 46/2014 13. Oktober 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg verjährt der prozessuale Kostenerstattungsanspruch aus einer im Beschlussweg erlassenen einstweiligen Verfügung gemäß § 195 BGB binnen drei Jahren, doch wird die Verjährung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs durch die Zustellung des Kostenfestsetzungsantrags an den Prozessgegner entsprechend § 204 I Nr. 1 BGB gehemmt (8 W 83/2015 4. September 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ist ein auf eine durch einen Steuerberater geschlossene Gerichtsstandsvereinbarung gestützter Verweisungsbeschluss nicht bindend (8 AR 39/2015 29. Juni 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln kann der Schuldner sich die eigentlich bereits mit der Leistung zu treffende Verrechnungsbestimmung vorbehalten, indem er bei der Zahlung einen Verrechnungsvorbehalt erklärt, wobei der Gläubiger, wenn er das Bestimmungsrecht zum Erlöschen bringen will, den Schuldner auffordern muss, innerhalb einer angemessenen Frist von seinem Recht zu einer erst nach Leistung erfolgenden Verrechnungsbestimmung Gebrauch zu machen, wobei die Tilgungswirkung der Aufrechnung erst ab dem Zeitpunkt der Zweckbestimmung eintritt (8 U 54/2014 11. Juni 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg kann die Entziehung einer Fahrerlaubnis auch auf eine Zuwiderhandlung gestützt werden, die bereits vor der Zustellung der Verwarnung begangen, der Fahrerlaubnisbehörde aber erst nach der Verwarnung bekannt wurde (10 S 1176/2015 6. August 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main ist eine Klage ohne Durchführung eines erforderlichen Schlichtungsverfahrens als unzulässig abzuweisen (2/16 S 16/2015 2. September 2015). |
| *Vermögensverwaltende Personengesellschaftn, hg. v. Haase, Florian/Dorn, Katrin, 2. A: 2015 |
| *Münch, Christof, Familienrecht in der Notar- und Gestaltungspraxis, 2. A. 2016 |
| *Beck’sches Prozessformularbuch, 13. A. 2016 |
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| 2016-01-01 |
| 2016-01-01 Die Niederlande übernehmen die Ratspräsidentschaft in der europäischen Union. |
| In Deutschland steigt der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer um 180 Euro auf 8652 Euro, bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern auf 17304 Euro. |
| In Deutschland steigt der Kinderfreibetrag auf 7248 im Jahr für jedes Kind, das Kindergeld für das erste und zweite Kind auf 190 Euro, für das dritte Kind auf 196 Euro und für jedes vierte und weitere Kind auf jeweils 221 Euro je Monat. |
| In Deutschland können Vorsorgeaufwendungen für das Alter bei Ledigen bis höchstens 18669, bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern bis höchstens 37338 Euro berücksichtigt werden. |
| In Deutschland steigt der steuerpflichtige Anteil an Renten von 70 auf 72 Prozent. |
| In Deutschlandsteigt die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der Sozialbeiträge auf das Gehalt fällig werden, in der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung von 4125 Euro auf 4237 Euro, in der Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung im Westen von 6050 auf 6200 Euro, im Osten von 5200 auf 5400 Euro. |
| In Deutschland steigt der Regelsatz für Hartz IV für Alleinstehende von 399 Euro auf 404 Euro für Bedarfsgemeinschaften von 360 Euro auf 364 Euro Je Ehepartner oder Partner in einem Haushalt. |
| In Deutschland steigt der Höchstbetrag der Ausbildungsförderung Studierender auf 735 Euro (bei eigener Wohnung) bzw. 537 Euro (bei Wohnung bei den Eltern). |
| In Deutschland steigt das Briefporto für den Normalbrief von 62 Cent auf 70 Cent, für den Maxibrief bis 1000 Gramm von 2,40 Euro auf 2,60 Euro und für ein Einschreiben von 2,15 Euro auf 2,50 Euro. |
| In der Nacht zum 1. Januar 2016 werden voraussichtlich 7391068000 Menschen leben (83 Millionen mehr als vor einem Jahr, Zuwachs pro Sekunde durchschnittlich 2,6 Menschen, vor allem in den Entwicklungsländern). |