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| 2020-03-01 Nach einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union fällt ein Rechtsstreit über die Verpflichtung eines Rechtsanwalts zu der Entrichtung von Jahresbeiträgen an seine Rechtsanwaltskammer nur unter besonderen Voraussetzungen unter die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates von dem 12. Dezember 2012 und ist eine Klage auf Zahlung der Jahresbeiträge als Klage über einen Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag in diesem Sinne anzusehen, wenn diese Beiträge die Gegenleistung für Leistungen sind, die diese Kammer ihren Mitgliedern erbringt und diese Leistungen von dem betroffenen Mitglied freiwillig vereinbart wurden, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist (C-421/2018 5. Dezember 2019). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands erwerben, wenn die Eltern nach der Begründung der gemeinsamen Sorge für weitere Kinder gemäß den §§ 1617b I 4, 1617 I 3 BGB an den Namen des ersten Kindes gebunden sind, die weiteren Kinder mit einem bislang abweichenden Namen vorbehaltlich etwaiger Anschließungserfordernisse nach den §§ 1617b I 4, 1617c I BGB in dem Augenblick der Begründung des gemeinsamen Sorgerechts den Geburtsnamen des ersten Geschwisterkinds kraft Gesetz (XII ZB 11872017 13. November 2019). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die gesetzliche Form der Einlegung der Beschwerde durch Erklärung zu der Niederschrift der Geschäftsstelle gemäß § 64 II 1 FamFG auch gewahrt, wenn die Beschwerde zu der Niederschrift des zuständigen Richters eingelegt wird und die Einlegung von diesem protokolliert wird (XII ZB 148/2019 4. September 2019). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands liegt ein fehlgeschlagener Versuch vor, wenn die Tat nach Misslingen des zunächst vorgestellten Tatablaufs mit den bereits eingesetzten oder naheliegenden Mitteln objektiv nicht mehr vollendet werden kann und der Täter dies erkennt oder wenn er subjektiv die Vollendung nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung nicht mehr für möglich hält (4 Str 394/2019 5. September 2019). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main können gepfändete und zu der Einziehung übertragene Anrechte durch interne Teilung ausgeglichen werden (3 UF 163/2019 7. November 2019). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ist der Geschädigte berechtigt, gemäß der eindeutigen Regelung des § 249 II 1 BGB statt der Herstellung des vorherigen Zustands den dazu erforderlichen Geldbetrag zu verlangen (22 U 1672019 8. November 2019). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg muss der Käufer bei einem Kauf nach dem Kaufrecht der vereinten Nationen zu der Wahrung seiner kaufrechtlichen Ansprüche gegenüber dem Verkäufer gerade in Hinblick auf die beabsichtigte Weiterverarbeitung der gelieferten Ware oder deren Veränderung hierdurch, eine zeitnahe Prüfung vornehmen, ohne auf eine Reklamation seines Kunden zuwarten zu dürfen, insbesondere dann, wenn die beabsichtigte Verwendung nicht mit den vertraglichen Vereinbarungen der Parteien übereinstimmt (12 U 152/2018 24. April 2019). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg hindert eine fehlende Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten weder die Möglichkeit ihrer Entstehung in arbeitsgerichtlichen Verfahren noch rechtfertigt die Regelung des § 12a I 1 ArbGG den Schluss, dass die gegebenenfalls bereits in arbeitsgerichtlichen Verfahren entstandene, aber nicht erstattungsfähige Gebühr vor dem Verwaltungsgericht nach Rechtswegverweisung nicht erneut entstehen kann, tatsächlich angefallen und nunmehr erstattungsfähig ist (1 O 71/2019 9. August 2019). |
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| 2020-02-29 Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands gibt ein Beklagter regelmäßig nicht schon dann Veranlassung zu der Erhebung einer Widerspruchsklage, wenn er als Gläubiger in dem Verteilungstermin nicht erscheint und deshalb kraft Gesetzes vermutet wird, dass er einen seine in den Teilungsplan aufgenommenen Ansprüche betreffenden Widerspruch eines anderen Gläubigers nicht anerkennt (IX ZB 41/2019 19. Dezember 2019). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands hat der Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Betriebsfortführung eine gesonderte Aufstellung der damit verbundenen Einnahmen und Ausgaben zu enthalten, was auch für den Fall eines Verlusts gilt (IX ZB 72/2018 19. Dezember 2019). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist ein zu seiner Begründung auf entsprechende Entgelte mindestens dreier vergleichbarer Wohnungen Bezug nehmendes Mieterhöhungsverlangen nicht allein deshalb formell unwirksam, weil es sich bei den Vergleichswohnungen um öffentlich geförderten, preisgebundenen Wohnraum handelt (VIII ZR 236/2018 18. Dezember 2019). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann eine falsche oder ungenaue Bezeichnung des Rechtsmittelklägers in der Rechtsmittelschrift behoben werden, wenn der richtige Rechtsmittelkläger auf Grund weiterer Erkenntnismöglichkeiten wie etwa der Auslegung der Rechtsmittelschrift oder der Instanzakten innerhalb der Rechtsmittelfrist zweifelsfrei erkennbar wird, wobei bei einer nachträglichen Berichtigung des Berufungsurteils die Revisionsfrist ausnahmsweise erst mit dessen Zustellung beginnt (VIII ZR 332/2018 18. Dezember 2019). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann allein die täterseitige Kenntnis der Beschaffenheit von Gebäudeteilen einen bedingten Vorsatz des Inbrandsetzens eines Wohnhauses nicht begründen und ist ein Antrag auf Zuerkennung eines nach richterlichem Ermessen zu bemessenden Schmerzensgelds ohne Angabe zu der Größenordnung des begehrten Schmerzensgelds unzulässig (I ZB 60/2018 23. Oktober 2019). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann einer Rückforderung überzahlter Betreuervergütung der Vertrauensgrundsatz entgegenstehen, wenn eine Abwägung ergibt, dass dem Vertrauen des Berufsbetreuers auf die Beständigkeit der eingetretenen Vermögenslage gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung einer dem Gesetz entsprechenden Vermögenslage der Vorrang einzuräumen ist (XII ZB 129/2019 11. Dezember 2019). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist ein großer Unterschied zwischen Ankaufspreis und Verkaufspreis eines Grundstücks bei kurz aufeinanderfolgenden Verträgen grundsätzlich ein Anhaltspunkt für die Verfolgung unerlaubter oder unredlicher Zwecke, an welcher ein Notar weder durch die Beurkundung noch durch die Abwicklung der Kaufverträge mitwirken darf (III ZR 112/2018 5. Dezember 2019). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann ein nicht prozessfähiger Schuldner bei der Abgabe der Vermögensauskunft und der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 51 III ZPO auch durch einen Vorsorgebevollmächtigten vertreten werden, der aber nicht verpflichtet ist, für einen nicht prozessfähigen Schuldner die Vermögensauskunft und die eidesstattliche Versicherung abzugeben (I ZB 60/2018 23. Oktober 2019). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands liegt eine Irreführung nicht (mehr) vor, wenn sich das Verkehrsverständnis mit der Folge geändert hat, dass die beanstandete Angabe den tatsächlichen Verhältnissen entspricht, wobei die Zahlung einer angemessenen Gebühr für die Durchführung einer Prüfung oder die Verleihung eines Siegels der Neutralität der Prüfeinrichtung nicht entgegensteht (I ZR 161/2018 4. Juli 2019). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands ist ausreichend für die Bekanntgabe gemäß § 47 II 1 VwGO eine Handlung des Normgebers, die den potenziell Antragsbefugten die Möglichkeit eröffnet, dass sie sich von dem Erlass und von dem Inhalt der Rechtsnorm verlässlich Kenntnis verschaffen, wofür das Einstellen von Gesetzen und Verordnungen in öffentliche Datenbanken zu Informationszwecken oder in private Datenbanken nicht genügt (4 CN 6/2018 10. Oktober 2019). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands ist die rückwirkende Erstreckung der Tarifverträge über das Sozialkassenverfahren in dem Baugewerbe durch § 7 VII und VIII in Verbindung mit den Anlagen 32 und 33 SokaSiG verfassungsrechtlich unbedenklich (10 AZR 531/2018 24. September 2019). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf kann ein Besteller bei Schadensersatz wegen nicht beseitigten Werkmangels nicht noch den Ersatz von vergeblichen Werklohnaufwendungen für Gewerke anderer Unternehmer verlangen, die wegen der mangelhaften Werkleistung ihren Wert verloren haben, weil anderenfalls der Gedanke der Verhinderung von Überkompensationen ausgehöhlt würde (5 U 30/2015 11. April 2019). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken ist die Anmeldung zu dem Register für Musterfeststellungsklagen nach § 608 ZPO auch dann kein Rechtsmissbrauch, wenn sie nur zwecks Verjährungshemmung nach § 204 I Nr. 1a BGB erfolgt (12 O 100/2019 13. Dezember 2019). |
| *Arzneimittelgesetz, hg. v. Rehmann, Wolfgang A., 5. A. 2020 |
| *Zahlungsdienstaufsichtsgesetz, hg. v. Casper/Terlau, 2. A. 2020 |
| *Rechtshandbuch Private Equity, hg. v. Jesch/Striegel/Boxberger, 2. A. 2020 |
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| 2020-02-28 |
| 2020-02-28 Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands sind die Revisionen zweier Angeklagter aus der Rüstungsindustrie gegen ihre Verurteilung zu Haftstrafen durch das Oberlandesgericht Düsseldorf wegen des Offenbarens von Staatsgeheimnissen durch unbefugten Besitz und unbefugte Weiterleitung geheimer Erläuterungen zu einem Haushaltsentwurf des Bundesministeriums der Verteidigung verworfen (3 StR 546/2019 18. Februar 2020). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist der Anspruch eines klagenden Verbrauchers auf rechtliches Gehör nach Art. 103 I GG dadurch verletzt, dass das Oberlandesgericht Celle kein Gutachten eingeholt hat, um zu klären, ob die Daimler AG das Abgaskontrollsystem in dem Motor OM 651 mit einer Abschaltvorrichtung manipuliert hat (VIII ZR 57/2019 28. Januar 2020). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands sind Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, die ein Auszubildender für sich selbst erhält, bis zu der Höhe des allgemeinen Einkommensfreibetrags nicht auf Leistungen anzurechnen, die er nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhält (5 C 5/2019 27. Februar 2020). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands kann – weil das Wohlwollen von Kraftfahrzeugnutzern für Politiker wertvoll sein kann – ein Verkehrsverbot für Dieselkraftfahrzeuge unverhältnismäßig sein, wenn nach einer Prognose auf hinreichend sicherer Grundlage der geltende Grenzwert für Stickstoffdioxid – zwar nicht in der Gegenwart, aber – in Kürze eingehalten wird (7 C 3/2019 27. Februar 2020). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands sind die Kündigungen des bei der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin angestellten Cockpitpersonals wegen fehlerhafter Massenentlassungsanzeige bei dem falschen Betrieb unwirksam (8 AZR 215/2019 27. Februar 2020). |
| Nach einer die Vorentscheidung des Landgerichts München bestätigenden Entscheidung des Oberlandesgerichts München ist die Berufung eines Zahnarzts aus Kiel gegen die Löschung zehner seiner positiven Bewertungen in dem Internetportal Jameda zu Anfang des Jahres 2018 abgewiesen (um 28. Februar 2020). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig entspricht das gegenwärtig in Schleswig-Holstein noch geltende Moratorium für den Bau neuer Windkraftanlagen zu der Sicherung der Windkraftplanung weiterhin der Verfassung, so dass eine Vorlage an das Landesverfassungsgericht oder das Bundesverfassungsgericht abgelehnt ist (5 LB 6/2019 26. Februar 2020). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken wird ein Kraftfahrzeug eines Kraftfahrzeughalters bei dem Betrieb beschädigt, wenn es ausbrennt, weil ein anderer Kraftfahrzeughalter sein Kraftfahrzeug über einem noch kokelnden Einweggrill parkt (13 S 177/2019 23. Dezember 2019). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main muss eine Handwerkskammer die Gesamtinteressen der Mitglieder ihres Bezirks wahrnehmen und darf sich nur mit der dafür notwendigen Zurückhaltung und Objektivität äußern, weshalb eine Äußerung einer Handwerkskammer in Zusammenhang mit dem Dieselfahrverbotsurteil des Bundesverwaltungsgerichts wegen polemischer Überspitzung rechtswidrig ist (12 K 1039/2019 F 27. Februar 2020). |
| Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Lübeck haben Mitarbeiter eines agilen und nach der so genannten Scrummethode tätigen Projektteams keinen Anspruch auf einen bestimmten einheitlichen Zeugniswortlaut einschließlich einer bestimmten Bewertung allein deshalb, weil der Arbeitgeber einem Teammitglied ein bestimmtes Zeugnis erteilt hat, da dadurch eine individuelle Leistungsbewertung nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist (4 Ca 2222/2019 22. Januar 2020). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main darf ein vorläufig in einer Klinik für Psychiatrie untergebrachter Patient nicht mehr fixiert werden, wenn infolge Personalmangels nicht mehr gewährleistet ist, dass der Fixierte bei Bedarf rechtzeitig Hilfe erhält (49 XVI 35/2020 L 31. Dezember 2019). |
| Brexit-Abkommen – Vertragstext – Protokolle – politische Erklärung, mit einer Einführung von Terhechte, Jörg Philipp, 2020 |
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| 2020-02-27 |
| 2020-02-27 Nach einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union muss Griechenland wegen verspäteter Umsetzung des Unionsrechts zu dem Schutze von Gewässern vor Verunreinigung durch Nitrate aus der Landwirtschaft pauschal 3,5 Millionen Euro zahlen (C-298/2019 27. Februar 2020). |
| Nach einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union muss das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum erneut über das von Constantin Film als Unionsmarke angemeldete Zeichen Fack Ju Göhte entscheiden, weil das Amt und das Gericht der Europäischen Union bei ihrer Ablehnung des Zeichens als sittenwidrig nicht hinreichend berücksichtigt haben, dass die breite deutschsprachige Öffentlichkeit den Filmtitel offenbar nicht als moralisch verwerflich wahrgenommen hat (C-240/2018 P 27. Februar 2020). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands darf der Gesetzgeber muslimischen Rechtsreferendarinnen verbieten, bei ihrer praktischen Ausbildung ein Kopftuch zu tragen, wenn sie beispielsweise in einem Gerichtssaal als Repräsentantinnen des Staates wahrgenommen werden, weil die Entscheidung des Gesetzgebers für eine Pflicht, sich in dem Rechtsreferendariat weltanschaulich-religiös neutral zu verhalten, zu beachten ist (2 BvR 1333/2017 14. Januar 2020). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss die benannte Stelle des unionsrechtlich harmonisierten Medizinprodukterechts wie beispielsweise der Technische Überwachungsverein Rheinland gegenüber (Patientinnen) der Allgemeinen Ortskrankenkasse Bayern für die Folgen der Verwendung von Silikonbrustimplantaten des Unternehmens Poly Implant Prothèse in Frankreich aus Deliktsrecht einstehen, nicht dagegen aus Vertragsrecht (VII ZR 151/2028 27. Februar 2020). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands ist die Angleichung der Renten in dem Beitrittsgebiet an das Niveau der westlichen Bundesländer eine regelmäßige Rentenanpassung gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 a aa Satz 7 EStG, so dass sie nicht zu einer Neuberechnung des steuerfreien Teiles der Altersrente führen kann, wobei keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung zwischen den in den neuen Bundesländern gezahlten Altersrenten und den in den übrigen Bundeländern gezahlten Altersrenten liegen soll (X R 12/2018 3. Dezember 2019). |
| Nach einer Eilentscheidung des Landessozialgerichts Hessen ist die Inanspruchnahme von aufstockend zu einer tatsächlichen Arbeitnehmertätigkeit gewährten Sozialleistungen nicht bereits als solche einen Missbrauch des Freizügigkeitsrechts der Europäischen Union, wenn der Betroffene durch seine Arbeitnehmertätigkeit seinen eigenen Bedarf fast vollständig decken kann (6 AS 528/2019 B ER 11. Dezember 2019.). |
| Nach einer die ursprüngliche Entscheidung aufhebenden Entscheidung des Finanzgerichts Hessen ist die von dem Bundesfinanzhof bezweifelte Gemeinnützigkeit des Attac Trägervereins e. V. für 2010 bis 2012 aufgehoben (4 K 179/2016 26. Februar 2020). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main ist einem Anhänger des Vereins Eintracht Frankfurt Schadensersatz mit einem Schmerzensgeld von 7000 Euro zugesprochen, weil Polizeibeamte ihn bei einem Einsatz in der Commerzbank Arena über eine Bande gestoßen haben, wobei er einen Lendenwirbelbruch erlitt (2-04 O 289/2019 26. Februar 2020). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Osnabrück ist ein (weiterer) Angeklagter wegen vorgetäuschter Anrufe der Polizei bei älteren Menschen zwecks Herausgabe von Wertsachen wegen (versuchten) bandenmäßigen und gewerbsmäßigen Betrugs in fünf Fällen zu 63 Monaten Haft verurteilt (12 KLs 17/2019 24. Februar 2020). |
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| 2020-02-26 |
| 2020-02-26 Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist das in dem Jahre 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe wegen des Rechtes auf selbstbestimmtes Sterben grundgesetzwidrig, so dass § 217 StGB nichtig ist (2 BvR 2347/2015 26. Februar 2020). |
| Nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichts Brandenburgs muss gegen den Widerstand der Alternative für Deutschland eine von der Christlich Demokratischen Union beantragte aktuelle Stunde in dem Landtag zugelassen werden (um 26. Februar 2020). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln kann die Nutzung eines der Information oder Organisation dienenden elektronischen Geräts (Navi-Fernbedienung) während einer Kraftfahrzeugfahrt zwecks Bedienung eines Navigationsgeräts mit einem Bußgeld geahndet werden (III-1 RBs 27/2000 5. Februar 2020). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin ist ein Großhostel mit mehr als 1300 Betten in Berlin-Spandau in einem reinen Arbeitsgebiet rechtmäßig (19 L 523/2010 18. Februar 2020, 19 L 546/2010). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster darf ein Bürogebäude in Dülmen nicht in ein Bordell umgewandelt werden, weil durch die Umwandlung das baurechtliche Rücksichtnahmegebot verletzt würde und die Umwandlung wegen der angrenzenden Wohnnutzung unzumutbar ist (10 K 4774/2017 um 25. Februar 2020). |