2003-09-18 |
Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs muss Volkswagen (eine von 102 Millionen Euro erniedrigte) 90 Millionen Euro Buße wegen rechtswidriger Marktabschottung (planmäßige Verhinderung des Kaufs billigerer Kraftfahrzeuge in Italien durch Käufer aus Deutschland) zahlen (C-228/2000 P). |
Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist eine Muttergesellschaften mit in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen Tochtergesellschaften (z. B. durch Verbot des Abzugs von nicht mittelbar der Erzielung von im Land der Muttergesellschaft steuerpflichtigen Gewinnen dienenden Kosten für die Beteiligung an einer ausländischen Tochtergesellschaft) benachteiligende Steuervorschrift eines Mitgliedstaats (z. B. Niederlande) europarechtswidrig (C-168/2001). |
Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands darf die Bundeswehr Deutschlands ein aktives Mitglied der Republikaner (z. B. Oberleutnant) von der Alarmreserve ausschließen (6 C 4/2003 17. September 2003). |
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands dürfen übertarifliche Zulagen auf kommende Tariflohnerhöhungen nur bei entsprechender Vereinbarung im Arbeitsvertrag angerechnet werden und ist eine erst im zweiten Monat nach Inkrafttreten der Tariflohnerhöhung erfolgende Anrechnung unwirksam (4 AZR 533/2002 17. September 2003). |
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main gibt es für die Aufzeichnung von Telekommunikationsdaten im Rahmen des Anonymitätsdienstes AN.ON –Anonymität Online im Internet keine Rechtsgrundlage (5/6 Qs 47/2003 15. September 2003). |
Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen ist die Einheitsbewertung des Grundvermögens verfassungsgemäß (1 K 201/2000 19. Mai 2003). |
Deutschlands Beitrag zur Europäischen Union sinkt auf 0,24 Prozent der Wirtschaftsleistung. |
Die neue Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft über Ozonverschmutzung ist am 9. September in Kraft getreten (2002/3/EG). |
Ulrich Schwenke ist als Nachfolger Werner Schlukats Präsident des Verwaltungsgerichts Osnabrück. |
Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts der Vereinigten Staaten von Amerika ist eine Sammelklage gegen Bayer AG wegen Lipobay wegen zu unterschiedlicher Aspekte der Kläger abgewiesen. |
Der Verwaltungsratsvorsitzende der New Yorker Börse tritt nach Kritik an seinen Bezügen (140 Millionen Dollar) zurück. |
|
2003-09-17 |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg gilt die Straßenverkehrsordnung auch auf jedem Werksgelände (z. B. darf Rückwärtsfahren keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährden) (14 U 195/2002). |
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin darf die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik grundsätzlich Unterlagen über Helmut Kohl zwecks Aufarbeitung und politischer Bildung an Forschung und Medien herausgeben (1 A 317/2002). |
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz kann ein Nachbar einer Schule nicht die Einschränkung der Schulhofbenutzung durch Schüler in den Pausen verlangen, sondern muss den hiervon ausgehenden Lärm hinnehmen (1 K 1074/2003 14. August 2003). |
Nach einer Entscheidung des Landgerichts München I darf ein Netzbetreiber die Telefonnummern für eine betrügerische Dienstleistung (z. B. SMS zum Kennenlernen von Frauen für 49,90 Euro) abschalten (22 O 9966/2003 17. Juni 2003). |
Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen gefährdet ein mehrheitlicher Auslandsaufenthalt eines Steuerpflichtigen (z. B. in Spanien) grundsätzlich nicht den Steueranspruch, so dass kein Anspruch der Finanzbehörde auf Stellung einer Sicherheit besteht (10 V 511/2002 28. April 2003). |
Der deutsche Presserat missbilligt den Titelbericht Der Kannibale des Stern wegen unangemessener sensationeller Darstellung von Gewalt und Brutalität. |
Konstantin Film AG kauft für 4,5 Millionen Euro die Kirch Media Entertainment GmbH. |
Die Europäische Kommission verbietet Frankreich weitere Staatshilfen für Alstom. |
Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts der Vereinigten Staaten von Amerika muss Altria Group Inc. keine Sicherheitsleistung von 12 Milliarden Dollar für die Einlegung der Berufung gegen die Verurteilung von Philip Morris zu 10.1 Milliarden Dollar Schadensersatz erbringen. |
Finnland plant den Bau eines neuen Atomkraftwerks. |
|
2003-09-16 |
Die Vereinigten Staaten von Amerika legen ihr Veto gegen eine Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zwecks Ablehnung des Beschlusses Israels zu Palästinenserführer Arafat ein. |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann ein Rechtsanwalt die rechtzeitige Einlegung eines Rechtsmittels durch Telefax mit den Zeitangaben der Gebührenrechnung der Deutschen Telekom beweisen (VII ZB 8/2003 24. Juli 2003). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die einen angemeldeten Zusammenschluss mehrerer Unternehmen (z. B. Lekkerland/Tobaccoland) freigebende Verfügung des Bundeskartellamts Deutschlands ein von Dritten als in ihren wirtschaftlichen Interessen Betroffenen grundsätzlich anfechtbarer Verwaltungsakt (KVR 14/2001). |
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands sind für Abfindungen aus einem Sozialplan keine Beiträge an die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes abzuführen (10 AZR 686/2002 9. Juli 2003, 625/2002). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln verletzt die Bildung einer Selbstentsorgergemeinschaft die Verpackungsverordnung, nicht aber das Wettbewerbsrecht (6 U 212/2002 27. Juni 2003). |
Nach Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Deutschlands ist die Bewilligung variabler Vergütungsbestandteile von mehr als 25 Prozent des Gehalts für Gesellschaftergeschäftsführer keine verdeckte Gewinnausschüttung (mehr). (I R 46/2001 27. Januar 2003 u. a.). |
Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen ist der im Interesse eines Unternehmens auf dessen Kosten erfolgende Erwerb des Führerscheins für Lastkraftwagen kein zu höheren Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtender geldwerter Vorteil. |
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg darf die Deutsche Post AG die kostenlose Fernsehzeitschrift Einkauf aktuell auch in nicht allgemein zugängliche Briefkästen zustellen. |
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hannover muss eine Fluggesellschaft bei Billigflugangeboten mindestens jeden zehnten Platz für den Niedrigpreis freihalten. |
Die Deutsche Telekom einigt sich mit dem Bundeskartellamt Deutschlands und der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation Deutschlands auf eine Senkung der Kosten der Nutzung ihrer Datenbestände durch Auskunftsdienste von 89 Millionen Euro auf 49 Mi8llionen Euro. |
Kaspar Villiger tritt als Finanzminister der Schweiz zurück. |
|
2003-09-15 |
Die Entwicklungsländer brechen die Verhandlungen mit den Industrieländern über Änderungen im Welthandel wegen deren Forderungen nach Investorenschutz ab. |
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands haben bei Ermittlungen der Steuerfahnder mangels gesetzlicher Grundlage Betroffene kein Recht auf Einsichtnahme in die Ermittlungsakten (z. B. sog. Fallhefte) (VII B 138/2001 4. Juni 2003). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg muss der Halter eines Pferdes den durch Ausschlagen einem nachfolgenden Reiter entstehenden Schaden (überwiegend) ersetzen (4 U 77/2003). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg muss ein Anlageberater Anleger auf die Gefahr des Totalverlusts bei Insolvenz des Fondsbetreibers hinweisen (5 U 82/2003). |
Nach einer Entscheidung des Landgerichts München I darf ein Mieter eine nicht mit dem Mauerwerk verbundene, durch die Brüstung verdeckte Satellitenempfangsschüssel auf dem Balkon ohne Zustimmung des Vermieters anbringen (31 S 7699/2003). |
Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Stuttgart ist die Christliche Gewerkschaft Metall wegen zu geringer Größe nicht tariffähig. |
Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Hagen muss ein Gebrauchtwagenhändler nicht auf fehlende Wartungen des Fahrzeugs hinweisen, weil der Käufer Unregelmäßigkeiten dem Serviceheft selbst entnehmen kann (9 C 221/2003 23. Mai 2003). |
Die Allianz AG bietet Mitarbeitern den Kauf von Aktien mit einem Nachlass von 20 Prozent bis zur Höhe eines Bruttomonatsgehaltes an. |
Japan ermöglicht ungehinderte Partnerschaften zwischen japanischen und ausländischen Rechtsanwälten. |
Das das Klonschaf Dolly erzeugende Unternehmen Schottlands steht zum Verkauf. |
Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts der Vereinigten Staaten von Amerika wird die Wahl des Gouverneurs von Kalifornien am 7. Oktober 2003 wegen veralteter Wahlmaschinen nicht stattfinden. |
|
2003-09-14 |
Mit 56 Prozent der Stimmen lehnen die Schweden die Übernahme des Euro als Währung ab. |
Mit 67 Prozent der Stimmen billigen die Esten den Beitritt Estlands zur Europäischen Union. |
Nach Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs verwehrt das Gemeinschaftsrecht einem Mitgliedstaat (z. B. Italien) den Erlass von Bestimmungen, die die Erstattung einer durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für gemeinschaftswidrig erklärten Abgabe ungünstigeren Bestimmungen unterwerfen (C-216/1999 10. September 2002, C-222/1999 10. September 2002). |
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands erfordert das Interesse der Öffentlichkeit an einer möglichst authentischen Berichterstattung nicht die Gestattung von Fotografien während des weiteren Verlaufs der Hauptverhandlung, wenn am ersten Verhandlungstag die Möglichkeit zu Fernseh-, Rundfunk- und Fotoaufnahmen bestand (1 BvQ 2/2003 28. Januar 2003). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands erwirbt auch bei Einräumung eines unwiderruflichen Bezugsrechts auf den Erlebensfall der Bezugsberechtigte die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag sofort (IV ZR 59/2002 18. Juni 2003). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist bei einer Publikumskommanditgesellschaft die Durchführung einer Nachtragsliquidation von der gerichtlichen Bestellung eines Nachtragsliquidators abhängig (II ZR 102/2002 2. Juni 2003). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands hat der einem Termin zum gemeinsamen Aufmaß fernbleibende Auftraggeber bei Unmöglichkeit eines neuen Aufmaßes oder einer Überprüfung des einseitigen Aufmaßes des Auftragnehmers im Prozess auf Zahlung des Werklohns vorzutragen und zu beweisen, welche Massen zutreffend sind oder dass die vom Auftragnehmer angesetzten Massen unzutreffend sind (VII ZR 143/2002 22. Mai 2003). |