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2009-04-21
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs München ist ein gewählter Gemeinderat in Waltenhofen nichtwählbar, weil er seinen Lebensmittelpunkt in der Nachbargemeinde hatte (4 ZB 3237/2009 7. April 2009).
Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen ist ein Polizeianwärter wegen (antisemitischer) Menschenrechtsverletzung einer (türkischen) Kollegin entlassen.
Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg ist die Herabstufung der Führungskräfte der Daimler AG von Ebene 4 auf Sachbearbeiterebene rechtswidrig (4 Sa 4/2009 20. April 2009).
Nach einer Entscheidung des Landgerichts München I darf die ifap Service-Institut für Ärzte und Apotheker GmbH ihre Arzneimitteldatenbank ifap praxisCenter nicht kostenlos anbieten, ankündigen oder gewähren (15. April 2009).
Nach einer Entscheidung des Landgerichts München ist der Jürgen Klinsmann betreffende Ostertitel der taz rechtmäßig.
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover ist die von der Stadt festgelegte Umweltzone zur Verringerung gesundheitsschädlicher Abgase geeignet.
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz muss ein Kraftfahrzeughalter ein selbstklebendes, nicht den amtlichen Anforderungen entsprechendes Kennzeichen entfernen (3 K 904/2008 6. April 2009).
Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Frankreichs muss eine Leichenschau in Paris wegen Angriffs auf die Würde der Toten binnen 24 Stunden geschlossen werden.
Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Südkoreas ist der arbeitslose Park Daesung alias Minerva vom Verdacht der Verbreitung falscher Informationen und der Schädigung des Rufes des Landes mangels Schädigungsabsicht freigesprochen.
Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Chinas ist ein Tibeter wegen Brandstiftung zum Tode, ein zweiter zu lebenslanger Haft und ein dritter zu 10 Jahren Haft verurteilt.
Sun soll für 7,4 Milliarden Dollar an Oracle verkauft werden.
2009-04-20
Allen Weggefährten vielen Dank für 25568 gute, reiche, frohe, schöne Tage, in denen mir 1300 bzw. 4700 wissenschaftliche Veröffentlichungen gelungen sind.
Nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hat die Schriftgröße einer Gegendarstellung grundsätzlich der Schriftgröße der Darstellung zu entsprechen, ist stets eine Überschrift Gegendarstellung aufzunehmen und ist der Name des Betroffenen drucktechnisch hervorzuheben, doch ist die durch Art. 5 I 2 GG geschützte redaktionelle Gestaltungsfreiheit zu beachten (9 U 188/2008 18. Dezember 2008).
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg führt eine unberechtigte Inanspruchnahme der Eilanordnungskompetenz des § 81a II StPO nur dann zu einem Beweisverwertungsverbot, wenn nach den Umständen des Einzelfalls die Voraussetzungen von Gefahr im Verzug willkürlich angenommen werden, der Richtervorbehalt bewusst und gezielt umgangen bzw. ignoriert wird oder wenn die den Richtervorbehalt begründende Rechtslage in gleichgewichtiger Weise gröblich verkannt bzw. fehlerhaft beurteilt wird (2 Ss 15/2009 19. März 2009).
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Dessau-Roßlau sind zwei Männer wegen Ermordung eines Obdachlosen zu lebenslanger Haft bzw. zwölf Jahren Haft und Unterbringung in einer Entzugsanstalt verurtielt.
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg ist Rüdiger Beuttenmüller wegen Betrugs zu 66 Monaten Haft verurteilt.
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Münster hat ein in einer 8,4 Quadratmeter großen Zelle mit einem Mithäftling untergebrachter Häftling einen Anspruch auf rund 2400 Euro Schadensersatz wegen Menschenrechtsverletzung.
Nach einer Entscheidung des obersten Gerichtshofs Österreichs darf der Österreichische Rundfunk ORF Tirol die Bezeichnung Jukebox wegen der Markenrechte einer Band nicht verwenden.
Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Italiens ist Mario Cipollini wegen Steuerhinterziehung durch Angabe eines Wohnsitzes in Monte Carlo zu 22 Monaten Haft verurteilt, fällt aber unter eine Amnestie.
Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Irans ist Roxana Sebari wegen Spionage zu acht Jahren Haft verurteilt.
Der Internationale Währungsfonds vergibt an Mexiko einen Kredit von 47 Milliarden Dollar.
*Bartels, Klaus wird in Hamburg für bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht habilitiert.
*Callies, Christian wird Professor in Berlin (FU).
*Dederer, Jans Georg wechselt von Bonn nach Passau.
*Deckert, Petra wird Professor (W2) für bürgerliches Recht, Gesellschaftsrecht und Wettbewerbsrecht in Kassel.
*Haertlein, Lutz wird Professor in Leipzig.
*Hufeld, Ulrich wechselt von Heidelberg an die Universität der Bundeswehr in Hamburg.
*Löhnig, Martin wechselt von Konstanz nach Regensburg zurück.
*Kersten, Jens wechselt von Bayreuth nach München.
*Lehmann, Matthias wird in Bayreuth für bürgerliches Recht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, internationales Privatrecht, Zivilprozessrecht und Rechtsvergleichung habilitiert.
*Metzger, Axel wird Professor in Hannover.
*Schall, Alexander wird in Hamburg für bürgerliches Recht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, internationales Privatrecht, internationales Prozessrecht, Rechtsvergleichung und ökonomische Analyse des Rechts habilitiert.
*Schenke, Ralf Peter wird Professor in Münster.
*Schlachter, Monika wechselt von Regensburg nach Trier.
*Seher, Gerhard wechselt von Jena an die private Hanseuniversität Rostock.
*Spranger, Tade Matthias wird in Bonn für öffentliches Recht, Europarecht, Recht der Biotechnologie und internationales Wirtschaftsrecht habilitiert.
*Stuckenberg, Carl-Friedrich wechselt von Bonn nach Saarbrücken.
*Weyer, Hartmut wechselt von der Bundesnetzagentur an die Technische Universität Clausthal.
*Wilhelmi, Rüdiger wird in Tübingen für bürgerliches Recht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht und Rechtsvergleichung habilitiert.
*Windthorst, Kai wird in Köln vor Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Telekommunikationsrecht, Europarecht, Rechtsvergleichung, Rechtstheorie und Sozialrecht habilitiert.
*Wißmann, Hinnerk wechselt von Augsburg nach Bayreuth.
2009-04-19
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist es rechtswidrig, von einem (abzulehnenden) Wechsel des Vormunds auszugehen, obwohl bisher nur eine vorläufige Entziehung der elterlichen Sorge vorliegt, und trotz Fehlens gesicherter Erkenntnisse über die Erziehungsfähigkeit der Großeltern auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens zu verzichten (1 BvR 2604/2006 18. Dezember 2008).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands beginnt, wenn der letzte Tag einer ursprünglichen Berufungsbegründungsfrist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, der verlängerte Teil der Frist erst mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktags (VII ZB 87/2008 10. März 2009).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist, wenn eine Vollstreckungsgegenklage wegen Präklusion des Aufrechnungseinwands abgewiesen ist, eine Klage auf Feststellung, dass die titulierte Forderung durch dieselbe Aufrechnung erloschen sei, unzulässig (IX ZR 141/2007 5. März 2009).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands sind der sofortigen Beschwerde unterliegende Beschlüsse über die Aufstellung oder die Ausführung des Teilungsplans den Beteiligten zuzustellen, wobei die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde mit der Zustellung beginnt (V ZB 54/2008 19. Februar 2009).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben von der Zahlung der Gerichtskosten nicht befreit und kommt ihr die Kostenfreiheit des Bundes auch nicht in den von ihr als Partei im Interesse des Bundes geführten Rechtsstreitigkeiten zugute (V ZR 172/2008 19. Februar 2009).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands wird mit der Vollstreckungsabwehrklage nicht das Verfahren fortgesetzt, das zu dem Erlass des Vollstreckungstitels geführt hat, sondern ein eigenständiger neuer Rechtsstreit eingeleitet (V ZB 188/2008 19. Februar 2009).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands rechtfertigt das Wissen des in der Krise noch rückständige Lohnzahlungen erhaltenden Arbeitnehmers von weiteren Lohnschulden des Arbeitgebers nicht die Schluss auf die Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungseinstellung des Arbeitgebers und trifft den keinen Einblick in die Liquiditätslage oder Zahlungslage habenden Arbeitnehmer in der ihm bekannten Krise keine Erkundigungspflicht (IX ZR 62/2008 19. Februar 2009).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann der Grundsatz der Unabänderlichkeit der mit der Eröffnung der Hauptverfahren getroffenen Entscheidungen über eine Besetzungsreduktion nach § 33b II 1 JGG oder 76 II 1 GVG unter engen Voraussetzungen durchbrochen werden (3 StR 567/2008 29. Januar 2009).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands finden die Grundsätze der verdeckten Sacheinlage (§ 19 IV GmbHG) auf Dienstleistungen, die ein Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach Leistung einer Bareinlage entgeltlich erbringen soll, keine Anwendung, doch können stehen gelassene Vergütungsansprüche eigenkapitalersetzenden Charakter erlangen (II ZR 120/2007 16. Februar 2009).
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