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2010-04-11
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands können Bruchteilseigentümer eine gemeinsam mit einem Grundschuldgläubiger getroffene Sicherungsvereinbarung für eine auf ihrem Grundstück lastende Grundschuld nur gemeinsam ändern (V ZR 68/2009 20. November 2009).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss sich der Fahrer eines Kraftfahrzeugs (z. B. Polizist), der nicht zugleich Halter des Kraftfahrzeugs ist, die einfache Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs nur dann zurechnen lassen, wenn er seinerseits für Verschulden gemäß § 823 BGB oder für vermutetes Verschulden gemäß § 18 StVG haftet (VI ZR 58/2008 17. November 2009, VI ZR 64/2008 17. November 2009).
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands sind betriebliche Verbindlichkeiten, die bei dem Veräußerer auf Grund von Rückstellungsverboten in der Steuerbilanz nicht bilanziert wurden, bei dem Erwerber, der die Verbindlichkeit im Zuge eines Betriebserwerbs gegen Schuldenfreistellung übernommen hat, keinem Passivierungsverbot unterworfen, sondern als ungewisse Verbindlichkeit auszuweisen und von ihm auch an den nachfolgenden Bilanzstichtagen nach § 6 I Nr. 3 EStG 1997 mit ihren Anschaffungskosten oder ihrem höheren Teilwert zu bewerten (I R 102/2008 16. Dezember 2009).
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands kommt eine die Anwendung des § 34 EStG rechtfertigende Zusammenballung von Einkünften auch dann in Betracht, wenn zu einer Hauptentschädigungsleistung eine in einem anderen Veranlagungszeitraum zufließende minimale Teilleistung hinzukommt (IX R 11/2009 25. August 2009).
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden ist das Zurückhalten haftbefehlsreifer Tatvorwürfe durch die Staatsanwaltschaft zur Erlangung eines gesonderten Haftbefehls jedenfalls dann unzulässig, wenn die Taten ohne Weiteres bereits Gegenstand eines parallel als Haftsache geführten Strafverfahrens hätten sein und entsprechend hätten abgehandelt werden können (2 AK 6/2009 31. März 2009).
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm kann, wenn ein Ehevertrag wegen Einschränkung des Kinderbetreuungsunterhalts auf der Basis des damals geltenden Altersphasenmodells für nichtig erklärt worden ist, ein Abänderungsbegehren nicht auf die durch das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz veränderten Kriterien zum Betreuungsunterhalt gestützt werden, weil es für die Frage der Nichtigkeit auf Rechtslage, Vorstellungen und Absichten der Parteien im Zeitpunkt des Vertragsschlusses ankommt (5 UF 25/2009 26. August 2009).
Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ist der Tod der Mutter ein triftiger Grund für eine Nichtteilnahme an einer Prüfung (10 N 57/2008 18. Dezember 2009).
Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg kann eine von einem Rechtsanwalt eingelegte Berufung an Stelle eines Antrags auf Zulassung der Berufung nicht in einen Zulassungsantrag umgedeutet werden (9 B 38/2009 24. November 2009).
Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen können nicht verbundene Verfahren dieselbe Angelegenheit bilden, wenn sie von einem einheitlichen Auftrag umfasst wird, zwischen den Gegenständen ein innerer Zusammenhang besteht und der Rechtsanwalt einen einheitlichen Tätigkeitsrahmen wahrt (18 E 111/2009 9. September 2009).
Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen erhält, wenn mehrere Verfahren zeitgleich verhandelt werden, ein Rechtsanwalt, der in jedem der Verfahren vertritt und vertretungsbereit anwesend ist, regelmäßig die Terminsgebühr in jeder der Sachen nach dem für sie jeweils geltenden Gegenstandswert (18 E 373/2009 9. Juli 2009).
† Sattler, Andreas 24. 06. 1931-Göttingen 06. 04. 2010.
2010-04-10
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands verletzt ein letztinstanzliches Hauptsachegericht (z. B. Bundesarbeitsgericht) Art. 101 I 2 GG, wenn es den ihm in Fällen, in denen zu einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage des Gemeinschaftsrechts noch keine einschlägige Rechtsprechung vorliegt oder die entscheidungserhebliche Frage noch nicht erschöpfend beantwortet ist (z. B. Meldung einer beabsichtigten Massenentlassung bei den Arbeitsagenturen vor oder nach Befassung des Betriebsrats), zukommenden Beurteilungsrahmen überschreitet und eine eigene Lösung entwickelt, die nicht auf die bestehende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Gerichtshofs der Europäischen Union) zurückgeführt werden kann (1 BvR 230/2009 25. Februar 2010).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands genügt das vom Opfer wahrgenommene Einsetzen einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs nach Vollendung, aber vor Beendigung der Raubtat zwecks weiterer Wegnahme für ein Verwenden „bei der Tat“ im Sinne des § 250 II Nr. 1 StGB auch dann, wenn die angestrebte weitere Wegnahme nicht vollendet wird (5 StR 542/2009 25. Februar 2010).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann in Verfahren nach § 1666 BGB ein Elter mangels gesetzlicher Grundlage nicht gezwungen werden, sich körperlich oder psychiatrisch/psychologisch untersuchen zu lassen und zu diesem Zweck bei einem Sachverständigen zu erscheinen, doch kann das persönliche Erscheinen angeordnet und gegebenenfalls (trotz Anwesenheit eines Sachverständigen) durchgesetzt werden (XII ZB 68/2009 17. Februar 2010).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die nach § 111i II StPO notwendige Feststellung in die Urteilsformel aufzunehmen und ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, wenn die Entscheidung gemäß § 111i II StPO nicht in der Urteilsformel sondern im Anschluss an die Urteilverkündung durch Beschluss getroffen ist (2 StR 524/2009 17. Februar 2010).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands bezieht sich das Einverständnis des Grundstückseigentümers nach § 118 II Nr. 2 SachenRBerG nur auf die Mitbenutzung, nicht auf ihre Unentgeltlichkeit, und kann auch konkludent erklärt werden (V ZR 127/2009 29. Januar 2010).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands fällt für die Erinnerung gegen Vollstreckungsmaßnahmen keine gesonderte Gebühr nach RVG VV Nr. 3500 an (VII ZB 74/2009 28. Januar 2010).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands gilt die Rechtsprechung, dass regelmäßig eine Verurteilung zu Schadensersatz wegen eines Vergabefehlers des Auftraggebers nur in Betrachte kommt, wenn der Kläger bei in jeder Hinsicht rechtmäßigem Vergabeverfahren den Auftrag hätte erhalten müssen, auch für die Fälle, in denen dem Kläger im fehlerhaften Vergabeverfahren der Zuschlag erteilt wurde (X Zr 86/2008 26. Januar 2010).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann bei Ersetzung eines Versäumnisurteils durch einen Prozessvergleich der bereits die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil betreibende Gläubiger grundsätzlich die Erstattung der Vollsteckungskosten in der Höhe verlangen, in der sie angefallen wären, wenn er von vornherein die Vollstreckung auf den Vergleichsbetrag beschränkt hätte (XII ZB 147/2005 24. Februar 2010).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands richtet sich der Umfang der einem Arzt vom Patienten stillschweigend erteilten Innenvollmacht zur Beauftragung eines externen Laborarztes mit einer Blutuntersuchung grundsätzlich danach, was im Sinne des § 1 II1 GOÄ für eine medizinisch notwendige ärztliche Versorgung erforderlich ist (III ZR 173/2009 14. Januar 2010).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss ein zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verpflichteter ehemaliger Rechtsanwalt Namen und Anschriften seiner Mandanten und die Höhe der ihm gegen sie zustehenden Forderungen angeben (I ZB 65/2009 2. Dezember 2009).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist § 10 I 2 StromNEV im Verhältnis zu § 3 I 5 Halbs. 2 StromNEV keine abschließende Sonderregelung und können Verlustenergie, Ausgleichsenergie und Risikozuschlag bei der Festsetzung der Netzentgelte in Ansatz gebracht werden, Kosten für die Beschaffung von Ausgleichsenergie, Spenden und freiwillige soziale Aufwendungen dagegen nicht (ENVR 39/2008 29. September 2009).
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm steht eine im Hauptsacheverfahren angekündigte, noch nicht beschlossene Beweisanordnung der Fortführung eines selbständigen Beweisverfahrens nicht entgegen (19 W 48/2009 15. Januar 2010).
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg ist im Rahmen des Beschwerdeverfahrens der Beschluss betreffend die Anordnung oder Ablehnung einer Aussetzung des Zivilverfahrens (wegen eines laufenden Strafverfahrens) nur auf Verfahrensfehler, das formelle Vorliegen eines Aussetzungsgrunds und Ermessensfehler zu überprüfen (12 W 62/2009 26. Januar 2010).
Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg ist eine Spätehenklausel in einer Versorgungsordnung zulässig (11 Sa 41/2009 12. November 2009).
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin ist ein Bezirksschornsteinfegermeister Beamter im Sinne des preußischen Gesetzes über die Haftung des Staates und anderer Verbände für Amtspflichtverletzungen von Beamten bei Ausübung der öffentlichen Gewalt, so dass Schadensersatzansprüche ihm gegenüber geltend zu machen sind (5 O 385/2008 23. November 2009).
*Führich, Ernst, Reiserecht, 5. A. 2010
*Bundesjagdgesetz, hg. v. Schuck, Marcus, 2020*Niemann, Walter, MaBV-Prüfung, 2010
*Schubach/Jannsen, Private Unfallversicherung, 2010
*60 Jahre Grundgesetz. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, hg. v. Stern, Klaus. 2010
*Niesel, Klaus/Brand, Jürgen, SGB III Sozialgesetzbuch Arbeitsförderung, 5. A. 2010
*Gerold, Wilhelm/Schmidt, Herbert, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 19. A. 2010
2010-04-09
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist die Auferlegung der Gutachterkosten in einem Kartellbußverfahren willkürlich und damit verfassungswidrig (3´2 BvR 1257/2009 24. März 2010, 2 BvR 1607/2009).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands hat die Änderung der §§ 10 I Nr. 2, 156 I ZVG vom 26. März 2007 nicht zur Folge, dass die Forderungen der Wohungseigentümergemeinschaft auf das laufende Haushaltsgeld von dem Zwangsverwalter nicht mehr als Ausgaben der Verwaltung zu erfüllen wären (V ZB 43/2009 15. Oktober 2009).
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands kann im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren der Beschwerdeführer nicht mit Angriffen zu rechtlichen Aspekten gehört werden, die nicht mehr der Entscheidung des Revisionsgerichts unterliegen, und darf eine Prozesspartei nicht am buchstäblichen Sinn ihrer Wortwahl festgehalten werden (3 AZN 753/2009 22. Dezember 2009).
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands wird ein Kündigungsschutzprozess durch die Eröffnung des vereinfachten Verbraucherinsolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitnehmers nicht nach § 240 S. 1 ZPO unterbrochen und liegt allein im Abschluss eines Arbeitsvertrags mit einem weiteren Arbeitgeber keine kündigungsrelevante Verletzung der vertraglichen Pflicht zur Rücksichtnahme durch den Arbeitnehmer (2 AZR 609/2008 5. November 2010).
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands ist eine die Verpflichtung zur Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband und zur Fortführung der bestehenden Tarifstrukturen enthaltende Regelung in einem Personalüberleitungsvertrag nichtig (4 AZR 290/2008 26. August 2009).
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands erfasst die Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien auch Betriebsrentner als außerordentliche Mitglieder einer Gewerkschaft ohne Stimmrecht (3 AZR 23/2008 11. August 2009).
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands kann der in § 6 V ArbZG nur allgemein geregelte Anspruch auf angemessenen Ausgleich für Nachtarbeit durch einzelvertragliche Vereinbarung oder allgemeine Geschäftsbedingungen näher ausgestaltet werden (5 AZR 867/2008 15. Juli 2009).
Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts Deutschlands ist der seit 1. Januar 2004 geltende Ausschluss von Leistungen zur künstlichen Befruchtung nach drei erfolglos durchgeführten Behandlungszyklen verfassungskonform (B3 KR 9/2008 25. Juni 2009).
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist der Staat nicht verpflichtet, seine Bürger (z. B. Tabak anbauende Landwirte) vor Vermögensschäden durch wild lebende Tiere (z. B. Rabenkrähen) zu schützen (12 U 11/2010 6. April 2010).
Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz ist ein Justizvollzugsbeamter bei Überlassung von Mobilfunkkarten an Gefangene aus dem Dienst zu entfernen (3 A 11391/2009 22. März 2010).
Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Sachsen ist ein Geldgeschenk von mehr als 50 Euro einem Hartz-IV-Bezieher als Einkommen anzurechnen (2 AS 248/2009 8. April 2010).
Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts der Vereinigten Staaten von Amerika ist Tom Petters (Polaroid) wegen Betrugs mit einem Schaden von mehr als 3,5 Milliarden Dollar zu 50 Jahren Haft verurteilt.
2010-04-08
Nach einer Entscheidung des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist Russland in sechs Fällen wegen Verschleppung junger Tschetschenen zu Schmerzensgeld von je 60000 bis 100000 Euro verurteilt.
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist die volle Anrechnung des Kindergelds auf Hartz IV-Leistungen verfassungsmäßig (1 BvR 3163/2009 11. März 2010).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die Verurteilung zweier Angeklagter wegen tödlicher Misshandlung eines in ihrem Haushalt lebenden geistig Behinderten zu lebenslanger bzw. vierjähriger Haft rechtskräftig (2 StR 579/2009 24. März 2010).
Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands hat eine Gleichstellungsbeauftragte (z. B. eines Hauptzollamts) ein Recht darauf, an den jährlich einmal zwecks Festlegung des künftigen Verwaltungshandelns stattfindenden Führungsklausuren ihrer Dienststelle teilzunehmen(6 C 3/2009 8. April 2010).
Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands ist ein Eilantrag gegen den anberaumten Termin zur Versteigerung von Funkfrequenzen für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdienstleistungen abgewiesen (6 VR 2/2010 8. April 2010).
Nach einer Entscheidung des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern ist der Abgeordnete Raimund F. Borrmann nicht durch Wortentzug im November 2008 in seinem Rederecht verletzt, weil die Art des verharmlosenden Umgangs mit den nationalsozialistischen Verbrechen die parlamentarische Ordnung gröblich verletzt habe (3/2009 25. März 2010).
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