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#ZIEL
4901Öffentlichkeitsgrundsatz →Öffentlichkeit
4902Öffentlichrechtlicher Vertrag ist der Vertrag mindestens eines Hoheitsträgers mit einem Vertragspartner über einen Gegenstand des öffentlichen Rechtes. Er wird im 20. Jh. anerkannt. Lit.: Köbler, DRG 259; Dewitz, R., Der Vertrag in der Lehre Otto Mayers, 2004
4903officier (M.) civil (franz.) (1787/92) →Standesbeamter
4904officium (lat. [N.]) Amt, Pflicht
4905officium (N.) pietatis (lat.) sittliche Pflicht Lit.: Köbler, DRG 38
4906Offizial ist im katholischen Kirchenrecht der vereinzelt seit dem späten 12. Jh. (Reims, Mainz), allgemein seit 1246 erscheinende, gelehrte Vorsitzende der bischöflichen Gerichtsbehörde, der als ständiger ordentlicher berufsmäßiger Einzelrichter selbst entscheidet (Meißen 1316, Merseburg 1330, Naumburg-Zeitz 1340). In Frankreich wird seit 1236 ein mindestens dreijähriges Studium des Rechtes als Voraussetzung gefordert, in Trier 1427 der Grad eines Lizentiaten. Später ist O. ein einfacher Beamtentitel. Lit.: Kroeschell, DRG 2; Köbler, DRG 115; Steins, A., Der ordentliche Zivilprozess vor dem bischöflichen Offizial, Diss. jur. Bonn 1972; Theisen, K., Die Offiziale im alten Erzbistum Trier an der Kurie in Trier und in Koblenz (1195-1802). ZRG KA 127 (2010), 257
4907Offizialat ist im katholischen Kirchenrecht die bischöfliche Gerichtsbarkeit. →Offizial Lit.: Eisenhardt, U., Die weltliche Gerichtsbarkeit der Offizialate in Köln, Bonn und Werl, 1966; Trusen, W., Die gelehrte Gerichtsbarkeit der Kirche, (in) Handbuch der Quellen und Literatur der neueren europäischen Privatrechtsgeschichte, hg. v. Coing, H., Bd. 1 1973, 476; Paarhammer, H., Rechtsprechung und Verwaltung des Salzburger Offizialates, 1977; Johanek, I., Geistlicher Richter und geistliches Gericht, Diss. phil. Würzburg 1981; Buchholz-Johanek, I., Geistlicher Richter und geistliches Gericht, 1988; Schwab, C., Das Augsburger Offizialatsregister 1348-1352, 2001
4908Offizialmaxime ist im Prozessrecht das Amtsprinzip, nach dem die Allgemeinheit bzw. der Staat durch Organe von sich aus tätig wird. Die O. erscheint in den hochmittelalterlichen Städten, in denen der Richter zur Unrechtsverfolgung verpflichtet wird. Sie gilt im →Inquisitionsprozess. Lit.: Köbler, DRG 117, 156
4909Offizier ist der Führer einer Anzahl von Soldaten. Er ist im klassischen und spätantiken Rom bekannt. Danach erscheint er wieder seit dem Ende des 16. Jh.s. Im 19. Jh. wird er vom Diener des Fürsten zum Diener des Staates. Danach wird der Adel ganz allmählich durch Bürger zurückgedrängt. Voraussetzungen werden ein höherer Bildungsstand (Abitur), eine gewisse Dienstzeit und die Ablegung einer Prüfung. Lit.: Sossidi, E., Die staatsrechtliche Stellung der Offiziere, 1939; Beyer, P., Das Leitbild des deutschen Offiziers, 1964; Demeter, K., Das deutsche Offizierskorps, 4. A. 1965; Untersuchungen des Offizierskorps, 1962
4910Öffnung ist eine frühneuzeitliche Bezeichnung für ein →Weistum.
4911Öffnungsrecht ist seit dem Hochmittelalter das Recht, von einem Inhaber eines befestigten Ortes die Öffnung und die Einräumung der Nutzung zu verlangen. Träger des Öffnungsrechts ist vor allem der Lehnsherr, später der Landesherr. →offenes Haus Lit.: Conrad, H., Geschichte der deutschen Wehrverfassung, Bd. 1 1939; Hillebrand, F., Das Öffnungsrecht, Diss. phil. Tübingen 1967
4912Ofner, Julius (Horschenz 1845-Wien 1924) wird nach dem Rechtsstudium in Prag und Wien Anwalt, Richter und Politiker. Er setzt sich für eine soziale Fortentwicklung des Rechtes ein. Lit.: Brauneder, W., Leseverein und Rechtskultur, 1992
4913OGH →Oberster Gerichtshof
4914Okkupation (F.) Besetzung Lit.: Latour, C./Vogelsang, T., Okkupation und Wiederaufbau, 1973
4915Ökologie (F.) Umweltkunde Lit.: Radkau, J., Die Ära der Ökologie, 2011
4916Ökonomie (F.) Wirtschaft Lit.: Kroeschell, DRG 3; Marx, K., Zur Kritik der politischen Ökonomie, 1859; Söllner, F., Die Geschichte des ökonomischen Denkens, 1999; Sandi, M., Ökonomie des Raumes, 1999; Schefold, B., Beiträge zur ökonomischen Dogmengeschichte, 2004
4917Ökonomische Analyse des Rechtes ist die von den Vereinigten Staaten von Amerika im späten 20. Jh. (1975ff.) übernommene Betrachtungsweise des Rechtes, die über die Einbeziehung der Wirklichkeit nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten die Grundlage der Rechtsordnung zu verändern versucht. Lit.: Horn, N., Zur ökonomischen Rationalität des Privatrechts, AcP 176 (1976), 307; Posner, R., Economic Analysis of Law, 1977; Assmann, H. u. a., Ökonomische Analyse des Rechts, 1993; Schäfer, H./Ott, C., Lehrbuch der ökonomischen Analyse des Zivilrechts, 2. A. 1995; Eidenmüller, H., Effizienz als Rechtsprinzip, 2. A. 1998
4918Oktoberdiplom ist das nach der Niederlage Österreichs gegen die italienische Einigungsbewegung und Frankreich (in der Schlacht bei Solferino) am 20. 10. 1860 gewährte (oktroyierte, auferlegte) neue Staatsgrundgesetz in →Österreich, demzufolge die Gesetzgebung unter Mitwirkung der Landtage oder des Reichsrats ausgeübt werden soll. Es will die Vollgewalt des Kaisers wahren, die Bildung eines allgemeinen Parlaments umgehen und die Stellung des Adels stärken. Es findet aber weder in Ungarn noch in Böhmen Billigung. Seinem Scheitern folgt am 26. 2. 1861 das →Februarpatent. Lit.: Köbler, DRG 194; Baltl/Kocher
4919Oktroi (franz. [M.] octroi Bewilligung, Zuge-ständnis) ist die Verleihung, Bewilligung oder Bevorrechtung. Im 19. Jh. wird O. eine Möglichkeit der Verfassungsgewährung (Verfassungsoktroi z. B. Bayern 1808/1818, Nassau 1814, Waldeck 1814, Württemberg 1815-1818, Kurhessen 1815/1816, Baden 1818, Lippe-Detmold 1819, Hessen-Darmstadt 1820, Sachsen-Meiningen 1829, Preußen 1848, Österreich 4. 3. 1849). Lit.: Willoweit, D., Deutsche Verfassungsgeschichte, 5. A. 2005
4920Oktroisystem ist das im frühneuzeitlichen Recht herrschende System der Verleihung von Rechten durch staatliche Urkunde. Es wirkt sich insbesondere auch auf die Entstehung juristischer Personen aus. Hier wird es im 19. Jh. durch das System der Konzession und danach der Normativbe-stimmungen (1870) ersetzt. Lit.: Köbler, DRG 161, 167, 217
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