| 2000-12-18 |
| Nach einer Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs kann die Ablehnung eines Aussetzungsantrags als Zwischenentscheidung im Rahmen eines anhängigen Strafverfahrens regelmäßig nicht mit der Verfassungsbeschwerde angefochten werden (Vf. 30-VI-00 4. Mai 2000). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle muss die Ablehnung der Zustimmung zum Schuldenbereinigungsplan des Schuldners nicht begründet werden (2 W 97/2000 30. Oktober 2000). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle ist ein Antrag des Schuldners auf Einstellung des Insolvenzverfahrens als unzulässig zu verwerfen, wenn der Schuldner nicht das Fehlen aller Insolvenzgründe konkret darlegt (2 W 69/2000 7. September 2000). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist Rückwärtsfahren nicht das unabsichtliche Rückwärtsfahren oder Zurückrollen ohne Motorkraft (2 b Ss OWi 73/2000 – OWi 41/2000 I 27. März 2000). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz muss ein Bademeister in einem Schwimmbad die gesamte Wasseroberfläche einsehen können oder ersatzweise häufiger den Standort wechseln, so dass die Anstellungskörperschaft schadensersatzpflichtig sein kann, wenn ein neunjähriges Kind in einem vom Beobachtungsturm nicht einsehbaren Nichtschwimmerbecken ertrinkt (1 U 1645/1997). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ist eine Zeugenaussage eines Polizeibeamten zu angeblichen Wahrnehmungen aus dem außerdienstlichen Bereich (wahrheitswidriges Auftreten als angeblicher Zeuge eines Verkehrsunfalls zwecks Sicherung des Führerscheins eines anderen gegen Entgegennahme von Bargeld) keine Diensthandlung (Ss 278/2000 5. September 2000). |
| Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein darf wegen grober Verletzung der Treuepflicht fristlos gekündigt werden, wer als technischer Angestellter eines Unternehmens von dem Geschäftsführer eines anderen Unternehmens für eine Auftragserteilung eine Zahlung an sich selbst verlangt (3 Sa 285/2000). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf berechtigt die Erklärung der Türkei zum Kriegsgebiet durch die PKK nicht zur Kündigung eines Reisevertrags wegen höherer Gewalt (32 C 12.616/1999 19. November 1999). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main hat ein Richter kein Recht darauf, seinen Arbeitsplatz in einem Dienstgebäude jederzeit aufsuchen, benutzen oder verlassen zu können und unterliegt die Regelung des Zutritts der personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmung (9 E 1399/1999 30. November 1999). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main kann ein Lehrer die durch die Absage der Teilnahme einer anderen Schulklasse wegen befürchteter Lawinengefahr entstehenden Mehrkosten einer Klassenfahrt nicht von der absagenden Lehrerin ersetzt verlangen (29 C 2416/1999 7. Februar 2000). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Paderborn spricht die Tatsache der Absendung eines Einwurfeinschreibens im ersten Anschein für seinen Zugang (51 C 76/2000 3. August 2000). |
| Der Vorsitzende der Gewerkschaft ÖTV Deutschlands soll Vorsitzender der von ÖTV, DAG, HBC, DPG und IG Medien geplanten größten Einzelgewerkschaft der Welt (ver.di) werden. |
| Hillary Clinton erhält von Simon &Schuster 8 Millionen Dollar Vorschuss für die Beschreibung ihrer Jahre als Frau des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Gefühle über die Skandale ihres Mannes), davon die Hälfte angeblich bei Vertragsabschluss. |
| Glaxo Wellcome und SmithKline Beecham dürfen sich unter Auflagen zum umsatzstärksten Pharmaunternehmen zusammenschließen. |
| Harald Steffahn verzichtet gegen eine Entschädigung auf die Veröffentlichung seines vom Deutschen Taschenbuch Verlag abgelehnten Manuskripts über Marcel Reich-Ranicki, durch das der Beschriebene in die Geschichte des deutschen Judentums eingeordnet werden sollte. |
| Heinrich Maul schließt sich der Kanzlei Ferner und Kollegen an. |
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| 2000-12-17 |
| Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster sind nicht bei einem Finanzamt geführte, Kapitaleinkünfte beziehende und nicht durch Steuererklärung angebende Rentenempfänger wegen Steuerhinterziehung strafbar (4 V 1521/2000 E). |
| Nach einer Anordnung der Justizministerin der Vereinigten Staaten von Amerika wird ein wegen des Verdachts der Verbindungen zu Terroristen seit drei Jahren ohne Anklage inhaftierter Palästinenser frei gelassen. |
| Wird die Spitze des BSEisbergs auch in Deutschland sichtbar? |
| Die Europäische Kommission genehmigt 143 Millionen DM Beihilfe an die Sket Walzwerktechnik GmbH. |
| Foris AG bestreitet die ihr vom Amtsgericht Köln untersagte unerlaubte Verwendung von Datenbeständen des Otto-Schmidt-Verlags. |
| Kübler Rogier & Partner bilden mit Pluta Geßler & Schoor zum 1. Januar 2001 für Insolvenzrecht die Kanzlei Kübler Pluta mit mehr als 50 Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern. |
| Burkhard Hirsch beendet seine Ermittlungstätigkeit hinsichtlich im Bundeskanzleramt Deutschlands verschwundener Akten, ohne dass bisher Hinweise auf strafbare Handlungen bekannt geworden sind (Disziplinarverfahren gegen zwei Mitarbeiter des Bundeskanzleramts wegen des Verschwindens von Leunaakten). |
| 244 Frauen beginnen zum 2. Januar 2001 des Dienst an der Waffe in der Bundeswehr Deutschlands (151 Heer, 76 Luftwaffe, 17 Marine). |
| Ab 1. Januar 2001 wird Das Parlament vom Bundestag Deutschlands herausgegeben (3,5 Millionen Mark Subventionen). |
| Der Roland Koch zum Arsch des Jahres nominierende Autor darf nicht mehr für den Hessischen Rundfunk arbeiten. |
| Chrysler verliert im letzten Quartal 2000 voraussichtlich 2,8 Milliarden DM. |
| Deutscher Mietgerichtstag 2001 16. März 20001-17. März 2001 Kongresszentrum Westfalenhallen Goldsaal, Rheinlanddamm 200 D 44139 Dortmund, Postfach 410269, D 50862 Köln, tel 0231/1204230 fax 02311204555 Anmeldung@mietgerichtstag.de |
| Gmür, Rudolf/Roth, Andreas, Grundriss der deutschen Rechtsgeschichte, 9. A. 2000 |
| Naucke, Wolfgang, Rechtsphilosophische Grundbegriffe, 4. A. 2000 |
| Palandt, Otto, Bürgerliches Gesetzbuch, 60. A. 2001 |
| Medicus, Dieter, Grundwissen zum bürgerlichen Recht, 4. A. 2000 |
| Reinicke, Dietrich/Tiedtke, Klaus, Bürgschaftsrecht, 2. A. 2000 |
| Betreuungsrecht, hg. v. Jürgens, Andreas, 2. A. 2001 |
| Esch, Günter/Schulze zur Wiesche, Dieter, Handbuch der Vermögensnachfolge, 6. A. 2001 |
| Hofmann, Paul, Handelsrecht, 10. A. 2000 |
| Detzer/Ullrich, Gestaltung von Verträgen mit ausländischen Handelsvertretern und Vertragshändlern, 2000 |
| Kraft, Alfons/Kreutz, Peter, Gesellschaftsrecht, 11. A. 2000 |
| Baumbach, Adolf/Hueck, Alfred, GmbH-Gesetz, 17. A. 2001 |
| Hettrich, Eduard/Pöhlmann, Peter, Genossenschaftsgesetz, 2. A. 2001 |
| Konzernrecht und Kapitalmarktrecht, hg. v. Hommelhoff, Peter/Hopt, Klaus/Lutter, Marcus, 2001 |
| Hanau, Peter/Adomeit, Klaus, Arbeitsrecht, 12. A. 2000 |
| Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, hg. v. Dieterich, Thomas/Hanau, Peter/Schaub, Günter, 2. A. 2001 |
| Neumann, Dirk, Urlaubsrecht, 12. A. 2001 |
| Heinen, Hans-Siegfried/Knemeyer, Manfred, Zivilrechtliche Assessorklausuren, 2. A. 2000 |
| Arndt, Hans-Wolfgang/Rudolf, Walter, Öffentliches Recht, 13. A. 2000 |
| Ipsen, Jörn, Staatsrecht I, 12. A, 2000 |
| Münch, Ingo von, Staatsrecht I, 6. A. 2000 |
| Eckert, Steuerberatergebührenverordnung, 3. A. 2001 |
| Decker, Andreas/Konrad, Christian, Öffentlichrechtliche Assessorklausuren, 2. A. 2000 |