| 2001-02-15 |
| Leo Kirch beteiligt sich an der EM.TV & Merchandising AG und damit mittelbar an der Formel 1 des Autorennsports. |
| T-Online gibt die Flatrate von 79 DM monatlich für unbegrenzte Internetnutzung als erfolglos auf. |
| Net Cologne und Mannesmann Arcor vereinbaren eine Monatsmiete für jede Teilnehmeranschlussleitung von 14,80 DM, wofür Telekom 25,40 DM verlangt. |
| Die Innenminister des Bundes und der Länder Deutschlands einigen sich über ein Bleiberecht für ausreisepflichtige bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge, sofern der Arbeitgeber einen dringenden Bedarf anzeigt. |
| Italien beschließt ein Minderheitenschutzgesetz für (rund 50000) Slowenen. |
| Axel Breinlinger, Gernot Brühler, Mario Eylert, Helga Laux, Rüdiger Linck, Christoph Schmitz-Scholemann und Bertram Zwanziger werden Richter am Bundesarbeitsgericht Deutschlands in Erfurt. |
| Die Verlage Beck, Beltz& Gelberg, dtv, DVA, Eichborn, Hanser, Klett-Cotta, Suhrkamp und Wagenbach schließen sich zu gemeinsamen Werbemaßnahmen der unabhängigen Verlage zusammen. |
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| 2001-02-14 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist es rechtsmissbräuchlich, bei dem Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag auf Aufhebung des Verbots der Verwendung der Parole Nationaler Widerstand in Sprechchören bei einer Demonstration zu stellen, und ist das Verlangen der Verschiebung eines Aufzugs rechtsextremer Kameradschaften vom Holocaustgedenktag auf den folgenden Tag verfassungsrechtlich unbedenklich (1 BvQ 10/2001, 1 BvQ 9/2001 26. Januar 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann ein unter das Verbraucherkreditgesetz fallender Leasingvertrag dann gekündigt werden, wenn unter Berücksichtigung der Summe der Bruttoleasingraten der Zahlungsrückstand mindestens 10 Prozent des insgesamt geschuldeten Betrags erreicht (VIII ZR 277/1999). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist der Revisionsantrag Sixts gegen die gerichtliche Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Kündigung des Lizenzvertrags mit Budget durch Budget unzulässig. |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart ist die Ausgliederung des Satelliten- und Lenkwaffengeschäfts aus dem Dornierkonzern rechtmäßig. |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf hat ein Urlauber nach einem selbst verschuldeten Unfall keinen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen den eine verlangte Rückreisemöglichkeit nicht sofort bereitstellenden Reiseveranstalter (56 C 2729/1999). |
| Der Bundeswirtschaftsminister und der Bundesarbeitsminister Deutschlands einigen sich über die Ausweitung der Betriebsverfassung zu Gunsten von Gewerkschaftsfunktionären und zu Lasten der Arbeitgeber und damit letztlich der Verbraucher (geschätzte Mehrkosten 2,7 Milliarden DM). |
| Das Europäische Parlament bewilligt der Türkei jährlich 350 Millionen DM Finanzhilfe. |
| Das Europäische Parlament stimmt der Richtlinie zur Ausdehnung des Urheberrechts auf die Informationstechniken und Kommunikationstechniken zu. |
| Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf stellt das Verfahren gegen den Aktien im Wert von einer Million DM unmittelbar vor Bekanntgabe einer Unternehmensübernahme ordernden Finanzvorstand der Dresdner Bank wegen Fehlens des Nachweises der Ausnutzung von Insiderwissen ein. |
| Großbritannien will die Gesamtschule (comprehensive school)wegen ihres Leistungsrückstands gegenüber anderen Schulen abschaffen. |
| Die Financial Times prüft die Möglichkeit kostenpflichtiger Internetinformationsangebote. |
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| 2001-02-13 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist die Bundestagsfraktion der Christlichdemokratischen Union/Christlichsozialen Union Deutschlands nicht berechtigt, feststellen zu lassen, dass die Bundesregierung Deutschlands die Rechte des Bundestags und der Fraktion durch die Weigerung verletzt hat, ein Bund-Länder-Streitverfahren gegen das Land Nordrhein-Westfalen wegen des Falls Pofalla zu führen, weil zwischen der Bundesregierung und Nordrhein-Westfalen keine Meinungsverschiedenheiten über verfassungsrechtliche Pflichten und Rechte bestehen (2 BvE 1/2000). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands benachteiligt eine allgemeine Geschäftsbedingung eines Kreditinstituts, nach der Kunden für die Benachrichtigung über die Nichteinlösung von Schecks oder Lastschriften und die Nichtausführung von Überweisungen und Daueraufträgen infolge fehlender Guthaben Entgelt entrichten müssen, die Kunden unangemessen (XI ZR 197/2000). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann sich ein Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nicht auf die Mitteilung seines Buchhalters verlassen, dass die Sozialversicherungsbeiträge gezahlt worden seien, sondern muss die Zahlung selbst nachprüfen und begeht trotz Verbotsirrtums ein vorsätzliches Vorenthalten (VI ZR 407/1999 9. Januar 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters nach dem Wert des verwalteten Vermögens bei Beendigung der vorläufigen Insolvenzverwaltung einschließlich der mit Aussonderungsrechten und Absonderungsrechten belasteten Gegenstände zu berechnen (IX ZB 105/2000 14. Dezember 2000). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands verjährt der übergegangene Anspruch eines Sozialamts gegen ein Kind eines Sozialhilfeempfängers auf Rückgabe eines Geschenks wegen Verarmung des Schenkers nach dreißig Jahren(X ZR 128/1999 19. Dezember 2000). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann die Deutsche Bank Unterlassung des Namens db-Immobilienfonds Management GmbH von dem Namensführer verlangen, weil auch als Wort nicht aussprechbare Buchstabenverbindungen Unterscheidungskraft haben (I ZR 166/1998 5. Oktober 2000). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln sprechen Ausladen eines Teppichs während eines Räumungsverkaufs, andere Maße von Teppichen als angezeigt sowie neue Etiketten mit teilweise höheren Preisen nach der allgemeinen Lebenserfahrung für ein rechtswidriges Nachschieben von Waren während des Räumungsverkaufs (6 U 18/2000 8. Dezember 2000). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln haftet ein Inserent nicht dafür, dass ein Verlag in einer Annonce den Zusatz effektiver Jahreszins nicht aufnimmt (6 U 69/2000 17. November 2000). |
| Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein darf ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer nicht deswegen abmahnen, weil er während der Arbeitszeit von zu Hause aus einen elektronischen Rundbrief an die Firmenadressen seiner Kollegen zwecks Werbung für einen Gewerkschaftsbeitritt gesendet hat(6 Sa 562/1999 1. Dezember 2000). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Ulm muss der SSV Ulm 1848 Sportweltaktien an Michael Kölmel lastenfrei zurückgeben, weil ein Darlehen und keine Schenkung vorliegt. |
| Hessen streicht 3500 überflüssige Erlasse (39 Prozent der Verwaltungsvorschriften, 15 Prozent der Rechtsverordnungen). |
| http://www.faz-verlag.de/amtliche Amtliche Bekanntmachungen in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung über Handelsregistereintragungen |
| Serbien richtet Zollkontrollen an der Verwaltungsgrenze zur Teilrepublik Montenegro ein. |
| Die Europäische Kommission schlägt die Bilanzierung nach den International Accounting Standards ab 2005 für alle 7000 börsennotierten Unternehmen vor. |
| In Thüringen wird Scherer Staatssekretär im Innenministerium und Koeppen Staatssekretär im Justizministerium. |
| Ernst Bracker 75. |
| Peter Ulmer emeritiert. |
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| 2001-02-12 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands wird dem Betroffenen der gesetzliche Richter entzogen, wenn ein Gericht (Bundesverwaltungsgericht) dem Europäischen Gerichtshof eine Frage der Auslegung europäischen Rechts (Anwendung des vom Europäischen Gerichtshof entwickelten Gleichheitssatzes) nicht zur Entscheidung vorlegt, obwohl es dazu verpflichtet ist (1 BvR 1036/1999 Anerkennung als praktische Ärztin nach Teilzeitbeschäftigung). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster darf Atommüll auf Grund der vorrangigen Interessen des Betreibers und der Öffentlichkeit gegenüber den Interessen eines nicht gefährdeten Nachbarn weiter in das Zwischenlager Ahaus gebracht werden (20 B 1426/2000.AK). |
| Die klagenden Unternehmen wollen gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, dass die Regulierungsbehörde für Telekommunikation Deutschlands eine DM Gebühr für jede zugeteilte Telefonrufnummer erheben darf, Berufung einlegen. |
| Nach einer Einigung der Finanzminister der Europäischen Union müssen die im Jahr 2000 zugestandenen Steuererleichterungen für Dieselkraftstoffe mehrerer Mitgliedstaaten bis zum Ende des Jahres 2002 aufgehoben sein. |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Berufungsgerichts in San Francisco kann Napster dann zur Verantwortung für Urheberrechtsverletzungen gezogen werden, wenn die Betreiber vom Bestand urheberrechtlich geschützter Dateien wissen und deren Verbreitung durch Napster nicht verhindern. |
| Die Europäische Union stimmt dem Kauf des Marktforschungsunternehmens AC Nielsens durch VNU zum Kaufpreis von 2,6 Milliarden Euro zu. |
| Die Finanzminister der Mitgliedstaaten der Europäischen Union rügen Irland wegen Nichteinhaltung der Konvergenzkriterien. |
| Amnesty international wirft China die Anwendung von Folter vor. |
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| 2001-02-11 |
| Mario Frick tritt als Regierungschef nach der Wahlniederlage der Vaterländischen Union im von Geldwäsche geplagten Liechtenstein zurück. |
| Deutschland will die Bundesdisziplinarordnung durch ein Bundesdisziplinargesetz mit Einfügung der Disziplinargerichtsbarkeit in die Verwaltungsgerichtsbarkeit ersetzen. |
| Celera Genomics Group stellt das entzifferte Erbgut des 30000 bis 40000 Gene aufweisenden Menschen unter www.celera.com in s Internet. |
| Im Staatsgerichtshof Hessens unter dem Präsidenten Klaus Lange geht die interne Abstimmung meist 6 zu 5 für Rotgrün aus. |
| IBM wird in den Vereinigten Staaten von Amerika wegen der Ermöglichung von Unterdrückung und Völkermord durch Bereitstellung von Datenverarbeitungsanlagen (Lochkarten) auf Schadensersatz für Holocaust verklagt. |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist der Tatbestand des Beischlafs mit dem Eindringen des männlichen Glieds in den Scheidenvorhof erfüllt (2 StR 242/2000 25. Oktober 2000). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands schließt die Bezeichnung einer Klage als Vorschussklage ihr Verständnis als Schadensersatzklage nicht aus, wenn der Klagevortrag hinreichende Anhaltspunkte für ein Schadensersatzverlangen enthält (VII ZR 242/1999 23. November 2000). |