2007-06-05 |
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover begründet das Verhöhnen eines Lehrers im Internet einen Verweis eines Schülers (6 A 3372/2006 31. Mai 2007). |
Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund darf der Deutsche Rentenversicherungs-Bund nicht selbst den Tod eines seit Jahren verschollenen Versicherten feststellen und die Rentenzahlungen beenden (26 R 278/2006). |
Nach einer Entscheidung des Landesgerichts Innsbruck ist eine Frau wegen Bigamie zu 3000 Euro bedingte Geldstrafe verurteilt. |
Nach einer Entscheidung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main soll Pierre Lévi wegen Beihilfe zur Bestechung gegen Zahlung von 300000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu einem Jahr Haft mit Bewährung verurteilt werden. |
Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts der Vereinigten Staaten ist das Strafmaß für den wegen Behinderung der Justiz verurteilten Lewis Libby auf 30 Monate Haft festgelegt. |
Der Nationalrat Österreichs beschließt eine Verlängerung der Legislaturperiode auf fünf Jahre und die Senkung des aktiven Wahlrechtsalters auf 16 Jahre. |
Die Finanzminister der Mitgliedstaaten der Europäischen Union stellen Defizitverfahren gegen Deutschland, Griechenland und Malta ein. |
Deutschland und Österreich einigen sich auf die Rechte zum Gebrauch der Bezeichnungen Jagatee (Österreich) und Hüttentee (Deutschland). |
Debitel übernimmt von TDC Talkline. |
Der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, der Präsident Russlands, der Staatspräsident Frankreichs, der Premierminister Großbritanniens, der Ministerpräsident Italiens, der Ministerpräsident Japans, der Ministerpräsident Kanadas und die Bundeskanzlerin Deutschlands treffen sich in Heiligendamm zu einem Gipfelgespräch. |
|
2007-06-04 |
Nach Entscheidungen des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss die Kausalität einer fehlerhaften Ad-hoc-Mitteilung eines Unternehmens und der Anlageentscheidung eines Anlegers konkret nachgewiesen werden (II ZR 147/2005 4. Juni 2007 u. a.). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Greifswald hat der gegen das Verbot des Aufmarsches der Nationaldemokratischen Partei in Ludwigslust eingelegte Widerspruch keine aufschiebende Wirkung (3 M 65/2007 2. Juni 2007). |
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Limburg ist ein Fernfahrer wegen Mordes an drei Frauen zu lebenslanger Haft verurteilt. |
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg muss eine Kürzung von Beihilfeleistungen für Beamte als wesentliche Frage durch Gesetzt festgesetzt werden, wofür eine Verordnung nicht genügt (20 K 857/2006 22. Mai 2005). |
Nach einem Erlass des Bundesfinanzministeriums Deutschlands müssen Tagesmütter künftig ihre Einkünfte ohne Vergünstigung versteuern. |
Nach einer Entscheidung des zuständigen Militärgerichts der Vereinigten Staaten von Amerika ist die Klage gegen einen 20jährigen Kanadier mangels Kombattanteneigenschaft wegen Unzuständigkeit abgewiesen. |
Die Europäische Kommission billigt den Zusammenschluss TUIs mit First Choice. |
Die Inflation Zimbabwes steigt auf 3714 Prozent. |
Jan Grzebski erwacht nach neunzehnjährigem Koma. |
|
2007-06-03 |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die wirksame Zustellung einer im Beschlussweg ergangenen einstweiligen Verfügung Voraussetzung für die Strafbarkeit nach § 4 GewSchG (5 StR 536/2006 15. März 2007). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands haftet der insolvenzspezifische Pflichten schuldhaft verletzende Insolvenzverwalter auf Ersatz des negativen Interesses (IX ZR 216/2005 25. Januar 2007). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kommt in der Insolvenz eines Mieters bei Auflösung des Mietverhältnisses vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens dem Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung für die Zeit ab Insolvenzeröffnung grundsätzlich nicht der Rang einer Masseverbindlichkeit zu (IX ZR 66/2005 21. Dezember 2006). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands steht dem Vermieter in der Insolvenz des Mieters ein anfechtbares Absonderungsrecht zu, soweit die von dem Vermieterpfandrecht erfassten Gegenstände bereits vor der Krise eingebracht wurden (IX ZR 102/2003 14. Dezember 2006). |
Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands umfasst die in § 144 VI VwGO angeordnete Bindungswirkung an ein die Sache an die Vorinstanz zurückverweisendes Revisionsurteil auch die vom Revisionsgericht angeführten materiell-rechtlichen Gründe dafür, dass der vom Revisionsführer verfolgte weitergehende, auf eine Aufhebung der angegriffenen Behördenentscheidung und damit auf eine eigene Sachentscheidung des Revisionsgerichts zielende Antrag erfolglos bleibt (4 B 2/2007 22. Februar 2007). |
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands liegt bei einem Verlangen eines Arbeitnehmers auf Zustimmung des Arbeitgebers zur befristeten Verringerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit kein wirksames Verringerungsverlangen im Sinne des § 8 I, II TzBfG vor, das die Rechtsfolgen des § 8 III-V TzBfG auslöst (9 AZR 686/2005 12. September 2006). |
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands darf eine Beweisaufnahme zu einem streitigen Vorbringen eines Steuerpflichtigen nicht abgelehnt werden, wenn der dem Beweisantrag zu Grunde liegende Tatsachenvortrag konkret genug ist, um die Erheblichkeit des Vorbringens beurteilen zu können (VI B 118/2004 1. Februar 2007). |
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands ist der Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen auch für Veranlagungszeiträume nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zu kürzen, wenn in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der früheren Beschäftigung stehender Arbeitslohn nachträglich an den Steuerpflichtigen ausbezahlt wird und der Steuerpflichtige durch arbeitgeberfinanzierte Zukunftssicherungsleistungen oder Altersversorgungsansprüche begünstigt worden war, und geht ein der Finanzbehörde an ihre Postfachanschrift übersandtes Schriftstück mit der Entnahme aus dem Postfach durch den abholenden Bediensteten zu (X R 38/2005 20. Dezember 2006). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle bildet die gerichtliche Anordnung nach § 1 GewSchG auch im Falle ihrer Fehlerhaftigkeit eine ausreichende rechtliche Grundlage für die Strafverfolgung nach § 4 GewSchG, sofern die Anordnung nicht nichtig ist (32 Ss 2/2007 13. Februar 2007). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm sind die Rentenanwartschaften der Apothekenkammer Westfalen-Lippe als volldynamisch zu bewerten (11 UF 286/2005 16. Oktober 2006). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München ist die Abkürzung g(emeinnützige)GmbH rechtswidrig und deshalb nicht eintragbar (31 Wx 84/2006 13. Dezember 2006). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken ist eine im Zeitpunkt der Entscheidung bereits laufende Betriebsrente aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes ohne Umwertung in den Versorgungsausgleich einzubeziehen, auch wenn der Leistungsanfall erst am Ende der Ehezeit eingetreten ist (6 UF 4/2006 20. Juli 2006). |
Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts der Vereinigten Staaten von Amerika muss der Autovermieter Alamo einer somalisch-muslimischen Angestellten wegen Entlassung auf Grund Nichtablegens eines Kopftuchs rund 288000 Dollar Gehalt und Entschädigung zahlen. |
|
2007-06-02 |
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands bedarf die Frage, ob Stellungnahmen eines privaten Einzelnen gegenüber den Massenmedien ohne Weiteres an den Anforderungen gemessen werden dürfen, wie sie die Fachgerichte für eigene Stellungnahmen der Massenmedien entwickelt haben, vor Anrufung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich einer Klärung durch die Fachgerichte in einem Hauptverfahren unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 10 EMRK (1 BvR 3219/2006 9. Februar 2007). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands wird das Zwangsvollstreckungsverfahren in Bezug auf Pfändungsmaßnahmen nicht nach § 240 ZPO wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners unterbrochen (VII ZB 25/2005 28. März 2007). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann die mit der Berufung erstrebte Abänderung des erstinstanzlichen Urteils ausschließlich mit neuen Angriffsmitteln und Verteidigungsmitteln begründet werden und bedarf es dann einer Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Urteils nicht (VIII ZB 123/2006 27. März 2007). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands liegt bei vollbeherrschbaren Risiken einer Arztpraxis (z. B. Übertragung von Keimen durch eine als Keimträgerin feststehende Arzthelferin) die Darlegungslast und Beweislast für die Verschuldensfreiheit bei der Behandlungsseite (VI ZR 158/2006 20. März 2007). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die Geschäftsgebühr eines Rechtsanwalts für die vorgerichtliche Tätigkeit in Zusammenhang mit einer Kündigung auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden Räumungsstreits anzurechnen (VIII ZR 184/2006 14. März 2007). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist bei Bestehen einer sozial-familiären Beziehung eines Kindes zu seinem rechtlichen Vater eine Vaterschaftsanfechtung durch den leiblichen Vater ausgeschlossen (XII ZR 164/2004 6. Dezember 2006). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss bei Mietpoolbeitritt eines Eigentumswohnungskäufers der Verkäufer bei der Berechnung des Eigenaufwands des Käufers auch das Risiko der Vermietung fremder Wohnungen berücksichtigen (z. B. in Form von Abschlägen bei den Einnahmen oder von Zuschlägen bei den monatlichen Belastungen) (V ZR 66/2006 13. Oktober 2006). |
Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands ist eine durch Landesrecht begründete Verpflichtung zur Duldung der Durchleitung von Trinkwasser eine grundsätzlich zulässige Inhaltsbestimmung des Eigentums (7 B 8/2007 16. Februar 2007). |
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands kann eine ein eingetretenes Haftungsrisiko eines Arbeitnehmers nicht ausreichend abdeckende Versicherung nicht bei der Beurteilung des Haftungsumfangs berücksichtigt werden (8 AZR 250/2006 18. Januar 2007). |
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands können Kinder für das Kindergeld bis zur Vollendung des 27. bzw. 25. Lebensjahrs auch in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen Ausbildungsabschluss und Beginn des gesetzlichen Wehrdienstes zu berücksichtigen sein (III R 23/2006 25. Januar 2007). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ist ein psychisch vermittelter Gesundheitsschaden als haftungsbegründender Gesundheitsschaden haftungsrechtlich im Rahmen des Verschuldens nur zurechenbar, wenn er nach objektivem Maßstab vorhersehbar ist (3 U 48/2006 12. Dezember 2006). |
Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster ist vor Erteilung der Genehmigung zum Betrieb einer Windkraftanlage zu ermitteln, ob der Nachtwert der zumutbaren Geräuschimmissionen voraussichtlich eingehalten wird (8 B 39/2006 13. Juli 2007). |
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Duisburg wird das fehlerhafte Betanken eines fremden Kraftfahrzeugs mit Diesel statt Benzin durch den Beifahrer nicht von der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt (11 O 105/2005 5. Juli 2006). |
*Vesting, Thomas, Rechtstheorie, 2007 |
*Greger, Reinhard, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 4. A. 2007 |
*Zimmermann, Walter, Betreuungsrecht von A-Z, 3. A. 2007 |
*Weyand, Rudolf, Vergaberecht, 2. A. 2007 |
*Prozesse in Familiensachen, hg. v. Garbe, Roland/Ullrich, Christoph, 2007 |