| 2009-05-09 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands ist bei einem Rechtsschutzbegehren eines Soldaten gegen eine dienstliche Stellungnahme eines zivilen Vorgesetzten der Rechtsweg zu den allgemeinen Verwaltungsgerichten gegeben (1 WB 77/2008 17. März 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands kann ein nur wegen fahrlässiger Verletzung seiner Dienstpflichten angeschuldigter Soldat nicht wegen vorsätzlicher Pflichtverletzung disziplinarisch verurteilt werden (2 WD 4/2008 11. Februar 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands ist die Befristung eines Arbeitsvertrags sachlich gerechtfertigt, wenn es ohne den in der Person des Arbeitnehmers begründeten sozialen Zweck nicht zum Abschluss eines (befristeten) Arbeitsvertrags gekommen wäre (7 AZR 630/2007 21. Januar 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg ist ein auf dem Beifahrersitz sitzender, während einer Fahrstunde mit dem Handy am Ohr telefonierender Fahrlehrer wegen verbotswidriger Nutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeugs nach den §§ 23 Ia, 49 StVO, 24 StVG zu einer Geldbuße von 40 Euro verurteilt (2 Ss OWi 127/2009 24. März 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg macht sich nach § 142 I StGB nicht strafbar, wer erst nach Verlassen des Unfallorts von seiner Beteiligung am Unfall Kenntnis erlangt und sich trotzdem weiter entfernt (3-13/2009 27.März 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken ist eine Regelung der allgemeinen Kaskoversicherungsbedingungen, nach der die Umsatzsteuer vom Versicherer nur zu ersetzen ist, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist, wirksam (5 U 278/2008 28. Januar 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Zweibrücken muss der in der Hauptverhandlung bei Ausbleiben des Angeklagten erlassene Haftbefehl begründet werden (Qs 20/2009 2. März 2009). |
| *Handbuch des privaten Baurechts, hg. v. Kleine-Möller, Nils/Merl, Heinrich, 4. A. 2009 |
| *Baur, Jürgen F./Stürner, R., Sachenrecht, 18. A. 2009 |
| *Gottschalg, Wolfgang, Die Haftung von Verwalter und Beirat in der Wohnungseigentümergemeinschaft, 3. A. 2009 |
| *Münchener Anwaltshandbuch GmbH-Recht, hg. v. Römermann, Volker, 2. A. 2009 |
| *Bauer, Jobst-Hubertus/Diller, Martin, Wettbewerbsverbote, 5. A. 2009 |
| *Heß/Martin, Investititonszulagengesetz, 2009 |
| *Schlosser, Peter, EU-Zivilprozessrecht, 3. A. 2009 |
| † Weimar, Peter, Winterthur28. April 2009. |
| † Götte, Klaus. 22. April 1932-7. Mai 2009. |
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| 2009-05-08 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist die Ablehnung der Aussetzung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe verfassungswidrig, wenn die Fachgerichte nicht eigenständig prüfen, ob die Versagung von Lockerungen durch die Justizvollzugsanstalt rechtmäßig war (2 BvR 2009/2008 30. April 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist eine Verurteilung eines einen Busfahrer mit einem Messer verletzenden Straftäters zu 42 Monaten Haft wegen gefährlicher Körperverletzung rechtmäßig (5 StR 64/2009 7. Mai 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands verletzt eine vom Treunehmer verwendete, dem Treugeber die Möglichkeit der Kündigung zu seinen Lebzeiten nehmende allgemeine Geschäftsbedingung eines Treuhandvertrags über die Einrichtung eines sonstigen Zweckvermögens zur Sicherstellung der Grabpflege nach dem Tod des Treugebers § 309 Nr. 9a BGB (III ZR 142/2008 12. März 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann ein Rechtsmittel nicht telefonisch zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden (V ZB 71/2008 12. März 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands wird die Wirksamkeit einer Staffelmietvereinbarung, in der die jeweilige Miete oder der jeweilige Erhöhungsbetrag ausgewiesen ist, nicht dadurch berührt, dass dem Mieter zusätzlich die Möglichkeit eingeräumt wird, sich zu seinen Gunsten auf eine niedrigere ortsübliche Vergleichsmiete zu berufen (VIII ZR 279/2007 11. März 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss ein eine Berufungsschrift unterzeichnender Rechtsanwalt die Adressierung an das Berufungsgericht auch dann auf die Zuständigkeit prüfen, wenn er sie bereits durch einen Rechtsanwalt seiner Sozietät hat prüfen lassen (V ZB 153/2008 5. März 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen darf eine Veranstaltung der Bürgerbewegung pro Köln e. V. nicht auf dem Roncalli-Platz stattfinden (5 B 510/2009 7. Mai 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts München I hat der Kameramann des Filmes Das Boot einen Auskunftsanspruch hinsichtlich der Verwertung des Filmes (7 O 17694/2008 7. Mai 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden muss die Staatskanzlei Sachsens dem Spiegel Auskunft über die schriftlichen Antworten des Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich zu seiner Vergangenheit in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik geben (5 L 42/2009 7. Mai 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nicht durch einstweilige Anordnung zu Auskünften über die Hypo Real Estate zu verpflichten (7 L 676/2009). |
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| 2009-05-07 |
| Nach einer Entscheidung des Gerichts erster Instanz der europäischen Gemeinschaften ist die von der Europäischen Kommission gegen Outokumpu, KME Gruppe und Wieland-Werke wegen Beteiligung an einem Kartell verhängte Geldbuße von 78,73 Millionen Euro rechtmäßig (III ZR 277/2008 7. Mai 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands hat ein zwischen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen (z. B. Ernst & Young) abgeschlossener Prüfungsauftrag keine Schutzwirkung für durch Schlechterfüllung (z. B. nicht erkannte Luftbuchung) geschädigte geprüfte Unternehmen (z. B. Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen), weil die Bundesanstalt nur im öffentlichen Interesse gehandelt hat (III ZR 277/2008 7. Mai 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die Verurteilung der Untergrundbahnschläger von München wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu 12 bzw. 8,5 Jahren Haft rechtmäßig (1 StR 148/2009 28. April 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands läuft eine Widerrufsfrist erst, wenn dem Kunden seine eigene schriftliche Vertragserklärung oder eine Abschrift ausgehändigt wird, und muss der Darlehensgeber eines nicht vollständig fremdfinanzierten verbundenen Geschäfts dem Verbaucher nach Widerruf auch den vom Verbraucher aus eigenen Mitteln an den Unternehmer gezahlten Eigenanteil zurückerstatten (XI ZR 33/2008 10. März 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts Deutschlands kann im Rahmen der Gewährung von Arbeitslosengeld II die Pflicht zur Verwertung von Lebensversicherungen bei langjährig Selbständigen wegen besonderer Härte rechtswidrig sein (14 AS 35/2008 R 7. Mai 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts Deutschlands muss die gesetzliche Krankenversicherung nicht die Kosten einer Protonentherapie gegen Brustkrebs zahlen (6 A 1/2008 R) (6. Mai 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart ist für einen beruflich genutzten internetfähigen, aber nicht zum Rundfunkempfang genutzten Computer keine Rundfunkgebühr zu zahlen (3 K 4387/2008 29. April 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hildesheim ist ein Sechsundsechzigjähriger wegen Ermordung dreier Nachbarn zu lebenslanger Haft verurteilt. |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier darf die Bezeichnung bekömmlich weder bei der Etikettierung von Wein noch bei der Werbung für Wein nicht verwendet werden (5 K 43/2009 Tr 23. April 2009). |
| Nach einer Entscheidung des obersten Gerichtshofs Österreichs ist der Freispruch Ernst Geigers vom Vorwurf des Verrats eines Razziatermins an einen befreundeten Rotlichtsaunabetreiber wegen rechtsstaatsunwürdiger Ermittlungsmethoden rechtmäßig. |
| Der Bundestag Deutschlands lehnt die allgemeine Aufhebung früherer Verurteilungen Homosexueller ab. |
| Die Europäische Zentralbank senkt den Leitzins auf 1 Prozent. |
| Über besondere E-Book-Reader (z. B. Kindle DX) sollen Tageszeitungen künftig digital geliefert werden. |
| Der deutsche Aktienindex steigt auf 4980 Punkte, obwohl der Kurs der Aktien Porsches wegen des Zusammenschlusses mit Volkswagen um fast 20 Prozent sinkt. |
| Der Bundesrepublik Deutschland gehören inzwischen 47,31 Prozent der Aktien an der Hypo Real Estate. |
| Die Europäische Union vereinbart unter der Präsidentschaft Tschechiens eine östliche Partnerschaft mit Weißrussland, der Ukraine, Moldau, Georgien, Armenien und Aserbeidschan. |
| Im Iran sind neun zum Tod verurteilte Straftäter hingerichtet worden. |
| In Österreich sind die Zeugen Jehovas zur staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft geworden. |
| Main und New Hampshire beschließen die Anerkennung der Ehe Homosexueller. |
| In Baden-Württemberg gibt es künftig keinen beamteten Notar mehr. |
| Das Europäische Parlament lehnt mit 253 gegen 199 Stimmen eine Missbilligung von Äußerungen des Papstes über den Gebrauch von Kondomen ab. |
| Bei dem Second International Roman Law Moot Court in Kavala (Griechenland) erringt die von Thomas Rüfner betreute Mannschaft aus Trier vor Oxford, Cambridge, Lüttich, Wien, Neapel und Athen den ersten Platz. |
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| 2009-05-06 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands darf ein Vermieter nach Ende des Mietverhältnisses (z. B. betreffend ein Café) Versorgungsleistungen wie Heizung, Strom und Wasser einstellen, ohne dadurch eine Besitzstörung zu begehen (XII ZR 137/2007 6. Mai 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann der ohne Lizenz nach einem patentierten Industriestandard unter Sicherstellung der Zahlung der angemessenen Lizenzgebühr (z. B. durch Hinterlegung) Erzeugende einwenden, dass der Patentinhaber (z. B. Philips) mit seiner Weigerung der Gestattung der Benutzung (z. B. zu angemessenem Entgelt) seine marktbeherrschende Stellung missbraucht (KZR 39/2006 6. Mai 2009). |