em. o. Univ.-Prof. Dr. Gerhard Köbler
Zentrissimum integrativer europäischer Legistik

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2010-03-14 Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands folgt aus dem verfassungsrechtlichen Gebot der Beachtung der sich aus dem Freiheitsentziehungsgesetz ergebenden freiheitsschützenden Formvorschriften, dass § 6 I i. V. m. § 11 II 1 FreihEntzG eine Verfahrensgarantie enthält, deren Beachtung Art. 104 I 1 GG fordert und mit verfassungsrechtlichem Schutz versieht, und verfehlt eine gerichtliche Feststellung, eine richterliche Anordnung könne auch mündlich ergehen, den Inhalt der gesetzlichen Formvorschriften des § 6 I i. V. m. § 11II 1 FreihEntzG (2 BvR 1195/2008 25. September 2009).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands führt das Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung im Stadium der Insolvenzreife einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu einem Schadensersatzanspruch der Einzugsstelle gegen den Geschäftsführer aus § 823 II BGB i. V. m. § 266a StGB, wenn dieser an andere Gesellschaftsgläubiger trotz der Insolvenzreife Zahlungen geleistet hat, die nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar waren (II ZA 4/2009 18. Januar 2010).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands wird, wenn ein Nachunternehmer noch ausstehende Teile seiner dem Hauptunternehmer geschuldeten Leistung auf Grund eines gesonderten Vertrags unmittelbar dem Auftraggeber erbringt, die Leistungserbringung gegenüber dem Hauptunternehmer regelmäßig unmöglich, weshalb sich der Vergütungsanspruch wie der Vergütungsanspruch aus einem gekündigten Werkvertrag berechnet (VI ZR 106/2008 14. Januar 2010).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands haftet, wenn Vergütung und Auslagen eines Zwangsverwalters aus der Insolvenzmasse nicht (voll) erfüllt werden können, der Insolvenzverwalter dem Zwangsverwalter hierfür nicht deswegen, weil er die Zwangsverwaltung beantragt hatte (IX ZR 220/2008 10. Dezember 2009).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands findet bei einer Kraftfahrzeugmiete mit entgeltlicher Haftungsbefreiung bei Selbstbeteiligung die Rechtsprechung zum Quotenvorrecht entsprechende Anwendung (XII ZR 211/2008 25. November 2009).
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe kann die Entscheidung über die Entlassung eines Testamentsvollstreckers nicht einem Schiedsgericht übertragen werden (11 Wx 94/2007 28. Juli 2009).

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München kann die Ausschlagung der Erbschaft nicht deshalb angefochten werden, weil das mit ihr erstrebte Ziel - z. B. Alleinerbenstellung der Ehefrau auf Grund gesetzlicher Erbfolge - wegen der Unwirksamkeit der Erklärung eines Miterben nicht erreicht wird (31 Wx 60/2009 4. August 2009).
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München kann ein Nottestament vor drei Zeugen nur dann wirksam errichtet werden, wenn die nahe Todesgefahr oder Testierunfähigkeit objektiv vorlag oder diese subjektiv nach der Überzeugung aller drei Testamentszeugen besteht (31 Wx 141/2008 14. Juli 2009).
Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg steht die Rücknahme einer Klage der nachträglichen Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht entgegen, wenn der Prozesskostenhilfeantrag vor der Rücknahme bereits entscheidungsreif war (5 So 178/2009 26. Oktober 2009).
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Dresden sind die Kosten privater Ermittlungen, insbesondere die Einholung eines Privatgutachtens, im Strafverfahren wie im Bußgeldverfahren (nur) dann erstattungsfähig, wenn sie ex ante notwendig waren oder sich (ex post) entscheidungserheblich zu Gunsten des Angeklagten/Betroffenen auswirkten (5 Qs 50/2007 7. Oktober 2009).

2010-03-13 Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands wird bei Übertragung eines Grundstücks gegen Übernahme der Pflege nach Umzug des Übergebers in ein Pflegeheim nicht angenommen werden dürfen, dass an die Stelle des ersparten Zeitaufwands ein Zahlungsanspruch des Übergebers treten soll (V ZR 132/2009 29. Januar 2010).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist der Vermieter von Geschäftsräumen zur Abrechnung über die Nebenkosten, auf die der Mieter Vorauszahlungen geleistet hat, innerhalb einer angemessenen Frist (von etwa einem Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums) verpflichtet (XII ZR 22/2007 27. Januar 2010).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die Feststellung, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte seiner Erwerbsobliegenheit genügt hat, auch im Abänderungsverfahren maßgebend, sofern nicht der Unterhaltsverpflichtete eine wesentliche Veränderung der Verhältnisse dartut (XII ZR 100/2008 27. Januar 2010).
Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts Deutschlands ist ein Rechtsbeistand vor dem Bundessozialgericht auch dann nicht postulationsfähig, wenn er Mitglied einer Rechtsanwaltskammer ist (1 KR 111/2009 B 18. November 2009).
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands berechtigt allein die Änderung eines Einkommensteuerbescheids wegen eines den Vorwegabzug betreffenden rückwirkenden Ereignisses, das die Verhältnisse nur eines Ehegatten berührt, nicht zur Korrektur eines Fehlers, der die steuerlichen Verhältnisse des anderen Ehegatten berührt, und kommt eine Änderung wegen einer nachträglich bekannt gewordenen Tatsache nicht in Betracht, wenn sich diese Tatsache zunächst wegen Zusammenveranlagung nicht ausgewirkt hatte (X R 14/2008 14. Oktober 2009).
Nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshof Berlin verpflichtet das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Minderjährigen aus Art. 7 i. V. m. Art. 6 BerlVerf die Gerichte, eine Begrenzung der Minderjährigenhaftung zu prüfen (VerfGH 31/2009 14. Dezember 2010).
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf kann eine Fotomontage trotz objektiven Beleidigungscharakters als Meinungsäußerung gerechtfertigt sein (III-4 RVs 193/2009 19. Januar 2010).
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg kann die Wegnahme des Zahngolds Verstorbener nach deren Einäscherung als Verwahrungsbruch nach § 133 I StGB strafbar sein und ist das Zahngold eines Verstorbenen nach der Einäscherung keine Asche gemäß § 168l StGB (1 St Ss 163/2009 20. November 2009).
Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg setzt ein Rechtsanwaltswechsel im Rahmen der Beiordnung einen triftigen Grund voraus, der auch einen verständigen vermögenden Beteiligten veranlasst hätte, einen Anwaltswechsel vorzunehmen und die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen (10 B 4/2009 22. Dezember 2009).
Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Mitte kann bei der missbräuchlichen Verwendung einer gestohlenen EC-Karte nicht geschlossen werden, dass die zur Karte gehörende Personal Identification Number auf ihr vermerkt oder zusammen mit ihr verwahrt war (21 C 442/2008 25. November 2009).
*Krug, Walter, Erbrecht, 4. A: 2010
*Kössinger, Reinhard, Das Testament Alleinstehender, 4. A. 2010

*Raiser, Thomas/Veil, Recht der Kapitalgesellschaften, 5. A. 2010
*Däubler, Wolfgang, Gewerkschaftsrecht im Betrieb, 11. A. 2009

*Rosenberg, Leo/Schwab, Karl Heinz/Gottwald, Peter, Zivilprozessrecht, 17. A. 2010
*Stöber, Kurt, Forderungspfändung, 15. A. 2010

-Renate.

 

In veritate libertas! Ceterum censeo corruptionem esse delendam! Felix faustusque veridicus!

In der Wahrheit die Freiheit! Im Übrigen soll die Verderbnis beseitigt werden! Glücklich der Wahrhaftige!