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em. o. Univ.-Prof. Dr. Gerhard Köbler |
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2010-03-14 Nach
einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands folgt aus dem
verfassungsrechtlichen Gebot der Beachtung der sich aus dem
Freiheitsentziehungsgesetz ergebenden freiheitsschützenden Formvorschriften,
dass § 6 I i. V. m. § 11 II 1 FreihEntzG eine Verfahrensgarantie enthält, deren
Beachtung Art. 104 I 1 GG fordert und mit verfassungsrechtlichem Schutz
versieht, und verfehlt eine gerichtliche Feststellung, eine richterliche
Anordnung könne auch mündlich ergehen, den Inhalt der gesetzlichen
Formvorschriften des § 6 I i. V. m. § 11II 1 FreihEntzG (2 BvR 1195/2008 25. September
2009).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands führt das
Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung im Stadium der
Insolvenzreife einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu einem
Schadensersatzanspruch der Einzugsstelle gegen den Geschäftsführer aus § 823 II
BGB i. V. m. § 266a StGB, wenn dieser an andere Gesellschaftsgläubiger trotz
der Insolvenzreife Zahlungen geleistet hat, die nicht mit der Sorgfalt eines
ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar waren (II ZA 4/2009 18. Januar 2010).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands wird, wenn ein
Nachunternehmer noch ausstehende Teile seiner dem Hauptunternehmer geschuldeten
Leistung auf Grund eines gesonderten Vertrags unmittelbar dem Auftraggeber
erbringt, die Leistungserbringung gegenüber dem Hauptunternehmer regelmäßig
unmöglich, weshalb sich der Vergütungsanspruch wie der Vergütungsanspruch aus
einem gekündigten Werkvertrag berechnet (VI ZR 106/2008 14. Januar 2010).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands haftet, wenn
Vergütung und Auslagen eines Zwangsverwalters aus der Insolvenzmasse nicht
(voll) erfüllt werden können, der Insolvenzverwalter dem Zwangsverwalter
hierfür nicht deswegen, weil er die Zwangsverwaltung beantragt hatte (IX ZR
220/2008 10. Dezember 2009).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands findet bei einer
Kraftfahrzeugmiete mit entgeltlicher Haftungsbefreiung bei Selbstbeteiligung
die Rechtsprechung zum Quotenvorrecht entsprechende Anwendung (XII ZR 211/2008
25. November 2009).
Nach einer Entscheidung des
Oberlandesgerichts Karlsruhe kann die Entscheidung über die Entlassung
eines Testamentsvollstreckers nicht einem Schiedsgericht übertragen werden (11
Wx 94/2007 28. Juli 2009).
Nach einer Entscheidung
des Oberlandesgerichts München kann die Ausschlagung der Erbschaft nicht
deshalb angefochten werden, weil das mit ihr erstrebte Ziel - z. B. Alleinerbenstellung
der Ehefrau auf Grund gesetzlicher Erbfolge - wegen der Unwirksamkeit der
Erklärung eines Miterben nicht erreicht wird (31 Wx 60/2009 4. August 2009).
Nach einer Entscheidung des
Oberlandesgerichts München kann ein Nottestament vor drei Zeugen nur dann
wirksam errichtet werden, wenn die nahe Todesgefahr oder Testierunfähigkeit objektiv
vorlag oder diese subjektiv nach der Überzeugung aller drei Testamentszeugen besteht
(31 Wx 141/2008 14. Juli 2009).
Nach einer Entscheidung des
Oberverwaltungsgerichts Hamburg steht die Rücknahme einer Klage der
nachträglichen Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht entgegen, wenn der
Prozesskostenhilfeantrag vor der Rücknahme bereits entscheidungsreif war (5 So
178/2009 26. Oktober 2009).
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Dresden sind die Kosten privater Ermittlungen,
insbesondere die Einholung eines Privatgutachtens, im Strafverfahren wie im Bußgeldverfahren
(nur) dann erstattungsfähig, wenn sie ex ante notwendig waren oder sich (ex
post) entscheidungserheblich zu Gunsten des Angeklagten/Betroffenen auswirkten
(5 Qs 50/2007 7. Oktober 2009).
2010-03-13 Nach einer Entscheidung des
Bundesgerichtshofs Deutschlands wird bei Übertragung eines Grundstücks gegen
Übernahme der Pflege nach Umzug des Übergebers in ein Pflegeheim nicht
angenommen werden dürfen, dass an die Stelle des ersparten Zeitaufwands ein
Zahlungsanspruch des Übergebers treten soll (V ZR 132/2009 29. Januar 2010).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist der Vermieter
von Geschäftsräumen zur Abrechnung über die Nebenkosten, auf die der Mieter
Vorauszahlungen geleistet hat, innerhalb einer angemessenen Frist (von etwa
einem Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums) verpflichtet (XII ZR 22/2007 27.
Januar 2010).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die
Feststellung, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte seiner
Erwerbsobliegenheit genügt hat, auch im Abänderungsverfahren maßgebend, sofern
nicht der Unterhaltsverpflichtete eine wesentliche Veränderung der Verhältnisse
dartut (XII ZR 100/2008 27. Januar 2010).
Nach einer Entscheidung des
Bundessozialgerichts Deutschlands ist ein Rechtsbeistand vor dem
Bundessozialgericht auch dann nicht postulationsfähig, wenn er Mitglied einer
Rechtsanwaltskammer ist (1 KR 111/2009 B 18. November 2009).
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands berechtigt allein die
Änderung eines Einkommensteuerbescheids wegen eines den Vorwegabzug
betreffenden rückwirkenden Ereignisses, das die Verhältnisse nur eines
Ehegatten berührt, nicht zur Korrektur eines Fehlers, der die steuerlichen
Verhältnisse des anderen Ehegatten berührt, und kommt eine Änderung wegen einer
nachträglich bekannt gewordenen Tatsache nicht in Betracht, wenn sich diese
Tatsache zunächst wegen Zusammenveranlagung nicht ausgewirkt hatte (X R 14/2008
14. Oktober 2009).
Nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshof Berlin verpflichtet
das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Minderjährigen aus Art. 7 i. V. m. Art.
6 BerlVerf die Gerichte, eine Begrenzung der Minderjährigenhaftung zu prüfen
(VerfGH 31/2009 14. Dezember 2010).
Nach einer Entscheidung des
Oberlandesgerichts Düsseldorf kann eine Fotomontage trotz objektiven
Beleidigungscharakters als Meinungsäußerung gerechtfertigt sein (III-4 RVs
193/2009 19. Januar 2010).
Nach einer Entscheidung des
Oberlandesgerichts Nürnberg kann die Wegnahme des Zahngolds Verstorbener
nach deren Einäscherung als Verwahrungsbruch nach § 133 I StGB strafbar sein
und ist das Zahngold eines Verstorbenen nach der Einäscherung keine Asche gemäß
§ 168l StGB (1 St Ss 163/2009 20. November 2009).
Nach einer Entscheidung des
Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg setzt ein Rechtsanwaltswechsel
im Rahmen der Beiordnung einen triftigen Grund voraus, der auch einen
verständigen vermögenden Beteiligten veranlasst hätte, einen Anwaltswechsel
vorzunehmen und die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen (10 B 4/2009 22. Dezember
2009).
Nach einer Entscheidung des
Amtsgerichts Berlin-Mitte kann bei der missbräuchlichen Verwendung einer
gestohlenen EC-Karte nicht geschlossen werden, dass die zur Karte gehörende
Personal Identification Number auf ihr vermerkt oder zusammen mit ihr verwahrt
war (21 C 442/2008 25. November 2009).
*Krug, Walter, Erbrecht, 4. A: 2010
*Kössinger, Reinhard, Das Testament Alleinstehender, 4. A. 2010
*Raiser,
Thomas/Veil, Recht der Kapitalgesellschaften, 5. A. 2010
*Däubler, Wolfgang, Gewerkschaftsrecht im Betrieb, 11. A. 2009
*Rosenberg,
Leo/Schwab, Karl Heinz/Gottwald, Peter, Zivilprozessrecht, 17. A. 2010
*Stöber, Kurt, Forderungspfändung, 15. A. 2010
-Renate.
In
veritate libertas! Ceterum censeo corruptionem esse delendam! Felix faustusque veridicus!
In der Wahrheit die Freiheit! Im
Übrigen soll die Verderbnis beseitigt werden! Glücklich der Wahrhaftige!