2025-09-18 Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands müssen e-mails mit Steuerbezug Außenprüfern des Finanzamts als Handelsbriefe und Geschäftsbriefe vorgelegt werden, nicht aber ein besonders zu erstellendes Gesamtjournal der Korrespondenz (XI R 15/2023 30. April 2025).