2025-11-16 Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist das Recht auf Versammlungsfreiheit ein unentbehrliches und grundlegendes Gut, hat aber auch Grenzen, so dass eine Beschwerde eines Teilnehmers an einer Sitzblockade, durch welche eine Kundgebung von Abtreibungsgegnern behindert worden war, zurückgewiesen ist (1 BvR 2428/2020 1. Oktober 2025).