2026-01-11 Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands sind bei doppelter Haushaltsführung außer den Mietkosten für die Zweitwohnung auch die Ausgaben für einen Stellplatz als Werbungskosten abziehbar und fallen nicht unter die 1000-Euro-Grenze für Unterkunftskosten (VI R 4/2023 29. Juli 2025).