2005-04-25 |
Nach einer eine Entscheidung des Gerichts erster Instanz der europäischen Gemeinschaften bestätigenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs muss ein bei dem Stern beschäftigter Journalist (z. B. Hans-Martin Tillack) die Weiterleitung interner Ermittlungsergebnisse des europäischen Amts für Betrugsbekämpfung an die Staatsanwaltschaften in Brüssel und Hamburg hinnehmen (C-521/2004 P[R] 19. April 2005). |
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands sind von einem Tankstellenpächter aus Agenturgeschäften für Mineralölprodukte eingenommene Geldbeträge nicht als Betriebseinnahmen und deren Weiterleitung nicht als Betriebsausgaben zu erfassen (III R 5/2003 4. November 2004). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main darf die Zahlungsunwilligkeit eines Schuldners (z. B. eines Freiberuflers gegenüber einer Bank) der Kreditauskunftei Schufa mitgeteilt werden (23 U 155/2003). |
Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz ist ein für Dritte Einkommensteuererklärungen falsch abgebender Finanzbeamter aus dem Dienst entfernt (3 A 10278/2005 15. April 2005). |
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz darf der Bund in Deutschland die Rente eines eine zusätzliche gesetzliche Rente aus einer früheren Nebentätigkeit beziehenden Beamten kürzen (2 K 2505/2004 6. April 2005). |
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hannover muss SAT.1 die Domain schmidt.de an einen besser berechtigten Webdesigner freigeben (9 O 117/2004 22. April 2005). |
Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Meschede ist eine einen Priester mit Liebesbotschaften verfolgende Frau zu acht Monaten Haft mit Bewährung verurteilt. |
Die Duma Russlands beschließt die Abschaffung der Direktmandate für die nächste Parlamentswahl Russlands im Jahr 2007. |
Der Euro fällt auf einen Wert von 1,2979 Dollar. |
Vom Jahresanfang 2006 an sollen Internetdomainnamen mit der Kennung .eu registriert werden können. |
Opfer (und Versicherungen) setzen 325000 Euro Belohnung für die Aufklärung eines Raubüberfalls auf ein Juweliergeschäft in der Düsseldorfer Königsallee aus. |
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2005-04-24 |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands können bei Übersteigen des Kraftfahrzeugschadens gegenüber dem Wiederbeschaffungswert dem Geschädigten über dem Wiederbeschaffungsaufwand liegende Reparaturkosten grundsätzlich nur zuerkannt werden, wenn die Reparaturkosten konkret angefallen sind oder wenn der Geschädigte nachweisbar wertmäßig in einem Umfang repariert hat, der den Wiederbeschaffungsaufwand übersteigt (VI ZR 172/2004 15. Februar 2005). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann der Erstattungsanspruch eines einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung einer Ersatzforderung gegen den eigenen Versicherer beauftragenden Geschädigten hinsichtlich der Anwaltskosten dem Schädiger gegenüber grundsätzlich auf die Gebühren hinsichtlich des zu ersetzenden Wertes beschränkt sein (VI ZR 73/2004 18. Januar 2005). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann der Veräußerer eines nach Umfang und Bedeutung einer Neuherstellung gleich kommenden sanierten Altbaus auch dann nach Werkvertragsrecht haften, wenn die geschuldete Modernisierung oder Sanierung bei Abschluss des Vertrags bereits fertig gestellt ist (VII ZR 257/2003 16. Dezember 2004). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands setzt sexueller Missbrauch eines Kindes bei der Vornahme sexueller Handlungen vor einem Kind voraus, dass der Täter das Kind in der Weise in das sexuelle Geschehen einbezieht, dass für ihn gerade die Wahrnehmung der sexuellen Handlung durch das Tatopfer von Bedeutung ist (4 StR 255/2004 14. Dezember 2004). |
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands ist nach § 5 III ArbGG die Verdienstgrenze von monatlich 1000 Euro im Durchschnitt der letzten sechs Monate des Vertragsverhältnisses auch dann maßgebend, wenn der Handelsvertreter in diesen Monaten nicht gearbeitet und nichts verdient hat (5 AZB 13/2004 15. Februar 2005). |
Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts sind Pflegepersonen im Sinne des § 19 S. 1 SGB XI in der gesetzlichen Unfallversicherung auch dann versichert, wenn ihre Pflegetätigkeit den für die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung vorgeschriebenen Umfang von 14 Wochenstunden nicht erreicht (B 2 46/2003 R 7. September 2004). |
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands ist die Nichtladung eines im Zeitpunkt der Ladung bestellten und dem Gericht bekannten Bevollmächtigten ein Verfahrensfehler (VI B 180-182´3/2003 25. August 2004). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig genügt das am 23. August 2004 in Kraft getretene Europäische Haftbefehlsgesetz Art. 16 II 1 GG (Ausl. 5/2004 3. November 2004). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München wird der Anspruch einer Prozesspartei auf rechtliches Gehör verletzt, wenn ihr gegnerische, zu den Akten eingereichte Schriftsätze nicht vollständig mitgeteilt werden (29 W 2601/2004 8. November 2004). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig ist im Rahmen der Ersatzhaftung der Großeltern gegenüber minderjährigen Kindern nach den §§ 1607, 1601, 1603 I BGB eine Erhöhung des Selbstbehalts (auf 25 Prozent mehr als der große Selbstbehalt von Eltern gegenüber volljährigen Kindern) gerechtfertigt (13 UF 15/2004 10. Juni 2004). |
Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bautzen können bei Einhaltung der Grenzwerte keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Sendeanlagen für den Mobilfunk festgestellt werden (1 BS 377/2004 9. November 2004). |
Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster geht die Unaufklärbarkeit der Erkennbarkeit von Verkehrszeichen durch einen sorgfältigen Verkehrsteilnehmer zu Lasten der eine (gebührenpflichtige) Abschleppmaßnahme veranlassenden Behörde (5 A 850/2003 25. November 2004). |
Nach der Straßenordnung der Stadt Köln ist Ausspucken auf öffentlichen Flächen mit 15 bis 35 Euro Bußgeld belegt, Wegwerfen von Zigarettenstummeln oder Kaugummis mit 20 Euro. |
Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts der Vereinigten Staaten von Amerika ist die Todesstrafe gegen (den Sniper) John Allen Muhammad bestätigt. |
Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts der Vereinigten Staaten von Amerika ist ein Priester wegen sexueller Belästigung dreier Jungen zu sechs Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. |
Eine Diözese in Kalifornien zahlt einer vor mehr als 20 Jahren von einem Priester sexuell misshandelten Frau 3,3 Millionen Dollar Entschädigung. |
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2005-04-23 |
Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs kann die Erstattung der Kosten der Einschaltung eines Rechtsanwalts auf Seiten des Gläubigers in einem gerichtlichen Verfahren zur Beitreibung der Schuld nicht auf die Richtlinie 2000/35/EG vom 29. Juni 2000 gestützt werden (C-235/2003 10. März 2005). |
Nach Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands kann, wenn dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der Erfolg mit Rücksicht auf Vorkehrungen zur Nachteilsbegrenzung auf der Anwendungsebene versagt wird und sich vor der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde zeigt, dass diese Vorkehrungen nicht ausreichen oder dass die Behörden ihre Praxis zum Nachteil des Antragstellers ändern, auf Antrag oder von Amtswegen einstweiliger Rechtsschutz gewährt werden (1 BvR 2357/2004 22. März 2005, 1 BvQ 2/2005). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist Unternehmer einer Außenanlage nicht, wer nur mit Rodungsarbeiten und sonstigen Arbeiten beauftragt ist, die dazu dienen, ein Baugrundstück zur Bebauung frei zu machen (VII ZR 86/2004 24. Februar 2005). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist eine Bezugsbindung eines B-Händlers gegenüber einem Automobilvertragshändlers auch nichtig, wenn die Bezugspflicht nur dahin geht, sich um die Abnahme einer bestimmten Anzahl von Neufahrzeugen zu bemühen (KZR 28/2003 22. Februar 2005). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands genügt eine für eine zugelassene und eingelegte Revision versehentlich eingereichte Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde als Revisionsbegründung, wenn sie den Anforderungen des § 551 III ZPO inhaltlich entspricht und den Umfang des Revisionsangriffs klar erkennen lässt (IX ZR 159/2003 17. Februar 2005). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands führt die mehrheitliche Einlegung einer Berufung (z. B. bei verschiedenen Gerichten) zu einem einheitlichen Rechtsmittel (XI ZR 171/2004 15. Februar 2005). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist das Recht eines Untersuchungsgefangenen auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Zuweisung eines bestimmten Haftraums nach Ablauf eines Jahres verwirkt (2 VAs 24/2004 9. Dezember 2004). |
Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands werden im Verfahren um Grundsicherung nach dem Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vom 26. Juni 2001 Gerichtskosten nicht erhoben (5 B 57/2004 1. Januar 2005). |
Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands trifft die Passivlegitimation für die Erstattung von Nothilfekosten den Sozialhilfeträger, der bei rechtzeitiger Kenntnis die Sozialhilfe zu gewähren gehabt hätte (5 C 67/2003 25. November 2004). |
Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands ist eine Erlaubnis für die Insolvenzberatung nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht zulässig (6 C 30/2003 27. Oktober 2004). |
Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg sind kinderpornographische Bilddateien erwerbende, besitzende oder versendende Lehrer aus dem Dienst zu entlassen (1 NDH M 10/2004 21. Februar 2005). |
Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg fällt eine nur nach islamischem Recht in Deutschland geschlossene Ehe zwischen einer Ausländerin und einem Deutschen nicht in den Schutzbereich des Art. 6 I GG (2 ME 1326/2004 1. Februar 2005). |
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main darf die Bewegungsfreiheit eines halbseitig gelähmten Heimbewohners im Heim nicht nach bloßem Gutdünken der Heimleitung beschränkt werden (2-1 S 178/2003 12. November 2004). |
Grundstrukturen eines europäischen Bereicherungsrechts, hg. v. Zimmermann, Reinhard, 2005 |
Handbuch des Fachanwalts Erbrecht, hg. v. Frieser/Sarres/Stückemann/Tschioflos, 2005 |
Koller, Ingo/Roth, Wulf-Henning/Morck, Winfried, HGB Handelsgesetzbuch, 5. A. 2005 |
Grunewald, Barbara, Gesellschaftsrecht, 6. A. 2005 |
Schack, Haimo, Urheber- und Urhebervertragsrecht, 3. A. 2005 |
Frey/Pulte, Betriebsvereinbarungen in der Praxis, 3. A. 2005 |
Firsching, K./)Hoffmann, B. v./Thorn, K., Internationales Privatrecht, 8. A. 2005 |
Brühl, Albrecht/Sauer, Jürgen, Mein Recht auf Sozialleistungen, 19. A. 2005 |
Gießler/Soyka, Vorläufiger Rechtsschutz in Ehe-, Familien- und Kindschaftssachen, 4. A. 2005 |
Böttcher, Roland, ZVG Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung, 4. A. 2005 |