| 2005-08-22 |
| Nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin ist eine die Downloadzeit für einen Klingelton zu kurz angebende und den Preis sehr klein druckende Werbeanzeige in einer Jugendzeitschrift rechtswidrig (5 U 95/2005 2. August 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main bestimmt sich der Umfang der Aufsichtspflicht von Eltern (z. B. eines 14jährigen brandstiftenden Kindes) nach der Veranlagung des Kindes und seinem Verhalten in der Vergangenheit (1 U 185/2004 30. Juni 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main muss ein Grundstücksverkäufer den Käufer ungefragt über einen ungewöhnlich schikanösen Nachbarn unterrichten (4 U 84/2001 20. Oktober 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg ist die Nichteinrichtung von Eingangsklassen der Vorstufe der Oberstufe an einer Gesamtschule in Hamburg bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen rechtmäßig (1 Bs 234/2005 5. August 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg hat der an geförderten Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmende Arbeitslose einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II (5 B 52/2005 AS ER 16. August 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main darf einer 56jährigen, siebzehn Jahre tät.kigen, heimlich rechtswidrig 120 Gramm Weintrauben essenden Fleischverkäuferin eines Supermarkts nicht fristlos gekündigt werden (18 Ca 1687/2005). |
| Veränderungen an den Kilometerständen von Kraftfahrzeugtachometern sind ab 18. August 2005 gemäß § 22b StVG strafbar. |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Innsbruck ist der am 29. Oktober 2001 bei dem tödlichen Unfall Regine Cavagnouds schwer verletzte deutsche Trainer Markus Anwander zur Hälfte für seine Schäden selbst ursächlich. |
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| 2005-08-21 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands liegt Verhandlungsunfähigkeit auch vor, wenn eine Fortführung eines Verfahrens mit einer konkreten Lebensgefährdung oder einer schwerwiegenden Gesundheitsgefährdung verbunden ist (2 BvR 785/2004 8. Juni 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands muss bei der Prüfung eines Schadensersatzanspruchs wegen schuldhafter Pflichtverletzung durch Kündigung eines Fitnessvertrags wegen Risikoschwangerschaft Art. 6 IV GG berücksichtigt werden (1 BvR 906/2004 24. Mai 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist die Aufbewahrung nicht hinreichend sicher richtiger Urinproben eines Soldaten nicht gerechtfertigt (2 BvR 488/2004 14. Januar 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands muss die Bergbauberufsgenossenschaft 1544 Betroffenen wegen chronisch obstruktiver Bronchitis Berufsunfähigkeitsrente zahlen (1 BvR 235/2000). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs rechtfertigt gegenüber einem Verlangen der Einstellung der künstlichen Ernährung durch den Betreuer und den behandelnden Arzt der Heimvertrag nicht die Fortsetzung der künstlichen Ernährung durch den Pflegeheimbetreiber (XII ZR 177/2003 8. Juni 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands teilt bei einer Inhaltskontrolle von Eheverträgen der Krankenvorsorge- und Altersvorsorgeunterhalt den Rang des Elementarunterhalts, soweit die Unterhaltspflicht ehebedingte Nachteile ausgleichen soll (XII ZR 22172002 25. Mai 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands findet bei Erzielung eines Übererlöses eines vorrangigen Grundschuldgläubigers infolge Ablösung des dinglichen Rechts durch einen nachrangigen Grundschuldgläubiger kein bereicherungsrechtlicher Ausgleich statt (IV ZR 279/2004 11. Mai 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands wird das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 I 1 Nr, 3 StPO durch die Anzeigepflicht des § 11 I 1, III GwG eingeschränkt (1 StR 326/2004 7. April 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands ist Wohngeld sozialhilferechtlich Einkommen dessen, an den es auf Grund seiner Antragsberechtigung nach dem Wohngeldgesetz ausgezahlt wird (5 C 50/2003 16. Dezember 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands kann trotz langjähriger Verluste die Vornahme geeigneter Umstrukturierungsmaßnahmen ein gewichtiges Indiz für das Vorhandensein einer Gewinnerzielungsabsicht darstellen (X R 33/2003 21. Juli 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle ist die Ernennung eines Insolvenzverwalters im Eröffnungsbeschluss rechtsprechende Tätigkeit (16 VA 3/2005 1. Juni 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz ist die Auswahl und Ernennung eines Insolvenzverwalters ein Justizverwaltungsakt im Sinne von § 23 I EGGVG (12 VA 1/2004 12. Mai 2005). |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts der Vereinigten Staaten von Amerika muss die Merck AG einem vielleicht an einem Medikament Verstorbenen Schadensersatz in Millionenhöhe zahlen. |
| Die Landesversicherungsanstalten Sachsens, Sachsen-Anhalts und Thüringens schließen sich zum 1. Oktober 2005 zusammen. |
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| 2005-08-20 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands verlangt der Schutz der Vertrauensbeziehungen zwischen Rechtsanwalt und Mandant besondere Beachtung bei der Prüfung, ob die strafprozessuale Maßnahme der Durchsuchung von Kanzleiräumen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt (2 BvR 334/2005 2. Juni 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist die Nichtberücksichtigung von nicht auf dem Bürgerlichen Gesetzbuchs Deutschlands, sondern nur auf ausländischem Recht beruhenden Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen nicht verfassungswidrig (2 BvR 1683/2002 24. Mai 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist die allgemeine Geschäftsbedingung „Änderungen der Bauausführung, der Material- bzw. Baustoffauswahl, soweit sie gleichwertig sind, bleiben vorbehalten“ in einem Bauträgervertrag unwirksam (VII ZR 200/2004 23. Juni 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs gilt ein weder dem Protokoll noch dem Urteil zu entnehmender richterlicher Hinweis als nicht erteilt (II ZR 366/2003 20. Juni 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist § 41 II Nr. 6 Zeichen 265 StVO (Durchfahrthöhe) ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 II BGB (VI ZR 185/2004 14. Juni 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands darf ein Vorbringen im frühen ersten Termin nicht als verspätet zurückgewiesen werden, wenn nach der Sachlage und Rechtslage eine Streitbeendigung in diesem Termin ausscheidet (VII ZR 43/2004 9. Juni 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist bei Veräußerung eines unfallbeschädigten, nicht reparierten Kraftfahrzeugs der Schaden in Höhe des Kaufpreises ausgeglichen (VI ZR 192/2004 7. Juni 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist bei der Prüfung einer Gebrauchsmusterverletzung eine erschöpfende Erörterung darüber erforderlich, welche Lehre zum technischen Handeln der Fachmann den Schutzansprüchen entnimmt (X ZR 198/2001 7. Juni 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist ein durch Rechtsformwechsel von einer Aktiengesellschaft zu einer GmbH & Co. KG der Mehrheitsgesellschafterin auf Grund der Steuergesetze entstehender Steuervorteil kein verbotener Sondervorteil (II ZR 29/2003 9. Mai 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm kommt es für die Benutzung eines Mobiltelefons im Sinne von § 23 I lit. a StVO allein darauf an, ob das Mobiltelefon in der Hand gehalten wird oder nicht (2 Ss OWi 177/2005 6. Juli 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main ist das Nichtentsorgen der von einem Nutzer als vermeintlich noch werthaltig gesammelten Gegenstände durch einen Grundstückseigentümer eine Ordnungswidrigkeit (5/33 Ns 8910 Js 219753/2003 8. Juni 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Altona ist ein ehevertraglicher Ausschluss des Versorgungsausgleichs in einer kinderlos gebliebenen Ehe zweier voll berufstätiger Ehegatten rechtmäßig (350 F 156/2004 17. Januar 2005). |
| Grüneberg, Christian, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 9. A. 2005 |
| Emmerich, Volker/Habersack, M., Konzernrecht, 8. A. 2005 |
| Beck’sches Formularbuch Arbeitsrecht, hg. v. Kornbichler, Hendrik u. a., 2005 |
| Musielak, Hans-Joachim, Grundkurs ZPO, 8. A. 2005 |
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| 2005-08-19 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands setzt eine Verabredung zu einer Bande zu künftiger Begehung von Straftaten keine persönliche Verabredung unter allen Mitgliedern und keine gegenseitige Bekanntschaft aller Mitglieder voraus (3 StR 492/2004 16. Juni 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands haftet ein Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bei Nichtabführung von Beiträgen an die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft durch die Gesellschaft nicht persönlich aus unerlaubter Handlung gemäß § 823 II BGG (8 AZR 542/2004 18. August 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands hat ein Auszubildender als Mitglied eines Betriebsrats nur bei Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses mit einem Unternehmen dort auch einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung nach Beendigung der Ausbildung (7 AZR 553/2004 17. August 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands muss ein seinem Arbeitgeber verbilligt einen Gebrauchtwagen abkaufender Arbeitnehmer den Unterschied zwischen Kaufpreis und Marktpreis des Kraftfahrzeugs als geldwerten Vorteil versteuern (VI R 84/2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main darf Hans Magnus Enzensberger wegen seines bestehenden Vertrages mit dem Eichborn Verlag für die sog. andere Bibliothek bis 2007 nicht gleichzeitig die Frankfurter allgemeine Bücherei der Frankfurter Allgemeinen Zeitung herausgeben. |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg ist Mounir El Motassadeq wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu sieben Jahren Haft verurteilt. |
| Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen darf ein Existenzgründungszuschuss nicht als Einkunft auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden (8 AS 97/2005 23. Juni 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm ist eine gemeinsam von Eheleuten nach der Ehescheidung bezogene Wohnung keine Ehewohnung, so dass die Hausratsverordnung unanwendbar ist (4 WF 86/2005 11. APRIL 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln darf ein gestohlene Sachen (z. B. 30 Drucker und Monitore) des Arbeitgebers hehlender Arbeitnehmer fristlos gekündigt werden. |
| Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Hessen sind für das Vorliegen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft nur die im Zeitpunkt der Prüfung vorhandenen Umstände maßgeblich (7 AS 172005 ER 29. Juni 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt hat ein sein Studienfach wechselnder und daraufhin seinen Anspruch auf Bundesausbildungsförderung verlierender Student keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II (2 B 7/2005 AS ER). |
| Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Nürnberg genügt ein einwöchiges Zusammenleben von Ehegatten in einem Jahr nicht für eine Zusammenveranlagung (VI 160/2004). |