2005-11-01 |
Jan Hecker wird in Frankfurt an der Oder für öffentliches Recht und Europarecht habilitiert. |
Holger Sutschet wird in Trier für bürgerliches Recht und Arbeitsrecht habilitiert. |
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2005-10-31 |
Nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin ist eine von einer Wohnungseigentümergemeinschaft mehrheitlich beschlossene Androhung einer Versorgungssperre bei einem Rückstand von mehr als sechs Beitragsvorschüssen rechtmäßig (24 W 112/2004 8. August 2005). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz wird bei Leistung an nur einen von mehreren Miterben eine Nachlassforderung grundsätzlich nicht erfüllt (12 U 647/2004 11. Juli 2005). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln wird bei vorsätzlich falschen Angaben einer Lebensgefährtin für einen Versicherten (z. B. hinsichtlich Geschwindigkeit und Fahrbahnzustand) der Versicherer leistungsfrei (9 U 113/2004 26. April 2005). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock ist eine Werbung eines Apothekers mit einem Bonussystem rechtmäßig (2 U 54/2004 4. Mai 2005). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock ist ein berühmtes Unternehmenskennzeichen (z. B. Schöner Wohnen in W.) ein sonstiges Recht im Sinne des § 823 I BGB, wobei Berühmtheit einen Bekanntheitsgrad von 80 Prozent der Bevölkerung voraussetzt (2 W 14/2004 19. Januar 2005). |
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin darf bei einem Erzeugnis, bei dem die Besonderheiten einer herkunftsgeschützten Zutat nicht erhalten bleiben, die geografische Angabe der Zutat nicht herausgestellt werden (102 C 60/2005 23. August 2005). |
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Bonn wird eine Haftung wegen Firmenfortführung gemäß § 25 HGB nur noch dann ausgelöst, wenn die Bezeichnung mit einem Rechtsformzusatz (z. B. e. K.) geführt wird (15 O 193/2005 16. September 2005). |
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Lüneburg begründet ein Betreten der vom Mieter vor Ende des Mietvertrags geräumten Wohnung durch Vermieter und Interessenten keine fristlose Kündigung des Mietvertrags durch den Mieter (6 S 51/2005 9. Mai 2005). |
Hartmut Bauer ist von Dresden nach Potsdam gewechselt. |
Karl-Nikolaus Peifer ist von Bochum nach Köln gewechselt. |
Matthias Jacobs ist Professor an der Bucerius Law School Hamburg. |
Thomas Finkenauer wird in Trier für bürgerliches Recht, römisches Recht und Privatrechtsgeschichte der Neuzeit habilitiert. |
Bernd Kannowski wird in Frankfurt am Main für deutsche und europäische Rechtsgeschichte, bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht habilitiert. |
Caroline Meller-Hannich wird in Bonn im Januar 2005 für bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und europäisches Privatrecht habilitiert. |
† Günter Maria Harald Kohlmann 4. Oktober 1933-31. Oktober 2005. |
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2005-10-30 |
Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kann eine Untersuchungshaft von vier Jahren und neun Monaten auf ausreichende Gründe gestützt sein, doch sind bei fehlender besonderer Förderung des Verfahrens die Art. 5 III, 6 I EMRK verletzt, so dass Deutschland 1500 Euro (in einem einzelnen Verfahren) als Ersatz für Kosten und Auslagen zahlen muss (49746/1999 29. Juli 2004). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands erstreckt sich eine über den Ersatz des so genannten Quotenschadens hinausgehende Insolvenzverschleppungshaftung des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus den §§ 823 II BGB, 64 I GmbHG nur auf den Vertrauensschaden, der einem Neugläubiger dadurch entsteht, dass er der aktuell insolvenzreifen Gesellschaft Kredit gewährt oder eine sonstige Vorleistung an sie erbringt (II ZR 390/2003 25. Juli 2005). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist der nicht selbst auf der gemeinsamen Betriebsstätte tätige, als Gesamtschuldner haftende Unternehmer gegenüber dem Geschädigten nach den Grundsätzen des gestörten Gesamtschuldverhältnisses von der Haftung für erlittene Personenschäden freigestellt (VI ZR 25/2004 14. Juni 2005). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist eine Terminierung einer Strafsache auf einen Tag zwischen zwei ordentlichen, bereits mit Fortsetzungsverhandlungen in anderen Sachen belegten Sitzungstagen eine außerordentliche Sitzung, für die Hilfsschöffen heranzuziehen sind (2 StR 21/2005 7. Juni 2005). |
Nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin muss ein Vermieter eine Schönheitsreparatur des Mieters in Pastellfarben (z. B. Hellblau) hinnehmen (8 U 211/2004 9. Juni 2005). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden sind die Familiengerichte auch für die Festsetzung einer Nutzungsvergütung für die Ehewohnung während der Dauer eines Getrenntlebens zuständig (21 ARf 7/2005 10. Mai 2005). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main sind für den Anspruch auf Erstattung des beim Erwerb eines in Flaschen abgefüllten Getränks entrichteten Pfandbetrags Abfüller und Vertreiber des Erzeugnisses passivlegitimiert und begründet der Besitz einer Pfandflasche die Vermutung, dass der Besitzer der Pfandflasche Inhaber des Erstattungsanspruchs ist (10 U 274/2004 8. Juli 2005). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe liegt eine rechtfertigende notstandsähnliche Situation vor, wenn ein Vater aus Sorge um sein verunglücktes Kind die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Straßenverkehr überschreitet und (zumindest) vom Vorliegen einer Gefahrensituation ausgehen durfte, doch kann auch bei Vorliegen einer solchen notstandsähnlichen Situation ein Fahrverbot verhängt werden, wenn es sich um einen wiederholt einschlägig auffällig gewordenen, gegenüber verkehrsrechtlichen Geboten und Verboten uneinsichtigen Verkehrsteilnehmer handelt (1 Ss 81/2005 8. August 2005). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz ist ein einem Ehegatten zufließendes Taschengeld bei der Höhe von Ratenzahlungen zur Rückführung einer Prozesskostenhilfe zu berücksichtigen (7 WF 192/2005 8. März 2005). |
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart entsteht die Terminsgebühr bei einem Anerkenntnisurteil auch dann, wenn keine mündliche Verhandlung durchgeführt wurde (10 T 546/2004 1. Februar 2005). |
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2005-10-29 |
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands lässt sich die Nichtwahrung einer Rechtsmitteleinlegungsfrist nicht damit begründen, dass ein in ein Gerichtsfach eines Verwaltungsgerichts in einem Amtsgerichtgebäude am letzten Tag der Rechtsmittelfrist (nach Angaben des Rechtsmittelführers) eingelegter Schriftsatz vom Absender, einem Dritten oder einem Bediensteten des Amtsgerichts entfernt worden sein könnte (1 BvR 2138/2003 29. August 2005). |
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist bei einer auch auf eine Auseinandersetzung in der Sache abzielenden ehrverletzenden Äußerung die Meinungsfreiheit verletzt, wenn das Strafgericht ohne Abwägung der in Frage stehenden Rechtsgüter wegen Beleidigung verurteilt (1 BvR 1917/2004 23. August 2005). |
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands rechtfertigt das Risiko einer zivilgerichtlichen Inanspruchnahme wegen der Umgehung eines Kopierschutzes bei CDs und DVDs nicht die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen die §§ 95a I, III, 95b I Nr. 6 UrhG (1 BvR 2182/2004 25. Juli 2005). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist § 26 Nr. 9 EGZPO nicht verfassungswidrig (XII ZR 14/2003 31. August 2005). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands lässt das Nichteingehen eines Gerichts auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei in den Entscheidungsgründen auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags der Partei schließen (XII ZR 63/2003 31. August 2005). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist bei Nichtigkeit der Übertragung eines Geschäftsanteils an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wegen Verstoßes gegen § 17 IV i. V. m. § 5 III 2 GmbHG das zu Grunde liegende Verpflichtungsgeschäft auf eine unmögliche Leistung gerichtet und damit nichtig (VIII ZR 397/2003 20. Juli 2005). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist bei Schenkung eines Holzeinschlagrechts die Schenkung mit der Einräumung des Rechts bewirkt, das Holz einzuschlagen und sich anzueignen (X ZR 92/2003 19. Juli 2005). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands hat über ein Ablehnungsgesuch gegen einen originären Einzelrichter die Zivilkammer in voller Besetzung ohne den abgelehnten Richter zu entscheiden (14 W 8/2005 15. Juli 2005). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands wird Aufstockungsunterhalt gemäß § 1573 II BGB geschuldet, wenn die Anspruchvoraussetzungen zur Zeit der Ehescheidung vorgelegen haben (XII ZR 211/2002 11. Mai 2005). |
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main darf ein Buch als buchbindungsfreies Mangelexemplar nur verkauft werden, wenn es einen tatsächlichen Mangel hat (11 U 8/2005 26. Juli 2005). |
Staudinger BGB Eckpfeiler des Zivilrechts red. v. Martinek, Michael, 2005 |
Führich, Ernst, Reiserecht, 5. A. 2005 |
Betreuungsrecht, hg. v. Jurgeleit, Andreas, 2005 |
Baumbach, Adolf/Hopt, Klaus, Handelsgesetzbuch, 32. A. 2006 |
Raiser, T./Veil, Recht der Kapitalgesellschaften, 4. A. 2006 |
Münchener Anwaltshandbuch Sanierung und Insolvenz, hg. v. Nerlich, Jörg/Kreplin, Georg, 2005 |
Schrödter, Baugesetzbuch, 7. A. 2005 |
Weber-Grellet, Heinrich, Europäisches Steuerrecht, 2005 |
Beck’scher Bilanzkommentar, 6. A. 2006 |
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2005-10-28 |
Nach einer Entscheidung des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften verletzt die Marke Mobilix für Telekommunikation nicht die Marke Obelix (T-336/2003 27. Oktober 2005). |
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands kann das Festhalten eines Verurteilten in Organisationshaft verfassungswidrig sein (2 BvR 1019/2001 26. September 2005). |
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands ist eine bewusste objektiv gesetzwidrige Anwendung von Prozessrecht durch ein Finanzgericht mit einer außerordentlichen Beschwerde angreifbar (IV B 42/2005 8. September 2005). |
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands fließt ein vom Arbeitgeber zwecks Versorgungsrückstellung einbehaltener Bruttoarbeitslohnteil dem Arbeitnehmer nicht im Zeitpunkt der Einbehaltung zu (VI R 65/2001 20. Juli 2005). |