| 2005-11-13 |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm kann es an der Erkennbarkeit der Wirkung eines Betäubungsmittels zum Tatzeitpunkt ausnahmsweise fehlen, wenn zwischen der Einnahme des Rauschmittels und der Begehung der Tat längere Zeit vergeht (4 Ss O Wi 215/2005 3. Mai 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main ist ein Vermieter bei unwirksamer Schönheitsreparaturübertragung auf den Mieter nicht am Verlangen der Zustimmung des Mieters zu einer entsprechenden Mieterhöhung gehindert (33 C 2479/2005 16. September 2005). |
| |
| 2005-11-12 |
| Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs findet Art. 16 Nr. 1 lit. a des Übereinkommens vom 27. 9. 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen keine Anwendung auf einen Vertrag über eine Clubmitgliedschaft, der als Gegenleistung zur Mitgliedschaftsgebühr, die den Hauptbestandteil des Gesamtpreises ausmacht, den Mitgliedern ermöglicht, das Teilnutzungsrecht an einer lediglich nach Typ und Lageort bezeichneten Immobilie zu erwerben und der die Aufnahme der Mitglieder in eine Organisation vorsieht, die einen Tausch ihres Nutzungsrechts ermöglicht (C-73/2004 13. Oktober 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann von einer Vielzahl von Einzelüberweisungen auf ein für einen längeren Zeitraum eingerichtetes Rubrikkonto nicht auf eine gewerbliche Tätigkeit des Kontoinhabers im steuerrechtlichen Sinne geschlossen werden (5 StR 65/2005 11. Oktober 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands umfasst die durch den Meistbegünstigungsgrundsatz des Art. VII Abs. 1 UNÜ gebotene Anwendung schiedsfreundlichen nationalen Rechts die Bestimmungen zur Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen und die Kollisionsregeln und können Rechnungen, die erkennbar über erbrachte Werkleistungen abrechnen, nicht als kaufmännische Bestätigungsschreiben einer mündlichen Vereinbarung aufgefasst werden mit der andernfalls möglichen Folge der Wirkungsentfaltung einer allgemeinen Geschäftsbedingungsschiedsklausel (III ZB 18/2005 21. September 2005). |
| Nach Entscheidungen des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist eine einem Gesellschafter oder einer Gesellschaftergruppe einer Personengesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung den Ausschluss eines Mitgesellschafters aus der Gesellschaft ohne sachlichen Grund ermöglichende Vereinbarung nach § 138 I BGBG grundsätzlich nichtig, doch kann dies in Sonderfällen auch anders sein (II ZR 173/2004 19. September 2005, II ZR 342/2003 19. September 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist eine in Liechtenstein nach liechtensteinischen Vorschriften wirksam gegründete Kapitalgesellschaft in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum auf der Grundlage der darin garantierten Niederlassungsfreiheit – unabhängig von dem Ort ihres tatsächlichen Verwaltungssitzes – in der Rechtsform anzuerkennen, in der sie gegründet wurde, so dass sie befugt ist, ihre vertraglichen Rechte in der Bundesrepublik Deutschland geltend zu machen und gerichtlich durchzusetzen (II ZR 372/2003 19. September 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss ein Gericht ohne zusätzliche Anhaltspunkte möglichen Gründen für eine fehlerhafte Stempelung über eine Äußerung der Wachtmeisterei hinaus nicht näher nachgehen (III ZB 81/2004 15. September 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands bezweckt das an Justizvollzugsbedienstete gerichtete Verbot der Überlassung von Waffen, Ausbruchswerkzeugen und anderen gefährlichen Sachen auch und gerade den Schutz anderer Justizvollzugsbediensteter (III ZR 408/2004 15. September 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kommt wegen der bewussten und eindeutigen Willensentscheidung des Gesetzgebers eine Erteilung des Namens des nach dem Tode der sorgeberechtigten Mutter das Sorgerecht erlangenden, mit der Mutter nicht verheirateten Vaters an das Kind nicht in Betracht (XII ZB 112/2005 10. August 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands darf sich der Tatrichter auch im Bereich der Vertragshaftung nicht unter Hinweis auf die Unsicherheit möglicher Prognosen vorschnell der Aufgabe der Schadensermittlung entziehen (X ZR 134/2004 26. Juli 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands benachteiligt eine Schönheitsreparaturen für Küchen, Bäder und Toiletten in der Regel spätestens nach drei Jahren, für Wohnräume, Schlafräume und Dielen in der Regel spätestens nach fünf Jahren und für sonstige Räumlichkeiten in der Regel spätestens nach sieben Jahren vorsehende Wohnraummietvertragsgeschäftsbedingung den Mieter nicht unangemessen (VIII ZR 351/2004 13. Juli 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kommt auch nach Entzug der Prozesskostenhilfe wegen Nichtzahlung festgesetzter Raten bei veränderten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen eine Neubewilligung in Betracht (VI ZB 72/2003 12. Juli 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands handelt ein niedergelassenen Ärzten die Durchführung von Laboruntersuchungen unter den Selbstkosten in der Erwartung von Patientenzuweisungen durch diese Ärzte an das Labor anbietender Laborarzt (Eine Hand wäscht die andere) unlauter (I ZR 201/2002 21. April 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands ist bei der Berechnung von Wohngeld auch eine vom Sozialhilfeträger im Wege der Erstattung vereinnahmte Rente als Einkommen des Rentenberechtigten zu berücksichtigen (5 C 13/2003 7. Juli 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands darf nach Entzug einer Fahrerlaubnis wegen eines Drogendelikts bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach Verwertungsverbot der Tat wegen Zeitablaufs nicht mehr verlangt werden (3 C 21/2004 9. Juni 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts kann nicht unterstellt werden, dass eine überwiegend im Inland Geschäfte betreibende Auslandsgesellschaft (z. B. eine nach englischem Recht gegründete Limited) ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung im Inland hat (1 Z AR 147/2005 3. August 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main muss ein Grundstücksmakler nicht besonders auf den Fertigbaucharakter eines vermittelten Wohnhauses hinweisen (19 W 26/2005 1. August 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe darf die Entscheidung und Beweiserhebung im Arzthaftungsprozess grundsätzlich nicht durch den Einzelrichter erfolgen (7 W 28/2005 24. Juni 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz kann bei testamentarischer Zuweisung eines Hausgrundstücks ein Vorausvermächtnis nur bei nachweisbarer Absicht der Begünstigung des Bedachten angenommen werden (5 U 451/2005 13. Oktober 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hat ein pflichtwidrig schuldhaft den Sitzungssaal während laufender Hauptverhandlung verlassender Verteidiger die dadurch verursachten Kosten zu tragen (1 Ws 237-240, 243-244/2005 15. Juli 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Zweibrücken muss ein die Aufsichtspflicht verletzender Heimträger die von einem dort untergebrachten, entwichenen Jugendlichen einem Dritten zugefügten Schäden ersetzen (2 S 4/2005 6. September 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Siegburg muss der Unternehmer bei Widerruf einer Fernabsatzvertragswillenserklärung des Käufers den Kaufpreis zurückzahlen (117 C 262/2004 23. Februar 2005). |
| Sommer, Michael, Die Gesellschaftsverträge der GmbH & Co. KG, 3. A. 2005 |
| Freund, Ri Lydia Jo, Der Rechtsformwechsel zwischen Personengesellschaften, 2005 |
| Nagel/Freis/Kleinsorge, Die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gesellschaft – SE, 2005 |
| Götting, Horst-Peter, Wettbewerbsrecht, 2005 |
| Haberstumpf, Helmut, Wettbewerbs- und Kartellrecht, gewerblicher Rechtsschutz, 3. A. 2005 |
| Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, hg. v. Dieterich, Thomas/Müller-Glöge, Rudi/Preis, Ulrich/Schaub, Günter, 6. A. 2006 |
| Köhler, H./Meyer, Abwasserabgabengesetz, 2. A. 2005 |
| Becksches Prozessformularbuch, 10. A. 2006 |
| Knöringer, Dieter, Die Assessorklausur im Zivilprozess, 11. A. 2005 |
| Schomburg, Wolfgang/Lagodny, Otto/Gleß, Sabine/Hackner, Thomas, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 4. A. 2006 |
| Weber/Schäfer/Hausmann, Praxishandbuch Public Private Partnership, 2006 |
| |
| 2005-11-11 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands sind auf die stille Gesellschaft grundsätzlich die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft anwendbar und darf eine Beweisaufnahme (z. B. gegen die Göttinger Gruppe) durch ein Gericht nicht mit dem Hinweis darauf abgelehnt werden, dass die Staatsanwaltschaft keine Unregelmäßigkeiten entdeckt habe (II ZR 314/2003 26. September 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann ein unten stehendes Mitglied eines Schenkkreises das an ein oben stehendes Mitglied gezahlte Geld aus ungerechtfertigter Bereicherung zurückverlangen (III ZR 72/2005 10. November 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands muss die Frage, ob ein Kursmakler Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit erzielt, wegen ausgelaufenen Rechts nicht mehr geklärt werden (IV B 102/2003 30. August 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands muss eine Brieftaubenvereinigung die Wettumsätze voll versteuern (V R 42/2002 18. August 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Bayern ist die Rücknahme einer Genehmigung einer Stiftung wegen arglistiger Täuschung bei der Erwirkung der Genehmigung möglich (5 BV 2841/2003 12. Oktober 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist die Auslieferung eines wegen Teilnahme an einer Demonstration zu 20 Jahren Haft verurteilten Türken in seine Heimat wegen möglicher politischer Verfolgung abgelehnt (III – A Ausl [A] 43/2003-210/2005 III). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe muss die Neue Woche eine Gegendarstellung zu Hugo Egon Balder –Geliebte zeigt ihn nach Gewalttat an veröffentlichen. |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz erfasst eine Autoinhaltsversicherung mit Nachtzeitklausel auch dauerhaft im Kraftfahrzeug untergebrachte Gegenstände (127 E 2 – 58/5005). |
| Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Köln ist bei der Ermittlung des Gewerbeertrags als Bemessungsgrundlage auch im Rahmen der Ermittlung des Gewerbeertrags einer Mitunternehmerschaft in Form einer Personenhandelsgesellschaft § 8b VI KStG anzuwenden (7 K 1000/2004 31. August 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin ist der Parteiausschluss Martin Hohmanns aus der CDU nicht rechtswidrig. |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Regensburg ist eine einen 13jährigen Schüler verführende 31jährige Lehrerin wegen schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße besteht für einen Beamten keine Anspruch auf Beihilfe zu den Kosten eines Mittels gegen Haarausfall (3 K 1353/2005). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Österreichs darf eine Dienstbehörde (rechtswidrige) Nebentätigkeiten eines Beamten nicht durch Bescheid, sondern nur im Rahmen eines Disziplinarverfahrens untersagen. |
| † Richard Brandt 1903-1. November 2005. |
| † Rudolf Kuck 8. Dezember 1918-9. November 2005. |
| |
| 2005-11-10 |
| Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist wegen des höheren Wertes des Schutzes von Pluralismus und Geschlechtergleichstellung gegenüber der Religionsfreiheit das Verbot des Tragens eines Kopftuchs in Universitäten der Türkei nicht menschenrechtswidrig (44774/1998 10. November 2005). |