| 2006-06-12 |
| Die Europäische Kommisssion beginnt Beitrittsverhandlungen mit Kroatien und der Türkei. |
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| 2006-06-11 |
| Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte waren die vom obersten Gerichtshof Dänemarks gegen zwei Journalisten wegen Beleidigung eines Polizeihauptkommissars verhängten Strafen verhältnismäßig (49017/1999 17. Dezember 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist der betrugsrelevante Schaden nach der eingegangenen Verpflichtung der Fondsanleger und den darauf geleisteten Zahlungen zu bemessen, wenn das tatsächliche Konzept der Fondsmodelle von dem in den Anlageprospekten dargestellten und von den Anlegern verfolgten Zweck derart abweicht, dass die Anleger hieraus keinen Nutzen ziehen können (1 StR 379/2005 7. März 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist ein Fernwärmeversorgungsunternehmen auch ein Fernwärme nicht herstellendes, sondern nur lieferndes Unternehmen (VIII ZR 138/2005 15. Februar 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist bei einem Schadensersatzanspruch wegen unterlassenen Schwangerschaftsabbruchs die Prognose erforderlich, ob aus damaliger Sicht von einer Gefährdung der Mutter im Sinne des § 218a II StGB auszugehen war und diese Gefahr nicht auf andere, für die Mutter zumutbare Weise hätte abgewendet werden können (VI ZR 135/2004 31. Januar 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann ein Konfliktsituationen zu vermeiden suchender Mensch ein öffentliches Amt in der vorsorgenden Rechtspflege (z. B. Notar) nicht ausüben (NotZ 10/2005 11. Juli 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands ist ein an eine Erbengemeinschaft gerichteter Steuerbescheid wirksam, wenn in den Erläuterungen die Beteiligten namentlich aufgeführt sind (III R 8/2003 17. November 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands zieht bei einer Nurpensionszusage ohne Umwandlung eines anderweitig vereinbarten Barlohns die Zusage der Versorgungsanwartschaft eine Überversorgung nach sich (I R 89/2004 9. November 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands muss ein Finanzamt die Anerkennung einer Vaterschaft nach erfolgreicher Anfechtung einer Scheinvaterschaft bei der Entscheidung angefochtener Einkommensteuerbescheide berücksichtigen und die kindbedingten Steuervorteile gewähren (III R 68/2004 28. Juli 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist Untreue gegeben, wenn ein Abschluss einer Vergleichsvereinbarung im Rahmen eines Verwaltungshandelns bei der aus ex-ante-Sicht objektiv gegebenen Sachlage nicht mehr vertretbar war (3 Ws 199/2004 13. Februar 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg gibt ein vorübergehend in einem Lastkraftwagen lebender Zustellungsadressat die bisherige Wohnung im Sinne des Zustellungsrechts nicht auf (2 Ws 5/2005 18. Februar 2006). |
| Wolfgang Römer 70. |
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| 2006-06-10 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist die Nichtaufnahme wesentlich behinderter Kinder in einen integrativen Regelkindergarten nach § 12 II NdsKitaG nicht verfassungswidrig (1 BvR 91/2006 10. Februar 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands wahrt eine Gegenvorstellung nicht die Frist für eine Verfassungsbeschwerde (2 BvR 575/2005 8. Februar 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist eine Verfassungsbeschwerde nicht zulässig, wenn Verwaltungsgerichte eine Baunachbarklage auf den Zivilrechtsweg verweisen, obwohl das Oberlandesgericht indirekt den Verwaltungsrechtsweg für gegeben hält (1 BvR 2304/2005 7. Februar 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann im Einzugsermächtigungsverfahren der den Lastschriftbetrag zunächst dem Girokonto des Schuldners belastenden, auf Widerspruch aber wieder gutschreibenden Schuldnerbank ein unmittelbarer Bereicherungsanspruch gegen den Gläubiger zustehen (XI ZR 220/2005 11. April 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann ein Werbender das Verbreitungsgebiet der Werbung im Internet durch die eindeutige Ankündigung, Adressaten in einem bestimmten Land nicht zu beliefern (disclaimer), einschränken (I ZR 24/2003 30. März 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands lässt die Zusicherung einer der Prostitution nachgehenden Ehefrau, sie habe bei dem außerehelichen Geschlechtsverkehr immer zuverlässige Verhütungsmittel benutzt, den Anfang der mit der Kenntnis des Ehemanns von einem außerehelichen Geschlechtsverkehr beginnenden Anfechtungsfrist unberührt (XII ZR 207/2003 29. März 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands sind nicht genannte zusätzliche Kosten ein Prospektmangel (II ZR 329/2004 6. Februar 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann eine fehlende Unterschrift eines Richters nach Ablauf der für die Einlegung eines Rechtsmittels längsten Frist von fünf Monaten nach der Verkündung des Urteils nicht mehr nachgeholt werden (V ZR 243/2004 27. Januar 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss eine einem Schilderpräger Gewerbeflächen nahe der Kraftfahrzeugzulassungsstelle überlassende Gemeinde Wettbewerbern Hinweismöglichkeiten auf ihre Prägestellen eröffnen (KZR 21/2004 8. November 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands geht mangels inhaltlicher Kongruenz zwischen einem an die Stelle eines Vergütungsanspruchs getretenen Insolvenzgeld und einem Schadensersatzanspruch gegen den gesetzlichen Vertreter des Arbeitgebers dieser Anspruch nicht auf die Bundesagentur für Arbeit über (8 AZR 106/2005 15. Dezember 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig ist auch bei Verwaltung des Nachlasses durch einen Testamentsvollstrecker der Anteil an einer Erbschaft bei der Ausbildungsförderung zu berücksichtigen (2 LA 103/2005 8. Februar 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands sind bei einer Vermögensübertragung durch Altenteilsvertrag vereinbart übernommene angemessene Grabmalskosten als dauernde Last vom Einkommen abziehbar (X R 5/2004 15. Februar 2006). |
| *Stummel, Dieter, Standardvertragsmuster zum Handels- und Gesellschaftsrecht Deutsch-Englisch, 3. A. 2006 |
| *Alheit, Helmward, Nachbarrecht, 11. A. 2006 |
| *Handbuch des Seerechts, hg. v. Vitzthum, Wolfgang Graf von, 2006 |
| *Ulmer/Habersack/Henssler, Mitbestimmungsrecht, 2. A. 2006 |
| *Engelhardt/App, Verwaltungsvollstreckungsgesetz, Verwaltungszustellungsgesetz, 7. A. 2006 |
| *Burgi, Martin, Kommunalrecht, 2005 |
| *Kossens/von der Heide/Maaß, SGB IX, 2. A. 2006 |
| *Witte, Peter, Zollkodex, 4. A. 2006 |
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| 2006-06-09 |
| Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs sind Kräuterzigaretten ohne Tabak nicht von der Steuerbefreiung für Tabakwaren erfasst (C-495/2004 30. März 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist eine Demonstration der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands in Gelsenkirchen doch rechtmäßig. |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands bedarf die Anordnung eines dinglichen Arrests über das gesamte Vermögen (z. B. eines Malaysiers in Höhe von 28 Millionen Euro) besonders sorgfältiger Prüfung (2 BvR 820/2006 29. Mai 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands können gegen die Einziehung der Kostenforderung eines auf Weisung der Polizeibehörde Kostenansprüche wegen Abschleppens rechtswidrig abgestellter Kraftfahrzeuge erhebenden Abschleppunternehmers keine wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden (I ZR 83/2003 26. Januar 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts Deutschlands muss ein eine vierzehntägige Arbeit verschweigender Arbeitsloser 5190 Euro Arbeitslosenhilfe zurückzahlen (7a AL 76/3005 R). |
| Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts Deutschlands erhalten Arbeitslose Krankengeld vom ersten Tag ihrer Arbeitsunfähigkeit an (1 KR 21/2005 R). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster ist im Vergabeverfahren der durch die Ausschreibungsbedingungen gleichheitswidrig an der Abgabe eines Gebots gehinderte Interessent für ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren antragsbefugt (15 B 692/2006 4. Mai 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm ist die Ablehnung einer Teilzeitarbeit wegen angeblicher Wegrationalisierung des Arbeitsplatzes rechtswidrig (9 Sa 1601/2004 15. Februar 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe kann ein Mieter die Kosten nicht gerechtfertigter Schönheitsreparaturen vom Vermieter ersetzt verlangen (9 S 479/2005 28. April 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts München I hat ein Stürmer des FC Ismaning gegen den Torwart der Spielvereinigung Unterhaching (mangels Verschuldens) keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen einer sog. Blutgrätsche (34 O 13010/2005 8. Juni 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main ist die Vergabe von Mandaten für Kursmakler auf der Grundlage des Orderbuchvolumens möglicherweise rechtswidrig. |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover ist eine Meldeauflage für gewalttätige Fußballanhänger während der Weltmeisterschaft rechtmäßig (10 B 3506/2005 8. Juni 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Weimar sind die Sonderöffnungszeiten des Einzelhandels während der Fußballweltmeisterschaft rechtmäßig. |
| Nach Entscheidungen des Amtsgerichts Diez sind zwei Stabsunteroffiziere der Bundeswehr Deutschlandswegen Misshandlung Untergebener zu vier Monaten Haft mit Bewährung verurteilt. |
| Jürgen Schmude 70. |
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| 2006-06-08 |
| Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte garantiert Art. 13 EMRK einen Rechtsbehelf im staatlichen Recht zur Durchsetzung von Rechten und Freiheiten der Konvention, der wirksam sein muss, und muss Deutschland wegen Fehlens eines wirksamen Rechtsbehelfs gegen überlange Gerichtsverfahren einem 1982 verletzten und bisher nicht entschädigten Türken 10000 Euro Entschädigung leisten (75529/01). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist die Durchführung eines Versorgungsausgleichs nach der Barwertverordnung vom 22. Mai 1984 verfassungswidrig (1 BvR 1351/1995 2. Mai 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die Erteilung einer Betriebskostenabrechnung eine nicht vertretbare, nach § 888 ZPO zu vollstreckende Handlung des Vermieters (I ZB 94/2005 11. Mai 2006). |