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2006-07-31
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands haben in Deutschland wohnende, in der Schweiz arbeitende Eltern keinen Anspruch auf den Differenzbetrag, um den das Kindergeld Deutschlands das Kindergeld der Schweiz übersteigt (III R 41/2005 24. März 2006).
Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen ist der Arbeitslohn aus einem Geringfügigbeschäftigtenarbeitsverhältnis in die Bemessungsgrundlage des Sonderausgabenvorwegabzugs einzubeziehen (13 K 51/2002 29. November 2002).
Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main kann ein neun Privatbriefe durch ein Unternehmensfrankiergerät frankieren lassender Arbeitnehmer fristlos gekündigt werden (22 Ca 966/2006).
Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Spaniens ist der Einspruch Carlos Gorpegis gegen seine zweijährige Sperre wegen Dopings mit Nandrolon im Jahre 2003 zurückgewiesen.
Die Ich-AG ist durch einen Gründungszuschuss ersetzt.
Die Bundesnetzagentur Deutschlands verlangt von RWE, ENBW und TEN Thüringer Energienetze gewisse Kürzungen der Netzentgelte.
Bremen verbietet das Rauchen in Krankenhäusern, Schulen und Kindertageseinrichtungen.
Die Zahl der Planstellen des auswärtigen Dienstes Deutschlands im auswärtigen Amt und den 226 Auslandsvertretungen beträgt 6517 (1994 rund 7200).
In einem Moor Irlands soll eine 1200 Jahre alte Psalmenhandschrift gefunden worden sein.
Fehrenbacher, Oliver wechselt von Konstanz nach Trier.
Heghmans, Michael wechselt von Frankfurt an der Oder nach Münster.
Koch, Jens wechselt von Witten nach Konstanz.
Deinert, Olaf wird in Rostock für bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung habilitiert.
Jakob, Dominique wird in München für bürgerliches Recht, Handelsrecht, Wirtschaftsrecht, Zivilverfahrensrecht, internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung und Steuerrecht habilitiert.
Leisner, Walter Georg wird in Hamburg für Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Steuerrecht habilitiert.
2006-07-30
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss ein Vollstreckungstitel der Zwangsvollstreckung in das Vermögen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts an ihren Geschäftsführer oder bei dessen Fehlen an einen Gesellschafter zugestellt werden (V ZB 158/2005 6. April 2006).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands wird bei Übersehen eines Vorbringens eines Klägers über eine weitere rechtliche Auseinandersetzung bei der Festsetzung des Streitwerts durch das Berufungsgericht der Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör verletzt, so dass eine Rechtsbeschwerde statthaft ist (IC ZB 19/2005 8. März 2006).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist bei der Beantwortung der Frage, ob ein Ehegatte einer überobligationsmäßigen Erwerbstätigkeit nachgeht, ein überdurchschnittlich hoher Betreuungsaufwand eines Kindes in die Beurteilung einzubeziehen (XII ZR 157/2003 1. März 2006).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist dem Vermieter eine Mieterhöhung wegen Modernisierung der Heizungsanlage verwehrt, wenn ein Dritter (z. B. Wärmecontractor) die Modernisierung auf eigene Kosten vornimmt (VIII ZR 362/2004 22. Februar 2006).
Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands ist § 20 I Nr. 4 Alt. 2 VereinsG nicht aus Gründen des Staatsschutzes erlassen (6 VR 6/2005 9. November 2005).
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg obliegt die Frage, ob eine behauptete Hypoventilation (Luftanhaltung vor Atmung) als zutreffend oder als Schutzbehauptung angesehen wird, tatrichterlicher Würdigung unter Berücksichtigung etwaiger Besonderheiten des Messvorgangs (Atemtemperatur, Atemvolumen, Expirationsdauer, Atemfluss) und der einzelnen Messergebnisse (2 Ss OWi 319/2005 12. Dezember 2005).
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle kann die Gesellschaft bürgerlichen Rechts wegen fehlender Grundbuchfähigkeit nicht unter ihrem Namen als Berechtigte einer Grundschuld im Grundbuch eingetragen werden (4 W 47/2006 13. März 2006).
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm muss bei einer Gehörsrüge nach verzögerter Entscheidung über einen Terminsverlegungsantrag gegebenenfalls auch dargelegt werden, aus welchem Grund der Betroffene im Hinblick auf die Bedeutung der Sache für ihn und die Schwierigkeit der Sachlage und Rechtslage nicht in der Lage gewesen sein soll, sich selbst angemessen zu verteidigen (2 Ss OWi 3/2006 27. Januar 2006).
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz sind die Kosten der Finanzierung eines Rechtsstreits grundsätzlich nicht erstattungsfähig (14 W 810/2005 4. Januar 2006).
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig ist die Neuregelung der Tilgung von Eintragungen in das Verkehrszentralregister keine Verletzung des Rückwirkungsverbots (3 A 49/2006 3. April 2006).
Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Köln müssen rezeptfreie harnstoffhaltige Zubereitungen als Standardmittel zur Behandlung bestimmter Ekzeme wieder in den Leistungskatalog ger gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden.
Nach einer Entscheidung des obersten Gerichtshofs Kanadas ist das Auslieferungsgesetz Kanadas rechtmäßig.
2006-07-29
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands kann Prüfungsmaßstab für die Frage, ob eine Verurteilung wegen übler Nachrede auf Grund einer Strafanzeige (wegen des Verdachts der Tötung einer Tante) mit der Verfassung vereinbar ist, Art. 3 I GG in seiner Ausprägung als Willkürverbot sein, doch ist die entsprechende Verfassungsbeschwerde niicht zur Entscheidung angenommen (2 BvR 358/2006 27. April 2006).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands unterbricht die elektronische Versendung eines Anhörungsbogens die Verjährung einer Ordnungswidrigkeit (5 StR 578/2005 22. Mai 2006).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist ein sittenwidriger Ehevertrag grundsätzlich im gesamten Umfang nichtig (XII ZB 250/2003 17. Mai 2006).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss ein Vermieter bei Vermietung einer Wohnung an eine Familie mit Kleinkindern nicht baurechtsgemäße Glastüren mit Sicherheitsglas ausstatten (VI ZR 189/2005 16. Mai 2006).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands wird nach Kündigung eines Bauvertrags die Werklohnforderung grundsätzlich erst mit Abnahme der bereits erbrachten Werkleistungen fällig (VII ZR 146/2004 11. Mai 2006).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist der Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit der Klage für die Rechtsmittelzuständigkeit auch bei späterer Wohnsitzverlegung ins Ausland maßgeblich (VIII ZB 88/2005 3. Mai 2006).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands hat § 79 BVerfGG Vorrang vor § 580 Nr. 6 ZPO (IV ZR 26/2005 26. April 2006).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands hat der Gläubiger bei verzögerter Freigabe eines hinterlegten Geldbetrags in entsprechender Anwendung des § 288 I 1 BGB einen Anspruch auf Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (XI ZR 271/2005 25. April 2006).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann trotz Hinweises eines zusätzlich eingeschalteten Rechtsanwalts eine Sekundärhinweispflicht eines Steuerberaters auf einen möglichen Regress gegen sich bestehen (IX ZR 208/2002 13. April 2006).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist ein Vertrag mit einem Sachverständigen über ein Gutachten über die Höhe eines Kraftfahrzeugunfallschadens ein Werkvertrag, bei dem sich die Vergütung nach den allgemeinen Regeln bestimmt (X ZR 122/2005 4. April 2006).
Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands ist das bauaufsichtliche Betreten und Besichtigen einer Wohnung keine Durchsuchung (4 B 36/2006 7. Juni 2006).
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands ist eine Abbestellung eines der Dienstordnung unterstellten Angestellten ausgeschlossen (6 AZR 47/2005 9. Februar 2006).
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands kann gegen einen Mittäter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung ein Haftungsbescheid nach § 71 AO 1977 ergehen, wenn wegen Aufteilung der Steuerschuld nach den §§ 268, 278 AO 1977 gegen diesen nicht als Steuerschuldner vollstreckt werden kann (X R 8/2005 7. März 2006).
Nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz ist die Beiziehung eines Rechtsanwalts bei der Vorführung vor den zuständigen Richter gemäß § 115 I StPO ein Grundrecht (B 6/2006 11. Mai 2006).
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ist die Nichterörterung eines Kaiserschnitts bei einem vorhergesehenen Geburtsgewicht eines Kindes von 3000 Gramm keine Pflichtverletzung des behandelnden Arztes (8 U 102/2005 24. Januar 2006).
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm müssen bei Dacharbeiten Transportschlitten mit Sicherheitsvorkehrungen gegen das Herunterfallen von Lasten versehen werden (6 U 62/2005 9. März 2006).
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz führt ein Untersuchungsversäumnis des Arztes bei der Geburt eines schwer behinderten Kindes nur zu einem Schmerzensgeldanspruch der Mutter, wenn sich feststellen lässt, dass die Erwartung eines derart beeinträchtigen Kindes bei gleichzeitiger Verweigerung der Abtreibung zu einer schwerwiegenden seelischen Gefährdung der Mutter geführt hätte (5 U 255/2006 20. März 2006).
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart kann gegen die unbeschränkte Gewährung der Akteneinsicht in entsprechender Anwendung des § 147 V 2 StPO gerichtliche Entscheidung beantragt werden (4 VAs 1/2006 10. März 2006).
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim ist ein wegen Mordes rechtskräftig verurteilter Apotheker zur Ausübung des Apothekerberufs unwürdig (9 S 2317/2005 19. April 2006).
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Stendal ist die Tätigkeit eines Berufsbetreuers für den Zeitraum einer Notgeschäftsführung nach dem Tode des Betreuten nach Maßgabe des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes zu vergüten (25 T 258/2005 16. März 2006).
*Hügel, Stefan/Salzig, Christian, Mietkauf und andere Grundstücks-Ratenverträge, 2006
*Schwarz, Günter Christian/Wandt, Manfred, Gesetzliche Schuldverhältnisse, 2. A. 2006
*Geiß, Karlmann/Greiner, Hans-Peter, Arzthaftpflichtrecht, 5. A. 2006
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