| 2007-02-19 |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Dortmund ist eine ein Kopftuch tragen wollende Schöffin von der Verhandlung ausgeschlossen. |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden ist das Verbot des Paintballspiels durch die Stadt Görlitz rechtswidrig (14 K 2097/2003 31. Januar 2007). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München ist ein einen Amoklauf auf eine Schule ankündigender Informatiker zu 12 Monaten Haft mit Bewährung und 300 Stunden gemeinnützige Arbeit verurteilt. |
| Nach Entscheidungen des zuständigen Gerichts der Türkei sind sieben Täter von Bombenanschlägen in Istanbul am 15. und 20. November 2003 zu lebenslanger Haft verurteilt. |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts der Vereinigten Staaten von Amerika ist Robert Pennington wegen Entführung und Verschwörung zur Tötung des Irakers Hashim Ibrahim Awad zu acht Jahren Haft verurteilt. |
| In Frankreich wird die Absetzbarkeit des Präsidenten beschlossen. |
| Im Iran wird ein Attentäter fünf Tage nach dem Attentat vor einer großen Menschenmenge gehängt. |
| Nach einer Umfrage haben auch spätere Richter, Rechtsanwälte oder Staatsanwälte durchschnittlich oft Jugendstraftaten begangen. |
| Der deutsche Aktienindex erreicht 6996 Punkte. |
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| 2007-02-18 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands muss ein verfassungsgemäß handelndes Gericht die Betroffenen auf seine geänderte Ansicht zur Erfolgsaussicht eines Verfahrens unter erneuter Einräumung einer Möglichkeit zur Stellungnahme hinweisen (2 BvR 1702/2004, vgl. aber dazu das Verhalten des Verwaltungsgerichtshofs Österreichs in der Rechtssache C-224/01). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kommt einer wegen einer beabsichtigten Klage auf Entschädigung für eine Strafverfolgungsmaßnahme einen Prozesskostenhilfeantrag stellenden, aber nicht fristgerecht die Voraussetzungen darlegenden Partei die Rückwirkung der späteren Zustellung der Klage auf den Eingang ihres Gesuchs nicht zugute (III ZV`B 23/2006 30. November 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist Nr. VII 2a der allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf fabrikneuer Kraftfahrzeuge nicht dahin auszulegen, dass die Unterrichtung des Verkäufers über die Geltendmachung von Ansprüchen des Käufers auf Mängelbeseitigung bei anderen vom Hersteller oder Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben zu erfolgen hat, bevor die Nachbesserung durch wiederholte erfolglose Mängelbeseitigungsversuche derartiger Betriebe fehlgeschlagen ist (VIII ZR 166/2006 15. November 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann der als Fälligkeitsvoraussetzung für den Grundstückskaufpreis vereinbarten Eintragung einer Auflassungsvormerkung zu Gunsten des Käufers im Grundbuch die Abtretung des durch eine Vormerkung gesicherten Anspruchs des Verkäufers auf Eigentumsverschaffung gegen seinen Grundstücksveräußerer nicht gleichgesetzt werden (V ZR 234/2005 27. Oktober 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands tritt die Sperrwirkung des § 66 I 2 JGG nur ein, wenn der Richter in früheren Entscheidungen ausdrücklich aus erzieherischen Gründen auf die Einbeziehung der rechtskräftig abgeurteilten Straftaten verzichtet hat (2 ARs 428/2006 25. Oktober 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Kosten für die Einholung eines Privatgutachtens, das im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes und für die Klage im Verfahren der Hauptsache betreffend einen Planfeststellungsbeschluss Bedeutung erlangt hat, im Rahmen der Kostenfestsetzung grundsätzlich dem Hauptsacheverfahren zuzuordnen (4 KSt 1003/2006 16. November 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands ist ein nach § 25 III 1 Nr. 2 BAföG zu gewährender Erhöhungsfreibetrag dem anderen Elternteil vollständig zuzuordnen (5 C 16/2005 19. Oktober 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands ist bei nicht lohnsteuerpflichtigen, steuerpflichtigen positiven oder negativen Einkünften von mehr als 410 Euro eine Veranlagung von Amts wegen durchzuführen (VI R 52/2005 21. September 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands ist der Schutz oder gar die Erhöhung des Steueraufkommens kein anzuerkennender Grund für eine den Wortlaut einer Vorschrift ausdehnende Anwendung des Gesetzes (XI R 31/2005 28. Juni 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden ist für die Klage eines Landes aus nach § 37 BAföG übergegangenem Recht gegen einen in der Schweiz wohnhaften Elter die internationale Zuständigkeit der Schweizer Gerichtsbarkeit gegeben (21 UF 381/2006 28. September 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Hessen besteht ein berechtigtes Interesse an der Feststellung, ob jemand nach der Satzung einer jüdischen Gemeinde auf Grund des Zuzugs in eine Stadt Mitglied er jüdischen Gemeinde geworden ist (10 ZU 2839/2005 27. Juni 2006). |
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| 2007-02-17 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands wird der verfassungsrechtliche Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nicht dadurch verletzt, dass jedenfalls während eines noch laufenden Zivilprozesses, in dem die Wahrheit oder Unwahrheit bestimmter Tatsachenbehauptungen gerade streitig ist oder gemacht werden kann, eine Unterlassung dieser Tatsachenbehauptungen sowie auf ihnen aufbauender ehrkränkender Werturteile grundsätzlich nicht zum Gegenstand eines gesonderten Prozesses gemacht werden kann (1 BvR 1898/2003 25. September 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann einem vorübergehend aus der Verhandlung entfernten Angeklagten Unterrichtung durch Videoübertragung verschafft werden (1 StR 268/2006 19. Dezember 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands steht einem Vermieter in der Insolvenz des Mieters ein anfechtungsfreies Absonderungsrecht zu, soweit die von dem Pfandrecht erfassten Gegenstände vor der Krise eingebracht wurden (IX ZR 102/2003 14. Dezember 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist ein die sofortige Rückabwicklung des Kaufvertrags rechtfertigendes Interesse des Käufers beziehungsweise ein entsprechendes Interesse, ohne vorherige Fristsetzung Schadensersatz statt der Leistung verlangen zu können, im Regelfall anzunehmen, wenn der Verkäufer dem Käufer einen Mangel bei Abschluss des Kaufvertrags arglistig verschwiegen hat (V ZR 249/2005 8. Dezember 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann der ein beschädigtes Kraftfahrzeug reparieren lassende Geschädigte grundsätzlich Ersatz der Reparaturkosten verlangen, wenn diese den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen (VI ZR 77/2006 5. Dezember 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands reicht es bei Altersvorsorgeunterhalt für die Inanspruchnahme des Unterhaltspflichtigen aus, dass von diesem Auskunft mit dem Ziel der Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs begehrt worden ist (XII ZR 24/2004 22. November 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands führt eine unterbliebene Rechtsmittelbelehrung nicht mehr zur Verlängerung der Berufungsfrist auf 17 Monate (9 AZR709/2005 24. Oktober 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands ist eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit auf Grund einer vorausgegangenen rechtlichen Auseinandersetzung (z. B. eines Freiberuflers) eine außerordentliche Einkunft (IV R 57/2005 14. Dezember 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Jena genügt das einfache Bestreiten des Zugangs einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch den Beklagten nicht (2 W 371/2006 11. September 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz gilt ein zur Zeit der Minderjährigkeit eines Kindes ergangener Titel über die Zahlung von Kindesunterhalt trotz Erreichung der Volljährigkeit oder Verheiratung grundsätzlich fort (7 WF 1042/2006 9. November 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart ist für Kenntnis des Versicherers von einer Anzeigepflichtverletzung des Versicherten die Kenntnis des zuständigen Sachbearbeiters maßgeblich (7 U 111/2006 28. September 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Osnabrück muss ein Neunjähriger nicht damit rechnen, dass bei Bewerfen eines Hundes mit Matschkugeln ein in einer benachbarten Führanlage befindliches Pferd erschrickt, hochsteigt und sich ernsthaft verletzt (4 O 473/2006 13. Juli 2006). |
| *Vorwerk/Wolf, Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz, 2007 |
| *Hartmann, Peter, Kostengesetze, 37. A. 2007 |
| *Schmitz, Günther/Frisch, Alfred/Neumaier, Markus, Die Station in Zivilsachen, 7. A. 2006 |
| *Kintz, Roland, Öffentliches Recht im Assessorexamen, 5. A. 2007 |
| *Ramsauer, Ulrich, Die Assessorprüfung im öffentlichen Recht, 6. A. 2007 |
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| 2007-02-16 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist Armin Meiwes wegen Mordes zur Befriedigung des Geschlechtstriebs und Störung der Totenruhe zu lebenslanger Haft verurteilt. |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss ein Reitpferd ohne besondere Vereinbarung keine idealen Anlagen haben (VIII ZR 266/2006 7. Februar 2007). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands kann eine Vereinbarung über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses eine überraschende allgemeine Vertragsbedingung enthalten (6 AZR 286/2006 15. Februar 2007). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands ist die Fortführung der Schlachtauftragsführung eines bisherigen Schlachtauftragsauftragnehmers durch einen neuen Schlachtauftragnehmer ein Betriebsübergang (8 AZR 431/2006 15. Februar 2007). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands ist die Weigerung eines Arbeitgebers, einen Vorbehalt eines Arbeitnehmers, dass die Befristung des vorangegangenen Arbeitsvertrags wirksam war, in einen befristeten Arbeitsvertrag aufzunehmen, kein Verstoß gegen § 612a BGB (7 AZR 95/2006 14. Februar 2007). |
| Nach Entscheidungen des Bundessozialgerichts Deutschlands dient die Gewährung von Leistungen nach Sozialgesetzbuch II nicht der Vermögensbildung (7b AS 8/2006 R 7. November 2006 u. a.). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln setzt die Zustellung eines Verfügungsbeschlusses durch Telefax eine unzweifelhafte Willensäußerung des Empfängers voraus, das Schriftstück zur Zustellung anzunehmen (6 W 81/2006 4. Juli 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Köln ist eine Telefonistin im Callcenter eines Telefonsexunternehmens trotz Bezeichnung als freie Mitarbeiterin Arbeitnehmerin (10 K 2841/2005 19. Januar 2007). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg hat ein eingetragener Lebenspartner eines Ruhestandsbeamten nach dessen Tod keinen Anspruch auf Versorgungsleistungen (2 K 4145/2006 5. Februar 2007). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz sind Einkünfte eines Ruhestandsbeamten aus Fremdenführertätigkeit auf die Versorgungsbezüge anzurechnen, wenn sie in bestimmten Zeitabschnitten die zulässige Höhe überschreiten (6 K 1033/2006 30. Januar 2007). |
| Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Speyer ist der erhöhte Beitrag kinderloser Pflegeversicherter rechtmäßig (3 P 121/2006 31. Januar 2007). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Nürtingen sind auch bei der fiktiven Reparaturkostenabrechnung die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zu Grunde zu legen, die höher als die Stundenverrechnungsätze einer mit Versicherern zusammenarbeitenden Werkstatt sein können (12 C 1392/2006 14. Dezember 2006). |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts der Niederlande stehen Rechtsanwalt Roelof van Holthe tot Echten für seine Tätigkeit im Rückgabeverfahren 200er Bilder Jacques Goudstikkers an Marei von Saher 9 Millionen Euro Honorar zu. |