2026-02-05 Nach einer Entscheidung des Landgerichts Frankenthal darf eine von einer in einem geparkten Kraftfahrzeug (Tesla) eingebauten Rundumkamera aufgezeichnete Videoaufnahme zu der Aufklärung eines Verkehrsunfalls trotz eines möglichen Datenschutzverstoßes als Beweismittel verwertet werden (5 O 4/2025 7. Juli 2025).