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2025-02-15 Nach einer Eilentscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main muss eine Klinik das kryokonservierte Sperma eines verstorbenen Ehemannes an die Ehefrau herausgeben, auch wenn § 4 Embryonenschutzgesetz es verbietet, eine Eizelle mit dem Samen eines Mannes nach dessen Tod zu befruchten (2-04 O 29/2025 4. Februar 2025).