2026-03-06 Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf haben Fluggäste nach einer pandemiebedingten Flugannullierung Anspruch auf eine spätere Beförderung, solange sie die reguläre (dreijährige) Verjährungsfrist einhalten (I-18 U 153/2024 4. März 2026).