2025-11-08 Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands können beruflich gegen die organisierte Kriminalität ermittelnde Mitarbeiter der Bundesanstalt für Finanzdienstleitungen verlangen, dass zu ihrem Schutz in ihrem Melderegister eine Auskunftssperre eingetragen wird (6 C 1/2024 5. November 2025, 6 C 2/2024).