| 2004-10-05 |
| Die Regierung Österreich beschließt das Polizei und Gendarmerie zu einer neuen Polizei (26000 Beamte) zusammenfassende Sicherheitspolizeigesetz. |
| Monaco ist als 46. Land in den Europart aufgenommen, womit Weißrussland zum einzigen nicht dem Europarat angehörigen Land Europas wird. |
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| 2004-10-04 |
| Nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin haben Anleger eines geschlossenen Immobilienfonds einer Grundstücksgesellschaft mbh Co. KG mangels vertraglicher Beziehung keine vertraglichen Schadensersatzansprüche gegen die Berliner Volksbank e. G., weil der zwischen der Gesellschaft und der Bank abgeschlossene Darlehensvertrag über die Zwischenfinanzierung keine Schutzwirkung zu Gunsten der Anleger hat (11 U 6703/2000 29. September 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf sind Bußgeldbescheide des Bundeskartellamts Deutschlands in Höhe von rund 2,4 Millionen Euro gegen das Duale System Deutschland, den Markenverband, die Metro AG und die Bundesvereinigung der deutschen Handelsverbände wegen angeblicher Boykottaufrufe gegen die Bellond Vision GmbH rechtswidrig. |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Hessen darf eine Ausländerbehörde ein zwölfjähriges, staatenloses, in Rumänien ohne Weiteres einreiseberechtigtes Kind nach Rumänien abschieben (12 Q 2852/2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen kann das Alterversorgungswerk der Zahnärztekammer Niedersachsen mangels einer entsprechenden Satzungsbestimmung einem nach Eintritt der Berufsunfähigkeit heiratenden Zahnarzt nicht wegen der Eheschließung die Berufsunfähigkeitsrente um 35 Prozent kürzen (8 LB 73/2003 1. Oktober 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Stuttgart ist die Christliche Gewerkschaft Metall tariffähig. |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts München I muss Peter Porsch die Behauptung, dass Focus in einem Beitrag über die Sprengung der Universitätskirche in Leipzig am 30. Mai 1968 Geschichtsfälschung begangen hat, als unwahr widerrufen. |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin ist die Klage des Bundes Naturschutz in Bayern e. V. gegen eine Genehmigung der Freisetzung gentechnisch veränderter Kartoffelpflanzen mangels Klageberechtigung unzulässig (14 A 17/2004 6. Mai 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin kann ein Beamter nach rechtsfehlerfreier Zuordnung zum Personalüberhang in einen Stellenpool versetzt werden (5 A 210 29. September 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz hat ein Beamter für seinen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner keinen Anspruch auf Familienzuschlag zu seiner Besoldung (6 K 631/2004 14. September 2004). |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts der Vereinigten Staaten von Amerika ist die Luftwaffenbeschaffungsbeamtin Darleen Druyun wegen Bevorzugung Boeings zu 9 Monaten Haft verurteilt. |
| Bei der nächsten Änderung des Grundgesetzes Deutschlands soll verfassunggebend in verfassunggebend geändert werden. |
| Der Deutsche Aktienindex überschreitet die Grenze von 4000 Punkten. |
| Der Ministerrat der Europäischen Union einigt sich auf das grundsätzliche Verbot der Diskriminierung von Männern und Frauen bei Verkauf von Versicherungen und Gütern (Unisex-Richtlinie, Ausnahmen bei relevanten statistischen Daten). |
| Die Nationalversammlung Kambodschas billigt einstimmig die Einrichtung eines Tribunals der Vereinten Nationen gegen die noch lebenden Führer der roten Khmer wegen Völkermords, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. |
| Brun-Hagen Hennerkes 65. |
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| 2004-10-03 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands setzt die Erschöpfung des Rechtswegs vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung nicht die Einlegung einer Dienstaufsichtsbeschwerde voraus, so dass eine Dienstaufsichtsbeschwerde die Verfassungsbeschwerdefrist nicht verlängert (1 BvR 872/2004 9. Juni 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands entspricht die Möglichkeit der Umschreibung eines Titels über nachehelichen Unterhalt nach § 727 ZPO auf den Erben dem Willen des Gesetzgebers, eine dauerhafte Sicherung des Unterhaltspflichtigen über den Tod des Pflichtigen hinaus zu schaffen (XII ZB 38/2004 4. August 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann die Position eines Verletzten (z. B. geplante Erbringung von Eigenleistungen bei der Renovierung eines Einfamilienhauses im Wert von rund 100000 DM) nicht insgesamt auf den Gesamtrechtsnachfolger übergehen (VI ZR 112/2003 22. Juni 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann eine arme Partei nicht darauf verwiesen werden, innerhalb von zwei Tagen nach Entscheidung über die Prozesskostenhilfe einen Antrag auf Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist zu stellen (IX ZB 208/2003 17. Juni 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands lassen die von der unterhaltspflichtigen Mutter erbrachten Pflegeleistungen für ein durch einen Unfall geschädigtes Kind auch dann dessen Anspruch gegen den Schädiger wegen vermehrter Bedürfnisse gemäß § 843 BGB unberührt, wenn bei dem Unfall eine Verletzung der Obhutspflicht durch die Mutter mitgewirkt hat (VI ZR 60/2002 15. Juni 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist bei Anfechtungen von Kostenentscheidungen nach den §§ 93, 99 II ZPO die Rechtsbeschwerde gemäß § 574 I Nr. 2 ZPO statthaft (IV ZB 21/2003 3. März 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands ist eine Provision für die Bereitschaft der Behilflichkeit bei einer geschäftlichen Transaktion nach § 22 Nr. 3 EStG steuerpflichtig (IX R 39/2001 20. April 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken ist ein Notar nicht bereits deshalb der Falschbeurkundung im Amt hinreichend verdächtig, weil er der Wahrheit zuwider die vollständige Verlesung einer Urkunde beurkundet (1 Ws 236/2003 16. Juni 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Gießen ist, wenn ein Käufer einen Mangel eines gekauften Kraftfahrzeugs selbst reparieren lässt, ohne dem Verkäufer Gelegenheit zur Nachbesserung einzuräumen, der Verkäufer nicht zur Zahlung der Kosten verpflichtet (1 S 453/2003 10. März 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Saalfeld unterfallen prahlerische großmäulige Redensarten aus jugendtümlicher Großtuerei nicht dem Tatbestand des § 241 StGB (663 Js 11878/2003 2 Ds jug. 13. April 2004). |
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| 2004-10-02 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands geht die Zuständigkeit für das Beweisverfahren bei Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens vor Anhängigkeit eines Rechtsstreits in der Hauptsache dann auf das Gericht der Hauptsache über, wenn dieses eine Beweisaufnahme für erforderlich hält und deshalb die Akten des selbständigen Beweisverfahrens beizieht (VII ZB 3/2003 22. Juli 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands hat der Insolvenzverwalter einen Anspruch auf Erstattung der angemessen Kosten der notwendigen Beauftragung eines Steuerberaters als Auslagen aus der Staatskasse (IX ZB 161/2003 22. Juli 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann ein Insolvenzverwalter höchstens 250 Euro pro angefangenen Monat seiner Tätigkeit als Auslagenpauschalsatz verlangen (IX ZB 257/2003 23. Juli 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands fällt die Erörterungsgebühr bei Rücknahme des Rechtsmittels nach einem gerichtlichen Hinweis vor Eintritt in die mündliche Verhandlung nicht an (VII ZB 11/2004 26. Juni 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts bedarf die Einbenennung eines Kindes nicht der Einwilligung des verstorbenen anderen Elternteils ( 1 Z BR 67/2004 7. Juli 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig setzt die Wirksamkeit einer Abmahnung nicht den Nachweis des Zugangs bei dem Adressaten voraus (2 W 101/2004 13. August 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main kann auch die Aushändigung von Gutscheinen das Buchpreisbindungsgesetz verletzen (11 U [Kart] 15/2004 20. Juli 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München ist die Zahlung von Krankenversicherungsbeiträgen für einen Stiefsohn als Unterhaltsleistung anzusehen (29 U 2653/2003 15. Juli 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Coburg kann eine Vereinbarung eines Ausgleichsanspruchs für den Fall der Trennung der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis sein (21 O 545/2003 12. Mai 2004). |
| Schneiders & Behrendt sowie Hertin arbeiten ab 1. Januar 2005 zusammen. |
| Bengelsdorf, Peter, Aufhebungsvertrag und Abfindungsvereinbarungen, 4. A. 2004 |
| Handbuch des Scheidungsrechts, hg. v. Schwab, Dieter, 5. A. 2004 |
| Heid, Peter/Juli, Stefan, Anwalts- und Steuerberatungsgesellschaften, 2. A. 2004 |
| Ausländische Kapitalgesellschaften im deutschen Recht, hg. v. Eidenmüller, 2004 |
| Schimikowski, Peter, Versicherungsvertragsrecht, 3. A. 2004 |
| UWG, hg. v. Fezer, Karl-Heinz, 2004 |
| Spindler, Gerald/Schmitz, Peter/Geis, Ivo, Teledienstegesetz, 2004 |
| Winkler, Jürgen, Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X), 2004 |
| Frotscher, Gerrit, Körperschaftsteuer, 2004 |
| Randt, Karsten, Der Steuerfahndungsfall, 2004 |
| Internationales Privat- und Verfahrensrecht, hg. v. Jayme, E./Hausmann, R., 12. A. 2004 |
| Creifelds, Rechtswörterbuch, 18. A. 2004 (mit CD-ROM) |
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| 2004-10-01 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands können mehrere Arbeitnehmer dem Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse auf Grund Betriebsübergangs mit gleichlautenden, gleichzeitigen Schreiben widersprechen (8 AZR 462/2003 30.September 2004). |